Alpenkonvention. Keine Ratifizierung der Anwendungsprotokolle
- ShortId
-
05.3521
- Id
-
20053521
- Updated
-
14.11.2025 08:53
- Language
-
de
- Title
-
Alpenkonvention. Keine Ratifizierung der Anwendungsprotokolle
- AdditionalIndexing
-
52;15;nationales Recht;Berggebiet;internationales Abkommen;Protokoll zu einem Abkommen;regionale Wirtschaft;Ratifizierung eines Abkommens;Alpen
- 1
-
- L05K0603010201, Alpen
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L05K1002020106, Protokoll zu einem Abkommen
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- L04K06030102, Berggebiet
- L05K0704060209, regionale Wirtschaft
- L04K05030205, nationales Recht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die neun Durchführungsprotokolle zur Alpenkonvention stossen vermehrt auf Widerstand, in der Schweiz wie in anderen betroffenen Ländern. Zweifel bestehen vor allem bezüglich der Auswirkungen, welche die Protokolle auf das nationale Recht und auf die Entwicklung der betroffenen Regionen haben.</p><p>Die Kantonsparlamente von Freiburg und Wallis, zwei direkt betroffene Kantone, lehnen die Protokolle ab, da sie befürchten, dass die Entwicklung der Berggebiete behindert werden könnte. Aus denselben Gründen hat Italien die Ratifizierung des Protokolles im Bereich Verkehr kategorisch abgelehnt. Auch die EU hat bis heute auf die Ratifizierung der Protokolle verzichtet. Die Motion 04.3260 gab zwar eine detaillierte Analyse der Protokolle in Auftrag, doch die Bundesverwaltung hat diese bis heute nicht vorgelegt, insbesondere nicht für das neunte Protokoll über die Beilegung von Streitigkeiten.</p><p>Auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit findet sich eine Expertise über die Alpenkonvention. Prof. Dr. Werner Schroeder von der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck sagt Folgendes: "Die Behörden und Gerichte müssen sie (die Alpenkonvention) nach dem Grundsatz der völkerrechtskonformen Interpretation bei der Auslegung des innerstaatlichen Rechtes so weit wie möglich berücksichtigen. Dabei ist der Alpenkonvention Vorrang einzuräumen, weil davon auszugehen ist, dass die Vertragsstaaten im Zweifel ihre internationalen Verpflichtungen einhalten wollen." Bezüglich Auswirkungen der Alpenkonvention zieht Schroeder folgende Schlussfolgerung: "Die vielschichtige Konvention ist eine grosse Wundertüte."</p><p>Aus diesen Gründen ist es angebracht, auf die Ratifizierung zu verzichten. Da auch die EU nicht beabsichtigt, die Durchführungsprotokolle zu ratifizieren, ist dies für die Schweiz ebenfalls nicht notwendig. Mit der Ratifizierung der Rahmenkonvention anerkennt die Schweiz die zentrale Bedeutung des Alpenraumes. Im Übrigen bringt die Schweizer Gesetzgebung die Sorge um den Alpenraum auch ohne Alpenkonvention genügend zum Ausdruck. Zudem hat die Schweiz das Monaco-Protokoll unterzeichnet und liegt in Sachen Ratifizierungen somit keineswegs hinter der EU zurück.</p>
- <p>Das Parlament ist auf die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen 01.083 (Alpenkonvention) vom 19. Dezember 2001 eingetreten. Der Ständerat hat am 15. Juni 2004 der Ratifizierung von drei Protokollen zugestimmt. Der Bundesrat wird den in Erfüllung der Motion 04.3260 zu erarbeitenden Bericht Anfang 2006 verabschieden. Die Bestimmung des weiteren Vorgehens bei der Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention liegt somit in den Händen des Parlamentes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ratifizierung der neun Durchführungsprotokolle zur Alpenkonvention zu sistieren und vollständig auf die Ratifizierung dieser Protokolle zu verzichten.</p>
- Alpenkonvention. Keine Ratifizierung der Anwendungsprotokolle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die neun Durchführungsprotokolle zur Alpenkonvention stossen vermehrt auf Widerstand, in der Schweiz wie in anderen betroffenen Ländern. Zweifel bestehen vor allem bezüglich der Auswirkungen, welche die Protokolle auf das nationale Recht und auf die Entwicklung der betroffenen Regionen haben.</p><p>Die Kantonsparlamente von Freiburg und Wallis, zwei direkt betroffene Kantone, lehnen die Protokolle ab, da sie befürchten, dass die Entwicklung der Berggebiete behindert werden könnte. Aus denselben Gründen hat Italien die Ratifizierung des Protokolles im Bereich Verkehr kategorisch abgelehnt. Auch die EU hat bis heute auf die Ratifizierung der Protokolle verzichtet. Die Motion 04.3260 gab zwar eine detaillierte Analyse der Protokolle in Auftrag, doch die Bundesverwaltung hat diese bis heute nicht vorgelegt, insbesondere nicht für das neunte Protokoll über die Beilegung von Streitigkeiten.</p><p>Auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit findet sich eine Expertise über die Alpenkonvention. Prof. Dr. Werner Schroeder von der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck sagt Folgendes: "Die Behörden und Gerichte müssen sie (die Alpenkonvention) nach dem Grundsatz der völkerrechtskonformen Interpretation bei der Auslegung des innerstaatlichen Rechtes so weit wie möglich berücksichtigen. Dabei ist der Alpenkonvention Vorrang einzuräumen, weil davon auszugehen ist, dass die Vertragsstaaten im Zweifel ihre internationalen Verpflichtungen einhalten wollen." Bezüglich Auswirkungen der Alpenkonvention zieht Schroeder folgende Schlussfolgerung: "Die vielschichtige Konvention ist eine grosse Wundertüte."</p><p>Aus diesen Gründen ist es angebracht, auf die Ratifizierung zu verzichten. Da auch die EU nicht beabsichtigt, die Durchführungsprotokolle zu ratifizieren, ist dies für die Schweiz ebenfalls nicht notwendig. Mit der Ratifizierung der Rahmenkonvention anerkennt die Schweiz die zentrale Bedeutung des Alpenraumes. Im Übrigen bringt die Schweizer Gesetzgebung die Sorge um den Alpenraum auch ohne Alpenkonvention genügend zum Ausdruck. Zudem hat die Schweiz das Monaco-Protokoll unterzeichnet und liegt in Sachen Ratifizierungen somit keineswegs hinter der EU zurück.</p>
- <p>Das Parlament ist auf die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen 01.083 (Alpenkonvention) vom 19. Dezember 2001 eingetreten. Der Ständerat hat am 15. Juni 2004 der Ratifizierung von drei Protokollen zugestimmt. Der Bundesrat wird den in Erfüllung der Motion 04.3260 zu erarbeitenden Bericht Anfang 2006 verabschieden. Die Bestimmung des weiteren Vorgehens bei der Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention liegt somit in den Händen des Parlamentes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ratifizierung der neun Durchführungsprotokolle zur Alpenkonvention zu sistieren und vollständig auf die Ratifizierung dieser Protokolle zu verzichten.</p>
- Alpenkonvention. Keine Ratifizierung der Anwendungsprotokolle
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