Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten
- ShortId
-
05.3595
- Id
-
20053595
- Updated
-
25.06.2025 00:12
- Language
-
de
- Title
-
Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten
- AdditionalIndexing
-
32;Hochschulförderung;Evaluation;Qualitätssicherung
- 1
-
- L05K1302050103, Hochschulförderung
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (UFG) sieht Massnahmen zur Oualitätssicherung vor.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, den eidgenössischen Räten zu berichten:</p><p>1. welche Massnahmen zur Qualitätssicherung konkret umgesetzt wurden;</p><p>2. welche Resultate die ersten Prüfungen für die einzelnen Universitäten und Fächer ergeben haben;</p><p>3. wie die Prüfungsergebnisse bei der Gewährung von Finanzhilfen zum Tragen kommen (Art. 11 Abs. 3 Bst. a UFG).</p>
- Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (UFG) sieht Massnahmen zur Oualitätssicherung vor.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, den eidgenössischen Räten zu berichten:</p><p>1. welche Massnahmen zur Qualitätssicherung konkret umgesetzt wurden;</p><p>2. welche Resultate die ersten Prüfungen für die einzelnen Universitäten und Fächer ergeben haben;</p><p>3. wie die Prüfungsergebnisse bei der Gewährung von Finanzhilfen zum Tragen kommen (Art. 11 Abs. 3 Bst. a UFG).</p>
- Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten
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