Güterverkehrsangebot der SBB und ihrer Tochtergesellschaften
- ShortId
-
05.3506
- Id
-
20053506
- Updated
-
28.07.2023 10:36
- Language
-
de
- Title
-
Güterverkehrsangebot der SBB und ihrer Tochtergesellschaften
- AdditionalIndexing
-
48;Unternehmenspolitik;SBB;Güterverkehr auf der Schiene;service public
- 1
-
- L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
- L05K1801021103, SBB
- L04K07030403, Unternehmenspolitik
- L04K08060111, service public
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die letzten Nachrichten über den Schienengüterverkehr sind nicht sehr erfreulich und verlangen nach Umstrukturierungsplänen. Man muss sich fragen, ob dieser Service public nicht vor allem an einem zu unflexiblen Angebot den Kunden gegenüber leidet. So soll es Unternehmen verweigert worden sein, täglich ein Waggonpaar zwischen Lausanne und Basel zur Verfügung zu haben, einen Waggon für die Richtung Basel-Lausanne und einen zweiten für die entgegengesetzte Richtung. In einem anderen Fall konnte nicht garantiert werden, dass ein bestellter Waggon zu gewünschter Zeit am gewünschten Ort bereitstand. Hinzu kommt, dass ein Grossteil der Güterwagen jedes Jahr für drei bis vier Monate aus dem normalen Verkehr gezogen wird, damit diese Wagen für den Transport von Zuckerrüben eingesetzt werden können. Es ist verständlich, dass solche Mängel die Kunden entmutigen und diese nach anderen Lösungen, insbesondere im Strassentransport, suchen. Dies wiederum widerspricht der Verkehrs- und Umweltpolitik, die von den Behörden und besonders vom Bund verfolgt wird.</p>
- <p>1. Der Schienengüterverkehr in der Schweiz (Binnen-, Import-, und Exportverkehr sowie auch der Transitbereich) bewegt sich in einer Grössenordnung, die in Europa einzigartig ist. Die Rahmenbedingungen im Logistikbereich haben sich jedoch in den vergangenen Jahren für den Strassengüterverkehr positiver entwickelt als für den Schienengüterverkehr. Die Effizienz im Schienengüterverkehr wurde durch die Liberalisierung (freier Netzzugang) zwar gesteigert und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber der Strasse erhöht. Der Entscheid über die im einzelnen Fall angemessene Transportart liegt jedoch bei den Kunden, also der verladenden Wirtschaft. Ausschlaggebend für diesen Entscheid sind hauptsächlich der Preis, die Qualität und die Zuverlässigkeit des Angebotes.</p><p>Es trifft zu, dass die SBB Cargo AG mit Schwierigkeiten wirtschaftlicher Natur konfrontiert ist. Die von ihr angebotene Palette an neuen Produkten (z. B. Cargo Domino im Binnenverkehr und die "Produktion aus einer Hand" im Nord-Süd-Verkehr) zeugen indessen von der Beweglichkeit von SBB Cargo gegenüber den veränderten Ansprüchen des Marktes.</p><p>Flexibilität ist immer auch eine Frage der Kosten (z. B. Wagen- und Personalvorhaltung). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die SBB Cargo dort Flexibilität zeigen soll, wo sie sich betriebswirtschaftlich rechtfertigen lässt. Wo dies nicht der Fall ist, wo also eine weitergehende Flexibilität mit unverhältnismässigen Kosten verbunden wäre, soll SBB Cargo als Unternehmung agieren, die sich nach wirtschaftlichen Kriterien im Markt behaupten will.</p><p>2. Obwohl SBB Cargo im ersten Halbjahr 2005 eine markante Steigerung der Verkehrszahlen (vor allem im internationalen Verkehr) realisiert hat, sind die Erträge (vor allem im Binnenverkehr) gesunken. Daher plant die Unternehmung, im Rahmen des Projektes "Fokus" tiefgreifende Massnahmen im Bereich des Wagenladungsverkehrs umzusetzen.