Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten

ShortId
05.3595
Id
20053595
Updated
25.06.2025 00:12
Language
de
Title
Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten
AdditionalIndexing
32;Hochschulförderung;Evaluation;Qualitätssicherung
1
  • L05K1302050103, Hochschulförderung
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (UFG) sieht Massnahmen zur Oualitätssicherung vor.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, den eidgenössischen Räten zu berichten:</p><p>1. welche Massnahmen zur Qualitätssicherung konkret umgesetzt wurden;</p><p>2. welche Resultate die ersten Prüfungen für die einzelnen Universitäten und Fächer ergeben haben;</p><p>3. wie die Prüfungsergebnisse bei der Gewährung von Finanzhilfen zum Tragen kommen (Art. 11 Abs. 3 Bst. a UFG).</p>
  • Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (UFG) sieht Massnahmen zur Oualitätssicherung vor.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, den eidgenössischen Räten zu berichten:</p><p>1. welche Massnahmen zur Qualitätssicherung konkret umgesetzt wurden;</p><p>2. welche Resultate die ersten Prüfungen für die einzelnen Universitäten und Fächer ergeben haben;</p><p>3. wie die Prüfungsergebnisse bei der Gewährung von Finanzhilfen zum Tragen kommen (Art. 11 Abs. 3 Bst. a UFG).</p>
    • Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten

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