Gatt/WTO-Abkommen. Nachhaltige Entwicklung

ShortId
05.3560
Id
20053560
Updated
27.07.2023 20:14
Language
de
Title
Gatt/WTO-Abkommen. Nachhaltige Entwicklung
AdditionalIndexing
15;Handel;Wirtschaftsabkommen;WTO;Sozialverträglichkeit;Umweltverträglichkeit;GATT;nachhaltige Entwicklung
1
  • L05K0701020401, WTO
  • L06K070102040101, GATT
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L03K070102, Handel
  • L04K07010202, Wirtschaftsabkommen
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die geltenden WTO-Abkommen haben zum Ziel, die Hindernisse bei der Entwicklung des Welthandels zu beseitigen. Sie beschränken sich aber auf die Entwicklung des Welthandels und klammern die Frage aus, ob die Steigerung dieser wirtschaftlichen Aktivitäten auch für die Gesamtbevölkerung der betroffenen Länder von Nutzen ist. Ausserdem befassen sich die Abkommen nicht mit den negativen Auswirkungen, welche die Steigerung dieser Aktivitäten auf die Umwelt hat.</p><p>Die WTO muss den Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in den Prozess der Förderung einer weltweiten wirtschaftlichen Entwicklung integrieren. Dabei muss sie dafür sorgen, dass die positiven Auswirkungen auf wirtschaftlicher Ebene, die durch eine Steigerung der Handelsaktivitäten erzielt werden, auch der Gesamtbevölkerung der betroffenen Länder zugute kommen. Die WTO sollte ausserdem darauf achten, dass die für die Entwicklung des Welthandels getroffenen Massnahmen so wenig negative Auswirkungen wie nur möglich auf die Umwelt haben.</p><p>Diese Motion stellt die Berechtigung der Globalisierung der wirtschaftlichen Aktivitäten und des wirtschaftlichen Austausches nicht infrage. Doch indem der Bundesrat beauftragt wird, sich bei der WTO einzusetzen, damit die sozialen und umweltpolitischen Aspekte in den Prozess der wirtschaftlichen Entwicklung integriert werden, trägt die Motion zu einem wirtschaftlichen Austausch bei, der nicht nur auf dem Wachstum der Handelsströme, sondern auf einer vernünftig gesteuerten Entwicklung basiert. Diese muss bemüht sein, die Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bevölkerung zu berücksichtigen und die negativen Auswirkungen zu vermindern, die eine unkontrollierte Entwicklung auf die Umwelt haben kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Nachhaltigkeit. Nachhaltige Entwicklung ist ein wichtiger Baustein der bundesrätlichen Politik und somit auch Teil seiner Aussenpolitik. In der Präambel des Abkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (Marrakesch, 1994) wird die nachhaltige Entwicklung als Zielsetzung festgehalten. Demnach sollen die Steigerung der Produktion, des Waren- und Dienstleistungsverkehrs und die optimale Erschliessung der Ressourcen der Welt im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Darüber hinaus soll die WTO, gemäss dem in Marrakesch angenommenen Ministerentscheid zu Handel und Umwelt, ihr besonderes Augenmerk auf die Beziehung von Handels- und Umweltpolitiken im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung legen.</p><p>Ein weiterer konkreter Schritt wurde in Doha (2001) erreicht, als die Minister beschlossen, die Beziehungen zwischen dem Regelwerk des multilateralen Handelssystems und Handelsmassnahmen in multilateralen Umweltabkommen zu prüfen. Die Schweiz ist zusammen mit der Europäischen Union führend in diesen Verhandlungen. Die Hälfte der schriftlichen Eingaben zu diesem Thema stammen von der Schweiz. Die Verhandlungen erweisen sich allerdings als schwierig, weil die Mehrzahl der WTO-Mitglieder entweder keine Notwendigkeit für die Entwicklung eines Konfliktmechanismus zwischen WTO-Regeln und Umweltabkommen sehen oder die verdeckte Einführung von protektionistischen Massnahmen befürchten. Der Ausgang dieser Verhandlungen ist zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch nicht abschätzbar. Weitere Verhandlungen wurden bezüglich der Reduktion oder Eliminierung von Zöllen und nichttarifären Handelsschranken für Umweltgüter und -dienstleistungen vereinbart.</p><p>In Doha wurde ebenfalls beschlossen, dass die Resultate der Verhandlungen aus der Entwicklungs- und der Umweltperspektive überprüft werden sollen, um dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen gerecht zu werden.