Einwanderung des Bären ins Unterengadin
- ShortId
-
05.3544
- Id
-
20053544
- Updated
-
14.11.2025 07:17
- Language
-
de
- Title
-
Einwanderung des Bären ins Unterengadin
- AdditionalIndexing
-
52;freie Schlagwörter: Bär;Tierwelt;Bevölkerungsschutz;biologische Vielfalt;Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten;Jagdvorschrift
- 1
-
- L04K06030307, Tierwelt
- L03K040302, Bevölkerungsschutz
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L05K0101010304, Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten
- L05K0601040801, Jagdvorschrift
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der im Sommer in Südbünden eingewanderte Bär ist gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) geschützt. Die Kantone können jedoch gestützt auf Artikel 12 Absatz 2 dieses Gesetzes Massnahmen gegen einzelne Tiere anordnen, wenn diese erheblichen Schaden anrichten. Was allerdings ein "erheblicher Schaden" ist, bestimmt das Gesetz nicht näher. Um den Kantonen den Vollzug des JSG zu erleichtern, erlässt das Buwal für bestimmte Tierarten mit relativ grossem Schadenpotenzial Konzepte, die Grundsätze enthalten über den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Ermittlung von Schäden und deren Prävention sowie die Entschädigung von Präventionsmassnahmen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, dass ein solches Konzept auch für Bären rasch erabeitet werden muss. Ein erster Entwurf liegt bereits vor und wurde mit Vertretern aus den Kantonen und den relevanten Interessengruppen im Rahmen der Arbeitsgruppe Grossraubtiere diskutiert. Das definitive Konzept soll im Verlauf des nächsten Jahres - nach Durchführung einer Anhörung bei den Kantonen und den betroffenen Kreisen - in Kraft treten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1./5. Menschen und Bären können in der Schweiz nebeneinander existieren, sofern der Lebensraum des Bären klar begrenzt wird und der Mensch gewisse Verhaltensregeln beachtet. Keinen Platz hat es hingegen in der Schweiz für Bären, welche die natürliche Scheu vor dem Menschen verloren haben. Auf diesen beiden Gedanken basiert auch das obenerwähnte Konzept.</p><p>2. Ein aggressiver Bär muss abgeschossen werden. Das Buwal und das Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden sind sich darin einig. Sie haben sich auch darüber verständigt, wann der in die Schweiz eingewanderte Bär ein untragbares Risiko darstellen würde. Die geltende Gesetzgebung garantiert in einem solchen Fall die volle Handlungsfähigkeit. Die zwischen dem Buwal und dem Kanton Graubünden getroffene Absprache hat bis zum Inkrafttreten des "Konzeptes Bär Schweiz" Bestand.</p><p>3. Wie eingangs erwähnt, sind die betroffenen Kantone bei der Ausarbeitung des "Konzeptes Bär Schweiz" beteiligt und können so auf dessen Inhalt Einfluss nehmen.</p><p>4. Ja (siehe Einleitung).</p><p>6. Der Bund kann sich im Rahmen regionaler Projekte bei der Schadenverhütung engagieren. Ein solches Projekt mit finanzieller Unterstützung des Bundes ist diesen Sommer im Münstertal und im Engadin angelaufen.</p><p>7. Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass der Bund für 80 Prozent und die Kantone für 20 Prozent der durch Bären verursachten Schäden aufkommen. Der Bundesrat sieht keinen Grund, diesen Verteilschlüssel abzuändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem in diesem Sommer von Süden her ein Bär in die Nationalparkgegend eingewandert ist, hat sich am Anfang ein grosses Interesse breit gemacht. Zahlreiche Journalisten, aber auch Neugierige fanden sich in der Region ein, um das "Ereignis" zu sehen und zu fotografieren. Man freute sich vorerst über diese touristische Attraktion.