Kein Abbau bei den täglichen SBB-Verbindungen Luzern-Mailand

ShortId
05.3518
Id
20053518
Updated
28.07.2023 10:46
Language
de
Title
Kein Abbau bei den täglichen SBB-Verbindungen Luzern-Mailand
AdditionalIndexing
48;Fahrplan;SBB;Schienenverkehr;Italien;Luzern (Kanton)
1
  • L04K18010207, Fahrplan
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K0301010110, Luzern (Kanton)
  • L04K03010503, Italien
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fahrplangestaltung liegt in der Kompetenz der Eisenbahnunternehmen (Art. 4 Fahrplanverordnung SR 742.151.4). Der grenzüberschreitende Fahrplan wird im Rahmen eines gegenseitig abgestimmten Konzeptes von den Transportunternehmen ausgearbeitet. So liegt die Gestaltung der Eisenbahnverbindungen zwischen Luzern und Mailand nicht in der alleinigen Kompetenz der SBB. Ein grenzüberschreitendes Bahnangebot wird unter allen beteiligten Bahnen ausgehandelt, im vorliegenden Fall also zwischen der Trenitalia SpA und der SBB AG. Dabei wird neben betrieblichen Fragen auch die mutmassliche Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.</p><p>Der Bund und die Kantone haben demgegenüber beim Fahrplanverfahren nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten. Sie erhalten das Fernverkehrskonzept zur Information und können begründete Änderungsbegehren stellen. Können diese nicht berücksichtigt werden, haben dies die Unternehmen zu begründen.</p><p>Die definitive Festlegung sowie die Bekanntgabe des Fernverkehrskonzeptes hat am 11. Dezember 2004 stattgefunden. Das Fahrplanverfahren für den Fahrplan 2006 ist also bereits abgeschlossen. Es gibt keine Einflussmöglichkeiten seitens des Bundes mehr.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bei den SBB darauf hinzuwirken, die vorgesehene Reduktion des Fahrplanes Luzern-Mailand rückgängig zu machen.</p>
  • Kein Abbau bei den täglichen SBB-Verbindungen Luzern-Mailand
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fahrplangestaltung liegt in der Kompetenz der Eisenbahnunternehmen (Art. 4 Fahrplanverordnung SR 742.151.4). Der grenzüberschreitende Fahrplan wird im Rahmen eines gegenseitig abgestimmten Konzeptes von den Transportunternehmen ausgearbeitet. So liegt die Gestaltung der Eisenbahnverbindungen zwischen Luzern und Mailand nicht in der alleinigen Kompetenz der SBB. Ein grenzüberschreitendes Bahnangebot wird unter allen beteiligten Bahnen ausgehandelt, im vorliegenden Fall also zwischen der Trenitalia SpA und der SBB AG. Dabei wird neben betrieblichen Fragen auch die mutmassliche Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.</p><p>Der Bund und die Kantone haben demgegenüber beim Fahrplanverfahren nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten. Sie erhalten das Fernverkehrskonzept zur Information und können begründete Änderungsbegehren stellen. Können diese nicht berücksichtigt werden, haben dies die Unternehmen zu begründen.</p><p>Die definitive Festlegung sowie die Bekanntgabe des Fernverkehrskonzeptes hat am 11. Dezember 2004 stattgefunden. Das Fahrplanverfahren für den Fahrplan 2006 ist also bereits abgeschlossen. Es gibt keine Einflussmöglichkeiten seitens des Bundes mehr.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bei den SBB darauf hinzuwirken, die vorgesehene Reduktion des Fahrplanes Luzern-Mailand rückgängig zu machen.</p>
    • Kein Abbau bei den täglichen SBB-Verbindungen Luzern-Mailand

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