Exportförderung effizienter gestalten
- ShortId
-
05.3542
- Id
-
20053542
- Updated
-
27.07.2023 20:18
- Language
-
de
- Title
-
Exportförderung effizienter gestalten
- AdditionalIndexing
-
15;Leistungsauftrag;Kompetenzregelung;Koordination;Förderung des Handels;Schweizerische Zentrale für Handelsförderung;EDA
- 1
-
- L05K0701030305, Förderung des Handels
- L06K070103030501, Schweizerische Zentrale für Handelsförderung
- L04K08020314, Koordination
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L03K080409, EDA
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die eidgenössischen Räte haben 2004 zwei Postulate zur Landeswerbung überwiesen (Postulat 04.3434 WAK-N und Postulat 04.3199 WAK-S). Sie forderten den Bundesrat darin auf, dem Parlament bis spätestens Ende 2005 bzw. 2006 in Form eines Berichtes ein Konzept für eine koordinierte Landeswerbung der Schweiz zu unterbreiten. Ziele der Postulate sind ein stärker ziel- und wirkungsorientierter Mitteleinsatz sowie eine entsprechende Effizienzsteigerung in der Landeswerbung. Zu berücksichtigen und in ein Konzept der Gesamtkoordination einzubeziehen sind dabei alle vom Bund unterstützten Institutionen, insbesondere Schweiz Tourismus, Location: Switzerland (Standort: Schweiz), Präsenz Schweiz, Osec Business Network Switzerland (Osec) und Pro Helvetia. Geprüft und ausgewertet werden zurzeit verschiedene Modelle der Zusammenarbeit dieser Institutionen und weiterer Instrumente der Aussenwirtschaftsförderung des Bundes.</p><p>2. Die Auswahl von Hubleiterinnen und Hubleitern liegt in der Kompetenz der paritätisch besetzten Personalkommission (PKK) von EDA, Seco und Osec und erfolgt im Konsensverfahren. Aufgrund dieser einvernehmlichen Auswahl besetzt das EDA bereits heute keine Hubleiterposten gegen den Willen der Osec. Falls weder das EDA noch das Seco einen geeigneten Kandidaten bzw. eine geeignete Kandidatin vorschlagen können, kann auf Antrag der Osec auch ein extern Rekrutierter als Hubleiter oder -leiterin eingestellt werden, unter der Voraussetzung, dass die Osec die Lohnkosten finanziert. Diese Neuerung ist Teil eines umfassenden Massnahmenpaketes, mit welchem die direkten Steuerungsmöglichkeiten der Osec über das Hubaussennetz in operationellen Belangen der Exportförderung erhöht werden sollen (vgl. auch Ziff. 3). Es ist u. a. zurückzuführen auf die Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu einer Unterstellung der Swiss Business Hubs unter die Exportförderungsorganisation (vgl. den Bericht der EFK über die Exportförderung vom Januar 2005).</p><p>3. Die Einbindung des EDA-Aussennetzes erfolgt in Anwendung von Artikel 1 Absatz 1 des Exportförderungsgesetzes vom 6. Oktober 2000 und hat den Vorteil des einfachen Zuganges zur politischen Ebene in Auslandmärkten. Insbesondere in Transitionsländern, in denen der staatliche Einfluss auf die Wirtschaft noch bedeutend ist, öffnen sich der staatlichen Exportförderung so Türen, die privaten Akteuren verschlossen bleiben. Durch die Einbindung des offiziellen schweizerischen Vertretungsnetzes kann ein bestehendes umfangreiches Netz- und Beziehungswerk benützt und eine Symbiose im Angebot (Unterstützung durch Wissenschaftsattachés, Kulturattachés, Übersetzer, Visadienst usw.) hergestellt werden. Zusammen mit der bestehenden Infrastruktur und den speziell geschulten Mitarbeitenden des EDA kann das Synergiepotenzial maximal ausgeschöpft werden. Zur besseren Steuerung und Kontrolle der Hubs durch die Osec wurden per 1. Januar 2004 Leistungsvereinbarungen zwischen der Osec und den Hubs eingeführt, die der Osec im operationellen Bereich ein Weisungsrecht gewähren. Der Bundesrat wird die Wirkung dieser und der weiteren im Aussennetz ergriffenen Verbesserungsmassnahmen (vgl. auch Ziff. 2) bis Februar 2006 prüfen und entscheiden, ob zur Zielerreichung im Sinne der EFK-Empfehlung zusätzlich weitere Massnahmen, insbesondere eine Unterstellung der Swiss Business Hubs unter die Exportförderungsorganisation, notwendig und sinnvoll sind.</p><p>4. Die geografische Positionierung der Swiss Business Hubs liegt in der Kompetenz des Aufsichtsrates der Osec. Bei der Festlegung der Hubstandorte berücksichtigt der Aufsichtsrat sowohl die weltwirtschaftliche Entwicklung als auch die Bedeutung der Wirtschaftsräume für die schweizerische Volkswirtschaft. Durch die Zusammensetzung des Aufsichtsrates aus mehrheitlich Wirtschaftsvertretern ist sichergestellt, dass er über die dazu nötige Kompetenz verfügt.</p><p>5. Das Parlament hat in Artikel 1 Absatz 2 des Exportförderungsgesetzes explizit festgehalten, dass staatliche Exportförderung eine Ergänzung zur privaten Eigeninitiative sein soll und somit immer nur subsidiär sein kann. Der Bundesrat bzw. das zuständige Amt, Seco, setzt diese Vorgabe im Leistungsauftrag an die Osec entsprechend um. Das Subsidiaritätsprinzip und dessen Umsetzung werden aber im Rahmen der unter Ziffer 3 erwähnten Wirkungsmessung der Verbesserungsmassnahmen, die aufgrund der EFK-Empfehlungen ergriffen wurden, ebenfalls überprüft. Gegebenenfalls wird der Bundesrat entsprechende Massnahmen vorschlagen.</p><p>6. Der Bundesrat hat dem Parlament Anfang 2005 vorgeschlagen, die Finanzmittel für die Exportförderung auf dem heutigen Niveau zu belassen. Er nahm damit Rücksicht auf die laufenden Sparanstrengungen im Staatshaushalt. Im Rahmen des Projektes "Koordination der Landeswerbung" (vgl. Ziff. 1) behält er sich jedoch vor, ab 2008 eine Neupriorisierung der in der Landeswerbung und der Aussenwirtschaftsförderung eingesetzten Finanzmittel vorzunehmen. Genauere Angaben dazu sind heute noch nicht möglich.</p><p>7. Die Osec definiert und verantwortet die Strategie zur Erreichung der im Leistungsauftrag vorgegebenen Ziele. Sie verfügt daher bereits heute über die grösstmögliche unternehmerische Freiheit und Flexibilität bei ihrer Tätigkeit. Das Seco als für die Exportförderung verantwortliche Bundesstelle kontrolliert und sichert dabei die Einhaltung des Leistungsauftrages und des Exportförderungsgesetzes sowie der weiteren für die Exportförderung geltenden Rechtsgrundlagen. Insofern ist das Seco für das politische Controlling und die Osec für das strategische sowie das operative Controlling zuständig.</p><p>8. Im Herbst 2004 erfolgte im Rahmen des Projektes "Business Network Switzerland" die Eröffnung eines gemeinsamen Service Centers der Osec, der Exportrisikogarantie (ERG), der Swiss Organisation for Facilitating Investments (Sofi) und des Swiss Import Promotion Programme (Sippo) als zentrale Anlaufstelle für Internationalisierungsfragen der Unternehmen. Den Unternehmen wird so die Aufgabe abgenommen, sich eigenhändig über die genauen Aufgabenbereiche und Dienstleistungsangebote der Instrumente zu informieren.</p><p>9. Die regelmässige Berichterstattung über die Exportförderung an das Parlament erfolgt über die Botschaften zu den jeweiligen Finanzierungsanträgen des Bundesrates. Dies wird das nächste Mal im Jahre 2007 der Fall sein. Der Bundesrat hat ausserdem im Jahre 2004 das Evaluationssystem der Osec zur besseren Wirksamkeit in formative (Qualitätsverbesserung durch Auftragnehmer) und summative Evaluationen (Qualitätskontrolle durch Dritte) aufgeteilt. Die Osec führt regelmässig formative Evaluationen durch. Das Seco hat in den Jahren 2003 und 2004 zwei umfassende summative Evaluationen der Exportförderung durchgeführt. Die daraus resultierenden Empfehlungen werden derzeit noch umgesetzt. Die Wirkung dieser Massnahmen wird in den Jahren 2006 und 2007 überprüft werden. Eine nächste summative Evaluation ist daher erst in der nächsten Finanzierungsperiode 2008-2011 vorgesehen. Über die Umsetzung der erwähnten EFK-Empfehlungen schliesslich wird der Bundesrat die zuständigen Kommissionen des Parlamentes im Frühling 2006 informieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der aktuellen Herbstsession hat der Nationalrat über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006-2007 beraten und Beschluss gefasst. Die positiven Rückmeldungen vieler Unternehmen sowie der Partner der Osec im Business Network Switzerland - namentlich der in der Schweizer Industrie- und Handelskammern zusammengefassten 18 kantonalen und regionalen Industrie- und Handelskammern - bestätigen, dass die Osec in den letzten zwei Jahren einige der ihr früher angelasteten Mängel behoben hat. Es ist ihr namentlich gelungen, sich auf ihren Kernauftrag der praxisnahen Vermittlung von Exportinformationen und die Beziehungen zu ihren Partnern im Innennetz zu konzentrieren.