</p><p>Nach der Anfangseuphorie hat sich in der Zwischenzeit Ernüchterung eingestellt. Dies wohl auch deshalb, weil sich der zugewanderte Bär alles andere als friedfertig gibt. So richtete er an Nutztieren erhebliche Schäden an. Personen kamen trotz Annäherung bisher nicht zu Schaden. Zunehmend macht sich (berechtigt oder unberechtigt) Angst breit. Wandergebiete werden gemieden, die einheimische Bevölkerung hält sich abends in den Häusern auf. Kindern wird verboten im Wald zu spielen! Mehrere Touristen stornieren ihre Buchungen. Diese Einschränkungen sind auf lange Sicht nicht haltbar!</p><p>Die unbefriedigende Situation hängt auch damit zusammen, dass bisher kein Management für den Umgang mit dem Bären erarbeitet wurde, sondern nur fadenscheinige Beschwichtigungen und Durchhalteparolen durchgegeben wurden. Dabei müsste klar sein, in welchen Fällen ein Bär zugelassen wird und bei welchem Verhalten er zum Schutze der öffentlichen Interessen entweder geschossen oder eingefangen wird. Zudem sind die generellen Schutzmassnahmen für Mensch und Tier zu definieren und deren Finanzierung zu regeln.</p><p>Aufgrund dieser Sachlage stellen wir dem Bundesrat, der in dieser Sache in hoher Verantwortung steht, folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass gefährliche Raubtiere zum Schutze der Bevölkerung und ihrer Interessen nicht frei herumlaufen dürfen?</p><p>2. Ist er bereit, umgehend festzulegen, in welchen Fällen gefährliche Raubtiere eingefangen oder geschossen werden sollen bzw. dürfen?</p><p>3. Ist er bereit, bei Beurteilung dieser Fragen die Auffassung der betroffenen regionalen Bevölkerung massgebend mitzuberücksichtigen?</p><p>4. Ist er bereit, sofort ein Konzept für den Umgang mit diesem Problem zu erarbeiten?</p><p>5. Ist er bereit, im Rahmen dieses Konzeptes der Sicherheit und freien Bewegungsfreiheit der Bevölkerung oberste Priorität einzuräumen?</p><p>6. Ist er bereit, die Kosten für alle notwendigen Schutzmassnahmen, insbesondere auch für die Landwirtschaft, zu übernehmen?</p><p>7. Ist er bereit, für alle Schäden, die im Zusammenhang mit einer allfälligen Zulassung der Einwanderung des Bären entstehen, aufzukommen?</p>
- Einwanderung des Bären ins Unterengadin
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der im Sommer in Südbünden eingewanderte Bär ist gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) geschützt. Die Kantone können jedoch gestützt auf Artikel 12 Absatz 2 dieses Gesetzes Massnahmen gegen einzelne Tiere anordnen, wenn diese erheblichen Schaden anrichten. Was allerdings ein "erheblicher Schaden" ist, bestimmt das Gesetz nicht näher. Um den Kantonen den Vollzug des JSG zu erleichtern, erlässt das Buwal für bestimmte Tierarten mit relativ grossem Schadenpotenzial Konzepte, die Grundsätze enthalten über den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Ermittlung von Schäden und deren Prävention sowie die Entschädigung von Präventionsmassnahmen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, dass ein solches Konzept auch für Bären rasch erabeitet werden muss. Ein erster Entwurf liegt bereits vor und wurde mit Vertretern aus den Kantonen und den relevanten Interessengruppen im Rahmen der Arbeitsgruppe Grossraubtiere diskutiert. Das definitive Konzept soll im Verlauf des nächsten Jahres - nach Durchführung einer Anhörung bei den Kantonen und den betroffenen Kreisen - in Kraft treten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1./5. Menschen und Bären können in der Schweiz nebeneinander existieren, sofern der Lebensraum des Bären klar begrenzt wird und der Mensch gewisse Verhaltensregeln beachtet. Keinen Platz hat es hingegen in der Schweiz für Bären, welche die natürliche Scheu vor dem Menschen verloren haben. Auf diesen beiden Gedanken basiert auch das obenerwähnte Konzept.