Wirksamkeit der Preisüberwachung

ShortId
05.3562
Id
20053562
Updated
27.07.2023 20:46
Language
de
Title
Wirksamkeit der Preisüberwachung
AdditionalIndexing
15;Preisüberwachung;Preis für Agrarprodukte;Evaluation;Nahrungsmittelpreis;Gesetzesevaluation;Preisspanne
1
  • L04K11050309, Preisüberwachung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L04K11050209, Nahrungsmittelpreis
  • L04K11050210, Preis für Agrarprodukte
  • L04K11050411, Preisspanne
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Reform der Agrarpolitik zog sich der Staat aus der direkten Preisregulierung der Nahrungsmittelmärkte zurück. Alle Preisgarantien und die damit verbundenen administrierten Preise und Margen wurden mit der "Agrarpolitik 2002" abgeschafft. Demzufolge kann und soll die Agrarpolitik nicht mehr direkt in das Marktgeschehen eingreifen. Eingriffe vonseiten des Staates sind, wo die spezialgesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, in folgenden Bereichen möglich:</p><p>- Preisbeobachtung (Art. 27 LwG): Erhebung von Warenpreisen, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, auf allen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch (zuständig ist das Bundesamt für Landwirtschaft);</p><p>- allgemeine Preisüberwachung (Preisüberwacher);</p><p>- Anwendung des Kartellgesetzes durch die Wettbewerbskommission (Weko).</p><p>1. Wie der Bundesrat bereits in den Vernehmlassungsunterlagen zur "Agrarpolitik 2011" Seite 3 festgehalten hat, zeigt der Vergleich der Preisentwicklung in der Schweiz und der EU, dass seit 1990/1992 der Rückgang der Produzentenpreise in der Schweiz (-24 Prozent) grösser war als in der EU (-20 Prozent). Der relative Abstand hat sich deshalb in diesem Zeitraum von 49 Prozent auf 46 Prozent verringert. Bei den Konsumentenpreisen ist der Abstand zur EU grösser geworden. Betrug die relative Preisdifferenz 1990/1992 eines Standardwarenkorbes noch 31 Prozent, ist sie im Durchschnitt der Jahre 2001/2003 auf 38 Prozent angewachsen. Die Reformetappen der Agrarpolitik haben wesentlich dazu beigetragen, dass der Preisabstand zur EU nicht noch grösser geworden ist. Die Schweizer Landwirtschaftsprodukte sind als Rohstoffe für die Nahrungsmittelherstellung konkurrenzfähig geblieben, und die Marktanteile konnten gehalten werden. Somit wurde zumindest dieses Ziel erreicht. Es ist zu beachten, dass der Wert der schweizerischen landwirtschaftlichen Produktion nur rund 20 Prozent der Nahrungsmittelausgaben ausmacht. Entsprechend kann die Senkung der Produzentenpreise nur in diesem Umfang an die Konsumenten weitergegeben werden. So würde eine Senkung der Produzentenpreise um 25 Prozent die Konsumentenpreise bei voller Weitergabe maximal um 5 Prozent senken. Insofern ist es durchaus aufgrund kostensteigernder Elemente bei Verarbeitung und Handel möglich, dass die Preisschere wächst. Zudem steht ausser Zweifel, dass die Gewinne bei den Nahrungsmittelverarbeitern in der Regel weitaus geringer sind als in zahlreichen anderen Wirtschaftszweigen. Die Weko hat denn bisher auch nicht festgestellt, dass der Wettbewerb in den der Landwirtschaft nachgelagerten Stufen nicht spielt. All dies deutet darauf hin, dass die höhere Bruttomarge nicht das Ergebnis eines Preismissbrauches auf der Ebene der Verarbeitung und des Handels ist, sondern vielmehr kostensteigernde Elemente in den der Landwirtschaft nachgelagerten Stufen widerspiegelt.