Steuerparadies Schweiz
- ShortId
-
05.3616
- Id
-
20053616
- Updated
-
28.07.2023 12:37
- Language
-
de
- Title
-
Steuerparadies Schweiz
- AdditionalIndexing
-
24;10;Unternehmenssteuer;Staatssteuer;transnationales Unternehmen;Beziehungen Schweiz-EU;Steuerausweichung;Niederlassung eines Unternehmens;Stellungnahme EU;Briefkastenfirma;Europäische Kommission
- 1
-
- L04K11070601, Steuerausweichung
- L04K09030101, Europäische Kommission
- L04K09010206, Stellungnahme EU
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L05K0703060107, transnationales Unternehmen
- L05K0703040102, Niederlassung eines Unternehmens
- L06K070304010202, Briefkastenfirma
- L04K11070210, Staatssteuer
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Generaldirektion für Aussenbeziehungen der EU-Kommission hat ein Schreiben an die schweizerische Mission bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel gerichtet und hat von der Schweiz nähere Informationen über die geltende Regelung in den Kantonen bei der Besteuerung von Gesellschaften mit Sonderstatus verlangt.</p><p>Es gehört nicht zu den Usanzen, die Korrespondenz zwischen Amtsstellen der Schweiz und der EU zu veröffentlichen. Auf Anfrage haben aber die interessierten Kreise Einsicht in das Schreiben der Kommission erhalten.</p><p>2. Artikel 28 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden legt den gesetzlichen Rahmen fest, an den sich die Kantone bei ihrer Gesetzgebung über den steuerlichen Status der Holdinggesellschaften, der Verwaltungsgesellschaften und der gemischten Gesellschaften zu halten haben. Die kantonalen Gesetze sehen steuerliche Erleichterungen vor für die sogenannten Verwaltungsgesellschaften, welche in der Schweiz bloss eine Verwaltungs-, nicht aber eine Geschäftstätigkeit ausüben.</p><p>3. Die Verlagerung der Aktivitäten von Gesellschaften (in beiderlei Richtung: Ansiedlung oder Auslagerung von Funktionen und Aktivitäten) ist Teil der normalen Vorkommnisse in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft, und sie stellt heute einen alltäglichen Vorgang dar. Solche Verlagerungen können auf verschiedenste Art und Weise erfolgen, und es bestehen keinerlei steuerstatistische Daten über diese Vorgänge.</p><p>4. Die Debatte über den Steuerwettbewerb beschäftigt zahlreiche Institutionen und Organisationen, vor allem die EU und die OECD. Die Schweiz nimmt als Beobachterin am Forum der OECD über die schädlichen Steuerpraktiken teil und hat sich in diesem Rahmen auch bereit erklärt, ihre bisherige sogenannte "Fifty-Fifty-Praxis" aufzugeben. Sie hat das betreffende Kreisscheiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die Besteuerung der Dienstleistungsgesellschaften entsprechend abgeändert. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU auch Mitglied der OECD ist. Aus diesem Grund sind sie direkt in den durch die OECD lancierten Prozess involviert.</p><p>In diesem Sinne gibt es einen kontinuierlichen Dialog mit der EU und ihren Mitgliedstaaten, welcher primär über die OECD stattfindet. Mit ihrem Schreiben ersucht die erwähnte Dienststelle der EU-Kommission lediglich um nähere Informationen zu den kantonalen Bestimmungen über Gesellschaften mit steuerlichem Sonderstatus.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Gesprächspartner der EU, was die Diskussion um Gegenstände der bilateralen Beziehungen betrifft. Dabei werden die Kantone informiert und konsultiert. Entscheidungen, welche die Kompetenzen oder die wesentlichen Interessen der Kantone berühren, bereitet der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen vor. Er wird auch das in Ziffer 1 erwähnte Schreiben in diesem Sinne beantworten.</p><p>6. Zurzeit liegt der schweizerischen Mission in Brüssel lediglich die erwähnte Anfrage der Generaldirektion für Aussenbeziehungen der EU-Kommission vor. Es wurden in diesem Zusammenhang von der EU-Kommission keinerlei Massnahmen angedroht. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten sieht der Vertrag von 1972 Konsultationen der gemischten Kommission vor. Diese kann den Vertragspartnern Empfehlungen zu allen Anwendungsfragen des Abkommens abgeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem das Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung über die Bilateralen II feststeht, scheint nun die Europäische Kommission über ihre Generaldirektionen Wettbewerb bzw. Aussenbeziehungen Druck auf unser Land ausüben zu wollen, um die steuerlichen Vorteile zu beschränken, die einzelne Kantone einigen Unternehmen und bestimmten im Kanton ansässigen Ausländerinnen und Ausländern gewähren.</p><p>Ich möchte deshalb dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Hat der Bundesrat in dieser Sache ein Schreiben von der Europäischen Kommission erhalten? Wenn ja, wann wird er dieses Schreiben öffentlich machen?</p><p>2. Was hält der Bundesrat von einem Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen, der dazu führt, dass gewisse Kantone zum statutarischen Sitz internationaler Unternehmen oder ihrer Tochtergesellschaften werden, obwohl diese dort nur über bescheidene Büroräumlichkeiten und einen Briefkasten verfügen?</p><p>3. Weiss der Bundesrat, wie viele Unternehmen ihren eigenen statutarischen Sitz oder denjenigen ihrer Tochtergesellschaften aus der Europäischen Union (EU) in die einzelnen Kantone verlegt haben, jedoch ihre Geschäftstätigkeit hauptsächlich nicht in der Schweiz, sondern in der EU ausüben?</p><p>4. Ist dem Bundesrat bekannt, wieweit die EU Druck ausübt, um den Steuerwettbewerb nicht nur innerhalb der EU, sondern auch in den benachbarten Ländern wie der Schweiz zu begrenzen?</p><p>5. Weiss der Bundesrat auch von einem solchen Druck der EU auf einzelne Kantone?</p><p>6. Hat der Bundesrat das Risiko direkter Sanktionen gegen Kantonsregierungen, welche sich auf die ganze Schweiz auswirken könnten, juristisch abklären lassen?</p>
- Steuerparadies Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Generaldirektion für Aussenbeziehungen der EU-Kommission hat ein Schreiben an die schweizerische Mission bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel gerichtet und hat von der Schweiz nähere Informationen über die geltende Regelung in den Kantonen bei der Besteuerung von Gesellschaften mit Sonderstatus verlangt.</p><p>Es gehört nicht zu den Usanzen, die Korrespondenz zwischen Amtsstellen der Schweiz und der EU zu veröffentlichen. