Stopp der Kriegsmaterialexporte in den Nahen Osten
- ShortId
-
05.3513
- Id
-
20053513
- Updated
-
28.07.2023 13:34
- Language
-
de
- Title
-
Stopp der Kriegsmaterialexporte in den Nahen Osten
- AdditionalIndexing
-
09;Jordanien;Wiederausfuhr;Saudi-Arabien;Vereinigte Arabische Emirate;Katar;Marokko;grausame und erniedrigende Behandlung;Ausfuhrbeschränkung;Bahrain;Wiederverkauf;Menschenrechte;Friedenspolitik;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- L05K0303010608, Vereinigte Arabische Emirate
- L06K070102030102, Wiederausfuhr
- L06K070101020110, Wiederverkauf
- L05K0303010607, Saudi-Arabien
- L05K0303010604, Katar
- L04K03030110, Jordanien
- L05K0303010601, Bahrain
- L03K040103, Friedenspolitik
- L03K050202, Menschenrechte
- L06K030401020102, Marokko
- L04K05020503, grausame und erniedrigende Behandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>A. Vereinigte Arabische Emirate</p><p>Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate hat die Schweiz in jüngster Zeit zweimal angelogen:</p><p>1. Die Emirate behaupteten zunächst, eine geplante Lieferung von M-113-Schützenpanzern sei für sie selbst bestimmt. Erst aufgrund von Pressemeldungen (Jane's Defense Weekly, "10 vor 10") wurde bekannt, dass die M-113 für den Irak bestimmt waren.</p><p>2. Die Emirate sicherten der Schweiz 2004 in einem Endverbraucherzertifikat zu, 40 Haubitzen M-109 nicht weiterzuexportieren. Nun tauchten diese Haubitzen in Marokko auf. Die Schweiz erteilt traditionell keine Kriegsmaterialexportbewilligungen für Marokko. Nach der zweifachen Lügengeschichte braucht es einen sofortigen Stopp sämtlicher Kriegsmaterialausfuhren der Schweiz nach den Emiraten und eine Überprüfung aller Endverbraucherzertifikate in kritischen Ländern, insbesondere in der Golfregion (auch in Saudi-Arabien, Jordanien, Oman, Katar), bis das Vertrauen wiederhergestellt ist.</p><p>B. Saudi-Arabien</p><p>Die Stellungnahme des Bundesrates vom 15. September 2004 auf die Motion 04.3292 ist in weiten Teilen überholt. Nicht überholt ist aber die traurige Tatsache, dass die Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien weiterhin in allen Bereichen systematisch und gravierend sind, namentlich durch die exzessive Anwendung der Todesstrafe, der Folter und von Körperstrafen (Amputationen und Auspeitschungen). Im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus und der Irak-Krise hat sich die Menschenrechtslage in letzter Zeit weiter verschlechtert. Eine Bewilligung verstösst gegen Artikel 5b des Kriegsmaterialgesetzes.</p><p>C. Alle fünf Staaten - Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Bahrain, Katar und Jordanien - haben in jüngster Zeit zwar Kriegsmaterial aus der Schweiz bezogen. Sie befinden sich jedoch in einer instabilen Region. Seit der Besetzung des Irak durch die Koalitionstruppen ist die Instabilität noch grösser geworden. Unruhen wegen des anhaltenden Blutvergiessens im Irak sowie des ungelösten Konfliktes in Israel und den besetzten Gebieten nehmen in der gesamten islamisch-arabischen Welt zu. Der Petition "Keine Rüstungszusammenarbeit und kein Handel mit Rüstungsgütern zwischen der Schweiz und den Ländern im Nahen Osten" ist Folge zu geben. Die Erteilung neuer Bewilligungen verstösst gegen Artikel 5a der Kriegsmaterialverordnung.</p>
- <p>Die pauschale Sistierung sämtlicher Waffen- und Kriegsmateriallieferungen nach und auch der Abbruch aller militärisch-technischen Zusammenarbeiten mit einer ganzen Region wären unverhältnismässig und würden den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik, insbesondere der Universalität, widersprechen. Aufgrund der intensiven handelspolitischen Verflechtung hätten solche Massnahmen spürbare wirtschaftliche und sicherheitspolitische Konsequenzen für die Schweiz. Die Handlungsfreiheit des Bundesrates würde über Gebühr eingeschränkt.