</p><p>Gleichwohl war im Verlauf der parlamentarischen Beratungen des Geschäftes nicht zu überhören, dass in der Exportförderung des Bundes nach wie vor ein nicht unerhebliches Verbesserungspotenzial steckt, das nach einer kritischen Überprüfung der heute bestehenden Struktur, Führung und Aufsicht der mit der Umsetzung der Exportförderungsinstrumente betrauten Stellen im Bund ruft. Die verschiedenen beim Seco angegliederten Exportförderungsinstrumente des Bundes (Osec, Sippo, Sofi, Standort Schweiz und ERG) sind zum Teil in den gleichen Märkten tätig, und zwar in artverwandten Tätigkeitsgebieten wie Exportförderung, Importförderung, Investitionsförderung, Standortförderung und Exportrisikoabsicherung. </p><p>Im vergangenen Jahr haben die operativen Kooperationen dieser Organisationen zwar zugenommen, aber das Synergiepotenzial ist noch lange nicht voll genutzt und kann durch strukturelle Veränderungen ausgeschöpft werden. Die Osec unterhält 15 Hubs im Ausland, davon sind 13 beim EDA angesiedelt und werden vom EDA oder von Seco-Mitarbeitern geleitet. Die Osec hat hier nicht freie Hand, die sie im Sinne einer möglichst hohen Professionalität haben sollte, um jeweils den besten Kandidaten einzusetzen. Die Leiter von EDA-Hubs sind der Osec und den Botschaften doppel unterstellt, ohne klare Abgrenzung in Bezug auf die Weisungsberechtigung. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Warum werden diese zurzeit selbstständig operierenden Organisationen nicht in einer Organisation unter einer einzigen politischen Aufsicht (EVD), zusammengeschlossen, um ihre Ziele aufeinander abzustimmen, die Koordination sicherzustellen, den Mitteleinsatz zu minimieren und um eine zielgerichtete Gesamtförderungspolitik zu garantieren und um ihre Dienstleistungen kompetent aus einer Hand anzubieten?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat organisatorisch und führungsmässig sicherzustellen, dass die Kompetenz zur Auswahl und Einstellung der geeigneten Mitarbeiter im Ausland bei der Osec als Exportförderer liegt und nicht beim EDA?</p><p>3. Warum überträgt der Bundesrat dem Exportförderer nicht die alleinige und ausschliessliche Führung aller Hub-Mitarbeiter?</p><p>4. Ist sichergestellt, dass die Hubs mit deren personellen Ressourcen gezielt in jenen Ländern eingerichtet und betrieben werden, wo der Marktzugang für die Schweizer Unternehmen schwierig ist, aber auf längere Sicht ein grosses Wachstumspotenzial besteht?</p><p>5. Wo gedenkt der Bundesrat die Grenzen der Subsidiaritätsvorgaben für die Exportförderung zu ziehen, um die staatliche Exportförderung nicht in ihrer Effektivität noch weiter einzuschränken?</p><p>6. Gedenkt er in Anbetracht der Tatsache, dass die Exporte den Motor des wirtschaftlichen Wachstums in der Schweiz darstellen und sich andere Länder (z. B. Österreich im Messebereich für die KMU) deutlich stärker engagieren, sein Engagement in der Exportförderung zu verstärken?</p><p>7. Was gedenkt er zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Osec die unternehmerische Freiheit, die sie zur effektiven und effizienten Ausübung ihrer Tätigkeit auch benötigt, auch bekommt?</p><p>8. Wird durch die Osec als Koordinatorin des Business-Network-Switzerland (BNS) ausreichend sichergestellt, dass die Unternehmen Klarheit über die unterschiedlichen Aufgaben der Partner im BNS haben und davon Gebrauch machen?</p><p>9. In welcher Weise gedenkt er, dem Parlament in den kommenden Jahren Rechenschaft über die Erfüllung des Leistungsauftrages der Osec sowie über die in diesem Zeitraum erzielten Verbesserungen abzulegen?</p>
