Transfer von Panzerhaubitzen nach Marokko?
- ShortId
-
05.3538
- Id
-
20053538
- Updated
-
27.07.2023 21:47
- Language
-
de
- Title
-
Transfer von Panzerhaubitzen nach Marokko?
- AdditionalIndexing
-
09;Wiederausfuhr;Panzer;Kontrolle;Irak;Vereinigte Arabische Emirate;Marokko;Vertrag des Privatrechts;Wiederverkauf;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402040204, Panzer
- L05K0303010608, Vereinigte Arabische Emirate
- L06K070102030102, Wiederausfuhr
- L06K070101020110, Wiederverkauf
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L06K030401020102, Marokko
- L04K05070201, Vertrag des Privatrechts
- L05K0303010602, Irak
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der laufenden Flottenverkleinerung verkaufte die Schweizerische Eidgenossenschaft den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) im Frühjahr 2003 40 Panzerhaubitzen M-109. Es liegt eine Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung bzw. Endverbleibserklärung (NWAE) der VAE vor.</p><p>Die Fahrzeuge wurden von Armasuisse im Auftrage der VAE zur Ruag Land Systems (Ruag L) nach Thun geliefert, wo sie gemäss einem separaten Vertrag der VAE mit der Ruag L überarbeitet wurden. Nach Erteilung der notwendigen Exportbewilligung durch das Seco im September 2004 erfolgte die Lieferung an den Erfüllungsort Rotterdam und von dort nach Abu Dhabi. Sowohl die Beschaffungsbehörden der VAE wie der Spediteur bestätigten im November/Dezember 2004 die Löschung der Ladung am Zielort Abu Dhabi. Zu den Fragen:</p><p>1. Heute ist davon auszugehen, dass die M-109 Anfang 2005 von den VAE nach Marokko verbracht wurden. In der Schweiz kursierten Ende März 2005 Gerüchte, dass sich die M-109 in Marokko befänden, worauf Abklärungen eingeleitet wurden. Anfang August 2005 bestätigten die VAE erstmals gegenüber der Ruag, dass die M-109 in Marokko stationiert seien. Nach mündlichen Kontakten forderte das Seco die VAE am 30. September 2005 auch schriftlich auf, die M-109 wieder in die VAE zurückzunehmen. Als weitere Konsequenz sistierte der Bundesrat am 24. August 2005 die Bewilligung für die Ausfuhr von M-113-Schützenpanzern in die VAE.</p><p>2./3. Der Rüstungschef besuchte im Februar 2005 die Ausstellung Idex 05 in Abu Dhabi; dieser Besuch stand indessen in keinem Zusammenhang mit den Geschäften M-109 oder M-113. Er war nie direkt in Verhandlungen mit den VAE involviert und hat in diesem Zusammenhang auch keine VAE-Delegationen empfangen.</p><p>4. Der Verkauf komplexer Systeme erfordert erfahrungsgemäss Supportleistungen des Verkäufers, vor allem in den Bereichen Bedienung und Wartung bzw. Instandhaltung. Dies ist branchenüblich und wird von der Kundschaft erwartet. Für die im Rahmen der Modifikation veränderten Baugruppen der M-109 gewährte Ruag L diesen Support in der Schweiz. Das VBS entsandte zu diesem Zweck ebenfalls kein Personal in die VAE. Für die M-113 fand keine Ausbildung statt.</p><p>Das Verteidigungsministerium der VAE informierte die Ruag im Juni 2003, dass die M-109 allenfalls direkt nach Marokko verschifft werden sollten und verlangte von der Ruag eine behördliche Genehmigung. Die Ruag erklärte umgehend, dass dies nicht möglich sei, worauf die VAE die Anfrage zurückzog. Im Dezember 2003 äusserte der Kommandant der VAE Landstreitkräfte bei seinem Besuch in der Schweiz gegenüber der Ruag, dass die M-109 allenfalls der marokkanischen Armee zu Ausbildungszwecken zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Ruag machte ihre Gegenseite am 16. Februar 2004 erneut ausdrücklich darauf aufmerksam, dass keine schweizerische Ausfuhrlizenz für Kriegsmaterial nach Marokko erhältlich sei. Die Ruag erhielt erst Anfang August 2005 Kenntnis davon, dass die M-109 in Marokko sind.