Neuauflage Usis
- ShortId
-
05.3608
- Id
-
20053608
- Updated
-
28.07.2023 07:51
- Language
-
de
- Title
-
Neuauflage Usis
- AdditionalIndexing
-
09;Armeeeinsatz;Kompetenzregelung;Kanton;öffentliche Ordnung;Polizei;interkantonale Zusammenarbeit
- 1
-
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L04K04030304, Polizei
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L06K080701020108, Kanton
- L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Bei Spitzenbelastungen im Rahmen von grossen nationalen und internationalen Konferenzen und Anlässen, wie dem WEF in Davos, dem G8-Gipfel in Evian oder der kommenden Fussball-Europameisterschaft, stossen die Kantone und Gemeinden mit ihren verfügbaren Mitteln an ihre Belastungsgrenzen. Falls die eigenen Mittel nicht ausreichen, ermöglicht es das schweizerische Sicherheitssystem der Polizeikonkordate und der interkantonalen Polizeieinsätze (Ikapol-Konzept) sowie der subsidiäre Einsatz von Mitteln der Armee, innert nützlicher Frist ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen.</p><p>2. Für die Gewährleistung der Sicherheit und der Grundrechte der Bevölkerung und der Besucher von Grossanlässen sind eine professionelle Sicherheitsorganisation und der Beizug professioneller Sicherheitskräfte unerlässlich. Der jeweilige Einsatzkanton ist für die Gewährleistung der Sicherheit verantwortlich. Ihm obliegen die Festlegung des Sicherheitsdispositivs und der situationsgerechten Taktik sowie die Bestimmung der Mittel und des Zeitpunkts des Einsatzes.</p><p>3./4. Sowohl der Bund als auch die Kantone haben gestützt auf die Erfahrungen im Zusammenhang mit Grossanlässen ihre Schlussfolgerungen gezogen und die Sicherheitsorganisation auf interkantonaler Ebene und auf Bundesebene ausgebaut und optimiert. Die Kantone haben zwei Gremien geschaffen, um sowohl auf Stufe Einsatz als auch auf politischer Ebene eine bessere und schnellere kantonsübergreifende Organisation zu erreichen: die Gruppe Operationen innerhalb der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz sowie die Arbeitsgruppe Gesamtschweizerische interkantonale Polizeizusammenarbeit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) bei besonderen Ereignissen. In diesen Ausschüssen nehmen ebenfalls Vertreter des Bundes Einsitz, sodass auch aufseiten des Bundes ein koordiniertes Vorgehen sichergestellt werden kann. Ausserdem wurde auf Stufe Bund für den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und für die Lenkungsgruppe Sicherheit ein Kern- und Krisenstab geschaffen, der sicherheitspolitisch relevante Ereignisse strategischen Ausmasses (Grossanlässe/Konferenzen, Katastrophen, Terroranschläge usw.) künftig besser antizipieren und analysieren kann.</p><p>Der Einsatz der Armee zugunsten der inneren Sicherheit ist gesetzlich geregelt und findet ausnahmslos auf Ersuchen und unter der Verantwortung der zivilen Behörden statt. Aufgrund der Entscheide im Rahmen des Projektes Usis liegen die Aufgabenfelder von Armee und Polizei deutlich näher beieinander als früher. Es bestehen deshalb Schnittstellen zwischen den Aufgaben von Polizei und Armee, welche geregelt und laufend optimiert werden müssen. Der Chef VBS und der Präsident der KKJPD haben beschlossen, diese Berührungspunkte unter Respektierung der rechtlichen Grundlagen und der bestehenden Zuständigkeiten zu diskutieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Zu diesem Zweck wurden auf der politischen und fachlichen Ebene paritätisch zusammengesetzte Gremien eingesetzt, welche ihre Arbeiten Mitte 2006 abschliessen werden.</p><p>Im Rahmen seiner Entscheide zu Usis hat sich der Bundesrat für eine dauerhafte subsidiäre Unterstützung von kantonalen Kräften durch die Armee und gegen ein Bundessicherheitsdetachement für die Erfüllung von sicherheitspolizeilichen Aufgaben ausgesprochen. Die gesetzlich festgelegten Polizeiaufgaben des Bundes sehen indessen eine spezifische Unterstützung in gewissen Bereichen (Nachrichtendienst, Kriminalpolizei, Koordination von Schutzmassnahmen zugunsten völkerrechtlich geschützter Personen) bei Grossanlässen vor.</p><p>5./6. Die Kantone und der Bund analysieren zurzeit die interkantonale polizeiliche Unterstützung. Insbesondere sollen die Ablauforganisation und die Entscheidprozesse für interkantonale Polizeieinsätze effizienter gestaltet und einheitlich strukturiert werden. Ziel ist die Einbindung aller Kantone in eine gemeinsame Vereinbarung. Bis Herbst 2007 soll der neue Prozess in Kraft gesetzt werden können.