Neutralität nicht gefährden

ShortId
05.3541
Id
20053541
Updated
28.07.2023 13:36
Language
de
Title
Neutralität nicht gefährden
AdditionalIndexing
09;Wiederausfuhr;Panzer;Pakistan;Indien;Irak;Neutralität;Südkorea;Vollzug von Beschlüssen;Vereinigte Arabische Emirate;Marokko;Wiederverkauf;Waffenausfuhr
1
  • L05K0402020501, Waffenausfuhr
  • L05K0402040204, Panzer
  • L05K0303010602, Irak
  • L04K10010503, Neutralität
  • L05K0303010608, Vereinigte Arabische Emirate
  • L06K070102030102, Wiederausfuhr
  • L06K070101020110, Wiederverkauf
  • L06K030401020102, Marokko
  • L04K03030505, Südkorea
  • L04K03030406, Pakistan
  • L04K03030403, Indien
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zwei Fälle der Verwertung obsolet gewordenen Kriegsmaterials waren für den Bundesrat Auslöser für die Überprüfung von Verfahren und Zuständigkeiten bei der Behandlung von Kriegsmaterialexporten durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe. An erster Stelle wurde dabei geprüft, wie in Zukunft mit obsolet gewordenem Kriegsmaterial umzugehen sei. Gestützt darauf hat der Bundesrat die Ausfuhren solchen Materials neu geregelt (vgl. Stellungnahme zur Motion Lang 05.3495). Weiter hat der Bundesrat eine Reihe von gezielten Massnahmen beschlossen, welche die Tragweite von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen präzisieren und die Überprüfung ihrer Einhaltung verbessern (vgl. Stellungnahme zum Postulat der sozialdemokratischen Fraktion 05.3536).</p><p>Die Frage eines Exports von Schützenpanzern bzw. Mannschaftstransportwagen in den Irak und nach Pakistan stellt sich nicht mehr, während die Verhältnisse bezüglich Indien und Südkorea anders liegen (vgl. Stellungnahme zur Motion der sozialdemokratischen Fraktion 05.3535).</p><p>Der Bundesrat wird das Kriegsmaterialgesetz weiterhin strikt anwenden. Darin liegt keine Abweichung vom Neutralitätsrecht.</p><p>Im Rahmen einer Anpassung der Kriegsmaterialverordnung wird das EDA dem EVD Vorschläge für die Präzisierung der in Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung erhaltenen Bewilligungskriterien unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Liquidation von alten Panzern bringt den Bundesrat offenbar Woche für Woche in Bedrängnis. So sah er sich erst nach öffentlichem Druck veranlasst, den Verkauf von 118 Schützenpanzern in den Irak "vorerst" zu sistieren. Dieses "vorerst" wirft Fragen auf:</p><p>1. Bundesrat Deiss erklärte, dass die Zustimmung offenbar von der Garantie, wonach die Panzer ausschliesslich für Polizei-, Grenzschutz- und Objektschutzdienste verwendet würden, abhängig gemacht werde. Wie kann der Bundesrat diese Endnutzergarantie auf ihre Vertrauenswürdigkeit überprüfen?</p><p>2. Anfang September musste der Bundesrat bekannt geben, dass 40 Panzerhaubitzen M-109, die 2004 an die Vereinigten Arabischen Emirate verkauft wurden, in Marokko aufgetaucht sind. Ist der Bundesrat nach diesem Ereignis nicht doch zur Ansicht gekommen, dass solche Geschäfte grundsätzlich, also aus neutralitäts- und sicherheitspolitischen Gründen, nicht getätigt werden dürfen und man sich nicht auf irgendwelche Garantien verlassen darf? Ist der Bundesrat aufgrund der Vorkommnisse bereit, definitiv auf den Deal mit Irak, aber auch mit Südkorea, Pakistan und Indien zu verzichten?</p><p>3. Gemäss einem Bericht der Sendung "10 vor 10" habe der Bundesrat seit längerem gewusst, dass die Vereinigten Arabischen Emirate die Haubitzen nach Marokko weiterliefern wollte. Trotzdem stimmte er weiteren Kriegsmaterialexporten nach Südkorea, Indien, Pakistan und Irak zu. Will der Bundesrat damit einen Paradigmenwechsel im Kriegsmaterialexport und damit eine Abkehr von der Neutralität herbeiführen?</p><p>4. Der Bundesrat hat eine Arbeitsgruppe angekündigt, die abklären soll, ob und wie die Schweiz künftig das Waffenausfuhrgesetz handhaben soll. Ist es nach solchen Ereignissen nicht klar, dass das Gesetz konsequenter angewendet oder ganz einfach noch verschärft werden muss?</p>