</p><p>Die Voranfrage, ob die Streitkräfte der VAE die M-113 vorübergehend im Rahmen eines friedenserhaltenden Einsatzes der Uno im Irak einsetzen könnten, wurde bereits im August 2004 aufgeworfen und von den zuständigen Stellen im Oktober 2004 bejaht. Im März 2005 berichtete die Zeitschrift "Jane's Defense Weekly", dass die M-113 für den Irak bestimmt seien. Dies wurde noch im gleichen Monat von den VAE gegenüber der schweizerischen Botschaft bestätigt.</p><p>5. Nachdem ein Vertreter der Ruag L in den VAE in Erfahrung gebracht hatte, dass die M-109 in Marokko stationiert seien, informierte er am 10. August 2005 das Seco, das ihn um entsprechende Abklärungen ersucht hatte. Das Seco leitete die Information am nächsten Tag an das VBS weiter.</p><p>Als die Ruag, welche das Ausfuhrgesuch für die M-113 in die VAE gestellt hatten, im März 2005 erfuhren, dass die M-113 tatsächlich für den Irak bestimmt waren, informierten sie das Seco. Es leitete ein neues Verfahren für die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung ein, wobei das VBS einbezogen wurde.</p><p>6. Die NWAE wurde durch die zuständige Beschaffungsbehörde der VAE ausgestellt und wurde namens des General Headquarters UAE Armed Forces durch den Staff Colonel, Director General Purchasing, unterzeichnet.</p><p>7. NWAE werden in der Regel durch die zuständigen Beschaffungsstellen unterzeichnet. Dies entspricht auch der schweizerischen Praxis. Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, dass künftig in wichtigen Fällen die Verbindlichkeit von NWAE von der Regierung des Empfangstaates durch eine Note untermauert werden soll.</p><p>8. Die VAE erklärten in der NWAE, dass die gelieferten Güter durch die Armee der VAE verwendet würden und dass diese nicht ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der zuständigen schweizerischen Behörden an eine Drittpartei transferiert würden ("Will be used by the United Arab Emirates Armes Forces. Neither the items nor the derivates will be transferred to any other party without the prior written consent ....").</p><p>Gemäss Schreiben des Chief of Staff Office der VAE vom 12. September 2005 an das Seco würden die Bedingungen der NWAE eingehalten. Die M-109 seien für Trainingszwecke in Marokko stationiert, wo sie für gemeinsame Ausbildung verwendet würden. Die M-109 befänden sich dort unter der Verantwortung der VAE und würden in ihrem Eigentum bleiben. Gemäss anderen Informationen wurden die M-109 Marokko kostenlos überlassen.</p><p>9. Im Rahmen von Manövern mit internationaler Beteiligung oder als Folge internationaler militärischer Kooperationen ist es durchaus üblich, dass Rüstungsgüter eines Staates temporär in andere Staaten verlegt werden. Diese Art temporärer Auslandeinsätze widerspricht grundsätzlich nicht den Endabnehmerbestimmungen. Auch die Schweiz hat im Zuge von PfP- und anderen Missionen Angehörige der Armee bzw. Armeematerial vorübergehend im Ausland stationiert.</p><p>10. Die Zentralstelle im Bundesamt für Polizei zur Bekämpfung illegaler Kriegsmaterialgeschäfte hat das Eintreffen der M-109 in den VAE überprüft. Die Khalid Faraj Shipping bestätigte am 13. November 2004 schriftlich, dass die M-109 im Hafen von Abu Dhabi gelöscht wurden. Solche Überprüfungen wurden bisher nicht periodisch wiederholt. