Unverzichtbare Kulturstatistik

ShortId
05.3594
Id
20053594
Updated
28.07.2023 10:49
Language
de
Title
Unverzichtbare Kulturstatistik
AdditionalIndexing
2831;Leistungsabbau;Kultur;Kulturförderung;Kulturpolitik;Statistik
1
  • L03K010601, Kultur
  • L04K01060307, Kulturförderung
  • L03K020218, Statistik
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L03K010603, Kulturpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Programm Aufgabenverzichtplanung (AVP) hat zur Folge, dass ab 2006 zwar nicht die Gesamtheit, aber doch ein bedeutender Teil der Kulturstatistiken des Bundesamtes für Statistik (BFS) nicht mehr weitergeführt wird. Von dieser Massnahme betroffen sind die Statistiken zur öffentlichen Kulturfinanzierung durch Gemeinden, Kantone und Bund sowie die Statistiken zur privaten Kulturfinanzierung und zu den Kulturstiftungen. Bis anhin wurde diese Finanzierung in punktuell durchgeführten Studien erhoben. Weitergeführt werden die Filmstatistik sowie in einer reduzierten Form auch die Bibliotheksstatistik und die Statistik über das Kulturverhalten und den Kulturkonsum.</p><p>Im vorliegenden Entwurf des Kulturförderungsgesetzes (KFG) ist eine gesetzliche Grundlage vorgesehen, welche die Führung einer Kulturstatistik ermöglichen würde. Es ist Sache des Parlamentes, diesen Gesetzentwurf und somit auch den Artikel zur Kulturstatistik zu erlassen. Wenn dieser Artikel mit Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich 2008) umgesetzt würde und eine angemessene Finanzierung gesichert wäre, könnte das BFS wieder eine Kulturstatistik führen und diese voraussichtlich 2010 publizieren.</p><p>Da die statistischen Basisdaten zur Erhebung der öffentlichen Finanzierung der Kultur weiterhin von der Eidgenössischen Finanzverwaltung erhoben werden, könnte die zweijährige Erhebungslücke allenfalls auf diesem Weg geschlossen werden.</p><p>2. Die gegenwärtige Situation, dass einerseits auf zentrale Kulturstatistiken als auch auf die Statistik der Kulturfinanzierung verzichtet werden soll, und dass andererseits der Entwurf zu einem neuen Kulturförderungsgesetz mit der Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundalge vorliegt, ist auf den Auftrag des Parlamentes zur Kosteneinsparung bei der Bundesverwaltung zurückzuführen. Wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit dem KFG wie geplant voranschreiten und die Finanzierung für diese Statistiken gesichert ist, sollte es nicht länger als zwei Jahre dauern, bis die statistischen Erhebungen wieder aufgenommen werden können, und nicht länger als vier Jahre, bis die Daten wieder zugänglich sind.</p><p>3. Der Bundesrat sieht keine Möglichkeit, diese bedauerliche Sachlage zu ändern. Die prekäre Situation der Bundesfinanzen hat zur Erarbeitung der AVP geführt und zwingt die Verwaltung zum Verzicht auf gewisse Aufgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Aufgabenverzichtplanung beschlossen, die Kulturstatistik des Bundesamtes für Statistik (öffentliche und private Kulturfinanzierung) per Ende 2005 aufzuheben.</p><p>Diese Statistik gibt u. a. Auskunft über die 2 Milliarden Franken, welche jährlich von der Öffentlichen Hand für die Kultur ausgegeben werden. Auf diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sich eine künftige Kulturpolitik vor, wenn er nicht mehr über grundlegende statistische Informationen verfügt?</p><p>2. Wie verträgt sich die Aufhebung der Kulturstatistik mit dem sich in der Vernehmlassung befindenden Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz, welcher in Artikel 18 Absatz 1 explizit eine Kulturstatistik vorsieht?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er, den in Frage 2 aufgezeigten Widerspruch aufzuheben?</p>
  • Unverzichtbare Kulturstatistik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Programm Aufgabenverzichtplanung (AVP) hat zur Folge, dass ab 2006 zwar nicht die Gesamtheit, aber doch ein bedeutender Teil der Kulturstatistiken des Bundesamtes für Statistik (BFS) nicht mehr weitergeführt wird. Von dieser Massnahme betroffen sind die Statistiken zur öffentlichen Kulturfinanzierung durch Gemeinden, Kantone und Bund sowie die Statistiken zur privaten Kulturfinanzierung und zu den Kulturstiftungen. Bis anhin wurde diese Finanzierung in punktuell durchgeführten Studien erhoben. Weitergeführt werden die Filmstatistik sowie in einer reduzierten Form auch die Bibliotheksstatistik und die Statistik über das Kulturverhalten und den Kulturkonsum.</p><p>Im vorliegenden Entwurf des Kulturförderungsgesetzes (KFG) ist eine gesetzliche Grundlage vorgesehen, welche die Führung einer Kulturstatistik ermöglichen würde. Es ist Sache des Parlamentes, diesen Gesetzentwurf und somit auch den Artikel zur Kulturstatistik zu erlassen. Wenn dieser Artikel mit Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich 2008) umgesetzt würde und eine angemessene Finanzierung gesichert wäre, könnte das BFS wieder eine Kulturstatistik führen und diese voraussichtlich 2010 publizieren.</p><p>Da die statistischen Basisdaten zur Erhebung der öffentlichen Finanzierung der Kultur weiterhin von der Eidgenössischen Finanzverwaltung erhoben werden, könnte die zweijährige Erhebungslücke allenfalls auf diesem Weg geschlossen werden.</p><p>2. Die gegenwärtige Situation, dass einerseits auf zentrale Kulturstatistiken als auch auf die Statistik der Kulturfinanzierung verzichtet werden soll, und dass andererseits der Entwurf zu einem neuen Kulturförderungsgesetz mit der Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundalge vorliegt, ist auf den Auftrag des Parlamentes zur Kosteneinsparung bei der Bundesverwaltung zurückzuführen. Wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit dem KFG wie geplant voranschreiten und die Finanzierung für diese Statistiken gesichert ist, sollte es nicht länger als zwei Jahre dauern, bis die statistischen Erhebungen wieder aufgenommen werden können, und nicht länger als vier Jahre, bis die Daten wieder zugänglich sind.</p><p>3. Der Bundesrat sieht keine Möglichkeit, diese bedauerliche Sachlage zu ändern. Die prekäre Situation der Bundesfinanzen hat zur Erarbeitung der AVP geführt und zwingt die Verwaltung zum Verzicht auf gewisse Aufgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Aufgabenverzichtplanung beschlossen, die Kulturstatistik des Bundesamtes für Statistik (öffentliche und private Kulturfinanzierung) per Ende 2005 aufzuheben.</p><p>Diese Statistik gibt u. a. Auskunft über die 2 Milliarden Franken, welche jährlich von der Öffentlichen Hand für die Kultur ausgegeben werden. Auf diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sich eine künftige Kulturpolitik vor, wenn er nicht mehr über grundlegende statistische Informationen verfügt?</p><p>2. Wie verträgt sich die Aufhebung der Kulturstatistik mit dem sich in der Vernehmlassung befindenden Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz, welcher in Artikel 18 Absatz 1 explizit eine Kulturstatistik vorsieht?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er, den in Frage 2 aufgezeigten Widerspruch aufzuheben?</p>
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