Bericht zur Sicherheitspolitik
- ShortId
-
05.3583
- Id
-
20053583
- Updated
-
28.07.2023 12:50
- Language
-
de
- Title
-
Bericht zur Sicherheitspolitik
- AdditionalIndexing
-
09;Bericht;Beziehung Legislative-Exekutive;Sicherheitspolitik
- 1
-
- L01K04, Sicherheitspolitik
- L03K020206, Bericht
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat muss gerade im Bereich der Sicherheitspolitik längerfristig die Sicherheit, das Vertrauen und damit die Akzeptanz für seine Konzepte schaffen. Er erhöht diese, wenn er seine Sicherheitspolitik dem Parlament nicht nur zur Kenntnisnahme, sondern zur Beschlussfassung bzw. zur Genehmigung unterbreitet. Das Parlament sollte auf seinem Recht bestehen, Änderungen verlangen oder zumindest abweichende Vorstellungen einbringen zu können.</p><p>Das Ziel muss eine verbesserte Mitsprache auf der Ebene der Planung und Konzepte sowie als Folge davon eine höhere Bindungswirkung auch des Parlamentes sein. Die Sicherheitspolitik muss von beiden Staatsgewalten verantwortet und getragen sein. Ohne dieses Vorgehen laufen wir Gefahr, dass die Konzepte zur Sicherheit der Schweiz vom Bundesrat nach Belieben interpretiert, vom Parlament im Rahmen der Ressourcenzuteilung vernachlässigt werden und letztlich nicht mehr mehrheitsfähig sind. Die Akzeptanz und die Mehrheitsfähigkeit sind aber Grundelemente, auf die unsere stark auf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger abgestützten Instrumente der Sicherheitspolitik, speziell im Bereich der Milizarmee, angewiesen sind. Hinzu kommt die direkte Demokratie: Der Bürger ist nicht nur pflichtig, er entscheidet im Rahmen seiner Rechte auch abschliessend über seine Pflichten. Die Schweiz weiss das aus ihrer Geschichte und aus vielen Volksentscheiden.</p><p>Der Bundesrat muss in Wahrnehmung seiner Regierungsverantwortung imstande sein, Mehrheiten für eine taugliche Sicherheitspolitik zu bilden. Dies bedingt überzeugende und politisch breitabgestützte Konzepte. Diese drohen momentan verloren zu gehen.</p>
- <p>Das inhaltliche Anliegen des Motionärs (Unterbreitung eines Berichtes zur Sicherheitspolitik, Inhalt dieses Berichtes und periodische Überprüfung) ist in der bisherigen Praxis erfüllt; eine Festschreibung dieser Praxis im Militärgesetz führt an sich keine Änderung ein und drängt sich deshalb nicht auf, zumal der Bundesrat nicht beabsichtigt, von seiner Vorgehensweise abzuweichen.</p><p>Die Frage, in welcher Form sich die eidgenössischen Räte zu sicherheitspolitischen Berichten äussern wollen, ist in Artikel 148 des Parlamentsgesetzes (ParlG) geregelt. Gemäss Artikel 148 Absatz 4 ParlG kann die Bundesversammlung "zu weiteren wichtigen Planungen und Berichten Grundsatz- oder Planungsbeschlüsse in der Form des einfachen Bundesbeschlusses oder des Bundesbeschlusses fassen".</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die bisherige Aufgabenteilung zwischen dem Bundesrat und den eidgenössischen Räten im Bereich der Sicherheitspolitik (inklusive der Kenntnisnahme sicherheitspolitischer Berichte durch die Bundesversammlung) bewährt hat und sich keine Änderungen aufdrängen. Auch er misst der Akzeptanz seiner Sicherheitspolitik grosse Bedeutung bei. Er ist aber der Ansicht, dass eine transparente Aufgabenteilung zwischen Legislative und Exekutive diesem Anliegen zuträglicher ist als eine Verwischung der jeweiligen Kompetenzen. Der Bundesrat wird sich somit in Zukunft, wie schon in der Vergangenheit, stets um eine breite Abstützung der Sicherheitspolitik bemühen. Dazu dienen nicht nur sicherheitspolitische Berichte, sondern auch der laufende Einbezug des Parlamentes, sei dies in Bezug auf konkrete Geschäfte oder im Rahmen der periodischen Berichterstattung über die Zielerreichung der Armee mit einem ausführlichen Bericht (gemäss Art. 149b des Militärgesetzes zum politischen Controlling).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Das Militärgesetz ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>1. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament einen Bericht zur Sicherheitspolitik.</p><p>2. Der Bericht zur Sicherheitspolitik enthält die strategischen Ziele und Grundsätze in den Bereichen innere und äussere Sicherheit des Bundes; er umreisst die diesbezüglich relevanten Konzepte und Instrumente, beschreibt deren Aufgaben und Leistungsbündel und konkretisiert die zum Einsatz gelangenden Mittel und Ressourcen. Er gibt Auskunft über die verwendeten Begriffe, den Stand der Umsetzung und beschreibt die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Kantonen.</p><p>3. Der Bericht ist periodisch zu überprüfen.</p>