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit Massnahmen beschlossen, damit die Einhaltung von NWAE verstärkt überprüft wird. So soll vermehrt das Recht auf "Post-Shipment Inspections" ausbedungen werden.</p><p>11. Das Ausfuhrgesuch für M-113 in den Irak via die VAE und die Ausfuhr von Panzerhaubitzen M-109 in die VAE, von wo sie ohne Bewilligung des Seco nach Marokko verlegt worden sind, bildeten Anlass für die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, welche die Zuständigkeiten und das Verfahren zur Behandlung von Gesuchen für den Kriegsmaterialexport überprüfte. Gestützt auf ihren Bericht hat der Bundesrat gezielte Verbesserungen namentlich auch in Bezug auf die Tragweite und die Überprüfung der Einhaltung von NWAE beschlossen. Die angeregten weitergehenden Massnahmen sind nicht nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut Medienberichten log die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die Schweiz jüngst zweimal an:</p><p>1. Die VAE behaupteten, die M-113 Schützenpanzer seien für sie selbst bestimmt. Medienberichte zeigten, dass die M-113 für den Irak bestimmt sind.</p><p>2. Die VAE sicherten der Schweiz 2004 mit einer Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung zu, 40 Haubitzen M-109 nicht weiter zu exportieren. Das VBS wusste aber, dass diese Haubitzen Anfang 2005 nach Marokko gebracht wurden. Beide Male ging es um Liquidationen von Armasuisse.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann brachten die VAE die Haubitzen nach Marokko? Für wie lange? Wann erhielt eine Schweizer Behörde davon Kenntnis? Was unternahm er und wann, damit die Haubitzen wieder in die VAE gelangen?</p><p>2. Welche Rolle spielte der Rüstungschef bei der Anbahnung dieser Liquidationsgeschäfte?</p><p>3. Wann reiste der Rüstungschef in die VAE? Wann empfing er Delegationen der VAE in Bern? Wann wurde bekannt, dass dieses Material im Irak oder in Marokko zum Einsatz kommen könnte?</p><p>4. Werden Soldaten und Techniker aus den VAE in der Schweiz auf Material ausgebildet, das die VAE in der Schweiz erwarben? Hielten sich Angehörige des VBS und/oder der Ruag zeitweise in den Emiraten auf, um Material aus der Schweiz zu warten und Soldaten daran auszubilden? Kam dabei nie zur Sprache, dass das Material im Irak oder in Marokko zum Einsatz gelangen könnte?</p><p>5. Wann informierte das VBS das Seco über die Möglichkeit, dass das für die VAE bestimmte Material im Irak oder in Marokko zum Einsatz gelangt?</p><p>6. Wer hat namens der Regierung der VAE die Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung unterzeichnet? Oder unterzeichnete eine untergeordnete Verwaltungsstelle?</p><p>7. Besteht die Schweiz darauf, dass Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen vom Staatschef oder einem Regierungsmitglied unterzeichnet werden?</p><p>8. Welche Zusicherungen machten die VAE in den Erklärungen? Wäre es möglich, dass die VAE mit den Haubitzen in Marokko oder anderen Krisengebieten Manöver durchführt und behauptet, dies sei kein Weiterexport?</p><p>9. Schliessen Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen aus, dass Gerät unter Etiketten wie "Ausbildungshilfe", "Manöver" usw. in Staaten gelangen, nach denen die Schweiz keine Ausfuhrbewilligungen erteilt?</p><p>10. Wie und wann überprüfte die Schweiz, ob die VAE tatsächlich Bestimmungsland gemäss Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen sind? Werden Überprüfungen periodisch wiederholt? Mit Augenschein? Oder wird Dokumenten vertraut? Von wem werden diese ausgestellt?</p><p>11. Teilt er die Meinung, dass sich nach der zweifachen Lüge ein vorübergehender Stopp sämtlicher Kriegsmaterialausfuhren der Schweiz aufdrängt sowie eine Überprüfung aller Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen bei kritischen Ländern, insbesondere in der Golfregion (Saudi-Arabien, Jordanien, Oman, Katar)?</p>
