Konzessionierte Transportunternehmungen. Finanzierung der Infrastruktur
- ShortId
-
05.3528
- Id
-
20053528
- Updated
-
28.07.2023 12:38
- Language
-
de
- Title
-
Konzessionierte Transportunternehmungen. Finanzierung der Infrastruktur
- AdditionalIndexing
-
48;Bahnreform;Verkehrsinfrastruktur;Mitfinanzierung;Schienennetz;konzessioniertes Transportunternehmen;Finanzierung
- 1
-
- L05K1801021101, konzessioniertes Transportunternehmen
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L04K18030207, Schienennetz
- L03K110902, Finanzierung
- L04K18030203, Bahnreform
- L04K11090207, Mitfinanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat wird dem Parlament im ersten Quartal 2006 eine Botschaft für einen 9. Rahmenkredit für die Jahre 2007-2010 vorlegen. Damit wird die Finanzierung gemäss den heute geltenden Rechtsgrundlagen weitergeführt.</p><p>2. Verzögerungen in der Zusage von Mitteln per 1. Janaur 2007 würde es nur dann geben, wenn das Parlament bis dahin den 9. Rahmenkredit nicht genehmigt hätte. Ausgehend vom heutigen Finanzplan werden jedoch mit dem 9. Rahmenkredit nicht alle angemeldeten Gesuche der KTU berücksichtigt werden können. Dies ist eine Folge der knappen Mittel für Infrastrukturabgeltungen und Investitionen im Finanzhaushalt und nicht der Rückweisung der Vorlage zur Bahnreform 2.</p><p>3. Es wurden sämtliche KTU aufgefordert, eine Eingabe für 2007-2010 zu machen. Es wird nicht unterschieden nach Infrastrukturen, die gemäss Botschaft zur Bahnreform 2 dem Grundnetz oder dem Ergänzungsnetz angehören würden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Nationalrat hat auf Antrag der KVF-N die Vorlage der Bahnreform 2 an den Bundesrat zurückgewiesen. Als Hauptgründe für die Rückweisung nennt die KVF-N die Frage der Aufteilung in ein Grundnetz (Bundesnetz) und ein Ergänzungsnetz (Kantonsnetz) sowie die Auswirkungen einer Mitfinanzierung der Infrastrukturen. Diese Aspekte haben einen Einfluss auf die Infrastrukturfinanzierung der Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU). Die Fonds des 8. Rahmenkredites sind seit langem erschöpft, und man blickt unsicher in die Zukunft. Von nun an muss mit einem Unterbruch in der Infrastrukturfinanzierung gerechnet werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. In welcher Art und Weise und mit welchen finanziellen Mitteln gedenkt er, den geltenden Artikel 56 des Eisenbahngesetzes bis zur Annahme der neuen Bahnreformvorlage anzuwenden?</p><p>2. Müssen die KTU mit einer Verspätung in der Behandlung oder gar einer Ablehnung ihres Antrages um Mitfinanzierung rechnen?</p><p>3. Wie werden die KTU, deren Netz mit der Bahnreform 2 ins Ergänzungsnetz fällt und somit nicht vom Bund mitfinanziert wird, bei der Behandlung ihrer Bedürfnisse, in die Infrastruktur zu investieren, berücksichtigt?</p>
- Konzessionierte Transportunternehmungen. Finanzierung der Infrastruktur
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat wird dem Parlament im ersten Quartal 2006 eine Botschaft für einen 9. Rahmenkredit für die Jahre 2007-2010 vorlegen. Damit wird die Finanzierung gemäss den heute geltenden Rechtsgrundlagen weitergeführt.</p><p>2. Verzögerungen in der Zusage von Mitteln per 1. Janaur 2007 würde es nur dann geben, wenn das Parlament bis dahin den 9. Rahmenkredit nicht genehmigt hätte. Ausgehend vom heutigen Finanzplan werden jedoch mit dem 9. Rahmenkredit nicht alle angemeldeten Gesuche der KTU berücksichtigt werden können. Dies ist eine Folge der knappen Mittel für Infrastrukturabgeltungen und Investitionen im Finanzhaushalt und nicht der Rückweisung der Vorlage zur Bahnreform 2.</p><p>3. Es wurden sämtliche KTU aufgefordert, eine Eingabe für 2007-2010 zu machen. Es wird nicht unterschieden nach Infrastrukturen, die gemäss Botschaft zur Bahnreform 2 dem Grundnetz oder dem Ergänzungsnetz angehören würden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Nationalrat hat auf Antrag der KVF-N die Vorlage der Bahnreform 2 an den Bundesrat zurückgewiesen. Als Hauptgründe für die Rückweisung nennt die KVF-N die Frage der Aufteilung in ein Grundnetz (Bundesnetz) und ein Ergänzungsnetz (Kantonsnetz) sowie die Auswirkungen einer Mitfinanzierung der Infrastrukturen. Diese Aspekte haben einen Einfluss auf die Infrastrukturfinanzierung der Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU). Die Fonds des 8. Rahmenkredites sind seit langem erschöpft, und man blickt unsicher in die Zukunft. Von nun an muss mit einem Unterbruch in der Infrastrukturfinanzierung gerechnet werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. In welcher Art und Weise und mit welchen finanziellen Mitteln gedenkt er, den geltenden Artikel 56 des Eisenbahngesetzes bis zur Annahme der neuen Bahnreformvorlage anzuwenden?</p><p>2. Müssen die KTU mit einer Verspätung in der Behandlung oder gar einer Ablehnung ihres Antrages um Mitfinanzierung rechnen?</p><p>3. Wie werden die KTU, deren Netz mit der Bahnreform 2 ins Ergänzungsnetz fällt und somit nicht vom Bund mitfinanziert wird, bei der Behandlung ihrer Bedürfnisse, in die Infrastruktur zu investieren, berücksichtigt?</p>
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