</p><p>Aufgrund dieser Darlegungen unterstützt der Bundesrat den eingeschlagenen Weg und sieht keine Veranlassung, eine Sonderlösung zu initiieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass nationale und internationale Konferenzen und Anlässe in der Schweiz oder im unmittelbar benachbarten Ausland wie auch die Sicherheit öffentlicher Einrichtungen bei besonderen Bedrohungen Anforderungen darstellen, die über die Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten der Gemeinden und Kantone hinausgehen?</p><p>2. Sicherheit und Grundrechte der Bevölkerung zu gewährleisten, Grossanlässe zu ermöglichen und die Demonstrationsfreiheit zu garantieren - dies alles gleichzeitig und im gleichen Raum zu erfüllen, ist anforderungsreich. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass dies nur sehr professionelle und eingespielte Sicherheitsorganisationen und Sicherheitskräfte gewährleisten können?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass zu viel Zeit verloren geht, zu grosse Unsicherheit entsteht, zu wenig optimiert werden kann - und letztlich zu viel Militär eingesetzt wird, wenn Sicherheitsorganisationen immer wieder neu ausgehandelt werden müssen?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Schweiz deshalb eine überkantonale Grundstruktur braucht, die Kontinuität in die innere Sicherheit bringt - ohne Militär und ohne Bundespolizei?</p><p>5. Kann sich der Bundesrat vorstellen, eine neue Organisation der inneren Sicherheit zu fördern, die auf jenen Polizeikorps aufbaut, welche über entsprechende personelle, logistische und infrastrukturelle Ressourcen sowie über Erfahrung mit Grossanlässen verfügen? Diese Polizeikorps sollen gemeinsam die Verantwortung für die Sicherheit bei Grossanlässen sowie bei besonderen Bedrohungslagen übernehmen. Sie sind im Rahmen eines spezifischen Konkordats für die Bewältigung von Grossanlässen und besonderen Bedrohungslagen miteinander zu verknüpfen. Dies garantiert Kontinuität und Professionalität.</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, einem solchen spezifischen Polizeikonkordat einen Leistungsauftrag zu erteilen und finanziell für die entsprechenden Kosten aufzukommen, da es sich um Aufgaben von nationaler Bedeutung handelt?</p>
- Neuauflage Usis
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Bei Spitzenbelastungen im Rahmen von grossen nationalen und internationalen Konferenzen und Anlässen, wie dem WEF in Davos, dem G8-Gipfel in Evian oder der kommenden Fussball-Europameisterschaft, stossen die Kantone und Gemeinden mit ihren verfügbaren Mitteln an ihre Belastungsgrenzen. Falls die eigenen Mittel nicht ausreichen, ermöglicht es das schweizerische Sicherheitssystem der Polizeikonkordate und der interkantonalen Polizeieinsätze (Ikapol-Konzept) sowie der subsidiäre Einsatz von Mitteln der Armee, innert nützlicher Frist ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen.</p><p>2. Für die Gewährleistung der Sicherheit und der Grundrechte der Bevölkerung und der Besucher von Grossanlässen sind eine professionelle Sicherheitsorganisation und der Beizug professioneller Sicherheitskräfte unerlässlich. Der jeweilige Einsatzkanton ist für die Gewährleistung der Sicherheit verantwortlich. Ihm obliegen die Festlegung des Sicherheitsdispositivs und der situationsgerechten Taktik sowie die Bestimmung der Mittel und des Zeitpunkts des Einsatzes.</p><p>3./4. Sowohl der Bund als auch die Kantone haben gestützt auf die Erfahrungen im Zusammenhang mit Grossanlässen ihre Schlussfolgerungen gezogen und die Sicherheitsorganisation auf interkantonaler Ebene und auf Bundesebene ausgebaut und optimiert. Die Kantone haben zwei Gremien geschaffen, um sowohl auf Stufe Einsatz als auch auf politischer Ebene eine bessere und schnellere kantonsübergreifende Organisation zu erreichen: die Gruppe Operationen innerhalb der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz sowie die Arbeitsgruppe Gesamtschweizerische interkantonale Polizeizusammenarbeit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) bei besonderen Ereignissen. In diesen Ausschüssen nehmen ebenfalls Vertreter des Bundes Einsitz, sodass auch aufseiten des Bundes ein koordiniertes Vorgehen sichergestellt werden kann. Ausserdem wurde auf Stufe Bund für den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und für die Lenkungsgruppe Sicherheit ein Kern- und Krisenstab geschaffen, der sicherheitspolitisch relevante Ereignisse strategischen Ausmasses (Grossanlässe/Konferenzen, Katastrophen, Terroranschläge usw.) künftig besser antizipieren und analysieren kann.