- Transfer von Panzerhaubitzen nach Marokko?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der laufenden Flottenverkleinerung verkaufte die Schweizerische Eidgenossenschaft den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) im Frühjahr 2003 40 Panzerhaubitzen M-109. Es liegt eine Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung bzw. Endverbleibserklärung (NWAE) der VAE vor.</p><p>Die Fahrzeuge wurden von Armasuisse im Auftrage der VAE zur Ruag Land Systems (Ruag L) nach Thun geliefert, wo sie gemäss einem separaten Vertrag der VAE mit der Ruag L überarbeitet wurden. Nach Erteilung der notwendigen Exportbewilligung durch das Seco im September 2004 erfolgte die Lieferung an den Erfüllungsort Rotterdam und von dort nach Abu Dhabi. Sowohl die Beschaffungsbehörden der VAE wie der Spediteur bestätigten im November/Dezember 2004 die Löschung der Ladung am Zielort Abu Dhabi. Zu den Fragen:</p><p>1. Heute ist davon auszugehen, dass die M-109 Anfang 2005 von den VAE nach Marokko verbracht wurden. In der Schweiz kursierten Ende März 2005 Gerüchte, dass sich die M-109 in Marokko befänden, worauf Abklärungen eingeleitet wurden. Anfang August 2005 bestätigten die VAE erstmals gegenüber der Ruag, dass die M-109 in Marokko stationiert seien. Nach mündlichen Kontakten forderte das Seco die VAE am 30. September 2005 auch schriftlich auf, die M-109 wieder in die VAE zurückzunehmen. Als weitere Konsequenz sistierte der Bundesrat am 24. August 2005 die Bewilligung für die Ausfuhr von M-113-Schützenpanzern in die VAE.</p><p>2./3. Der Rüstungschef besuchte im Februar 2005 die Ausstellung Idex 05 in Abu Dhabi; dieser Besuch stand indessen in keinem Zusammenhang mit den Geschäften M-109 oder M-113. Er war nie direkt in Verhandlungen mit den VAE involviert und hat in diesem Zusammenhang auch keine VAE-Delegationen empfangen.</p><p>4. Der Verkauf komplexer Systeme erfordert erfahrungsgemäss Supportleistungen des Verkäufers, vor allem in den Bereichen Bedienung und Wartung bzw. Instandhaltung. Dies ist branchenüblich und wird von der Kundschaft erwartet. Für die im Rahmen der Modifikation veränderten Baugruppen der M-109 gewährte Ruag L diesen Support in der Schweiz. Das VBS entsandte zu diesem Zweck ebenfalls kein Personal in die VAE. Für die M-113 fand keine Ausbildung statt.</p><p>Das Verteidigungsministerium der VAE informierte die Ruag im Juni 2003, dass die M-109 allenfalls direkt nach Marokko verschifft werden sollten und verlangte von der Ruag eine behördliche Genehmigung. Die Ruag erklärte umgehend, dass dies nicht möglich sei, worauf die VAE die Anfrage zurückzog. Im Dezember 2003 äusserte der Kommandant der VAE Landstreitkräfte bei seinem Besuch in der Schweiz gegenüber der Ruag, dass die M-109 allenfalls der marokkanischen Armee zu Ausbildungszwecken zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Ruag machte ihre Gegenseite am 16. Februar 2004 erneut ausdrücklich darauf aufmerksam, dass keine schweizerische Ausfuhrlizenz für Kriegsmaterial nach Marokko erhältlich sei. Die Ruag erhielt erst Anfang August 2005 Kenntnis davon, dass die M-109 in Marokko sind.