  • Neutralität nicht gefährden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zwei Fälle der Verwertung obsolet gewordenen Kriegsmaterials waren für den Bundesrat Auslöser für die Überprüfung von Verfahren und Zuständigkeiten bei der Behandlung von Kriegsmaterialexporten durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe. An erster Stelle wurde dabei geprüft, wie in Zukunft mit obsolet gewordenem Kriegsmaterial umzugehen sei. Gestützt darauf hat der Bundesrat die Ausfuhren solchen Materials neu geregelt (vgl. Stellungnahme zur Motion Lang 05.3495). Weiter hat der Bundesrat eine Reihe von gezielten Massnahmen beschlossen, welche die Tragweite von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen präzisieren und die Überprüfung ihrer Einhaltung verbessern (vgl. Stellungnahme zum Postulat der sozialdemokratischen Fraktion 05.3536).</p><p>Die Frage eines Exports von Schützenpanzern bzw. Mannschaftstransportwagen in den Irak und nach Pakistan stellt sich nicht mehr, während die Verhältnisse bezüglich Indien und Südkorea anders liegen (vgl. Stellungnahme zur Motion der sozialdemokratischen Fraktion 05.3535).</p><p>Der Bundesrat wird das Kriegsmaterialgesetz weiterhin strikt anwenden. Darin liegt keine Abweichung vom Neutralitätsrecht.</p><p>Im Rahmen einer Anpassung der Kriegsmaterialverordnung wird das EDA dem EVD Vorschläge für die Präzisierung der in Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung erhaltenen Bewilligungskriterien unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Liquidation von alten Panzern bringt den Bundesrat offenbar Woche für Woche in Bedrängnis. So sah er sich erst nach öffentlichem Druck veranlasst, den Verkauf von 118 Schützenpanzern in den Irak "vorerst" zu sistieren. Dieses "vorerst" wirft Fragen auf:</p><p>1. Bundesrat Deiss erklärte, dass die Zustimmung offenbar von der Garantie, wonach die Panzer ausschliesslich für Polizei-, Grenzschutz- und Objektschutzdienste verwendet würden, abhängig gemacht werde. Wie kann der Bundesrat diese Endnutzergarantie auf ihre Vertrauenswürdigkeit überprüfen?</p><p>2. Anfang September musste der Bundesrat bekannt geben, dass 40 Panzerhaubitzen M-109, die 2004 an die Vereinigten Arabischen Emirate verkauft wurden, in Marokko aufgetaucht sind. Ist der Bundesrat nach diesem Ereignis nicht doch zur Ansicht gekommen, dass solche Geschäfte grundsätzlich, also aus neutralitäts- und sicherheitspolitischen Gründen, nicht getätigt werden dürfen und man sich nicht auf irgendwelche Garantien verlassen darf? Ist der Bundesrat aufgrund der Vorkommnisse bereit, definitiv auf den Deal mit Irak, aber auch mit Südkorea, Pakistan und Indien zu verzichten?</p><p>3. Gemäss einem Bericht der Sendung "10 vor 10" habe der Bundesrat seit längerem gewusst, dass die Vereinigten Arabischen Emirate die Haubitzen nach Marokko weiterliefern wollte. Trotzdem stimmte er weiteren Kriegsmaterialexporten nach Südkorea, Indien, Pakistan und Irak zu. Will der Bundesrat damit einen Paradigmenwechsel im Kriegsmaterialexport und damit eine Abkehr von der Neutralität herbeiführen?</p><p>4. Der Bundesrat hat eine Arbeitsgruppe angekündigt, die abklären soll, ob und wie die Schweiz künftig das Waffenausfuhrgesetz handhaben soll. Ist es nach solchen Ereignissen nicht klar, dass das Gesetz konsequenter angewendet oder ganz einfach noch verschärft werden muss?</p>
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