Finanzplan 2008-2010

ShortId
05.3611
Id
20053611
Updated
27.07.2023 21:15
Language
de
Title
Finanzplan 2008-2010
AdditionalIndexing
24;Steuererhebung;Steuerpolitik;Finanzplanung;Kapitalgewinnsteuer;politische Planung;Steuerhinterziehung;Energieabgabe;Steuerprogression;Wirtschaftswachstum;nachhaltige Entwicklung
1
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L05K0704020113, Wirtschaftswachstum
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
  • L05K1107030102, Steuerprogression
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K17010105, Energieabgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die mit der Motion anvisierten Ziele sind zu bejahen und stimmen mit der bundesrätlichen Finanz- und Steuerpolitik überein. Abzulehnen ist aber der von der Motionärin vorgeschlagene Weg. Die geforderten Massnahmen stehen teilweise im Widerspruch zu der vom Bundesrat verfolgten Finanzpolitik. Zusätzliche Ausgaben und Einnahmen entsprechen nicht dem bundesrätlichen Finanzleitbild, wonach die Staatsquote und die Steuerquote zu stabilisieren und längerfristig zu senken sind.</p><p>Der Bundesrat bemüht sich dauernd um eine Verbesserung und Vereinfachung des Steuersystems. Zurzeit stehen Reformen im Bereich der Unternehmensbesteuerung und der Ehepaarbesteuerung im Vordergrund. Neue Steuern werden nicht in Betracht gezogen. Sie passen auch nicht zur bundesrätlichen Finanzpolitik, die mit den Entlastungsprogrammen und Systemreformen eingeleitet wurde. Überdies haben Volk und Stände sowohl die Energievorlagen im Jahre 2000 als auch die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer im Jahre 2001 deutlich abgelehnt, weshalb in diesen Bereichen Zurückhaltung am Platze ist.</p><p>Ebenso liess sich für eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer im Parlament bisher nie eine Mehrheit finden. Die Abstimmungen in den Kantonen zeigen deutlich, dass die Einführung einer solchen Steuer auch beim Volk keine Chance hätte. Schliesslich erachtet der Bundesrat eine weitere Verschärfung der Progression bei der direkten Bundessteuer angesichts der negativen Wirkungen nicht als zielführend.</p><p>Bei den ausgabenseitigen Forderungen wird eine klare Prioritätensetzung zum Ausdruck gebracht. Auch für den Bundesrat nehmen die Ausgaben im Bereich Bildung und Forschung eine vorrangige Stellung ein. So lässt sich bei keiner anderen staatlichen Aufgabe ein höherer Wachstumseffekt nachweisen. Ebenfalls hohe Priorität geniesst für den Bundesrat der öffentliche Verkehr. Demnächst wird er den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Schaffung eines Infrastrukturfonds unterbreiten. Daraus werden unter anderem Projekte des Agglomerationsverkehrs finanziert werden können. Bereits umgesetzt sind im aktuellen Finanzplan auch eine Stabilisierung der Landwirtschaftsausgaben, eine überdurchschnittliche Zunahme des Entwicklungshilfebudgets sowie ein realer Rückgang der verfügbaren Mittel für die Landesverteidigung.</p><p>Über die Art und Weise, wie die zusätzlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung dieser Prioritäten bereitgestellt werden sollen, bestehen unterschiedliche Vorstellungen. Ein Ausgabenprogramm, das zu einem deutlich höheren Ausgabenwachstum führt als im gültigen Finanzplan vorgesehen ist, zielt an den politischen Realitäten vorbei. Es ergäbe sich ein zusätzliches Risiko, wenn in einem ersten Schritt die Mehrausgaben beschlossen würden, im Vertrauen darauf, in einem zweiten Schritt auch die Zustimmung zu den steuerlichen Massnahmen zu erhalten. Ausserdem führt die zeitliche Inkonsistenz von zu beschliessenden