Unesco-Weltnaturerbe. Glarner Hauptüberschiebung

ShortId
05.3573
Id
20053573
Updated
27.07.2023 20:55
Language
de
Title
Unesco-Weltnaturerbe. Glarner Hauptüberschiebung
AdditionalIndexing
52;kulturelles Erbe;Glarus (Kanton);UNESCO;Naturschutzgebiet;Schutzgebiet;Bundesinventar;Geologie;Landschaftsschutz
1
  • L04K15040304, UNESCO
  • L04K01060301, kulturelles Erbe
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L04K06010412, Schutzgebiet
  • L04K16010402, Geologie
  • L05K0301010107, Glarus (Kanton)
  • L05K0202070201, Bundesinventar
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im laufenden Jahr wurden bereits zwei Kandidaturen bei der Unesco angemeldet, nämlich die Erweiterung des bestehenden Naturobjektes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn und das Kulturobjekt Lavaux. Wegen der Beschränkung der Unesco auf zwei Kandidaturen pro Jahr und Land konnte deshalb die Wiederanmeldung der Glarner Hauptüberschiebung nicht bereits für 2006 erfolgen.</p><p>1./2. Die Aufnahme eines Gebietes in die Welterbeliste der Unesco hängt nicht davon ab, ob das Gebiet in einem Bundesinventar figuriert. Es ist aber davon auszugehen, dass Objekte mit nationalem Schutzstatus in der internationalen Wahrnehmung ein grösseres Gewicht haben als andere.</p><p>Für ein landschaftlich so bedeutendes Objekt wie die Glarner Hauptüberschiebung ist die Aufnahme ins Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) per se eine interessante Option. Als BLN-Objekt würde die Glarner Hauptüberschiebung neben den kantonalen Schutzbestimmungen auch von einem verstärkten Schutz des Bundes profitieren. Damit das Gebiet ins BLN Eingang finden kann, müssen die betroffenen Kantone Glarus, St. Gallen und Graubünden dem Bund einen entsprechenden Antrag stellen. Im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufwertung des BLN bestünde dazu die Gelegenheit.</p><p>3. Die betroffenen Kantone sind sich des hohen landschaftlichen Wertes der Glarner Hauptüberschiebung und der politischen Bedeutung einer Unesco-Kandidatur bewusst.</p><p>Im Kanton Glarus befindet sich heute fast das gesamte Gebiet im kantonalen Verzeichnis der Landschaften von regionaler Bedeutung. Die Gemeinden ihrerseits haben sich in einer Vereinbarung verpflichtet, Geotope (Naturdenkmäler), Biotope und die Landschaft innerhalb des Perimeters langfristig zu erhalten. Im Richtplan des Kantons St. Gallen ist das vorgeschlagene Welterbegebiet als Lebensraum bedrohter Arten ausgeschieden, für welchen definitionsgemäss hohe Schutzziele gelten. Zudem befinden sich darin verschiedene Biotope und Geotope von kantonaler Bedeutung. Im Kanton Graubünden liegt das gesamte Gebiet in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Gemeinden haben diese Vorgabe in der Nutzungsplanung weitestgehend rechtskräftig umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Januar 2004 hat der Bundesrat die Glarner Hauptüberschiebung für eine Aufnahme in der Welterbeliste der Unesco angemeldet. Der Perimeter des Gebietes erstreckt sich über 19 Gemeinden der Kantone Glarus, St. Gallen und Graubünden. Im Gegensatz zu den beiden bestehenden Weltnaturerben in der Schweiz sind nur kleine Teile der Glarner Hauptüberschiebung im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) von nationaler Bedeutung oder einem nationalen Biotopinventar aufgeführt. Aufgrund einer negativen Empfehlung im Evaluationsbericht der IUCN hat der Bund das Gesuch für die Kandidatur der Glarner Hauptüberschiebung als Weltnaturerbe zurückgezogen. Die Gemeinden, Kantone und der Bund sind von der weltweiten Bedeutung des Gebietes überzeugt und beabsichtigen, die Kandidatur mit einem überarbeiteten Dossier im Januar 2006 neu einzureichen.</p><p>Ich bitte den Bunderat, folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Glarner Hauptüberschiebung zu beantworten:</p><p>1. Stimmt er der Ansicht zu, dass der Bund die hohe Bedeutung der Glarner Hauptüberschiebung besonders überzeugend darlegen kann, indem er dieses Gebiet selbst in ein nationales Inventar aufnimmt?</p><p>2. Ist geplant, das Gebiet der Glarner Hauptüberschiebung ins BLN aufzunehmen? Falls ja: zu welchem Zeitpunkt gedenkt der Bundesrat dies zu tun? Genügt der Schutz durch das BLN für dieses Gebiet?</p><p>3. Unternehmen die Gemeinden und Kantone unabhängig von einer Aufnahme ins Welterbe ebenfalls konkrete Anstrengungen zum Schutz dieser Landschaft und zeigen damit, dass sie den hohen Wert der Landschaft kennen und sich ihrer Verantwortung bewusst sind? Wenn ja, welche Massnahmen sind bereits beschlossen bzw. geplant?</p>
