Polizeistatistische Übersicht

ShortId
05.3610
Id
20053610
Updated
24.06.2025 23:47
Language
de
Title
Polizeistatistische Übersicht
AdditionalIndexing
09;Angestellte/r;Armeeeinsatz;Gemeinde;Kostenrechnung;Kanton;Kriminalität;Polizei;Unternehmensgrösse;Statistik
1
  • L04K04030304, Polizei
  • L03K020218, Statistik
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K01010208, Kriminalität
  • L05K0702020202, Angestellte/r
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L04K07030603, Unternehmensgrösse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Postulat verlangt eine quantitative Erhebung von polizeistatistischen Daten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindebene. Der Bundesrat ist bereit, auf die Fragen, die in seinem Kompetenzbereich liegen, einzutreten.</p><p>1.-4. Die Veröffentlichung der Detailzahlen, welche die Kantons- und Gemeindepolizeien betreffen, und vor allem auch die Zuweisung von Spezialaufgaben, liegen nicht in der Kompetenz des Bundes. Die Datenhoheit liegt bei der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz bzw. bei den Kantonen selbst. Ob und wie weit die Kantone diese Zahlen bis ins Detail bekannt geben wollen und dürfen, müssten die Kantone, eventuell sogar die Gemeinden entscheiden.</p><p>6./8. Wie viele Polizisten durch den Einsatz der Armee eingespart werden, ändert von Jahr zu Jahr je nach Ereignissen. Für die letzten Jahre wird dies zurzeit eruiert, und dem Parlament wird Bescheid gegeben, sobald die Resultate vorliegen. Das Gleiche gilt für die finanzielle Abgeltung des Bundes für Polizeileistungen der Kantone und Gemeinden.</p><p>5./7. Erfahrungsgemäss ist die Erhebung von vergleichbarem Zahlenmaterial in den Kantonen aufwendig und langwierig. Wie viele Personen von privaten Sicherheitsfirmen im Auftrag der öffentlichen Hand tätig sind, ist nicht in allen Kantonen bekannt. Der Bund besitzt den Kantonen gegenüber diesbezüglich keine Weisungsbefugnis. Teilweise sind die kantonalen wie kommunalen Daten unvollständig oder veraltet. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, für sämtliche Kantone und Gemeinden einheitliche und damit vergleichbare Erhebungskategorien zu definieren. Müsste dies getan werden, wären die Kosten sehr hoch, der Nutzen aber klein.</p><p>9. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hat am 11. November 2005 entschieden, das vom Bundesamt für Statistik (BFS) erarbeitete Projekt einer neuen umfassenden Polizeilichen Kriminalstatistik der Schweiz (PKS) umzusetzen. Die Lösung des BFS sieht vor, polizeilich bereits erfasste Daten aus den kantonalen Systemen abzuziehen und zentral weiterzuverwenden. Das BFS würde sowohl die kantonalen Kriminalstatistiken wie die PKS erstellen und gegenüber den Kantonen zahlreiche Dienstleistungen erbringen.</p><p>Der Bundesrat wird dem Parlament somit über die in den Punkten 6 und 8 verlangten Daten Bericht erstatten, über die Angaben gemäss den Punkten 1 bis 4, soweit sie von den Kantonen und Gemeinden bekannt gegeben werden. Eine Berichterstattung zu den Punkten 5 und 7 lehnt der Bundesrat ab, denn der Bund besitzt gegenüber den Kantonen keine Weisungsbefugnis. Ohne vergleichbare Erhebungsdaten macht eine Erhebung keinen Sinn. Eine Kosten-Nutzen-Analyse wäre eindeutig negativ.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht folgende Fakten darzulegen:</p><p>1. Anzahl vereidigte Polizeiangestellte in der Schweiz, gegliedert nach Kantonen und Gemeinden;</p><p>2. Anzahl vereidigte Polizeiangestellte, die für den friedlichen und unfriedlichen Ordnungsdienst ausgebildet sind;</p><p>3. Anzahl vereidigte Polizeiangestellte, die Spezialeinheiten für Antiterror-Einsätze (Personen-, Objektschutz, Intervention) angehören;</p><p>4. Bestandesgrösse des nicht vereidigten Zivilpersonals bei den kantonalen und kommunalen Polizeien;</p><p>5. Angabe, wie viele Personen in privaten Sicherheitsdiensten im Auftrag von Bund, Kantonen und Gemeinden Sicherheitsaufgaben erfüllen;</p><p>6. Angabe, wie viele Polizeiangestellte heute durch den Einsatz der Armee eingespart werden;</p><p>7. Kosten der öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone, Gemeinden sowie konsolidiert) für die Polizei;</p><p>8. Höhe der finanziellen Abgeltungen des Bundes für Polizeileistungen der Kantone und Gemeinden (Art. 28 BWIS) für:</p><p>a. die Informationsbearbeitung (Staatsschutz);</p><p>b. Schutzaufgaben;</p><p>c. Einsätze bei ausserordentlichen Ereignissen;</p><p>d. das Schweizerische Polizeiinstitut Neuenburg.</p><p>9. Im Weiteren wird der Bundesrat eingeladen darzulegen, wie er die Kriminalitätsstatistik und die Kriminalitätsindikatoren der Schweiz sowie seine Berichterstattung für das vom Europarat 1996 lancierte Projekt "European Sourcebook of Crime and Criminal Justice" zu verbessern gedenkt und ob er bereit ist, dem Bundesamt für Statistik einen Auftrag zu erteilen, eine Polizeistatistik für die Schweiz aufzubauen.</p>