Mehrausgaben und Mehreinnahmen - Mehrausgaben bewilligt das Parlament unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums, Mehreinnahmen erfordern die Zustimmung von Volk und Ständen - dazu, dass die Vorgaben der Schuldenbremse, welche in jedem Jahr Zeitkongruenz fordert, nicht eingehalten werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Gestützt auf Artikel 143 Abschnitt 3 des Parlamentsgesetzes verlangen wir, dass der Bericht zum Finanzplan 2008-2010 folgenden Zielen und Forderungen Rechnung trägt:</p><p>Ziele:</p><p>1. Ausrichtung der Finanzpolitik auf Wirtschaftswachstum und Nachhaltigkeit;</p><p>2. Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit;</p><p>3. Effizienz beim Steuerbezug;</p><p>4. sparsamer und wirksamer Einsatz der öffentlichen Gelder.</p><p>Forderungen:</p><p>1. Neue Einnahmen eruieren, insbesondere durch:</p><p>- den verstärkten und wirksamen Kampf gegen Steuerbetrug;</p><p>- Beseitigung der Steuerlücken in der zweiten und dritten Säule (Bericht Behnisch);</p><p>- Einführung einer Kapitalgewinnsteuer oder einer Beteiligungsgewinnsteuer;</p><p>- steilere Progression der direkten Bundessteuer für Einkommen ab 200 000 Franken;</p><p>- keine Änderung im Bereich der Unternehmensbesteuerung ohne entsprechende Kompensation;</p><p>- Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer;</p><p>- Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien.</p><p>2. Neue Ausgabenprioritäten setzen:</p><p>- Beibehaltung der gesetzlichen Bundesbeiträge an die soziale Wohlfahrt;</p><p>- Erhöhung der Ausgaben im Bereich Bildung und Forschung um durchschnittlich 6 Prozent;</p><p>- Erhöhung der Ausgaben für den öffentlichen Verkehr, namentlich für den Agglomerationsverkehr und den Schienengüterverkehr;</p><p>- Erhöhung der Entwicklungshilfe, damit die Millenniumsentwicklungsziele erreicht werden können;</p><p>- Einfrieren der Landwirtschaftsausgaben und Konzentration der Mittel auf ökologische Direktzahlungen;</p><p>- Senkung der Militärausgaben um 500 Millionen Franken.</p>
  • Finanzplan 2008-2010
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die mit der Motion anvisierten Ziele sind zu bejahen und stimmen mit der bundesrätlichen Finanz- und Steuerpolitik überein. Abzulehnen ist aber der von der Motionärin vorgeschlagene Weg. Die geforderten Massnahmen stehen teilweise im Widerspruch zu der vom Bundesrat verfolgten Finanzpolitik. Zusätzliche Ausgaben und Einnahmen entsprechen nicht dem bundesrätlichen Finanzleitbild, wonach die Staatsquote und die Steuerquote zu stabilisieren und längerfristig zu senken sind.</p><p>Der Bundesrat bemüht sich dauernd um eine Verbesserung und Vereinfachung des Steuersystems. Zurzeit stehen Reformen im Bereich der Unternehmensbesteuerung und der Ehepaarbesteuerung im Vordergrund. Neue Steuern werden nicht in Betracht gezogen. Sie passen auch nicht zur bundesrätlichen Finanzpolitik, die mit den Entlastungsprogrammen und Systemreformen eingeleitet wurde. Überdies haben Volk und Stände sowohl die Energievorlagen im Jahre 2000 als auch die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer im Jahre 2001 deutlich abgelehnt, weshalb in diesen Bereichen Zurückhaltung am Platze ist.</p><p>Ebenso liess sich für eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer im Parlament bisher nie eine Mehrheit finden. Die Abstimmungen in den Kantonen zeigen deutlich, dass die Einführung einer solchen Steuer auch beim Volk keine Chance hätte. Schliesslich erachtet der Bundesrat eine weitere Verschärfung der Progression bei der direkten Bundessteuer angesichts der negativen Wirkungen nicht als zielführend.