</p><p>In der zwischenstaatlichen Handelspolitik im Rahmen der WTO fehlt hingegen die institutionelle und kohärente Berücksichtigung international anerkannter Arbeitsnormen. Seit der WTO-Konferenz von Singapur 1996, an welcher die Internationale Arbeitsorganisation (IAO/ILO) das Mandat erhielt, die Einhaltung fundamentaler Arbeitsnormen zu unterstützen und die Vollbeschäftigung zu fördern (Bestätigung in Doha 2001), hat sich die IAO insbesondere für die Förderung der Kernarbeitsnormen, namentlich durch die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien bei der Arbeit und ihre Folgemassnahmen (1998), stark eingesetzt. Die Schweiz hat alle IAO-Kernarbeitsnormen ratifiziert und unterstützt mehrere IAO-Projekte der technischen Zusammenarbeit zur Förderung von Arbeitsnormen in Handelsfragen, namentlich im Rahmen der globalen Beschaffungsketten. Zudem prüft die Schweiz, inwiefern den Empfehlungen des Berichtes "Eine faire Globalisierung - Chancen für alle schaffen", der von der durch die IAO eingesetzten Weltkommission zur sozialen Dimension der Globalisierung herausgegeben wurde, Folge geleistet werden kann. Die Schweiz setzt sich seit längerem engagiert dafür ein, die Kohärenz der WTO-Regeln mit den IAO-Kernarbeitsnormen zu verbessern. Bis heute konnte in dieser Frage aber keine Einigung erzielt werden. Seit acht Jahren weist die Schweiz in ihrem Bericht zur Handelspolitiküberwachung der WTO auf den Stand der Erfüllung dieser Arbeitsnormen hin. Die EU ist diesem Beispiel seit letztem Jahr gefolgt. Die Opposition der meisten Entwicklungsländer aus Furcht vor möglichen protektionistischen Massnahmen erlaubte es bei der Lancierung der laufenden Doha-Runde im Jahre 2001 nicht, tatsächlich Verhandlungen in diesem Bereich zu lancieren. Die Schweiz wird jedoch jede Gelegenheit wahrnehmen, dass das Anliegen in der WTO wieder aufgenommen wird.</p><p>Angesichts der generell schwierigen Situation der WTO-Verhandlungen und aufgrund der Tatsache, dass die Frage der Kernarbeitsnormen nicht in das Arbeitsprogramm von Doha aufgenommen wurde, sieht der Bundesrat keine Möglichkeit, das Thema zum jetzigen Zeitpunkt in der WTO einzubringen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich bei der WTO dafür einzusetzen, dass die Gatt/WTO-Abkommen mit dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung vereinbart werden können.</p>
  • Gatt/WTO-Abkommen. Nachhaltige Entwicklung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die geltenden WTO-Abkommen haben zum Ziel, die Hindernisse bei der Entwicklung des Welthandels zu beseitigen. Sie beschränken sich aber auf die Entwicklung des Welthandels und klammern die Frage aus, ob die Steigerung dieser wirtschaftlichen Aktivitäten auch für die Gesamtbevölkerung der betroffenen Länder von Nutzen ist. Ausserdem befassen sich die Abkommen nicht mit den negativen Auswirkungen, welche die Steigerung dieser Aktivitäten auf die Umwelt hat.</p><p>Die WTO muss den Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in den Prozess der Förderung einer weltweiten wirtschaftlichen Entwicklung integrieren. Dabei muss sie dafür sorgen, dass die positiven Auswirkungen auf wirtschaftlicher Ebene, die durch eine Steigerung der Handelsaktivitäten erzielt werden, auch der Gesamtbevölkerung der betroffenen Länder zugute kommen. Die WTO sollte ausserdem darauf achten, dass die für die Entwicklung des Welthandels getroffenen Massnahmen so wenig negative Auswirkungen wie nur möglich auf die Umwelt haben.</p><p>Diese Motion stellt die Berechtigung der Globalisierung der wirtschaftlichen Aktivitäten und des wirtschaftlichen Austausches nicht infrage. Doch indem der Bundesrat beauftragt wird, sich bei der WTO einzusetzen, damit die sozialen und umweltpolitischen Aspekte in den Prozess der wirtschaftlichen Entwicklung integriert werden, trägt die Motion zu einem wirtschaftlichen Austausch bei, der nicht nur auf dem Wachstum der Handelsströme, sondern auf einer vernünftig gesteuerten Entwicklung basiert. Diese muss bemüht sein, die Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bevölkerung zu berücksichtigen und die negativen Auswirkungen zu vermindern, die eine unkontrollierte Entwicklung auf die Umwelt haben kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Nachhaltigkeit. Nachhaltige Entwicklung ist ein wichtiger Baustein der bundesrätlichen