</p><p>2./4./5. Der Bundesrat hat aus folgenden rechtlichen Gründen dem Preisüberwacher kein Mandat zur Beobachtung der Nahrungsmittelpreise erteilt. Das Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20) gilt für Preise von marktmächtigen Unternehmen und Kartellen im Sinne des Kartellgesetzes. Wenn die Preise das Ergebnis wirksamen Wettbewerbes sind, ist ein Preismissbrauch ausgeschlossen. Da die Weko im Bereich der landwirtschaftlichen Produkte im Detailhandel bis jetzt keine marktbeherrschende Stellung eines Anbieters und auch keine Preisabsprachen festgestellt hat, verfügt der Preisüberwacher in diesem Bereich über keine gesetzliche Eingriffskompetenz. Aus diesem Grunde führt die Preisüberwachung im Landwirtschaftsbereich auch keine eigene Markt- und Preisbeobachtung durch. (Die Preisüberwachung hat aber die der Landwirtschaft vorgelagerten Produktionsstufen näher untersucht. Die Ergebnisse der Analyse der Preisüberwachung fanden im Bericht "Hohe Produktionsmittelpreise in der schweizerischen Landwirtschaft - Erkenntnisse, Analysen und Vorschläge der Preisüberwachung zur Kostensenkung bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln im Hinblick auf die 'Agrarpolitik 2011' und auf Missbrauchsprüfungen" vom 27. September 2005 Niederschlag, der auch auf der Homepage der Preisüberwachung eingesehen werden kann.)</p><p>Gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz führt hingegen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Landwirtschaftsbereich eine Preisbeobachtung durch. Das BLW erfasst periodisch das Preisniveau landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte auf den verschiedenen Verarbeitungs- und Handelsstufen. Die Öffentlichkeit wird in regelmässigen Abständen in Marktberichten über die Entwicklung der Produzenten- und Detailhandelspreise sowie der Bruttomargen im Handel orientiert. Die Transparenz ist damit nach Ansicht des Bundesrates in ausreichendem Masse gewährleistet, und es erübrigt sich, zusätzlich auch den Preisüberwacher mit einem speziellen Preisbeobachtungsmandat zu beauftragen.</p><p>3. Die möglichen Gründe für die gestiegenen Marktspannen sind vielfältig. Dazu beigetragen haben die Entsorgung der Schlachtabfälle, die Einführung der LSVA, die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und weitere Marktvorgänge im Nahrungsmittelbereich. Ausserdem sind die Nahrungsmittelimporte teurer geworden. Eine staatliche Festlegung bzw. Kontrolle der Margen, wie sie teilweise vor der Agrarreform bestand, soll nicht wieder eingeführt werden. Mit der "Agrarpolitik 2011" soll der Wettbewerb in den vor- und nachgelagerten Branchen verstärkt werden. Mit einer weiteren Reduktion der Marktstützung, einer Senkung des Grenzschutzes für Getreide und Futtermittel, der wettbewerbsfreundlicheren Verteilung der Importrechte und der schon beschlossenen gegenseitigen Öffnung des Käsemarktes gegenüber der EU wird der gesamte Nahrungsmittelsektor gezwungen, die vorhandenen Kostensenkungspotenziale auszunützen.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass keine Versprechen verletzt wurden. Die durch sinkende Produzentenpreise bedingten Erlöseinbussen wurden zu wesentlichen Teilen durch höhere Direktzahlungen kompensiert, damit die Landwirtschaft ihre gemeinwirtschaftlichen Leistungen, wie in der Bundesverfassung festgehalten, weiterhin erbringen kann. Die tieferen Produzentenpreise trugen dazu bei, dass die Konsumentenpreise nicht noch stärker gestiegen sind.