- Exportförderung effizienter gestalten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die eidgenössischen Räte haben 2004 zwei Postulate zur Landeswerbung überwiesen (Postulat 04.3434 WAK-N und Postulat 04.3199 WAK-S). Sie forderten den Bundesrat darin auf, dem Parlament bis spätestens Ende 2005 bzw. 2006 in Form eines Berichtes ein Konzept für eine koordinierte Landeswerbung der Schweiz zu unterbreiten. Ziele der Postulate sind ein stärker ziel- und wirkungsorientierter Mitteleinsatz sowie eine entsprechende Effizienzsteigerung in der Landeswerbung. Zu berücksichtigen und in ein Konzept der Gesamtkoordination einzubeziehen sind dabei alle vom Bund unterstützten Institutionen, insbesondere Schweiz Tourismus, Location: Switzerland (Standort: Schweiz), Präsenz Schweiz, Osec Business Network Switzerland (Osec) und Pro Helvetia. Geprüft und ausgewertet werden zurzeit verschiedene Modelle der Zusammenarbeit dieser Institutionen und weiterer Instrumente der Aussenwirtschaftsförderung des Bundes.</p><p>2. Die Auswahl von Hubleiterinnen und Hubleitern liegt in der Kompetenz der paritätisch besetzten Personalkommission (PKK) von EDA, Seco und Osec und erfolgt im Konsensverfahren. Aufgrund dieser einvernehmlichen Auswahl besetzt das EDA bereits heute keine Hubleiterposten gegen den Willen der Osec. Falls weder das EDA noch das Seco einen geeigneten Kandidaten bzw. eine geeignete Kandidatin vorschlagen können, kann auf Antrag der Osec auch ein extern Rekrutierter als Hubleiter oder -leiterin eingestellt werden, unter der Voraussetzung, dass die Osec die Lohnkosten finanziert. Diese Neuerung ist Teil eines umfassenden Massnahmenpaketes, mit welchem die direkten Steuerungsmöglichkeiten der Osec über das Hubaussennetz in operationellen Belangen der Exportförderung erhöht werden sollen (vgl. auch Ziff. 3). Es ist u. a. zurückzuführen auf die Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu einer Unterstellung der Swiss Business Hubs unter die Exportförderungsorganisation (vgl. den Bericht der EFK über die Exportförderung vom Januar 2005).</p><p>3. Die Einbindung des EDA-Aussennetzes erfolgt in Anwendung von Artikel 1 Absatz 1 des Exportförderungsgesetzes vom 6. Oktober 2000 und hat den Vorteil des einfachen Zuganges zur politischen Ebene in Auslandmärkten. Insbesondere in Transitionsländern, in denen der staatliche Einfluss auf die Wirtschaft noch bedeutend ist, öffnen sich der staatlichen Exportförderung so Türen, die privaten Akteuren verschlossen bleiben. Durch die Einbindung des offiziellen schweizerischen Vertretungsnetzes kann ein bestehendes umfangreiches Netz- und Beziehungswerk benützt und eine Symbiose im Angebot (Unterstützung durch Wissenschaftsattachés, Kulturattachés, Übersetzer, Visadienst usw.) hergestellt werden. Zusammen mit der bestehenden Infrastruktur und den speziell geschulten Mitarbeitenden des EDA kann das Synergiepotenzial maximal ausgeschöpft werden. Zur besseren Steuerung und Kontrolle der Hubs durch die Osec wurden per 1. Januar 2004 Leistungsvereinbarungen zwischen der Osec und den Hubs eingeführt, die der Osec im operationellen Bereich ein Weisungsrecht gewähren. Der Bundesrat wird die Wirkung dieser und der weiteren im Aussennetz ergriffenen Verbesserungsmassnahmen (vgl. auch Ziff. 2) bis Februar 2006 prüfen und entscheiden, ob zur Zielerreichung im Sinne der EFK-Empfehlung zusätzlich weitere Massnahmen, insbesondere eine Unterstellung der Swiss Business Hubs unter die Exportförderungsorganisation, notwendig und sinnvoll sind.</p><p>4. Die geografische Positionierung der Swiss Business Hubs liegt in der Kompetenz des Aufsichtsrates der Osec. Bei der Festlegung der Hubstandorte berücksichtigt der Aufsichtsrat sowohl die weltwirtschaftliche Entwicklung als auch die Bedeutung der Wirtschaftsräume für die schweizerische Volkswirtschaft. Durch die Zusammensetzung des Aufsichtsrates aus mehrheitlich Wirtschaftsvertretern ist sichergestellt, dass er über die dazu nötige Kompetenz verfügt.