</p><p>Der Einsatz der Armee zugunsten der inneren Sicherheit ist gesetzlich geregelt und findet ausnahmslos auf Ersuchen und unter der Verantwortung der zivilen Behörden statt. Aufgrund der Entscheide im Rahmen des Projektes Usis liegen die Aufgabenfelder von Armee und Polizei deutlich näher beieinander als früher. Es bestehen deshalb Schnittstellen zwischen den Aufgaben von Polizei und Armee, welche geregelt und laufend optimiert werden müssen. Der Chef VBS und der Präsident der KKJPD haben beschlossen, diese Berührungspunkte unter Respektierung der rechtlichen Grundlagen und der bestehenden Zuständigkeiten zu diskutieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Zu diesem Zweck wurden auf der politischen und fachlichen Ebene paritätisch zusammengesetzte Gremien eingesetzt, welche ihre Arbeiten Mitte 2006 abschliessen werden.</p><p>Im Rahmen seiner Entscheide zu Usis hat sich der Bundesrat für eine dauerhafte subsidiäre Unterstützung von kantonalen Kräften durch die Armee und gegen ein Bundessicherheitsdetachement für die Erfüllung von sicherheitspolizeilichen Aufgaben ausgesprochen. Die gesetzlich festgelegten Polizeiaufgaben des Bundes sehen indessen eine spezifische Unterstützung in gewissen Bereichen (Nachrichtendienst, Kriminalpolizei, Koordination von Schutzmassnahmen zugunsten völkerrechtlich geschützter Personen) bei Grossanlässen vor.</p><p>5./6. Die Kantone und der Bund analysieren zurzeit die interkantonale polizeiliche Unterstützung. Insbesondere sollen die Ablauforganisation und die Entscheidprozesse für interkantonale Polizeieinsätze effizienter gestaltet und einheitlich strukturiert werden. Ziel ist die Einbindung aller Kantone in eine gemeinsame Vereinbarung. Bis Herbst 2007 soll der neue Prozess in Kraft gesetzt werden können.</p><p>Aufgrund dieser Darlegungen unterstützt der Bundesrat den eingeschlagenen Weg und sieht keine Veranlassung, eine Sonderlösung zu initiieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass nationale und internationale Konferenzen und Anlässe in der Schweiz oder im unmittelbar benachbarten Ausland wie auch die Sicherheit öffentlicher Einrichtungen bei besonderen Bedrohungen Anforderungen darstellen, die über die Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten der Gemeinden und Kantone hinausgehen?</p><p>2. Sicherheit und Grundrechte der Bevölkerung zu gewährleisten, Grossanlässe zu ermöglichen und die Demonstrationsfreiheit zu garantieren - dies alles gleichzeitig und im gleichen Raum zu erfüllen, ist anforderungsreich. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass dies nur sehr professionelle und eingespielte Sicherheitsorganisationen und Sicherheitskräfte gewährleisten können?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass zu viel Zeit verloren geht, zu grosse Unsicherheit entsteht, zu wenig optimiert werden kann - und letztlich zu viel Militär eingesetzt wird, wenn Sicherheitsorganisationen immer wieder neu ausgehandelt werden müssen?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Schweiz deshalb eine überkantonale Grundstruktur braucht, die Kontinuität in die innere Sicherheit bringt - ohne Militär und ohne Bundespolizei?</p><p>5. Kann sich der Bundesrat vorstellen, eine neue Organisation der inneren Sicherheit zu fördern, die auf jenen Polizeikorps aufbaut, welche über entsprechende personelle, logistische und infrastrukturelle Ressourcen sowie über Erfahrung mit Grossanlässen verfügen? Diese Polizeikorps sollen gemeinsam die Verantwortung für die Sicherheit bei Grossanlässen sowie bei besonderen Bedrohungslagen übernehmen. Sie sind im Rahmen eines spezifischen Konkordats für die Bewältigung von Grossanlässen und besonderen Bedrohungslagen miteinander zu verknüpfen. Dies garantiert Kontinuität und Professionalität.</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, einem solchen spezifischen Polizeikonkordat einen Leistungsauftrag zu erteilen und finanziell für die entsprechenden Kosten aufzukommen, da es sich um Aufgaben von nationaler Bedeutung handelt?</p>
- Neuauflage Usis
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