</p><p>2. Ein aggressiver Bär muss abgeschossen werden. Das Buwal und das Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden sind sich darin einig. Sie haben sich auch darüber verständigt, wann der in die Schweiz eingewanderte Bär ein untragbares Risiko darstellen würde. Die geltende Gesetzgebung garantiert in einem solchen Fall die volle Handlungsfähigkeit. Die zwischen dem Buwal und dem Kanton Graubünden getroffene Absprache hat bis zum Inkrafttreten des "Konzeptes Bär Schweiz" Bestand.</p><p>3. Wie eingangs erwähnt, sind die betroffenen Kantone bei der Ausarbeitung des "Konzeptes Bär Schweiz" beteiligt und können so auf dessen Inhalt Einfluss nehmen.</p><p>4. Ja (siehe Einleitung).</p><p>6. Der Bund kann sich im Rahmen regionaler Projekte bei der Schadenverhütung engagieren. Ein solches Projekt mit finanzieller Unterstützung des Bundes ist diesen Sommer im Münstertal und im Engadin angelaufen.</p><p>7. Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass der Bund für 80 Prozent und die Kantone für 20 Prozent der durch Bären verursachten Schäden aufkommen. Der Bundesrat sieht keinen Grund, diesen Verteilschlüssel abzuändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem in diesem Sommer von Süden her ein Bär in die Nationalparkgegend eingewandert ist, hat sich am Anfang ein grosses Interesse breit gemacht. Zahlreiche Journalisten, aber auch Neugierige fanden sich in der Region ein, um das "Ereignis" zu sehen und zu fotografieren. Man freute sich vorerst über diese touristische Attraktion.</p><p>Nach der Anfangseuphorie hat sich in der Zwischenzeit Ernüchterung eingestellt. Dies wohl auch deshalb, weil sich der zugewanderte Bär alles andere als friedfertig gibt. So richtete er an Nutztieren erhebliche Schäden an. Personen kamen trotz Annäherung bisher nicht zu Schaden. Zunehmend macht sich (berechtigt oder unberechtigt) Angst breit. Wandergebiete werden gemieden, die einheimische Bevölkerung hält sich abends in den Häusern auf. Kindern wird verboten im Wald zu spielen! Mehrere Touristen stornieren ihre Buchungen. Diese Einschränkungen sind auf lange Sicht nicht haltbar!</p><p>Die unbefriedigende Situation hängt auch damit zusammen, dass bisher kein Management für den Umgang mit dem Bären erarbeitet wurde, sondern nur fadenscheinige Beschwichtigungen und Durchhalteparolen durchgegeben wurden. Dabei müsste klar sein, in welchen Fällen ein Bär zugelassen wird und bei welchem Verhalten er zum Schutze der öffentlichen Interessen entweder geschossen oder eingefangen wird. Zudem sind die generellen Schutzmassnahmen für Mensch und Tier zu definieren und deren Finanzierung zu regeln.</p><p>Aufgrund dieser Sachlage stellen wir dem Bundesrat, der in dieser Sache in hoher Verantwortung steht, folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass gefährliche Raubtiere zum Schutze der Bevölkerung und ihrer Interessen nicht frei herumlaufen dürfen?</p><p>2. Ist er bereit, umgehend festzulegen, in welchen Fällen gefährliche Raubtiere eingefangen oder geschossen werden sollen bzw. dürfen?</p><p>3. Ist er bereit, bei Beurteilung dieser Fragen die Auffassung der betroffenen regionalen Bevölkerung massgebend mitzuberücksichtigen?</p><p>4. Ist er bereit, sofort ein Konzept für den Umgang mit diesem Problem zu erarbeiten?</p><p>5. Ist er bereit, im Rahmen dieses Konzeptes der Sicherheit und freien Bewegungsfreiheit der Bevölkerung oberste Priorität einzuräumen?</p><p>6. Ist er bereit, die Kosten für alle notwendigen Schutzmassnahmen, insbesondere auch für die Landwirtschaft, zu übernehmen?</p><p>7. Ist er bereit, für alle Schäden, die im Zusammenhang mit einer allfälligen Zulassung der Einwanderung des Bären entstehen, aufzukommen?</p>
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