</p><p>Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft allgemein und zur Bekämpfung der "Hochpreisinsel Schweiz" hat der Bundesrat Anfang 2004 mit dem Wachstumspaket 17 konkrete wirtschaftspolitische Massnahmen für die laufende Legislaturperiode vorgeschlagen. Im Nahrungsmittelsektor soll diesbezüglich schwergewichtig die "Agrarpolitik 2011" umgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auf der Website des Preisüberwachers findet man neben den Jahresberichten auch Mitteilungen über die Interventionen dieser Überwachungsstelle in den Bereichen Elektrizität, Wasserversorgung, Aufbereitungsgebühren und in zahlreichen anderen Bereichen. Doch es gibt keine Mitteilungen betreffend Preisüberwachung im Lebensmittelbereich. </p><p>Wirft man einen Blick auf die Entwicklung der Konsumentenpreise für Lebensmittel, so stellt man fest, dass diese zwischen 1993 und 2004 um 11 Prozent gestiegen sind. Man könnte meinen, dass es sich hierbei einfach um eine Anpassung an die Entwicklung der Inflationsrate handelt. Doch vergleicht man die Entwicklung der Konsumentenpreise mit derjenigen der Produzentenpreise, die in derselben Zeit um 23 Prozent gesunken sind, so kann man feststellen, dass die Handelsmargen der Zwischenhändler von Lebensmitteln im gleichen Zeitraum um 34 Prozent gestiegen sind.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er der Ansicht, dass das Ziel der neuen Agrarpolitik erfüllt worden ist, nämlich dass die Konsumenten von der Senkung der Produzentenpreise profitieren und sich die Preise dem europäischen Preisniveau annähern?</p><p>2. Hat er den Preisüberwacher damit beauftragt, die Entwicklung der Konsumentenpreise für Lebensmittel zu überwachen und dabei die Senkung der Produzentenpreise als Vergleichskriterium heranzuziehen?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass eine Steigerung der Handelsmargen um 34 Prozent innerhalb von zehn Jahren im Lebensmittelbereich gerechtfertigt ist?</p><p>4. Falls nicht, warum hat der Bundesrat den Preisüberwacher nicht damit beauftragt, sich mit dieser Frage zu befassen?</p><p>5. Angenommen der Bundesrat hat ein Eingreifen des Preisüberwachers in diesem Bereich verlangt, wie erklärt er sich die Wirkungslosigkeit dieser Massnahme?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass der mit dem Volk eingegangene Vertrag, nämlich die finanzielle Unterstützung der Landwirtschaft durch Steuergelder gegen eine Senkung der Konsumentenpreise, verletzt wurde?</p>
  • Wirksamkeit der Preisüberwachung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Reform der Agrarpolitik zog sich der Staat aus der direkten Preisregulierung der Nahrungsmittelmärkte zurück. Alle Preisgarantien und die damit verbundenen administrierten Preise und Margen wurden mit der "Agrarpolitik 2002" abgeschafft. Demzufolge kann und soll die Agrarpolitik nicht mehr direkt in das Marktgeschehen eingreifen. Eingriffe vonseiten des Staates sind, wo die spezialgesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, in folgenden Bereichen möglich:</p><p>- Preisbeobachtung (Art. 27 LwG): Erhebung von Warenpreisen, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, auf allen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch (zuständig ist das Bundesamt für Landwirtschaft);</p><p>- allgemeine Preisüberwachung (Preisüberwacher);</p><p>- Anwendung des Kartellgesetzes durch die Wettbewerbskommission (Weko).</p><p>1. Wie der Bundesrat bereits in den Vernehmlassungsunterlagen zur "Agrarpolitik 2011" Seite 3 festgehalten hat, zeigt der Vergleich der Preisentwicklung in der Schweiz und der EU, dass seit 1990/1992 der Rückgang der Produzentenpreise in der Schweiz (-24 Prozent) grösser war als in der EU (-20 Prozent). Der relative Abstand hat sich deshalb in diesem Zeitraum von 49 Prozent auf 46 Prozent verringert. Bei den Konsumentenpreisen ist der Abstand zur EU grösser geworden. Betrug die relative Preisdifferenz 1990/1992 eines Standardwarenkorbes noch 31 Prozent, ist sie im Durchschnitt der Jahre 2001/2003 auf 38 Prozent angewachsen. Die Reformetappen der Agrarpolitik haben wesentlich dazu beigetragen, dass der Preisabstand zur EU