Kinderaktionsplan für Umwelt und Gesundheit

ShortId
05.3563
Id
20053563
Updated
27.07.2023 20:32
Language
de
Title
Kinderaktionsplan für Umwelt und Gesundheit
AdditionalIndexing
2841;Umweltpolitik (speziell);Gesundheitsförderung;Jugendschutz;Gesundheitszustand;Kind
1
  • L03K060103, Umweltpolitik (speziell)
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
  • L04K01050523, Gesundheitszustand
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01040206, Jugendschutz
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat im Rahmen der ministeriellen Konferenz Umwelt und Gesundheit der WHO 2004 einen "Aktionsplan zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit der Kinder" angenommen. Die Unterzeichner haben sich dabei verpflichtet, entsprechende nationale Pläne bis spätestens 2007 aufzustellen, ihre Umsetzung einzuleiten und der WHO Bericht zu erstatten. In der Schweiz werden die Beschlüsse der ministeriellen Konferenz über den Aktionsplan Umwelt und Gesundheit des Bundesamtes für Gesundheit umgesetzt. Dieser Aktionsplan war auf zehn Jahre angelegt (1997-2007) und wird wie geplant abgeschlossen. Dagegen wird das Nachfolgeprogramm, der Kinderaktionsplan "Umwelt und Gesundheit", wegen der Massnahmen im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung nicht wie geplant 2008 gestartet.</p>
  • <p>Im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung AVP hat der Bundesrat beschlossen, auf die Ausarbeitung eines eigenständigen, umfassenden Kinderaktionsplanes für Umwelt und Gesundheit zu verzichten.</p><p>Dies bedeutet aber nicht, dass in Bezug auf die Zielsetzungen des europäischen Aktionsplanes Kinder, Umwelt und Gesundheit (Children Environment and Health Action Plan for Europe, CEHAPE) überhaupt nichts gemacht wird.</p><p>Im Rahmen der ordentlichen Geschäfte des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) werden einzelne Aspekte berücksichtigt und umgesetzt. Dies bedeutet für die vier vorrangigen Ziele des CEHAPE Folgendes:</p><p>Das 1. Ziel beinhaltet den Zugang zu sauberem und bezahlbarem Wasser und guten sanitären Verhältnissen. Dieses Ziel ist in der Schweiz bereits erfüllt; die Haushaltungen sind an die Wasserversorgung und das Abwassersystem angeschlossen.</p><p>Teile des Zieles 2 (Bewegungsmangel und Reduktion von Übergewicht) werden durch ein sich in Vorbereitung befindliches Massnahmenpaket "Ernährung und Bewegung" angegangen.</p><p>Teile des Zieles 3 (Reduktion der Verschmutzung der Innenraumluft) werden ebenfalls im BAG bearbeitet (Art. 29 ChemG, Information zur Innenraumluft).</p><p>Teile des Ziels 4, die schädlichen Auswirkungen von Chemikalien auf Kinder, werden durch die entsprechende Gesetzgebung abgedeckt.</p><p>Eine umfassendere Erfüllung der Ziele braucht insbesondere Massnahmen in anderen Politiksektoren, sowohl auf regionaler als auch auf lokaler Ebene. Die Stärkung des Bereiches Gesundheitspolitik des BAG wird hier einen Beitrag leisten, um die weiteren Themen des CEHAPE im Sinne der Anwaltschaft für Gesundheitsanliegen bei Aktivitäten anderer Bundesämter einzubringen (Aussenluft, Freiräume für Kinder, kinderfreundliche Infrastrukturen, Raumplanung usw.).</p><p>Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat keine Veranlassung, den aus finanziellen Gründen (AVP) getroffenen Entscheid rückgängig zu machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Kinderaktionsplan Umwelt und Gesundheit, wie ursprünglich geplant, zu starten und mit den vorgesehenen Mitteln auszustatten.</p>
  • Kinderaktionsplan für Umwelt und Gesundheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat im Rahmen der ministeriellen Konferenz Umwelt und Gesundheit der WHO 2004 einen "Aktionsplan zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit der Kinder" angenommen. Die Unterzeichner haben sich dabei verpflichtet, entsprechende nationale Pläne bis spätestens 2007 aufzustellen, ihre Umsetzung einzuleiten und der WHO Bericht zu erstatten. In der Schweiz werden die Beschlüsse der ministeriellen Konferenz über den Aktionsplan Umwelt und Gesundheit des Bundesamtes für Gesundheit umgesetzt. Dieser Aktionsplan war auf zehn Jahre angelegt (1997-2007) und wird wie geplant abgeschlossen. Dagegen wird das Nachfolgeprogramm, der Kinderaktionsplan "Umwelt und Gesundheit", wegen der Massnahmen im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung nicht wie geplant 2008 gestartet.</p>
    • <p>Im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung AVP hat der Bundesrat beschlossen, auf die Ausarbeitung eines eigenständigen, umfassenden Kinderaktionsplanes für Umwelt und Gesundheit zu verzichten.</p><p>Dies bedeutet aber nicht, dass in Bezug auf die Zielsetzungen des europäischen Aktionsplanes Kinder, Umwelt und Gesundheit (Children Environment and Health Action Plan for Europe, CEHAPE) überhaupt nichts gemacht wird.</p><p>Im Rahmen der ordentlichen Geschäfte des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) werden einzelne Aspekte berücksichtigt und umgesetzt. Dies bedeutet für die vier vorrangigen Ziele des CEHAPE Folgendes:</p><p>Das 1. Ziel beinhaltet den Zugang zu sauberem und bezahlbarem Wasser und guten sanitären Verhältnissen. Dieses Ziel ist in der Schweiz bereits erfüllt; die Haushaltungen sind an die Wasserversorgung und das Abwassersystem angeschlossen.</p><p>Teile des Zieles 2 (Bewegungsmangel und Reduktion von Übergewicht) werden durch ein sich in Vorbereitung befindliches Massnahmenpaket "Ernährung und Bewegung" angegangen.</p><p>Teile des Zieles 3 (Reduktion der Verschmutzung der Innenraumluft) werden ebenfalls im BAG bearbeitet (Art. 29 ChemG, Information zur Innenraumluft).</p><p>Teile des Ziels 4, die schädlichen Auswirkungen von Chemikalien auf Kinder, werden durch die entsprechende Gesetzgebung abgedeckt.</p><p>Eine umfassendere Erfüllung der Ziele braucht insbesondere Massnahmen in anderen Politiksektoren, sowohl auf regionaler als auch auf lokaler Ebene. Die Stärkung des Bereiches Gesundheitspolitik des BAG wird hier einen Beitrag leisten, um die weiteren Themen des CEHAPE im Sinne der Anwaltschaft für Gesundheitsanliegen bei Aktivitäten anderer Bundesämter einzubringen (Aussenluft, Freiräume für Kinder, kinderfreundliche Infrastrukturen, Raumplanung usw.).</p><p>Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat keine Veranlassung, den aus finanziellen Gründen (AVP) getroffenen Entscheid rückgängig zu machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Kinderaktionsplan Umwelt und Gesundheit, wie ursprünglich geplant, zu starten und mit den vorgesehenen Mitteln auszustatten.</p>
    • Kinderaktionsplan für Umwelt und Gesundheit

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