</p><p>Bei den ausgabenseitigen Forderungen wird eine klare Prioritätensetzung zum Ausdruck gebracht. Auch für den Bundesrat nehmen die Ausgaben im Bereich Bildung und Forschung eine vorrangige Stellung ein. So lässt sich bei keiner anderen staatlichen Aufgabe ein höherer Wachstumseffekt nachweisen. Ebenfalls hohe Priorität geniesst für den Bundesrat der öffentliche Verkehr. Demnächst wird er den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Schaffung eines Infrastrukturfonds unterbreiten. Daraus werden unter anderem Projekte des Agglomerationsverkehrs finanziert werden können. Bereits umgesetzt sind im aktuellen Finanzplan auch eine Stabilisierung der Landwirtschaftsausgaben, eine überdurchschnittliche Zunahme des Entwicklungshilfebudgets sowie ein realer Rückgang der verfügbaren Mittel für die Landesverteidigung.</p><p>Über die Art und Weise, wie die zusätzlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung dieser Prioritäten bereitgestellt werden sollen, bestehen unterschiedliche Vorstellungen. Ein Ausgabenprogramm, das zu einem deutlich höheren Ausgabenwachstum führt als im gültigen Finanzplan vorgesehen ist, zielt an den politischen Realitäten vorbei. Es ergäbe sich ein zusätzliches Risiko, wenn in einem ersten Schritt die Mehrausgaben beschlossen würden, im Vertrauen darauf, in einem zweiten Schritt auch die Zustimmung zu den steuerlichen Massnahmen zu erhalten. Ausserdem führt die zeitliche Inkonsistenz von zu beschliessenden Mehrausgaben und Mehreinnahmen - Mehrausgaben bewilligt das Parlament unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums, Mehreinnahmen erfordern die Zustimmung von Volk und Ständen - dazu, dass die Vorgaben der Schuldenbremse, welche in jedem Jahr Zeitkongruenz fordert, nicht eingehalten werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Gestützt auf Artikel 143 Abschnitt 3 des Parlamentsgesetzes verlangen wir, dass der Bericht zum Finanzplan 2008-2010 folgenden Zielen und Forderungen Rechnung trägt:</p><p>Ziele:</p><p>1. Ausrichtung der Finanzpolitik auf Wirtschaftswachstum und Nachhaltigkeit;</p><p>2. Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit;</p><p>3. Effizienz beim Steuerbezug;</p><p>4. sparsamer und wirksamer Einsatz der öffentlichen Gelder.</p><p>Forderungen:</p><p>1. Neue Einnahmen eruieren, insbesondere durch:</p><p>- den verstärkten und wirksamen Kampf gegen Steuerbetrug;</p><p>- Beseitigung der Steuerlücken in der zweiten und dritten Säule (Bericht Behnisch);</p><p>- Einführung einer Kapitalgewinnsteuer oder einer Beteiligungsgewinnsteuer;</p><p>- steilere Progression der direkten Bundessteuer für Einkommen ab 200 000 Franken;</p><p>- keine Änderung im Bereich der Unternehmensbesteuerung ohne entsprechende Kompensation;</p><p>- Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer;</p><p>- Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien.</p><p>2. Neue Ausgabenprioritäten setzen:</p><p>- Beibehaltung der gesetzlichen Bundesbeiträge an die soziale Wohlfahrt;</p><p>- Erhöhung der Ausgaben im Bereich Bildung und Forschung um durchschnittlich 6 Prozent;</p><p>- Erhöhung der Ausgaben für den öffentlichen Verkehr, namentlich für den Agglomerationsverkehr und den Schienengüterverkehr;</p><p>- Erhöhung der Entwicklungshilfe, damit die Millenniumsentwicklungsziele erreicht werden können;</p><p>- Einfrieren der Landwirtschaftsausgaben und Konzentration der Mittel auf ökologische Direktzahlungen;</p><p>- Senkung der Militärausgaben um 500 Millionen Franken.</p>
    • Finanzplan 2008-2010

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