Extremismusbericht. Regelmässige Ergänzungen über den Rechtsextremismus
- ShortId
-
05.3533
- Id
-
20053533
- Updated
-
14.11.2025 07:30
- Language
-
de
- Title
-
Extremismusbericht. Regelmässige Ergänzungen über den Rechtsextremismus
- AdditionalIndexing
-
09;04;Bericht;Rechtsradikalismus;Extremismus;Rechtspartei;äussere Rechte;Nationalsozialismus
- 1
-
- L04K08020204, Extremismus
- L04K08020421, Rechtsradikalismus
- L03K020206, Bericht
- L04K08050202, äussere Rechte
- L04K08050207, Rechtspartei
- L04K08020418, Nationalsozialismus
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat den Extremismusbericht am 25. November 2004 geprüft. Doch auf den Bericht folgten weder Reaktionen, noch hat im Nationalrat eine Plenumsdebatte stattgefunden. Im Kampf gegen den Extremismus, speziell gegen Rechtsextremismus, gab es keine neuen Entwicklungen.</p><p>Das Verhalten von mehr als 600 Rechtsextremisten gegenüber Bundespräsident Samuel Schmid während der 1.-August-Rede auf der Rütli-Wiese hat den Ernst der Lage gezeigt. Die Beleidigungen des höchsten Vertreters der Schweizer Regierung, aber auch die Anfeindungen gegenüber anwesenden Journalisten während der Demonstration in den Strassen von Brunnen, sagen viel aus über das Selbstbewusstsein, das die Skinheads im Laufe der Zeit gewonnen haben.</p><p>Die Antwort des Bundesrates auf die Geschehnisse vom 1. August ist weitgehend unbefriedigend, denn sie wälzt die Frage, wie solche Situationen künftig bewältigt werden können, auf die kantonalen Behörden und die Organisatoren der Nationalfeier ab.</p><p>Die Wahl eines Mitgliedes der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) in ein Exekutivamt - eine Partei, die am 1. August zusammen mit den Rechtsextremisten demonstrierte -, die unakzeptable Rechtfertigung der Geschehnisse vom 1. August durch die Luzerner SVP, welche aussagte, Bundespräsident Schmid habe mit den gewählten Themen bewusst provoziert, können rechtsextreme Kreise nur ermuntern, noch weiter zu gehen. Ihre Ideologie hat sie bereits dazu gebracht, Menschen zu ermorden.</p><p>Heute ist es die Pflicht der politischen Behörden, insbesondere des Bundesrates, die Sache in die Hand zu nehmen, und zwar durch die regelmässige Verfassung eines Berichtes über den Stand der Dinge und die bereits getroffenen oder noch zu treffenden Massnahmen.</p>
- <p>In Erfüllung parlamentarischer Vorstösse unterbreitete der Bundesrat dem Parlament am 16. März 1992 erstmals einen umfassenden Bericht über den Extremismus in der Schweiz (92.033). Am 25. August 2004 beschloss der Bundesrat zuhanden des Parlamentes einen neuen "Extremismusbericht" (in Erfüllung des Postulates 02.3059 der Christlichdemokratischen Fraktion vom 14. März 2002). Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates behandelte den Bericht an ihren Sitzungen vom 29. Oktober und am 25. November 2004. Sie verzichtete darauf, die Behandlung des Berichtes in das Sessionsprogramm aufzunehmen. Die Fraktion der Grünen stellte am 1. März 2005 den Ordnungsantrag, dass der Bericht in der laufenden Frühlingssession im Rat traktandiert werde. Dieser Antrag wurde vom Nationalrat mit 82 zu 65 Stimmen abgelehnt. Dem "Extremismusbericht" zufolge wird die innere Sicherheit der Schweiz zurzeit durch keine extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht. Seit 1993 liefert der "Bericht Innere Sicherheit der Schweiz" (bis 2001 wurde er unter dem Titel "Staatsschutzbericht" veröffentlicht) jährlich eine Einschätzung der Bedrohung, die namentlich vom gewalttätigen Extremismus ausgeht. Er erfüllt die vom Postulat geforderte Aktualisierung und Ergänzung. Deshalb sollten Sonderberichte, wie sie das vorliegende Postulat verlangt, die Ausnahme bleiben.