- Bericht zur Sicherheitspolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat muss gerade im Bereich der Sicherheitspolitik längerfristig die Sicherheit, das Vertrauen und damit die Akzeptanz für seine Konzepte schaffen. Er erhöht diese, wenn er seine Sicherheitspolitik dem Parlament nicht nur zur Kenntnisnahme, sondern zur Beschlussfassung bzw. zur Genehmigung unterbreitet. Das Parlament sollte auf seinem Recht bestehen, Änderungen verlangen oder zumindest abweichende Vorstellungen einbringen zu können.</p><p>Das Ziel muss eine verbesserte Mitsprache auf der Ebene der Planung und Konzepte sowie als Folge davon eine höhere Bindungswirkung auch des Parlamentes sein. Die Sicherheitspolitik muss von beiden Staatsgewalten verantwortet und getragen sein. Ohne dieses Vorgehen laufen wir Gefahr, dass die Konzepte zur Sicherheit der Schweiz vom Bundesrat nach Belieben interpretiert, vom Parlament im Rahmen der Ressourcenzuteilung vernachlässigt werden und letztlich nicht mehr mehrheitsfähig sind. Die Akzeptanz und die Mehrheitsfähigkeit sind aber Grundelemente, auf die unsere stark auf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger abgestützten Instrumente der Sicherheitspolitik, speziell im Bereich der Milizarmee, angewiesen sind. Hinzu kommt die direkte Demokratie: Der Bürger ist nicht nur pflichtig, er entscheidet im Rahmen seiner Rechte auch abschliessend über seine Pflichten. Die Schweiz weiss das aus ihrer Geschichte und aus vielen Volksentscheiden.</p><p>Der Bundesrat muss in Wahrnehmung seiner Regierungsverantwortung imstande sein, Mehrheiten für eine taugliche Sicherheitspolitik zu bilden. Dies bedingt überzeugende und politisch breitabgestützte Konzepte. Diese drohen momentan verloren zu gehen.</p>
- <p>Das inhaltliche Anliegen des Motionärs (Unterbreitung eines Berichtes zur Sicherheitspolitik, Inhalt dieses Berichtes und periodische Überprüfung) ist in der bisherigen Praxis erfüllt; eine Festschreibung dieser Praxis im Militärgesetz führt an sich keine Änderung ein und drängt sich deshalb nicht auf, zumal der Bundesrat nicht beabsichtigt, von seiner Vorgehensweise abzuweichen.</p><p>Die Frage, in welcher Form sich die eidgenössischen Räte zu sicherheitspolitischen Berichten äussern wollen, ist in Artikel 148 des Parlamentsgesetzes (ParlG) geregelt. Gemäss Artikel 148 Absatz 4 ParlG kann die Bundesversammlung "zu weiteren wichtigen Planungen und Berichten Grundsatz- oder Planungsbeschlüsse in der Form des einfachen Bundesbeschlusses oder des Bundesbeschlusses fassen".</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die bisherige Aufgabenteilung zwischen dem Bundesrat und den eidgenössischen Räten im Bereich der Sicherheitspolitik (inklusive der Kenntnisnahme sicherheitspolitischer Berichte durch die Bundesversammlung) bewährt hat und sich keine Änderungen aufdrängen. Auch er misst der Akzeptanz seiner Sicherheitspolitik grosse Bedeutung bei. Er ist aber der Ansicht, dass eine transparente Aufgabenteilung zwischen Legislative und Exekutive diesem Anliegen zuträglicher ist als eine Verwischung der jeweiligen Kompetenzen. Der Bundesrat wird sich somit in Zukunft, wie schon in der Vergangenheit, stets um eine breite Abstützung der Sicherheitspolitik bemühen. Dazu dienen nicht nur sicherheitspolitische Berichte, sondern auch der laufende Einbezug des Parlamentes, sei dies in Bezug auf konkrete Geschäfte oder im Rahmen der periodischen Berichterstattung über die Zielerreichung der Armee mit einem ausführlichen Bericht (gemäss Art. 149b des Militärgesetzes zum politischen Controlling).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Das Militärgesetz ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>1. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament einen Bericht zur Sicherheitspolitik.</p><p>2. Der Bericht zur Sicherheitspolitik enthält die strategischen Ziele und Grundsätze in den Bereichen innere und äussere Sicherheit des Bundes; er umreisst die diesbezüglich relevanten Konzepte und Instrumente, beschreibt deren Aufgaben und Leistungsbündel und konkretisiert die zum Einsatz gelangenden Mittel und Ressourcen. Er gibt Auskunft über die verwendeten Begriffe, den Stand der Umsetzung und beschreibt die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Kantonen.</p><p>3. Der Bericht ist periodisch zu überprüfen.</p>
- Bericht zur Sicherheitspolitik
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