  • Polizeistatistische Übersicht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Postulat verlangt eine quantitative Erhebung von polizeistatistischen Daten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindebene. Der Bundesrat ist bereit, auf die Fragen, die in seinem Kompetenzbereich liegen, einzutreten.</p><p>1.-4. Die Veröffentlichung der Detailzahlen, welche die Kantons- und Gemeindepolizeien betreffen, und vor allem auch die Zuweisung von Spezialaufgaben, liegen nicht in der Kompetenz des Bundes. Die Datenhoheit liegt bei der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz bzw. bei den Kantonen selbst. Ob und wie weit die Kantone diese Zahlen bis ins Detail bekannt geben wollen und dürfen, müssten die Kantone, eventuell sogar die Gemeinden entscheiden.</p><p>6./8. Wie viele Polizisten durch den Einsatz der Armee eingespart werden, ändert von Jahr zu Jahr je nach Ereignissen. Für die letzten Jahre wird dies zurzeit eruiert, und dem Parlament wird Bescheid gegeben, sobald die Resultate vorliegen. Das Gleiche gilt für die finanzielle Abgeltung des Bundes für Polizeileistungen der Kantone und Gemeinden.</p><p>5./7. Erfahrungsgemäss ist die Erhebung von vergleichbarem Zahlenmaterial in den Kantonen aufwendig und langwierig. Wie viele Personen von privaten Sicherheitsfirmen im Auftrag der öffentlichen Hand tätig sind, ist nicht in allen Kantonen bekannt. Der Bund besitzt den Kantonen gegenüber diesbezüglich keine Weisungsbefugnis. Teilweise sind die kantonalen wie kommunalen Daten unvollständig oder veraltet. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, für sämtliche Kantone und Gemeinden einheitliche und damit vergleichbare Erhebungskategorien zu definieren. Müsste dies getan werden, wären die Kosten sehr hoch, der Nutzen aber klein.</p><p>9. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hat am 11. November 2005 entschieden, das vom Bundesamt für Statistik (BFS) erarbeitete Projekt einer neuen umfassenden Polizeilichen Kriminalstatistik der Schweiz (PKS) umzusetzen. Die Lösung des BFS sieht vor, polizeilich bereits erfasste Daten aus den kantonalen Systemen abzuziehen und zentral weiterzuverwenden. Das BFS würde sowohl die kantonalen Kriminalstatistiken wie die PKS erstellen und gegenüber den Kantonen zahlreiche Dienstleistungen erbringen.</p><p>Der Bundesrat wird dem Parlament somit über die in den Punkten 6 und 8 verlangten Daten Bericht erstatten, über die Angaben gemäss den Punkten 1 bis 4, soweit sie von den Kantonen und Gemeinden bekannt gegeben werden. Eine Berichterstattung zu den Punkten 5 und 7 lehnt der Bundesrat ab, denn der Bund besitzt gegenüber den Kantonen keine Weisungsbefugnis. Ohne vergleichbare Erhebungsdaten macht eine Erhebung keinen Sinn. Eine Kosten-Nutzen-Analyse wäre eindeutig negativ.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht folgende Fakten darzulegen:</p><p>1. Anzahl vereidigte Polizeiangestellte in der Schweiz, gegliedert nach Kantonen und Gemeinden;</p><p>2. Anzahl vereidigte Polizeiangestellte, die für den friedlichen und unfriedlichen Ordnungsdienst ausgebildet sind;</p><p>3. Anzahl vereidigte Polizeiangestellte, die Spezialeinheiten für Antiterror-Einsätze (Personen-, Objektschutz, Intervention) angehören;</p><p>4. Bestandesgrösse des nicht vereidigten Zivilpersonals bei den kantonalen und kommunalen Polizeien;</p><p>5. Angabe, wie viele Personen in privaten Sicherheitsdiensten im Auftrag von Bund, Kantonen und Gemeinden Sicherheitsaufgaben erfüllen;</p><p>6. Angabe, wie viele Polizeiangestellte heute durch den Einsatz der Armee eingespart werden;</p><p>7. Kosten der öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone, Gemeinden sowie konsolidiert) für die Polizei;</p><p>8. Höhe der finanziellen Abgeltungen des Bundes für Polizeileistungen der Kantone und Gemeinden (Art. 28 BWIS) für:</p><p>a. die Informationsbearbeitung (Staatsschutz);</p><p>b. Schutzaufgaben;</p><p>c. Einsätze bei ausserordentlichen Ereignissen;</p><p>d. das Schweizerische Polizeiinstitut Neuenburg.</p><p>9. Im Weiteren wird der Bundesrat eingeladen darzulegen, wie er die Kriminalitätsstatistik und die Kriminalitätsindikatoren der Schweiz sowie seine Berichterstattung für das vom Europarat 1996 lancierte Projekt "European Sourcebook of Crime and Criminal Justice" zu verbessern gedenkt und ob er bereit ist, dem Bundesamt für Statistik einen Auftrag zu erteilen, eine Polizeistatistik für die Schweiz aufzubauen.</p>
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