</p><p>Die zuständigen Behörden nehmen das Gewaltpotenzial von Personen oder Gruppierungen sehr ernst. Die präventive und repressive Tätigkeit der Polizei richtet sich gegen Gewalttätigkeit von Personen und nicht gegen deren Gesinnung. Bei zukünftigen Beurteilungen des Extremismus wird neben dem Potenzial der Gewalt gegen Personen vermehrt auch der Gefährdung der liberalen Demokratie und des Rechtsstaates Aufmerksamkeit geschenkt.</p><p>Die Strategie des Bundesrates im Kampf gegen den Rechtsextremismus fusst auf drei Säulen: Es gilt, sämtliche zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente und Mittel auszuschöpfen, es darf in der Schweiz keine Toleranz für Gewalt, Rassenhass und Fremdenfeindlichkeit geben, und es müssen koordiniert präventive und repressive Massnahmen national in Bund, Kantonen und Gemeinden sowie international folgen.</p><p>Nachdem seit 1999 rechtsextremistische Umtriebe zunahmen, wurden verschiedene Massnahmen eingeleitet:</p><p>- Zwei interdepartementale Arbeitsgruppen erstellten Berichte zur Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich des Rechtsextremismus (September 2000/Oktober 2001).</p><p>- Diese Berichte führten u. a. zur Gründung der Fachstelle für Rassismusbekämpfung, die beauftragt ist, die Politik des Bundesrates in Sachen Rassismusbekämpfung zu koordinieren und zu unterstützen.</p><p>- Den Bedürfnissen hinsichtlich der Forschung auf diesem Gebiet wird auch im Rahmen eines Forschungsprogramms Rechnung getragen. Dieses Projekt, NFP 40+ "Rechtsextremismus: Ursachen und Gegenmassnahmen" genannt, startete im Sommer 2002.</p><p>- Zur Verhinderung der Verbreitung von rechtsextremem/negationistischem Gedankengut auf dem Internet werden die kantonalen Justizbehörden durch die im Januar 2003 eingerichtete nationale Koordinationsstelle Internet-Kriminalität unterstützt.</p><p>- Die Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen vom 19. Dezember 2001 regelt die Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, des Militärs, der kantonalen Behörden und von Dritten.</p><p>- Am 1. Januar 1995 trat die neue Strafnorm gegen Rassismus (Art. 261bis StGB) in Kraft. Diese bestraft Rassendiskriminierung jeglicher Art.</p><p>- Die auf Ebene Bund und Kantone umgesetzten präventiven und repressiven Massnahmen haben dazu geführt, dass eine ganze Reihe strafbarer Handlungen rechtsextremer Gruppierungen aufgeklärt bzw. verhindert werden konnte.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die polizeilich-präventiven Massnahmen von Bund und Kantonen, die gegenüber der rechtsextremen Szene getroffen worden sind, gerechtfertigt sind. Ebenso erachtet er die jährliche Berichterstattung im Rahmen des "Berichtes Innere Sicherheit der Schweiz" zurzeit als ausreichend. Aus diesen Überlegungen lehnt der Bundesrat das Postulat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Extremismusbericht vom 24. August 2005 zu aktualisieren und regelmässige Ergänzungen dazu zu veröffentlichen. Diese Ergänzungen sollen sich mit den Aktivitäten und Netzwerken von Rechtsextremisten befassen. Sie sollen die Verbindungen aufzeigen, welche diese Gruppierungen - offiziell oder inoffiziell - mit den lokalen, nationalen und internationalen Parteien haben. Die Präsenz und Mitwirkung von Mitgliedern dieser Gruppierungen im - öffentlichen und privaten - Sicherheitssektor sollen ebenfalls überprüft werden. Schliesslich sollen die Ergänzungsberichte die bereits ergriffenen sowie die neuen, konkreten und aktualisierten Massnamen aufzeigen, damit jegliche Anhängerwerbung verhindert und das Phänomen Rechtsextremismus in der Schweiz gebremst werden kann.</p>