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat der sozialdemokratischen Fraktion vom 4. Oktober 2005 (05.3536) erklärt, hat sich die von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe intensiv mit der Tragweite und den Möglichkeiten der Überprüfung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen beschäftigt. Aufgrund ihrer Empfehlungen hat der Bundesrat eine Reihe von gezielten Massnahmen beschlossen, welche die Tragweite solcher Erklärungen präzisieren und die Überprüfung ihrer Einhaltung verbessern. Allerdings verweist der Bundesrat in der erwähnten Antwort auch auf die Grenzen der Durchsetzbarkeit von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen.</p><p>Heute werden Kriegsmaterialexporte in jedem Einzelfall beurteilt und in vielen Fällen, insbesondere nach Ländern wie Iran, Irak, Syrien oder Israel, aus einer ganzen Reihe von Gründen auch abgelehnt.</p><p>Die Praxis erhellt die restriktive Handhabung der Ausfuhrpolitik: Insgesamt wurde im Jahre 2004 in die Länder des Nahen Ostens Kriegsmaterial in der Höhe von 30,3 Millionen Franken exportiert; 2005 waren es 9,33 Millionen:</p><p>- Arabische Emirate (2004: 23,1 Millionen; 2005: 1,3 Millionen);</p><p>- Jordanien (2004: 2,5 Millionen; 2005: 0,8 Million);</p><p>- Saudi-Arabien (2004: 2,4 Millionen; 2005: 3,5 Millionen);</p><p>- Bahrain (2004: 1 Million; 2005: 2 Millionen);</p><p>- Ägypten (2004: 0,9 Million; 2005: 1,5 Millionen);</p><p>- Oman (2004: 0,4 Million; 2005: 0,2 Million);</p><p>- Kuwait (2004: 0,02 Million; 2005: 0,01 Million);</p><p>- Libanon (2004: 0,006 Million; 2005: 0,02 Millionen).</p><p>In Anwendung des Gesetzes erfolgten - ohne dass ein pauschales Verbot besteht - insbesondere keine Exporte nach Israel, Iran, Irak, Syrien. Auch nach Katar erfolgten keine Ausfuhren.</p><p>Im Vergleich dazu haben die EU-Länder in den Jahren 2003 und 2004 allein in die Vereinigten Arabischen Emirate die Ausfuhr von Rüstungsmaterial in der Höhe von 4,5 Milliarden bzw. 4,8 Milliarden Euro bewilligt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die laufenden Kriegsmaterialexporte nach den Vereinigten Arabischen Emiraten zu sistieren und nach diesem Land sowie nach Saudi-Arabien, Bahrain, Katar und Jordanien neue Bewilligungen für Kriegsmaterialexporte zu verweigern,</p><p>- bis Gewähr besteht, dass die Empfängerstaaten die Verpflichtungen erfüllen, die sie mit der Unterzeichnung von Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen eingegangen sind;</p><p>- bis sich die Lage in Bezug auf die Aufrechterhaltung des Friedens, der regionalen Stabilität und der Situation im Innern des Bestimmungslandes, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, massgeblich verbessert hat.</p>
- Stopp der Kriegsmaterialexporte in den Nahen Osten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>A. Vereinigte Arabische Emirate</p><p>Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate hat die Schweiz in jüngster Zeit zweimal angelogen:</p><p>1. Die Emirate behaupteten zunächst, eine geplante Lieferung von M-113-Schützenpanzern sei für sie selbst bestimmt. Erst aufgrund von Pressemeldungen (Jane's Defense Weekly, "10 vor 10") wurde bekannt, dass die M-113 für den Irak bestimmt waren.</p><p>2. Die Emirate sicherten der Schweiz 2004 in einem Endverbraucherzertifikat zu, 40 Haubitzen M-109 nicht weiterzuexportieren. Nun tauchten diese Haubitzen in Marokko auf. Die Schweiz erteilt traditionell keine Kriegsmaterialexportbewilligungen für Marokko. Nach der zweifachen Lügengeschichte braucht es einen sofortigen Stopp sämtlicher Kriegsmaterialausfuhren der Schweiz nach den Emiraten und eine Überprüfung aller Endverbraucherzertifikate in kritischen Ländern, insbesondere in der Golfregion (auch in Saudi-Arabien, Jordanien, Oman, Katar), bis das Vertrauen wiederhergestellt ist.</p><p>B. Saudi-Arabien</p><p>Die Stellungnahme des Bundesrates vom 15. September 2004 auf die Motion 04.3292 ist in weiten Teilen überholt. Nicht überholt ist aber die traurige Tatsache, dass die Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien weiterhin in allen Bereichen systematisch und gravierend sind, namentlich durch die exzessive Anwendung der Todesstrafe, der Folter und von Körperstrafen (Amputationen und Auspeitschungen). Im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus und der Irak-Krise hat sich die Menschenrechtslage in letzter Zeit weiter verschlechtert. Eine Bewilligung verstösst gegen Artikel 5b des Kriegsmaterialgesetzes.