Unterschiedliche Anwendung internationaler Abkommen
- ShortId
-
05.3504
- Id
-
20053504
- Updated
-
28.07.2023 12:35
- Language
-
de
- Title
-
Unterschiedliche Anwendung internationaler Abkommen
- AdditionalIndexing
-
15;10;Eisenbahnbau;Schaffung von Arbeitsplätzen;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Beziehungen Schweiz-EU;volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell);Berggebiet;Submissionswesen;internationales Abkommen;Prognose;bilaterales Abkommen;wirtschaftliche Auswirkung;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;NEAT
- 1
-
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
- L04K07010305, Submissionswesen
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L05K1803020701, NEAT
- L04K06030102, Berggebiet
- L04K07040501, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell)
- L05K1602010701, Prognose
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Nein.</p><p>2. Es bestehen zurzeit keine Statistiken, welche die Zuschläge der ausländischen Beschaffungsstellen zugunsten der Schweizer Firmen systematisch erfassen. Die Verpflichtungen des Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO öffnen den schweizerischen Firmen einen nichtdiskriminierenden Zugang zu einem Beschaffungsmarktvolumen von schätzungsweise 2500 Milliarden Franken jährlich. Davon entfallen rund 1500 Milliarden Franken auf die Beschaffungsmärkte in Europa. Das bilaterale Abkommen mit der EU hat das Marktvolumen auf den Schienenbereich, die Telekommunikation und die Gemeinden erweitert. Inzwischen wurde der Zugang auf die neuen EU-Mitglieder ausgedehnt. Der schweizerische Beschaffungsmarkt beziffert sich demgegenüber auf rund 36 Milliarden Franken pro Jahr.</p><p>3. Mitte 2005 sind durch die Neat insgesamt rund 5000 Personen beschäftigt. Dies entspricht den Annahmen anlässlich der Abstimmungskampagne:</p><p>- Ersteller: ATG, BLS AT, BLS AG, SBB (vorwiegend Schweizer): 200;</p><p>- Oberbauleitung, Projektingenieure, Vermesser, Geologen usw. (80 Prozent Schweizer): 450;</p><p>- Bauunternehmungen (83 Prozent Ausländer, 17 Prozent Schweizer): 3650;</p><p>- Bahntechnik (60 Prozent Ausländer, 40 Prozent Schweizer): 600.</p><p>Die Baustellen haben positive Auswirkungen auf das lokale Gewerbe. In diesen Regionen ist eine hohe Beschäftigungswirkung feststellbar. Eine im Auftrag des UVEK verfasste Studie von 1998 hat die wirtschaftlichen Auswirkungen durch den Bau der FinöV-Grossprojekte (Neat, "Bahn 2000", HGV, Lärmsanierung) untersucht. Bei dem damals veranschlagten Investitionsvolumen von rund 27,7 Milliarden Franken wurde ein Jahresdurchschnitt von gegen 6000 geschaffenen Stellen ermittelt (bei einer angenommenen Realisierungsdauer für diese Infrastrukturen von 25 Jahren). Die sekundären Einkommenseffekte haben eine Grössenordnung von rund 19 Milliarden Franken ergeben, was 54 Prozent des ursprünglichen Investitionsvolumens entspricht (bzw. einem sogenannten Investitionsmultiplikator von 1,54).</p><p>4. Der Bundesrat hält seine international eingegangenen Verpflichtungen ein. An diesem Grundsatz darf auch die Tatsache nichts ändern, dass es mitunter vorkommen kann, dass schweizerische Firmen in einzelnen Ländern Schwierigkeiten beim Marktzugang erfahren und die schweizerische Regierung um Rat und Beistand bitten. Dies kam in der Vergangenheit namentlich im bilateralen oder im grenznahen Verhältnis mit Frankreich und Italien vor. In solchen Fällen können gerade auf der Grundlage des WTO-Abkommens und des bilateralen Abkommens mit der EU rasch und auf pragmatische Art und Weise sinnvolle und praktikable Lösungsansätze entwickelt werden.</p><p>5. Oberhalb der für eine internationale Ausschreibung relevanten Schwellenwerte verfügen weder die Schweiz noch die anderen Mitgliedstaaten des Abkommens der WTO über das öffentliche Beschaffungswesen über einen nennenswerten Handlungsspielraum. Der Spielraum wurde in diesem Abkommen und in den nationalen Gesetzgebungen von den Mitgliedstaaten bewusst eng gehalten. Somit sollen die Gleichbehandlung und der nichtdiskriminierende Zugang der Anbieter gewährleistet bleiben. Die Schweiz hat deshalb kein Interesse daran, dass dieser Handlungsspielraum im In- und Ausland autonom erweitert werden könnte.