</p><p>5. Das Parlament hat in Artikel 1 Absatz 2 des Exportförderungsgesetzes explizit festgehalten, dass staatliche Exportförderung eine Ergänzung zur privaten Eigeninitiative sein soll und somit immer nur subsidiär sein kann. Der Bundesrat bzw. das zuständige Amt, Seco, setzt diese Vorgabe im Leistungsauftrag an die Osec entsprechend um. Das Subsidiaritätsprinzip und dessen Umsetzung werden aber im Rahmen der unter Ziffer 3 erwähnten Wirkungsmessung der Verbesserungsmassnahmen, die aufgrund der EFK-Empfehlungen ergriffen wurden, ebenfalls überprüft. Gegebenenfalls wird der Bundesrat entsprechende Massnahmen vorschlagen.</p><p>6. Der Bundesrat hat dem Parlament Anfang 2005 vorgeschlagen, die Finanzmittel für die Exportförderung auf dem heutigen Niveau zu belassen. Er nahm damit Rücksicht auf die laufenden Sparanstrengungen im Staatshaushalt. Im Rahmen des Projektes "Koordination der Landeswerbung" (vgl. Ziff. 1) behält er sich jedoch vor, ab 2008 eine Neupriorisierung der in der Landeswerbung und der Aussenwirtschaftsförderung eingesetzten Finanzmittel vorzunehmen. Genauere Angaben dazu sind heute noch nicht möglich.</p><p>7. Die Osec definiert und verantwortet die Strategie zur Erreichung der im Leistungsauftrag vorgegebenen Ziele. Sie verfügt daher bereits heute über die grösstmögliche unternehmerische Freiheit und Flexibilität bei ihrer Tätigkeit. Das Seco als für die Exportförderung verantwortliche Bundesstelle kontrolliert und sichert dabei die Einhaltung des Leistungsauftrages und des Exportförderungsgesetzes sowie der weiteren für die Exportförderung geltenden Rechtsgrundlagen. Insofern ist das Seco für das politische Controlling und die Osec für das strategische sowie das operative Controlling zuständig.</p><p>8. Im Herbst 2004 erfolgte im Rahmen des Projektes "Business Network Switzerland" die Eröffnung eines gemeinsamen Service Centers der Osec, der Exportrisikogarantie (ERG), der Swiss Organisation for Facilitating Investments (Sofi) und des Swiss Import Promotion Programme (Sippo) als zentrale Anlaufstelle für Internationalisierungsfragen der Unternehmen. Den Unternehmen wird so die Aufgabe abgenommen, sich eigenhändig über die genauen Aufgabenbereiche und Dienstleistungsangebote der Instrumente zu informieren.</p><p>9. Die regelmässige Berichterstattung über die Exportförderung an das Parlament erfolgt über die Botschaften zu den jeweiligen Finanzierungsanträgen des Bundesrates. Dies wird das nächste Mal im Jahre 2007 der Fall sein. Der Bundesrat hat ausserdem im Jahre 2004 das Evaluationssystem der Osec zur besseren Wirksamkeit in formative (Qualitätsverbesserung durch Auftragnehmer) und summative Evaluationen (Qualitätskontrolle durch Dritte) aufgeteilt. Die Osec führt regelmässig formative Evaluationen durch. Das Seco hat in den Jahren 2003 und 2004 zwei umfassende summative Evaluationen der Exportförderung durchgeführt. Die daraus resultierenden Empfehlungen werden derzeit noch umgesetzt. Die Wirkung dieser Massnahmen wird in den Jahren 2006 und 2007 überprüft werden. Eine nächste summative Evaluation ist daher erst in der nächsten Finanzierungsperiode 2008-2011 vorgesehen. Über die Umsetzung der erwähnten EFK-Empfehlungen schliesslich wird der Bundesrat die zuständigen Kommissionen des Parlamentes im Frühling 2006 informieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der aktuellen Herbstsession hat der Nationalrat über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006-2007 beraten und Beschluss gefasst. Die positiven Rückmeldungen vieler Unternehmen sowie der Partner der Osec im Business Network Switzerland - namentlich der in der Schweizer Industrie- und Handelskammern zusammengefassten 18 kantonalen und regionalen Industrie- und Handelskammern - bestätigen, dass die Osec in den letzten zwei Jahren einige der ihr früher angelasteten Mängel behoben hat. Es ist ihr namentlich gelungen, sich auf ihren Kernauftrag der praxisnahen Vermittlung von Exportinformationen und die Beziehungen zu ihren Partnern im Innennetz zu konzentrieren.