</p><p>Die Voranfrage, ob die Streitkräfte der VAE die M-113 vorübergehend im Rahmen eines friedenserhaltenden Einsatzes der Uno im Irak einsetzen könnten, wurde bereits im August 2004 aufgeworfen und von den zuständigen Stellen im Oktober 2004 bejaht. Im März 2005 berichtete die Zeitschrift "Jane's Defense Weekly", dass die M-113 für den Irak bestimmt seien. Dies wurde noch im gleichen Monat von den VAE gegenüber der schweizerischen Botschaft bestätigt.</p><p>5. Nachdem ein Vertreter der Ruag L in den VAE in Erfahrung gebracht hatte, dass die M-109 in Marokko stationiert seien, informierte er am 10. August 2005 das Seco, das ihn um entsprechende Abklärungen ersucht hatte. Das Seco leitete die Information am nächsten Tag an das VBS weiter.</p><p>Als die Ruag, welche das Ausfuhrgesuch für die M-113 in die VAE gestellt hatten, im März 2005 erfuhren, dass die M-113 tatsächlich für den Irak bestimmt waren, informierten sie das Seco. Es leitete ein neues Verfahren für die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung ein, wobei das VBS einbezogen wurde.</p><p>6. Die NWAE wurde durch die zuständige Beschaffungsbehörde der VAE ausgestellt und wurde namens des General Headquarters UAE Armed Forces durch den Staff Colonel, Director General Purchasing, unterzeichnet.</p><p>7. NWAE werden in der Regel durch die zuständigen Beschaffungsstellen unterzeichnet. Dies entspricht auch der schweizerischen Praxis. Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, dass künftig in wichtigen Fällen die Verbindlichkeit von NWAE von der Regierung des Empfangstaates durch eine Note untermauert werden soll.</p><p>8. Die VAE erklärten in der NWAE, dass die gelieferten Güter durch die Armee der VAE verwendet würden und dass diese nicht ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der zuständigen schweizerischen Behörden an eine Drittpartei transferiert würden ("Will be used by the United Arab Emirates Armes Forces. Neither the items nor the derivates will be transferred to any other party without the prior written consent ....").</p><p>Gemäss Schreiben des Chief of Staff Office der VAE vom 12. September 2005 an das Seco würden die Bedingungen der NWAE eingehalten. Die M-109 seien für Trainingszwecke in Marokko stationiert, wo sie für gemeinsame Ausbildung verwendet würden. Die M-109 befänden sich dort unter der Verantwortung der VAE und würden in ihrem Eigentum bleiben. Gemäss anderen Informationen wurden die M-109 Marokko kostenlos überlassen.</p><p>9. Im Rahmen von Manövern mit internationaler Beteiligung oder als Folge internationaler militärischer Kooperationen ist es durchaus üblich, dass Rüstungsgüter eines Staates temporär in andere Staaten verlegt werden. Diese Art temporärer Auslandeinsätze widerspricht grundsätzlich nicht den Endabnehmerbestimmungen. Auch die Schweiz hat im Zuge von PfP- und anderen Missionen Angehörige der Armee bzw. Armeematerial vorübergehend im Ausland stationiert.</p><p>10. Die Zentralstelle im Bundesamt für Polizei zur Bekämpfung illegaler Kriegsmaterialgeschäfte hat das Eintreffen der M-109 in den VAE überprüft. Die Khalid Faraj Shipping bestätigte am 13. November 2004 schriftlich, dass die M-109 im Hafen von Abu Dhabi gelöscht wurden. Solche Überprüfungen wurden bisher nicht periodisch wiederholt. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit Massnahmen beschlossen, damit die Einhaltung von NWAE verstärkt überprüft wird. So soll vermehrt das Recht auf "Post-Shipment Inspections" ausbedungen werden.