</p><p>Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat mit der SBB AG in der geltenden Leistungsvereinbarung (Art. 9) festgelegt, dass die SBB AG im Wagenladungsverkehr in der ganzen Schweiz flächendeckend als Systemanbieterin auftritt, soweit sie die Leistungen wirtschaftlich erbringen kann. Im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates für die SBB AG 2003-2006 ist dieser Grundsatz zudem als Ziel festgehalten.</p><p>Ob das neue Angebot flächendeckend im Sinne der Leistungsvereinbarung ist, ist eine politische Ermessensfrage. Der Bundesrat hat den von SBB Cargo zuhanden des Bundesrates erstellten Bericht eingehend geprüft. Er schliesst sich der Einschätzung der SBB an, dass mit den geplanten Massnahmen keine Abkehr vom Prinzip der Flächendeckung vorliegt. Die Massnahmen betreffen in erster Linie eine Fokussierung der Bedienung, d. h. eine Ausgestaltung der Flächendeckung nach den Bedürfnissen der verladenden Wirtschaft. Das von SBB Cargo vorgelegte Konzept ist aus Sicht des Bundesrates nachvollziehbar und erscheint unter Berücksichtigung der vorgegebenen Ziele und Rahmenbedingungen vertretbar. Die entsprechende Verantwortung liegt beim Verwaltungsrat und bei der Konzernleitung der SBB. Der Wagenladungsverkehr ist im bisherigen Umfang nur mit zusätzlichen Subventionen aufrechtzuerhalten. Dies ginge auf Kosten anderer Bereiche, voraussichtlich des Regionalverkehrs. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die Option einer zusätzlichen Subventionierung des Binnengüterverkehrs nicht weiterverfolgt werden soll. Das gemäss Artikel 9 der Leistungsvereinbarung vereinbarte Verfahren muss nicht eingeleitet werden, da die Flächendeckung weiter gewährleistet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die SBB und ihre Tochtergesellschaften bekunden Mühe, die Möglichkeiten des Schienengüterverkehrs auszuschöpfen und das Interesse potenzieller Kunden zu gewinnen. In welchem Masse kann man diese Schwierigkeiten der mangelnden Flexibilität des SBB-Angebotes zuschreiben?</p><p>2. Welche Massnahmen haben die SBB und gegebenenfalls der Bund vorgesehen, um diesem Zustand Abhilfe zu schaffen?</p>
- Güterverkehrsangebot der SBB und ihrer Tochtergesellschaften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die letzten Nachrichten über den Schienengüterverkehr sind nicht sehr erfreulich und verlangen nach Umstrukturierungsplänen. Man muss sich fragen, ob dieser Service public nicht vor allem an einem zu unflexiblen Angebot den Kunden gegenüber leidet. So soll es Unternehmen verweigert worden sein, täglich ein Waggonpaar zwischen Lausanne und Basel zur Verfügung zu haben, einen Waggon für die Richtung Basel-Lausanne und einen zweiten für die entgegengesetzte Richtung. In einem anderen Fall konnte nicht garantiert werden, dass ein bestellter Waggon zu gewünschter Zeit am gewünschten Ort bereitstand. Hinzu kommt, dass ein Grossteil der Güterwagen jedes Jahr für drei bis vier Monate aus dem normalen Verkehr gezogen wird, damit diese Wagen für den Transport von Zuckerrüben eingesetzt werden können. Es ist verständlich, dass solche Mängel die Kunden entmutigen und diese nach anderen Lösungen, insbesondere im Strassentransport, suchen. Dies wiederum widerspricht der Verkehrs- und Umweltpolitik, die von den Behörden und besonders vom Bund verfolgt wird.</p>