</p><p>6. Der Bundesrat stellt fest, dass die plurilateralen und bilateralen Abkommen im öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz weltweit ein bedeutend grösseres Beschaffungsmarktvolumen als das schweizerische Marktvolumen erschlossen haben. Die Schweiz hat in der Verhandlung mit der EU bekanntlich erreicht, dass die EU jene Bestimmung gegenüber der Schweiz ausser Kraft setzt, wonach ein Angebot aus einem Drittland 3 Prozent günstiger als das günstigste Angebot aus dem EU-Raum sein muss. Die EU hat auch jene Forderung zurückgezogen, welche verlangt, dass bei den relevanten Produkten 50 Prozent der Wertschöpfung ihren Ursprung in der EU haben muss. Damit wurde im Schienenverkehr ein Ungleichgewicht ausgeräumt, welches dadurch bestand, dass die Schweiz aufgrund des Neat-Beschlusses vom 4. Oktober 1991 zwecks Vergünstigung der Baukosten einseitig und autonom den Markt für die internationale Konkurrenz geöffnet hatte, ohne dass schweizerische Anbieter in der EU ein Recht auf eine Gleichbehandlung erwarten konnten. Aus ökonomischer, arbeitsbeschaffungs- und finanzpolitischer Warte ergibt sich somit ein volkswirtschaftliches Nutzpotenzial, welches von den schweizerischen Firmen ausgeschöpft werden kann. Aber auch ausländische Firmen, welche in der Schweiz einen Zuschlag erhalten, können für schweizerische Marktteilnehmer arbeitsbeschaffende Auswirkungen haben. Die Art und das Ausmass dieser Wirkungen muss von Fall zu Fall in Kenntnis der Marktverhältnisse, der Unternehmensstrukturen und der jeweiligen Partnerschafts- und Geschäftsverbindungen beurteilt werden.</p><p>7. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Erweiterung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit sowie der übrigen bilateralen Abkommen auf die neuen EU-Mitgliedstaaten positive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Schweiz haben wird. Im Bericht des Bundesrates "EU-Osterweiterung: Wirtschaftliche Auswirkungen auf die Schweiz" in Erfüllung des Postulates Loepfe 02.3190 vom 30. Juni 2004 werden die zu erwartenden Effekte im Einzelnen dargelegt. Selbstverständlich unterliegen diese Schätzungen - wie alle wirtschaftlichen Prognosen - einer gewissen Unsicherheit, der jedoch durch eher konservative Annahmen Rechnung getragen wurde.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bereits in den Abstimmungsunterlagen von 1992 hat der Bundesrat auf den gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Eisenbahngrossprojekte hingewiesen: "Ihr Bau schafft Arbeitsplätze und Verdienst, insbesondere auch in den Bergregionen." Diese Versprechen hat der Bundesrat im Vorfeld der FinöV-Abstimmung bekräftigt.</p><p>Inzwischen ist das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft getreten und die Schweiz muss die Baulose für die Eisenbahngrossprojekte international ausschreiben. Dabei zeigt sich, dass ausländische Firmen, nicht zuletzt wegen anderer Rahmenbedingungen, zu günstigeren Konditionen offerieren und den entsprechenden Zuschlag erhalten.</p><p>Von der erweiterten Personenfreizügigkeit verspricht sich der Bundesrat erneut wirtschaftliche Vorteile. In der Botschaft führt er dazu aus: "Aus ökonomischer Sicht sind vom freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und den neuen EU-Mitgliedstaaten positive Auswirkungen zu erwarten .... Insgesamt wird der Produktionsfaktor Arbeit effizienter eingesetzt, wovon grundsätzlich positive Auswirkungen auf Wohlstand und Wachstum in der Schweiz zu erwarten sind."</p><p>Wir ersuchen daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass eine Diskrepanz zwischen den von ihm gemachten Versprechungen in Abstimmungskämpfen und den tatsächlichen Folgen nach erfolgter Abstimmung besteht?</p><p>2. Welche Schweizer Firmen erhielten bislang aufgrund der bisherigen bilateralen Verträge Aufträge im Ausland?</p><p>3. Wie gross sind die Differenzen in Bezug auf die Eisenbahn-Grossprojekte zwischen der Zahl der erwarteten neuen Arbeitsplätze und den tatsächlich geschaffenen Arbeitsplätzen:</p><p>a. insgesamt;</p><p>b. in den Bergregionen?</p><p>4. Hat er Kenntnis davon, dass die Schweiz internationale Abkommen, namentlich im Beschaffungswesen, wesentlich buchstabengetreuer umsetzt und anwendet als andere Staaten?</p><p>5. Wo sieht er Handlungsspielraum bei der Vergabepraxis und wie wird dieser bisher genutzt?</p><p>6. Wie berechnet und wie hoch beziffert der Bundesrat den volkswirtschaftlichen Schaden der Schweizerischen Praxis im Beschaffungswesen, und welche konkreten Massnahmen sind geplant?</p><p>7. Steht er zu seinen Versprechungen in Bezug auf den volkswirtschaftlichen Nutzen im Zusammenhang mit der erweiterten Personenfreizügigkeit? Wenn ja, kann er dafür garantieren?</p>