nicht noch grösser geworden ist. Die Schweizer Landwirtschaftsprodukte sind als Rohstoffe für die Nahrungsmittelherstellung konkurrenzfähig geblieben, und die Marktanteile konnten gehalten werden. Somit wurde zumindest dieses Ziel erreicht. Es ist zu beachten, dass der Wert der schweizerischen landwirtschaftlichen Produktion nur rund 20 Prozent der Nahrungsmittelausgaben ausmacht. Entsprechend kann die Senkung der Produzentenpreise nur in diesem Umfang an die Konsumenten weitergegeben werden. So würde eine Senkung der Produzentenpreise um 25 Prozent die Konsumentenpreise bei voller Weitergabe maximal um 5 Prozent senken. Insofern ist es durchaus aufgrund kostensteigernder Elemente bei Verarbeitung und Handel möglich, dass die Preisschere wächst. Zudem steht ausser Zweifel, dass die Gewinne bei den Nahrungsmittelverarbeitern in der Regel weitaus geringer sind als in zahlreichen anderen Wirtschaftszweigen. Die Weko hat denn bisher auch nicht festgestellt, dass der Wettbewerb in den der Landwirtschaft nachgelagerten Stufen nicht spielt. All dies deutet darauf hin, dass die höhere Bruttomarge nicht das Ergebnis eines Preismissbrauches auf der Ebene der Verarbeitung und des Handels ist, sondern vielmehr kostensteigernde Elemente in den der Landwirtschaft nachgelagerten Stufen widerspiegelt.</p><p>2./4./5. Der Bundesrat hat aus folgenden rechtlichen Gründen dem Preisüberwacher kein Mandat zur Beobachtung der Nahrungsmittelpreise erteilt. Das Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20) gilt für Preise von marktmächtigen Unternehmen und Kartellen im Sinne des Kartellgesetzes. Wenn die Preise das Ergebnis wirksamen Wettbewerbes sind, ist ein Preismissbrauch ausgeschlossen. Da die Weko im Bereich der landwirtschaftlichen Produkte im Detailhandel bis jetzt keine marktbeherrschende Stellung eines Anbieters und auch keine Preisabsprachen festgestellt hat, verfügt der Preisüberwacher in diesem Bereich über keine gesetzliche Eingriffskompetenz. Aus diesem Grunde führt die Preisüberwachung im Landwirtschaftsbereich auch keine eigene Markt- und Preisbeobachtung durch. (Die Preisüberwachung hat aber die der Landwirtschaft vorgelagerten Produktionsstufen näher untersucht. Die Ergebnisse der Analyse der Preisüberwachung fanden im Bericht "Hohe Produktionsmittelpreise in der schweizerischen Landwirtschaft - Erkenntnisse, Analysen und Vorschläge der Preisüberwachung zur Kostensenkung bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln im Hinblick auf die 'Agrarpolitik 2011' und auf Missbrauchsprüfungen" vom 27. September 2005 Niederschlag, der auch auf der Homepage der Preisüberwachung eingesehen werden kann.)</p><p>Gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz führt hingegen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Landwirtschaftsbereich eine Preisbeobachtung durch. Das BLW erfasst periodisch das Preisniveau landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte auf den verschiedenen Verarbeitungs- und Handelsstufen. Die Öffentlichkeit wird in regelmässigen Abständen in Marktberichten über die Entwicklung der Produzenten- und Detailhandelspreise sowie der Bruttomargen im Handel orientiert. Die Transparenz ist damit nach Ansicht des Bundesrates in ausreichendem Masse gewährleistet, und es erübrigt sich, zusätzlich auch den Preisüberwacher mit einem speziellen Preisbeobachtungsmandat zu beauftragen.