</p><p>C. Alle fünf Staaten - Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Bahrain, Katar und Jordanien - haben in jüngster Zeit zwar Kriegsmaterial aus der Schweiz bezogen. Sie befinden sich jedoch in einer instabilen Region. Seit der Besetzung des Irak durch die Koalitionstruppen ist die Instabilität noch grösser geworden. Unruhen wegen des anhaltenden Blutvergiessens im Irak sowie des ungelösten Konfliktes in Israel und den besetzten Gebieten nehmen in der gesamten islamisch-arabischen Welt zu. Der Petition "Keine Rüstungszusammenarbeit und kein Handel mit Rüstungsgütern zwischen der Schweiz und den Ländern im Nahen Osten" ist Folge zu geben. Die Erteilung neuer Bewilligungen verstösst gegen Artikel 5a der Kriegsmaterialverordnung.</p>
- <p>Die pauschale Sistierung sämtlicher Waffen- und Kriegsmateriallieferungen nach und auch der Abbruch aller militärisch-technischen Zusammenarbeiten mit einer ganzen Region wären unverhältnismässig und würden den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik, insbesondere der Universalität, widersprechen. Aufgrund der intensiven handelspolitischen Verflechtung hätten solche Massnahmen spürbare wirtschaftliche und sicherheitspolitische Konsequenzen für die Schweiz. Die Handlungsfreiheit des Bundesrates würde über Gebühr eingeschränkt.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat der sozialdemokratischen Fraktion vom 4. Oktober 2005 (05.3536) erklärt, hat sich die von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe intensiv mit der Tragweite und den Möglichkeiten der Überprüfung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen beschäftigt. Aufgrund ihrer Empfehlungen hat der Bundesrat eine Reihe von gezielten Massnahmen beschlossen, welche die Tragweite solcher Erklärungen präzisieren und die Überprüfung ihrer Einhaltung verbessern. Allerdings verweist der Bundesrat in der erwähnten Antwort auch auf die Grenzen der Durchsetzbarkeit von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen.</p><p>Heute werden Kriegsmaterialexporte in jedem Einzelfall beurteilt und in vielen Fällen, insbesondere nach Ländern wie Iran, Irak, Syrien oder Israel, aus einer ganzen Reihe von Gründen auch abgelehnt.</p><p>Die Praxis erhellt die restriktive Handhabung der Ausfuhrpolitik: Insgesamt wurde im Jahre 2004 in die Länder des Nahen Ostens Kriegsmaterial in der Höhe von 30,3 Millionen Franken exportiert; 2005 waren es 9,33 Millionen:</p><p>- Arabische Emirate (2004: 23,1 Millionen; 2005: 1,3 Millionen);</p><p>- Jordanien (2004: 2,5 Millionen; 2005: 0,8 Million);</p><p>- Saudi-Arabien (2004: 2,4 Millionen; 2005: 3,5 Millionen);</p><p>- Bahrain (2004: 1 Million; 2005: 2 Millionen);</p><p>- Ägypten (2004: 0,9 Million; 2005: 1,5 Millionen);</p><p>- Oman (2004: 0,4 Million; 2005: 0,2 Million);</p><p>- Kuwait (2004: 0,02 Million; 2005: 0,01 Million);</p><p>- Libanon (2004: 0,006 Million; 2005: 0,02 Millionen).</p><p>In Anwendung des Gesetzes erfolgten - ohne dass ein pauschales Verbot besteht - insbesondere keine Exporte nach Israel, Iran, Irak, Syrien. Auch nach Katar erfolgten keine Ausfuhren.</p><p>Im Vergleich dazu haben die EU-Länder in den Jahren 2003 und 2004 allein in die Vereinigten Arabischen Emirate die Ausfuhr von Rüstungsmaterial in der Höhe von 4,5 Milliarden bzw. 4,8 Milliarden Euro bewilligt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die laufenden Kriegsmaterialexporte nach den Vereinigten Arabischen Emiraten zu sistieren und nach diesem Land sowie nach Saudi-Arabien, Bahrain, Katar und Jordanien neue Bewilligungen für Kriegsmaterialexporte zu verweigern,</p><p>- bis Gewähr besteht, dass die Empfängerstaaten die Verpflichtungen erfüllen, die sie mit der Unterzeichnung von Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen eingegangen sind;</p><p>- bis sich die Lage in Bezug auf die Aufrechterhaltung des Friedens, der regionalen Stabilität und der Situation im Innern des Bestimmungslandes, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, massgeblich verbessert hat.</p>
- Stopp der Kriegsmaterialexporte in den Nahen Osten
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