  • Unesco-Weltnaturerbe. Glarner Hauptüberschiebung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im laufenden Jahr wurden bereits zwei Kandidaturen bei der Unesco angemeldet, nämlich die Erweiterung des bestehenden Naturobjektes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn und das Kulturobjekt Lavaux. Wegen der Beschränkung der Unesco auf zwei Kandidaturen pro Jahr und Land konnte deshalb die Wiederanmeldung der Glarner Hauptüberschiebung nicht bereits für 2006 erfolgen.</p><p>1./2. Die Aufnahme eines Gebietes in die Welterbeliste der Unesco hängt nicht davon ab, ob das Gebiet in einem Bundesinventar figuriert. Es ist aber davon auszugehen, dass Objekte mit nationalem Schutzstatus in der internationalen Wahrnehmung ein grösseres Gewicht haben als andere.</p><p>Für ein landschaftlich so bedeutendes Objekt wie die Glarner Hauptüberschiebung ist die Aufnahme ins Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) per se eine interessante Option. Als BLN-Objekt würde die Glarner Hauptüberschiebung neben den kantonalen Schutzbestimmungen auch von einem verstärkten Schutz des Bundes profitieren. Damit das Gebiet ins BLN Eingang finden kann, müssen die betroffenen Kantone Glarus, St. Gallen und Graubünden dem Bund einen entsprechenden Antrag stellen. Im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufwertung des BLN bestünde dazu die Gelegenheit.</p><p>3. Die betroffenen Kantone sind sich des hohen landschaftlichen Wertes der Glarner Hauptüberschiebung und der politischen Bedeutung einer Unesco-Kandidatur bewusst.</p><p>Im Kanton Glarus befindet sich heute fast das gesamte Gebiet im kantonalen Verzeichnis der Landschaften von regionaler Bedeutung. Die Gemeinden ihrerseits haben sich in einer Vereinbarung verpflichtet, Geotope (Naturdenkmäler), Biotope und die Landschaft innerhalb des Perimeters langfristig zu erhalten. Im Richtplan des Kantons St. Gallen ist das vorgeschlagene Welterbegebiet als Lebensraum bedrohter Arten ausgeschieden, für welchen definitionsgemäss hohe Schutzziele gelten. Zudem befinden sich darin verschiedene Biotope und Geotope von kantonaler Bedeutung. Im Kanton Graubünden liegt das gesamte Gebiet in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Gemeinden haben diese Vorgabe in der Nutzungsplanung weitestgehend rechtskräftig umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Januar 2004 hat der Bundesrat die Glarner Hauptüberschiebung für eine Aufnahme in der Welterbeliste der Unesco angemeldet. Der Perimeter des Gebietes erstreckt sich über 19 Gemeinden der Kantone Glarus, St. Gallen und Graubünden. Im Gegensatz zu den beiden bestehenden Weltnaturerben in der Schweiz sind nur kleine Teile der Glarner Hauptüberschiebung im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) von nationaler Bedeutung oder einem nationalen Biotopinventar aufgeführt. Aufgrund einer negativen Empfehlung im Evaluationsbericht der IUCN hat der Bund das Gesuch für die Kandidatur der Glarner Hauptüberschiebung als Weltnaturerbe zurückgezogen. Die Gemeinden, Kantone und der Bund sind von der weltweiten Bedeutung des Gebietes überzeugt und beabsichtigen, die Kandidatur mit einem überarbeiteten Dossier im Januar 2006 neu einzureichen.</p><p>Ich bitte den Bunderat, folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Glarner Hauptüberschiebung zu beantworten:</p><p>1. Stimmt er der Ansicht zu, dass der Bund die hohe Bedeutung der Glarner Hauptüberschiebung besonders überzeugend darlegen kann, indem er dieses Gebiet selbst in ein nationales Inventar aufnimmt?</p><p>2. Ist geplant, das Gebiet der Glarner Hauptüberschiebung ins BLN aufzunehmen? Falls ja: zu welchem Zeitpunkt gedenkt der Bundesrat dies zu tun? Genügt der Schutz durch das BLN für dieses Gebiet?</p><p>3. Unternehmen die Gemeinden und Kantone unabhängig von einer Aufnahme ins Welterbe ebenfalls konkrete Anstrengungen zum Schutz dieser Landschaft und zeigen damit, dass sie den hohen Wert der Landschaft kennen und sich ihrer Verantwortung bewusst sind? Wenn ja, welche Massnahmen sind bereits beschlossen bzw. geplant?</p>
    • Unesco-Weltnaturerbe. Glarner Hauptüberschiebung

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