- Unterschiedliche Anwendung internationaler Abkommen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Nein.</p><p>2. Es bestehen zurzeit keine Statistiken, welche die Zuschläge der ausländischen Beschaffungsstellen zugunsten der Schweizer Firmen systematisch erfassen. Die Verpflichtungen des Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO öffnen den schweizerischen Firmen einen nichtdiskriminierenden Zugang zu einem Beschaffungsmarktvolumen von schätzungsweise 2500 Milliarden Franken jährlich. Davon entfallen rund 1500 Milliarden Franken auf die Beschaffungsmärkte in Europa. Das bilaterale Abkommen mit der EU hat das Marktvolumen auf den Schienenbereich, die Telekommunikation und die Gemeinden erweitert. Inzwischen wurde der Zugang auf die neuen EU-Mitglieder ausgedehnt. Der schweizerische Beschaffungsmarkt beziffert sich demgegenüber auf rund 36 Milliarden Franken pro Jahr.</p><p>3. Mitte 2005 sind durch die Neat insgesamt rund 5000 Personen beschäftigt. Dies entspricht den Annahmen anlässlich der Abstimmungskampagne:</p><p>- Ersteller: ATG, BLS AT, BLS AG, SBB (vorwiegend Schweizer): 200;</p><p>- Oberbauleitung, Projektingenieure, Vermesser, Geologen usw. (80 Prozent Schweizer): 450;</p><p>- Bauunternehmungen (83 Prozent Ausländer, 17 Prozent Schweizer): 3650;</p><p>- Bahntechnik (60 Prozent Ausländer, 40 Prozent Schweizer): 600.</p><p>Die Baustellen haben positive Auswirkungen auf das lokale Gewerbe. In diesen Regionen ist eine hohe Beschäftigungswirkung feststellbar. Eine im Auftrag des UVEK verfasste Studie von 1998 hat die wirtschaftlichen Auswirkungen durch den Bau der FinöV-Grossprojekte (Neat, "Bahn 2000", HGV, Lärmsanierung) untersucht. Bei dem damals veranschlagten Investitionsvolumen von rund 27,7 Milliarden Franken wurde ein Jahresdurchschnitt von gegen 6000 geschaffenen Stellen ermittelt (bei einer angenommenen Realisierungsdauer für diese Infrastrukturen von 25 Jahren). Die sekundären Einkommenseffekte haben eine Grössenordnung von rund 19 Milliarden Franken ergeben, was 54 Prozent des ursprünglichen Investitionsvolumens entspricht (bzw. einem sogenannten Investitionsmultiplikator von 1,54).</p><p>4. Der Bundesrat hält seine international eingegangenen Verpflichtungen ein. An diesem Grundsatz darf auch die Tatsache nichts ändern, dass es mitunter vorkommen kann, dass schweizerische Firmen in einzelnen Ländern Schwierigkeiten beim Marktzugang erfahren und die schweizerische Regierung um Rat und Beistand bitten. Dies kam in der Vergangenheit namentlich im bilateralen oder im grenznahen Verhältnis mit Frankreich und Italien vor. In solchen Fällen können gerade auf der Grundlage des WTO-Abkommens und des bilateralen Abkommens mit der EU rasch und auf pragmatische Art und Weise sinnvolle und praktikable Lösungsansätze entwickelt werden.</p><p>5. Oberhalb der für eine internationale Ausschreibung relevanten Schwellenwerte verfügen weder die Schweiz noch die anderen Mitgliedstaaten des Abkommens der WTO über das öffentliche Beschaffungswesen über einen nennenswerten Handlungsspielraum. Der Spielraum wurde in diesem Abkommen und in den nationalen Gesetzgebungen von den Mitgliedstaaten bewusst eng gehalten. Somit sollen die Gleichbehandlung und der nichtdiskriminierende Zugang der Anbieter gewährleistet bleiben. Die Schweiz hat deshalb kein Interesse daran, dass dieser Handlungsspielraum im In- und Ausland autonom erweitert werden könnte.