Politik und somit auch Teil seiner Aussenpolitik. In der Präambel des Abkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (Marrakesch, 1994) wird die nachhaltige Entwicklung als Zielsetzung festgehalten. Demnach sollen die Steigerung der Produktion, des Waren- und Dienstleistungsverkehrs und die optimale Erschliessung der Ressourcen der Welt im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Darüber hinaus soll die WTO, gemäss dem in Marrakesch angenommenen Ministerentscheid zu Handel und Umwelt, ihr besonderes Augenmerk auf die Beziehung von Handels- und Umweltpolitiken im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung legen.</p><p>Ein weiterer konkreter Schritt wurde in Doha (2001) erreicht, als die Minister beschlossen, die Beziehungen zwischen dem Regelwerk des multilateralen Handelssystems und Handelsmassnahmen in multilateralen Umweltabkommen zu prüfen. Die Schweiz ist zusammen mit der Europäischen Union führend in diesen Verhandlungen. Die Hälfte der schriftlichen Eingaben zu diesem Thema stammen von der Schweiz. Die Verhandlungen erweisen sich allerdings als schwierig, weil die Mehrzahl der WTO-Mitglieder entweder keine Notwendigkeit für die Entwicklung eines Konfliktmechanismus zwischen WTO-Regeln und Umweltabkommen sehen oder die verdeckte Einführung von protektionistischen Massnahmen befürchten. Der Ausgang dieser Verhandlungen ist zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch nicht abschätzbar. Weitere Verhandlungen wurden bezüglich der Reduktion oder Eliminierung von Zöllen und nichttarifären Handelsschranken für Umweltgüter und -dienstleistungen vereinbart.</p><p>In Doha wurde ebenfalls beschlossen, dass die Resultate der Verhandlungen aus der Entwicklungs- und der Umweltperspektive überprüft werden sollen, um dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen gerecht zu werden.</p><p>In der zwischenstaatlichen Handelspolitik im Rahmen der WTO fehlt hingegen die institutionelle und kohärente Berücksichtigung international anerkannter Arbeitsnormen. Seit der WTO-Konferenz von Singapur 1996, an welcher die Internationale Arbeitsorganisation (IAO/ILO) das Mandat erhielt, die Einhaltung fundamentaler Arbeitsnormen zu unterstützen und die Vollbeschäftigung zu fördern (Bestätigung in Doha 2001), hat sich die IAO insbesondere für die Förderung der Kernarbeitsnormen, namentlich durch die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien bei der Arbeit und ihre Folgemassnahmen (1998), stark eingesetzt. Die Schweiz hat alle IAO-Kernarbeitsnormen ratifiziert und unterstützt mehrere IAO-Projekte der technischen Zusammenarbeit zur Förderung von Arbeitsnormen in Handelsfragen, namentlich im Rahmen der globalen Beschaffungsketten. Zudem prüft die Schweiz, inwiefern den Empfehlungen des Berichtes "Eine faire Globalisierung - Chancen für alle schaffen", der von der durch die IAO eingesetzten Weltkommission zur sozialen Dimension der Globalisierung herausgegeben wurde, Folge geleistet werden kann. Die Schweiz setzt sich seit längerem engagiert dafür ein, die Kohärenz der WTO-Regeln mit den IAO-Kernarbeitsnormen zu verbessern. Bis heute konnte in dieser Frage aber keine Einigung erzielt werden. Seit acht Jahren weist die Schweiz in ihrem Bericht zur Handelspolitiküberwachung der WTO auf den Stand der Erfüllung dieser Arbeitsnormen hin. Die EU ist diesem Beispiel seit letztem Jahr gefolgt. Die Opposition der meisten Entwicklungsländer aus Furcht vor möglichen protektionistischen Massnahmen erlaubte es bei der Lancierung der laufenden Doha-Runde im Jahre 2001 nicht, tatsächlich Verhandlungen in diesem Bereich zu lancieren. Die Schweiz wird jedoch jede Gelegenheit wahrnehmen, dass das Anliegen in der WTO wieder aufgenommen wird.</p><p>Angesichts der generell schwierigen Situation der WTO-Verhandlungen und aufgrund der Tatsache, dass die Frage der Kernarbeitsnormen nicht in das Arbeitsprogramm von Doha aufgenommen wurde, sieht der Bundesrat keine Möglichkeit, das Thema zum jetzigen Zeitpunkt in der WTO einzubringen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich bei der WTO dafür einzusetzen, dass die Gatt/WTO-Abkommen mit dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung vereinbart werden können.</p>
    • Gatt/WTO-Abkommen. Nachhaltige Entwicklung

Back to List