Public Private Partnership. Chance für den Bund?

ShortId
05.3603
Id
20053603
Updated
14.11.2025 07:40
Language
de
Title
Public Private Partnership. Chance für den Bund?
AdditionalIndexing
15;öffentliche Dienstleistung;Management Buyout;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Privatisierung;gemischtwirtschaftliches System;öffentliche Infrastruktur;Arbeitsgemeinschaft
1
  • L04K07030308, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
  • L05K0704060103, gemischtwirtschaftliches System
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L05K0806011101, öffentliche Dienstleistung
  • L04K07030302, Arbeitsgemeinschaft
  • L05K0703040205, Management Buyout
  • L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bund pflegt in vielen Bereichen bereits eine intensive Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, die jedoch nur selten als PPP bezeichnet wird. Konkret nimmt der Bundesrat zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Partnerschaften mit Privaten können helfen, öffentliche Aufgaben besser und kostengünstiger zu erfüllen. Conditio sine qua non für die Entstehung einer für den Staat lohnenden Partnerschaft mit Privaten im Sinne von PPP ist allerdings die Übertragung von Verantwortung und Risiken auf den privaten Partner. Staat und Private sollen diejenigen Risiken tragen, mit welchen sie am Besten umgehen können.</p><p>2. PPP kann unter bestimmten Bedingungen zu einer optimalen Zuordnung der Risiken und Komplexitäten, zur Nutzung der Innovationskraft der Privatwirtschaft und damit letztlich zu einem effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel beitragen. Für eine Quantifizierung dieser Effekte fehlen im Falle der Schweiz die entsprechenden Erfahrungswerte.</p><p>3. Sinnvolle Anwendungen von PPP auf Bundesaufgaben könnten am ehesten in den Bereichen des Verwaltungshochbaus (insbesondere Spezialbauten), der Informatik, der Kultur (Landesmuseum) und des Militärs bestehen. Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur (Strasse, Schiene) gestaltet sich die Anwendung von PPP für den Bund schwieriger, da er nicht als Bauherr, sondern als Subventionsgeber auftritt. Erfahrungen zeigen, dass PPP-Lösungen unter solchen Bedingungen nicht zu empfehlen sind, da (zu) viele Schnittstellen entstehen. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass PPP-Lösungen äusserst komplex sind und entsprechendes Wissen in der Bundesverwaltung zuerst noch aufgebaut werden muss.</p><p>4. Im Verkehrsbereich wurden teilweise bereits Vergleiche zwischen der konventionellen Beschaffung und PPP-Lösungen angestellt. Die Projekte "Umfahrung Rapperswil", "eisenbahntechnische Ausrüstung des Lötschbergbasistunnels" und "M2 Lausanne" wurden 2001 in einer Studie von UBS Warburg auf ihre PPP-Tauglichkeit überprüft. Die Studie vermochte jedoch keine entscheidende Vorteile der PPP-Lösungen aufzuzeigen. Der Bundesrat ist weiterhin bereit, gegebenenfalls konventionelle Lösungen mit PPP-Lösungen zu vergleichen.</p><p>5. Für PPP-Projekte gelten dieselben rechtlichen Grundlagen wie für konventionelle Beschaffungen. Diese sind im Finanzhaushaltsgesetz, im Subventionsgesetz und im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegt. In diesem Sinne ist vorläufig keine generelle rechtliche Reform vorgesehen. Bei Bedarf ist einzeln zu prüfen, ob zur Realisierung von PPP-Projekten gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.</p><p>6. Der Bund beteiligt sich finanziell und personell an den Vorbereitungsarbeiten zur Gründung des Kompetenznetzwerks PPP. Herr Peter Grütter, Generalsekretär des EFD, und Divisionär Jakob Baumann (VBS) vertreten den Bund in der entsprechenden Steuerungsgruppe.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Erwartungen an den Staat wachsen weiter, seine personellen und finanziellen Mittel werden aber knapper. Bund, Kantone und Gemeinden überprüfen ihre Aufgaben und reformieren ihre Verwaltungen. Das neue FHG des Bundes, die NFA, die Portfolioüberprüfung, die Bundesverwaltungsreform sind Beispiele dafür. Vermehrt werden in diesen Reformen Lösungen in neuen Formen der Partnerschaft von Staat und Privaten gesucht (Public Private Partnership, kurz PPP). Das Potenzial und die Rahmenbedingungen von PPP wurden kürzlich in einer Grundlagenstudie für die Schweiz systematisch aufgearbeitet. PPP dürfte für viele öffentliche Aufgabenstellungen ein sinnvoller Weg sein.