- Extremismusbericht. Regelmässige Ergänzungen über den Rechtsextremismus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat den Extremismusbericht am 25. November 2004 geprüft. Doch auf den Bericht folgten weder Reaktionen, noch hat im Nationalrat eine Plenumsdebatte stattgefunden. Im Kampf gegen den Extremismus, speziell gegen Rechtsextremismus, gab es keine neuen Entwicklungen.</p><p>Das Verhalten von mehr als 600 Rechtsextremisten gegenüber Bundespräsident Samuel Schmid während der 1.-August-Rede auf der Rütli-Wiese hat den Ernst der Lage gezeigt. Die Beleidigungen des höchsten Vertreters der Schweizer Regierung, aber auch die Anfeindungen gegenüber anwesenden Journalisten während der Demonstration in den Strassen von Brunnen, sagen viel aus über das Selbstbewusstsein, das die Skinheads im Laufe der Zeit gewonnen haben.</p><p>Die Antwort des Bundesrates auf die Geschehnisse vom 1. August ist weitgehend unbefriedigend, denn sie wälzt die Frage, wie solche Situationen künftig bewältigt werden können, auf die kantonalen Behörden und die Organisatoren der Nationalfeier ab.</p><p>Die Wahl eines Mitgliedes der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) in ein Exekutivamt - eine Partei, die am 1. August zusammen mit den Rechtsextremisten demonstrierte -, die unakzeptable Rechtfertigung der Geschehnisse vom 1. August durch die Luzerner SVP, welche aussagte, Bundespräsident Schmid habe mit den gewählten Themen bewusst provoziert, können rechtsextreme Kreise nur ermuntern, noch weiter zu gehen. Ihre Ideologie hat sie bereits dazu gebracht, Menschen zu ermorden.</p><p>Heute ist es die Pflicht der politischen Behörden, insbesondere des Bundesrates, die Sache in die Hand zu nehmen, und zwar durch die regelmässige Verfassung eines Berichtes über den Stand der Dinge und die bereits getroffenen oder noch zu treffenden Massnahmen.</p>
- <p>In Erfüllung parlamentarischer Vorstösse unterbreitete der Bundesrat dem Parlament am 16. März 1992 erstmals einen umfassenden Bericht über den Extremismus in der Schweiz (92.033). Am 25. August 2004 beschloss der Bundesrat zuhanden des Parlamentes einen neuen "Extremismusbericht" (in Erfüllung des Postulates 02.3059 der Christlichdemokratischen Fraktion vom 14. März 2002). Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates behandelte den Bericht an ihren Sitzungen vom 29. Oktober und am 25. November 2004. Sie verzichtete darauf, die Behandlung des Berichtes in das Sessionsprogramm aufzunehmen. Die Fraktion der Grünen stellte am 1. März 2005 den Ordnungsantrag, dass der Bericht in der laufenden Frühlingssession im Rat traktandiert werde. Dieser Antrag wurde vom Nationalrat mit 82 zu 65 Stimmen abgelehnt. Dem "Extremismusbericht" zufolge wird die innere Sicherheit der Schweiz zurzeit durch keine extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht. Seit 1993 liefert der "Bericht Innere Sicherheit der Schweiz" (bis 2001 wurde er unter dem Titel "Staatsschutzbericht" veröffentlicht) jährlich eine Einschätzung der Bedrohung, die namentlich vom gewalttätigen Extremismus ausgeht. Er erfüllt die vom Postulat geforderte Aktualisierung und Ergänzung. Deshalb sollten Sonderberichte, wie sie das vorliegende Postulat verlangt, die Ausnahme bleiben.