</p><p>11. Das Ausfuhrgesuch für M-113 in den Irak via die VAE und die Ausfuhr von Panzerhaubitzen M-109 in die VAE, von wo sie ohne Bewilligung des Seco nach Marokko verlegt worden sind, bildeten Anlass für die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, welche die Zuständigkeiten und das Verfahren zur Behandlung von Gesuchen für den Kriegsmaterialexport überprüfte. Gestützt auf ihren Bericht hat der Bundesrat gezielte Verbesserungen namentlich auch in Bezug auf die Tragweite und die Überprüfung der Einhaltung von NWAE beschlossen. Die angeregten weitergehenden Massnahmen sind nicht nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut Medienberichten log die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die Schweiz jüngst zweimal an:</p><p>1. Die VAE behaupteten, die M-113 Schützenpanzer seien für sie selbst bestimmt. Medienberichte zeigten, dass die M-113 für den Irak bestimmt sind.</p><p>2. Die VAE sicherten der Schweiz 2004 mit einer Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung zu, 40 Haubitzen M-109 nicht weiter zu exportieren. Das VBS wusste aber, dass diese Haubitzen Anfang 2005 nach Marokko gebracht wurden. Beide Male ging es um Liquidationen von Armasuisse.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann brachten die VAE die Haubitzen nach Marokko? Für wie lange? Wann erhielt eine Schweizer Behörde davon Kenntnis? Was unternahm er und wann, damit die Haubitzen wieder in die VAE gelangen?</p><p>2. Welche Rolle spielte der Rüstungschef bei der Anbahnung dieser Liquidationsgeschäfte?</p><p>3. Wann reiste der Rüstungschef in die VAE? Wann empfing er Delegationen der VAE in Bern? Wann wurde bekannt, dass dieses Material im Irak oder in Marokko zum Einsatz kommen könnte?</p><p>4. Werden Soldaten und Techniker aus den VAE in der Schweiz auf Material ausgebildet, das die VAE in der Schweiz erwarben? Hielten sich Angehörige des VBS und/oder der Ruag zeitweise in den Emiraten auf, um Material aus der Schweiz zu warten und Soldaten daran auszubilden? Kam dabei nie zur Sprache, dass das Material im Irak oder in Marokko zum Einsatz gelangen könnte?</p><p>5. Wann informierte das VBS das Seco über die Möglichkeit, dass das für die VAE bestimmte Material im Irak oder in Marokko zum Einsatz gelangt?</p><p>6. Wer hat namens der Regierung der VAE die Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung unterzeichnet? Oder unterzeichnete eine untergeordnete Verwaltungsstelle?</p><p>7. Besteht die Schweiz darauf, dass Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen vom Staatschef oder einem Regierungsmitglied unterzeichnet werden?</p><p>8. Welche Zusicherungen machten die VAE in den Erklärungen? Wäre es möglich, dass die VAE mit den Haubitzen in Marokko oder anderen Krisengebieten Manöver durchführt und behauptet, dies sei kein Weiterexport?</p><p>9. Schliessen Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen aus, dass Gerät unter Etiketten wie "Ausbildungshilfe", "Manöver" usw. in Staaten gelangen, nach denen die Schweiz keine Ausfuhrbewilligungen erteilt?</p><p>10. Wie und wann überprüfte die Schweiz, ob die VAE tatsächlich Bestimmungsland gemäss Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen sind? Werden Überprüfungen periodisch wiederholt? Mit Augenschein? Oder wird Dokumenten vertraut? Von wem werden diese ausgestellt?</p><p>11. Teilt er die Meinung, dass sich nach der zweifachen Lüge ein vorübergehender Stopp sämtlicher Kriegsmaterialausfuhren der Schweiz aufdrängt sowie eine Überprüfung aller Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen bei kritischen Ländern, insbesondere in der Golfregion (Saudi-Arabien, Jordanien, Oman, Katar)?</p>
- Transfer von Panzerhaubitzen nach Marokko?
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