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, sich zu diesen Fragen grundsätzlich zu äussern:</p><p>1. Können Partnerschaften mit Privaten helfen, öffentliche Aufgaben besser und kostengünstiger zu erfüllen? Insbesondere mittels langfristig angelegter Verantwortungs- und Risikogemeinschaften (im Unterschied zu materiellen oder formellen Privatisierungen)? </p><p>2. Wo sieht er die wichtigsten Potenziale von PPP für den Bund? In der Aufgabenerfüllung, in der Zusammenarbeit mit den Kantonen, mit Privaten? Im effektiveren Einsatz von Bundesmitteln (Beiträge, Subventionen, Finanzhilfen)? In der Entlastung der Ressourcen der öffentlichen Hand? In höherer Leistungsqualität über einen längeren Lebenszyklus? In der besseren Beherrschung von Risiken und Komplexitäten? In einer verstärkten Innovationsorientierung des Staates? Wie gross ist das Effizienz- und Einsparpotenzial?</p><p>3. In welchen Bereichen der Bundesaufgaben sieht der Bundesrat sinnvolle Anwendungen für PPP und wo ist er entsprechend bereit, bald praktische Pilotprojekte zu lancieren (z. B. Wirtschaftspolitik, Verteidigung, Bildung, Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen, Infrastrukturen)?</p><p>4. Ist er bereit, bei seinen Investitionsvorhaben regelmässig "klassische" Beschaffungen mit PPP-Varianten zu vergleichen, um mögliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile zu nutzen?</p><p>5. Wie beurteilt er die Integration von PPP-Projekten in die politische und rechtliche Ordnung ohne Beeinträchtigung der Rolle von Volk und Parlament? Welche Möglichkeiten bestehen im heutigen Recht, PPP-Lösungen zu nutzen? Wo sind gezielte rechtliche Reformen hilfreich oder gar nötig (z. B. im öffentlichen Beschaffungswesen, im Infrastrukturbereich oder in Sektoralpolitiken wie Regionalpolitik und Kulturpolitik)?</p><p>6. Ist er bereit, den Bund in einem gesamtschweizerischen Kompetenznetzwerk PPP zusammen mit Kantonen, Gemeinden und Privaten zu engagieren?</p>
  • Public Private Partnership. Chance für den Bund?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund pflegt in vielen Bereichen bereits eine intensive Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, die jedoch nur selten als PPP bezeichnet wird. Konkret nimmt der Bundesrat zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Partnerschaften mit Privaten können helfen, öffentliche Aufgaben besser und kostengünstiger zu erfüllen. Conditio sine qua non für die Entstehung einer für den Staat lohnenden Partnerschaft mit Privaten im Sinne von PPP ist allerdings die Übertragung von Verantwortung und Risiken auf den privaten Partner. Staat und Private sollen diejenigen Risiken tragen, mit welchen sie am Besten umgehen können.</p><p>2. PPP kann unter bestimmten Bedingungen zu einer optimalen Zuordnung der Risiken und Komplexitäten, zur Nutzung der Innovationskraft der Privatwirtschaft und damit letztlich zu einem effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel beitragen. Für eine Quantifizierung dieser Effekte fehlen im Falle der Schweiz die entsprechenden Erfahrungswerte.</p><p>3. Sinnvolle Anwendungen von PPP auf Bundesaufgaben könnten am ehesten in den Bereichen des Verwaltungshochbaus (insbesondere Spezialbauten), der Informatik, der Kultur (Landesmuseum) und des Militärs bestehen. Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur (Strasse, Schiene) gestaltet sich die Anwendung von PPP für den Bund schwieriger, da er nicht als Bauherr, sondern als Subventionsgeber auftritt. Erfahrungen zeigen, dass PPP-Lösungen unter solchen Bedingungen nicht zu empfehlen sind, da (zu) viele Schnittstellen entstehen. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass PPP-Lösungen äusserst komplex sind und entsprechendes Wissen in der Bundesverwaltung zuerst noch aufgebaut werden muss.</p><p>4. Im Verkehrsbereich wurden teilweise bereits Vergleiche zwischen der konventionellen Beschaffung und PPP-Lösungen angestellt. Die Projekte "Umfahrung Rapperswil", "eisenbahntechnische Ausrüstung des Lötschbergbasistunnels" und "M2 Lausanne" wurden 2001 in einer Studie von UBS Warburg auf ihre PPP-Tauglichkeit überprüft. Die Studie vermochte jedoch keine entscheidende Vorteile der PPP-Lösungen aufzuzeigen. Der Bundesrat ist weiterhin bereit, gegebenenfalls konventionelle Lösungen mit PPP-Lösungen zu vergleichen.</p><p>5. Für PPP-Projekte gelten dieselben rechtlichen Grundlagen wie für konventionelle Beschaffungen. Diese sind im Finanzhaushaltsgesetz, im Subventionsgesetz und im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegt. In diesem Sinne ist vorläufig keine generelle rechtliche Reform vorgesehen. Bei Bedarf ist einzeln zu prüfen, ob zur Realisierung von PPP-Projekten gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.</p><p>6. Der Bund beteiligt sich finanziell und personell an den Vorbereitungsarbeiten zur Gründung des Kompetenznetzwerks PPP. Herr Peter Grütter, Generalsekretär des EFD, und Divisionär Jakob Baumann (VBS) vertreten den Bund in der entsprechenden Steuerungsgruppe.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Erwartungen an den Staat wachsen weiter, seine personellen und finanziellen Mittel werden aber knapper. Bund, Kantone und Gemeinden überprüfen ihre Aufgaben und reformieren ihre Verwaltungen. Das neue FHG des Bundes, die NFA, die Portfolioüberprüfung, die Bundesverwaltungsreform sind Beispiele dafür. Vermehrt werden in diesen Reformen Lösungen in neuen Formen der Partnerschaft von Staat und Privaten gesucht (Public Private Partnership, kurz PPP). Das Potenzial und die Rahmenbedingungen von PPP wurden kürzlich in einer Grundlagenstudie für die Schweiz systematisch aufgearbeitet. PPP dürfte für viele öffentliche Aufgabenstellungen ein sinnvoller Weg sein.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, sich zu diesen Fragen grundsätzlich zu äussern:</p><p>1. Können Partnerschaften mit Privaten helfen, öffentliche Aufgaben besser und kostengünstiger zu erfüllen? Insbesondere mittels langfristig angelegter Verantwortungs- und Risikogemeinschaften (im Unterschied zu materiellen oder formellen Privatisierungen)? </p><p>2. Wo sieht er die wichtigsten Potenziale von PPP für den Bund? In der Aufgabenerfüllung, in der Zusammenarbeit mit den Kantonen, mit Privaten? Im effektiveren Einsatz von Bundesmitteln (Beiträge, Subventionen, Finanzhilfen)? In der Entlastung der Ressourcen der öffentlichen Hand? In höherer Leistungsqualität über einen längeren Lebenszyklus? In der besseren Beherrschung von Risiken und Komplexitäten? In einer verstärkten Innovationsorientierung des Staates? Wie gross ist das Effizienz- und Einsparpotenzial?</p><p>3. In welchen Bereichen der Bundesaufgaben sieht der Bundesrat sinnvolle Anwendungen für PPP und wo ist er entsprechend bereit, bald praktische Pilotprojekte zu lancieren (z. B. Wirtschaftspolitik, Verteidigung, Bildung, Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen, Infrastrukturen)?</p><p>4. Ist er bereit, bei seinen Investitionsvorhaben regelmässig "klassische" Beschaffungen mit PPP-Varianten zu vergleichen, um mögliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile zu nutzen?</p><p>5. Wie beurteilt er die Integration von PPP-Projekten in die politische und rechtliche Ordnung ohne Beeinträchtigung der Rolle von Volk und Parlament? Welche Möglichkeiten bestehen im heutigen Recht, PPP-Lösungen zu nutzen? Wo sind gezielte rechtliche Reformen hilfreich oder gar nötig (z. B. im öffentlichen Beschaffungswesen, im Infrastrukturbereich oder in Sektoralpolitiken wie Regionalpolitik und Kulturpolitik)?</p><p>6. Ist er bereit, den Bund in einem gesamtschweizerischen Kompetenznetzwerk PPP zusammen mit Kantonen, Gemeinden und Privaten zu engagieren?</p>
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