</p><p>3. Die möglichen Gründe für die gestiegenen Marktspannen sind vielfältig. Dazu beigetragen haben die Entsorgung der Schlachtabfälle, die Einführung der LSVA, die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und weitere Marktvorgänge im Nahrungsmittelbereich. Ausserdem sind die Nahrungsmittelimporte teurer geworden. Eine staatliche Festlegung bzw. Kontrolle der Margen, wie sie teilweise vor der Agrarreform bestand, soll nicht wieder eingeführt werden. Mit der "Agrarpolitik 2011" soll der Wettbewerb in den vor- und nachgelagerten Branchen verstärkt werden. Mit einer weiteren Reduktion der Marktstützung, einer Senkung des Grenzschutzes für Getreide und Futtermittel, der wettbewerbsfreundlicheren Verteilung der Importrechte und der schon beschlossenen gegenseitigen Öffnung des Käsemarktes gegenüber der EU wird der gesamte Nahrungsmittelsektor gezwungen, die vorhandenen Kostensenkungspotenziale auszunützen.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass keine Versprechen verletzt wurden. Die durch sinkende Produzentenpreise bedingten Erlöseinbussen wurden zu wesentlichen Teilen durch höhere Direktzahlungen kompensiert, damit die Landwirtschaft ihre gemeinwirtschaftlichen Leistungen, wie in der Bundesverfassung festgehalten, weiterhin erbringen kann. Die tieferen Produzentenpreise trugen dazu bei, dass die Konsumentenpreise nicht noch stärker gestiegen sind.</p><p>Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft allgemein und zur Bekämpfung der "Hochpreisinsel Schweiz" hat der Bundesrat Anfang 2004 mit dem Wachstumspaket 17 konkrete wirtschaftspolitische Massnahmen für die laufende Legislaturperiode vorgeschlagen. Im Nahrungsmittelsektor soll diesbezüglich schwergewichtig die "Agrarpolitik 2011" umgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auf der Website des Preisüberwachers findet man neben den Jahresberichten auch Mitteilungen über die Interventionen dieser Überwachungsstelle in den Bereichen Elektrizität, Wasserversorgung, Aufbereitungsgebühren und in zahlreichen anderen Bereichen. Doch es gibt keine Mitteilungen betreffend Preisüberwachung im Lebensmittelbereich. </p><p>Wirft man einen Blick auf die Entwicklung der Konsumentenpreise für Lebensmittel, so stellt man fest, dass diese zwischen 1993 und 2004 um 11 Prozent gestiegen sind. Man könnte meinen, dass es sich hierbei einfach um eine Anpassung an die Entwicklung der Inflationsrate handelt. Doch vergleicht man die Entwicklung der Konsumentenpreise mit derjenigen der Produzentenpreise, die in derselben Zeit um 23 Prozent gesunken sind, so kann man feststellen, dass die Handelsmargen der Zwischenhändler von Lebensmitteln im gleichen Zeitraum um 34 Prozent gestiegen sind.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er der Ansicht, dass das Ziel der neuen Agrarpolitik erfüllt worden ist, nämlich dass die Konsumenten von der Senkung der Produzentenpreise profitieren und sich die Preise dem europäischen Preisniveau annähern?</p><p>2. Hat er den Preisüberwacher damit beauftragt, die Entwicklung der Konsumentenpreise für Lebensmittel zu überwachen und dabei die Senkung der Produzentenpreise als Vergleichskriterium heranzuziehen?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass eine Steigerung der Handelsmargen um 34 Prozent innerhalb von zehn Jahren im Lebensmittelbereich gerechtfertigt ist?</p><p>4. Falls nicht, warum hat der Bundesrat den Preisüberwacher nicht damit beauftragt, sich mit dieser Frage zu befassen?</p><p>5. Angenommen der Bundesrat hat ein Eingreifen des Preisüberwachers in diesem Bereich verlangt, wie erklärt er sich die Wirkungslosigkeit dieser Massnahme?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass der mit dem Volk eingegangene Vertrag, nämlich die finanzielle Unterstützung der Landwirtschaft durch Steuergelder gegen eine Senkung der Konsumentenpreise, verletzt wurde?</p>
    • Wirksamkeit der Preisüberwachung

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