</p><p>Die zuständigen Behörden nehmen das Gewaltpotenzial von Personen oder Gruppierungen sehr ernst. Die präventive und repressive Tätigkeit der Polizei richtet sich gegen Gewalttätigkeit von Personen und nicht gegen deren Gesinnung. Bei zukünftigen Beurteilungen des Extremismus wird neben dem Potenzial der Gewalt gegen Personen vermehrt auch der Gefährdung der liberalen Demokratie und des Rechtsstaates Aufmerksamkeit geschenkt.</p><p>Die Strategie des Bundesrates im Kampf gegen den Rechtsextremismus fusst auf drei Säulen: Es gilt, sämtliche zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente und Mittel auszuschöpfen, es darf in der Schweiz keine Toleranz für Gewalt, Rassenhass und Fremdenfeindlichkeit geben, und es müssen koordiniert präventive und repressive Massnahmen national in Bund, Kantonen und Gemeinden sowie international folgen.</p><p>Nachdem seit 1999 rechtsextremistische Umtriebe zunahmen, wurden verschiedene Massnahmen eingeleitet:</p><p>- Zwei interdepartementale Arbeitsgruppen erstellten Berichte zur Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich des Rechtsextremismus (September 2000/Oktober 2001).</p><p>- Diese Berichte führten u. a. zur Gründung der Fachstelle für Rassismusbekämpfung, die beauftragt ist, die Politik des Bundesrates in Sachen Rassismusbekämpfung zu koordinieren und zu unterstützen.</p><p>- Den Bedürfnissen hinsichtlich der Forschung auf diesem Gebiet wird auch im Rahmen eines Forschungsprogramms Rechnung getragen. Dieses Projekt, NFP 40+ "Rechtsextremismus: Ursachen und Gegenmassnahmen" genannt, startete im Sommer 2002.</p><p>- Zur Verhinderung der Verbreitung von rechtsextremem/negationistischem Gedankengut auf dem Internet werden die kantonalen Justizbehörden durch die im Januar 2003 eingerichtete nationale Koordinationsstelle Internet-Kriminalität unterstützt.</p><p>- Die Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen vom 19. Dezember 2001 regelt die Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, des Militärs, der kantonalen Behörden und von Dritten.</p><p>- Am 1. Januar 1995 trat die neue Strafnorm gegen Rassismus (Art. 261bis StGB) in Kraft. Diese bestraft Rassendiskriminierung jeglicher Art.</p><p>- Die auf Ebene Bund und Kantone umgesetzten präventiven und repressiven Massnahmen haben dazu geführt, dass eine ganze Reihe strafbarer Handlungen rechtsextremer Gruppierungen aufgeklärt bzw. verhindert werden konnte.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die polizeilich-präventiven Massnahmen von Bund und Kantonen, die gegenüber der rechtsextremen Szene getroffen worden sind, gerechtfertigt sind. Ebenso erachtet er die jährliche Berichterstattung im Rahmen des "Berichtes Innere Sicherheit der Schweiz" zurzeit als ausreichend. Aus diesen Überlegungen lehnt der Bundesrat das Postulat ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Extremismusbericht vom 24. August 2005 zu aktualisieren und regelmässige Ergänzungen dazu zu veröffentlichen. Diese Ergänzungen sollen sich mit den Aktivitäten und Netzwerken von Rechtsextremisten befassen. Sie sollen die Verbindungen aufzeigen, welche diese Gruppierungen - offiziell oder inoffiziell - mit den lokalen, nationalen und internationalen Parteien haben. Die Präsenz und Mitwirkung von Mitgliedern dieser Gruppierungen im - öffentlichen und privaten - Sicherheitssektor sollen ebenfalls überprüft werden. Schliesslich sollen die Ergänzungsberichte die bereits ergriffenen sowie die neuen, konkreten und aktualisierten Massnamen aufzeigen, damit jegliche Anhängerwerbung verhindert und das Phänomen Rechtsextremismus in der Schweiz gebremst werden kann.</p>
- Extremismusbericht. Regelmässige Ergänzungen über den Rechtsextremismus
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