</p><p>6. Der Bundesrat stellt fest, dass die plurilateralen und bilateralen Abkommen im öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz weltweit ein bedeutend grösseres Beschaffungsmarktvolumen als das schweizerische Marktvolumen erschlossen haben. Die Schweiz hat in der Verhandlung mit der EU bekanntlich erreicht, dass die EU jene Bestimmung gegenüber der Schweiz ausser Kraft setzt, wonach ein Angebot aus einem Drittland 3 Prozent günstiger als das günstigste Angebot aus dem EU-Raum sein muss. Die EU hat auch jene Forderung zurückgezogen, welche verlangt, dass bei den relevanten Produkten 50 Prozent der Wertschöpfung ihren Ursprung in der EU haben muss. Damit wurde im Schienenverkehr ein Ungleichgewicht ausgeräumt, welches dadurch bestand, dass die Schweiz aufgrund des Neat-Beschlusses vom 4. Oktober 1991 zwecks Vergünstigung der Baukosten einseitig und autonom den Markt für die internationale Konkurrenz geöffnet hatte, ohne dass schweizerische Anbieter in der EU ein Recht auf eine Gleichbehandlung erwarten konnten. Aus ökonomischer, arbeitsbeschaffungs- und finanzpolitischer Warte ergibt sich somit ein volkswirtschaftliches Nutzpotenzial, welches von den schweizerischen Firmen ausgeschöpft werden kann. Aber auch ausländische Firmen, welche in der Schweiz einen Zuschlag erhalten, können für schweizerische Marktteilnehmer arbeitsbeschaffende Auswirkungen haben. Die Art und das Ausmass dieser Wirkungen muss von Fall zu Fall in Kenntnis der Marktverhältnisse, der Unternehmensstrukturen und der jeweiligen Partnerschafts- und Geschäftsverbindungen beurteilt werden.</p><p>7. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Erweiterung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit sowie der übrigen bilateralen Abkommen auf die neuen EU-Mitgliedstaaten positive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Schweiz haben wird. Im Bericht des Bundesrates "EU-Osterweiterung: Wirtschaftliche Auswirkungen auf die Schweiz" in Erfüllung des Postulates Loepfe 02.3190 vom 30. Juni 2004 werden die zu erwartenden Effekte im Einzelnen dargelegt. Selbstverständlich unterliegen diese Schätzungen - wie alle wirtschaftlichen Prognosen - einer gewissen Unsicherheit, der jedoch durch eher konservative Annahmen Rechnung getragen wurde.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bereits in den Abstimmungsunterlagen von 1992 hat der Bundesrat auf den gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Eisenbahngrossprojekte hingewiesen: "Ihr Bau schafft Arbeitsplätze und Verdienst, insbesondere auch in den Bergregionen." Diese Versprechen hat der Bundesrat im Vorfeld der FinöV-Abstimmung bekräftigt.</p><p>Inzwischen ist das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft getreten und die Schweiz muss die Baulose für die Eisenbahngrossprojekte international ausschreiben. Dabei zeigt sich, dass ausländische Firmen, nicht zuletzt wegen anderer Rahmenbedingungen, zu günstigeren Konditionen offerieren und den entsprechenden Zuschlag erhalten.</p><p>Von der erweiterten Personenfreizügigkeit verspricht sich der Bundesrat erneut wirtschaftliche Vorteile. In der Botschaft führt er dazu aus: "Aus ökonomischer Sicht sind vom freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und den neuen EU-Mitgliedstaaten positive Auswirkungen zu erwarten .... Insgesamt wird der Produktionsfaktor Arbeit effizienter eingesetzt, wovon grundsätzlich positive Auswirkungen auf Wohlstand und Wachstum in der Schweiz zu erwarten sind."</p><p>Wir ersuchen daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass eine Diskrepanz zwischen den von ihm gemachten Versprechungen in Abstimmungskämpfen und den tatsächlichen Folgen nach erfolgter Abstimmung besteht?</p><p>2. Welche Schweizer Firmen erhielten bislang aufgrund der bisherigen bilateralen Verträge Aufträge im Ausland?</p><p>3. Wie gross sind die Differenzen in Bezug auf die Eisenbahn-Grossprojekte zwischen der Zahl der erwarteten neuen Arbeitsplätze und den tatsächlich geschaffenen Arbeitsplätzen:</p><p>a. insgesamt;</p><p>b. in den Bergregionen?</p><p>4. Hat er Kenntnis davon, dass die Schweiz internationale Abkommen, namentlich im Beschaffungswesen, wesentlich buchstabengetreuer umsetzt und anwendet als andere Staaten?</p><p>5. Wo sieht er Handlungsspielraum bei der Vergabepraxis und wie wird dieser bisher genutzt?</p><p>6. Wie berechnet und wie hoch beziffert der Bundesrat den volkswirtschaftlichen Schaden der Schweizerischen Praxis im Beschaffungswesen, und welche konkreten Massnahmen sind geplant?</p><p>7. Steht er zu seinen Versprechungen in Bezug auf den volkswirtschaftlichen Nutzen im Zusammenhang mit der erweiterten Personenfreizügigkeit? Wenn ja, kann er dafür garantieren?</p>
- Unterschiedliche Anwendung internationaler Abkommen
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