- <p>1. Der Schienengüterverkehr in der Schweiz (Binnen-, Import-, und Exportverkehr sowie auch der Transitbereich) bewegt sich in einer Grössenordnung, die in Europa einzigartig ist. Die Rahmenbedingungen im Logistikbereich haben sich jedoch in den vergangenen Jahren für den Strassengüterverkehr positiver entwickelt als für den Schienengüterverkehr. Die Effizienz im Schienengüterverkehr wurde durch die Liberalisierung (freier Netzzugang) zwar gesteigert und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber der Strasse erhöht. Der Entscheid über die im einzelnen Fall angemessene Transportart liegt jedoch bei den Kunden, also der verladenden Wirtschaft. Ausschlaggebend für diesen Entscheid sind hauptsächlich der Preis, die Qualität und die Zuverlässigkeit des Angebotes.</p><p>Es trifft zu, dass die SBB Cargo AG mit Schwierigkeiten wirtschaftlicher Natur konfrontiert ist. Die von ihr angebotene Palette an neuen Produkten (z. B. Cargo Domino im Binnenverkehr und die "Produktion aus einer Hand" im Nord-Süd-Verkehr) zeugen indessen von der Beweglichkeit von SBB Cargo gegenüber den veränderten Ansprüchen des Marktes.</p><p>Flexibilität ist immer auch eine Frage der Kosten (z. B. Wagen- und Personalvorhaltung). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die SBB Cargo dort Flexibilität zeigen soll, wo sie sich betriebswirtschaftlich rechtfertigen lässt. Wo dies nicht der Fall ist, wo also eine weitergehende Flexibilität mit unverhältnismässigen Kosten verbunden wäre, soll SBB Cargo als Unternehmung agieren, die sich nach wirtschaftlichen Kriterien im Markt behaupten will.</p><p>2. Obwohl SBB Cargo im ersten Halbjahr 2005 eine markante Steigerung der Verkehrszahlen (vor allem im internationalen Verkehr) realisiert hat, sind die Erträge (vor allem im Binnenverkehr) gesunken. Daher plant die Unternehmung, im Rahmen des Projektes "Fokus" tiefgreifende Massnahmen im Bereich des Wagenladungsverkehrs umzusetzen.</p><p>Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat mit der SBB AG in der geltenden Leistungsvereinbarung (Art. 9) festgelegt, dass die SBB AG im Wagenladungsverkehr in der ganzen Schweiz flächendeckend als Systemanbieterin auftritt, soweit sie die Leistungen wirtschaftlich erbringen kann. Im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates für die SBB AG 2003-2006 ist dieser Grundsatz zudem als Ziel festgehalten.</p><p>Ob das neue Angebot flächendeckend im Sinne der Leistungsvereinbarung ist, ist eine politische Ermessensfrage. Der Bundesrat hat den von SBB Cargo zuhanden des Bundesrates erstellten Bericht eingehend geprüft. Er schliesst sich der Einschätzung der SBB an, dass mit den geplanten Massnahmen keine Abkehr vom Prinzip der Flächendeckung vorliegt. Die Massnahmen betreffen in erster Linie eine Fokussierung der Bedienung, d. h. eine Ausgestaltung der Flächendeckung nach den Bedürfnissen der verladenden Wirtschaft. Das von SBB Cargo vorgelegte Konzept ist aus Sicht des Bundesrates nachvollziehbar und erscheint unter Berücksichtigung der vorgegebenen Ziele und Rahmenbedingungen vertretbar. Die entsprechende Verantwortung liegt beim Verwaltungsrat und bei der Konzernleitung der SBB. Der Wagenladungsverkehr ist im bisherigen Umfang nur mit zusätzlichen Subventionen aufrechtzuerhalten. Dies ginge auf Kosten anderer Bereiche, voraussichtlich des Regionalverkehrs. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die Option einer zusätzlichen Subventionierung des Binnengüterverkehrs nicht weiterverfolgt werden soll. Das gemäss Artikel 9 der Leistungsvereinbarung vereinbarte Verfahren muss nicht eingeleitet werden, da die Flächendeckung weiter gewährleistet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die SBB und ihre Tochtergesellschaften bekunden Mühe, die Möglichkeiten des Schienengüterverkehrs auszuschöpfen und das Interesse potenzieller Kunden zu gewinnen. In welchem Masse kann man diese Schwierigkeiten der mangelnden Flexibilität des SBB-Angebotes zuschreiben?</p><p>2. Welche Massnahmen haben die SBB und gegebenenfalls der Bund vorgesehen, um diesem Zustand Abhilfe zu schaffen?</p>
- Güterverkehrsangebot der SBB und ihrer Tochtergesellschaften
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