</p><p>Gleichwohl war im Verlauf der parlamentarischen Beratungen des Geschäftes nicht zu überhören, dass in der Exportförderung des Bundes nach wie vor ein nicht unerhebliches Verbesserungspotenzial steckt, das nach einer kritischen Überprüfung der heute bestehenden Struktur, Führung und Aufsicht der mit der Umsetzung der Exportförderungsinstrumente betrauten Stellen im Bund ruft. Die verschiedenen beim Seco angegliederten Exportförderungsinstrumente des Bundes (Osec, Sippo, Sofi, Standort Schweiz und ERG) sind zum Teil in den gleichen Märkten tätig, und zwar in artverwandten Tätigkeitsgebieten wie Exportförderung, Importförderung, Investitionsförderung, Standortförderung und Exportrisikoabsicherung. </p><p>Im vergangenen Jahr haben die operativen Kooperationen dieser Organisationen zwar zugenommen, aber das Synergiepotenzial ist noch lange nicht voll genutzt und kann durch strukturelle Veränderungen ausgeschöpft werden. Die Osec unterhält 15 Hubs im Ausland, davon sind 13 beim EDA angesiedelt und werden vom EDA oder von Seco-Mitarbeitern geleitet. Die Osec hat hier nicht freie Hand, die sie im Sinne einer möglichst hohen Professionalität haben sollte, um jeweils den besten Kandidaten einzusetzen. Die Leiter von EDA-Hubs sind der Osec und den Botschaften doppel unterstellt, ohne klare Abgrenzung in Bezug auf die Weisungsberechtigung. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Warum werden diese zurzeit selbstständig operierenden Organisationen nicht in einer Organisation unter einer einzigen politischen Aufsicht (EVD), zusammengeschlossen, um ihre Ziele aufeinander abzustimmen, die Koordination sicherzustellen, den Mitteleinsatz zu minimieren und um eine zielgerichtete Gesamtförderungspolitik zu garantieren und um ihre Dienstleistungen kompetent aus einer Hand anzubieten?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat organisatorisch und führungsmässig sicherzustellen, dass die Kompetenz zur Auswahl und Einstellung der geeigneten Mitarbeiter im Ausland bei der Osec als Exportförderer liegt und nicht beim EDA?</p><p>3. Warum überträgt der Bundesrat dem Exportförderer nicht die alleinige und ausschliessliche Führung aller Hub-Mitarbeiter?</p><p>4. Ist sichergestellt, dass die Hubs mit deren personellen Ressourcen gezielt in jenen Ländern eingerichtet und betrieben werden, wo der Marktzugang für die Schweizer Unternehmen schwierig ist, aber auf längere Sicht ein grosses Wachstumspotenzial besteht?</p><p>5. Wo gedenkt der Bundesrat die Grenzen der Subsidiaritätsvorgaben für die Exportförderung zu ziehen, um die staatliche Exportförderung nicht in ihrer Effektivität noch weiter einzuschränken?</p><p>6. Gedenkt er in Anbetracht der Tatsache, dass die Exporte den Motor des wirtschaftlichen Wachstums in der Schweiz darstellen und sich andere Länder (z. B. Österreich im Messebereich für die KMU) deutlich stärker engagieren, sein Engagement in der Exportförderung zu verstärken?</p><p>7. Was gedenkt er zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Osec die unternehmerische Freiheit, die sie zur effektiven und effizienten Ausübung ihrer Tätigkeit auch benötigt, auch bekommt?</p><p>8. Wird durch die Osec als Koordinatorin des Business-Network-Switzerland (BNS) ausreichend sichergestellt, dass die Unternehmen Klarheit über die unterschiedlichen Aufgaben der Partner im BNS haben und davon Gebrauch machen?</p><p>9. In welcher Weise gedenkt er, dem Parlament in den kommenden Jahren Rechenschaft über die Erfüllung des Leistungsauftrages der Osec sowie über die in diesem Zeitraum erzielten Verbesserungen abzulegen?</p>
- Exportförderung effizienter gestalten
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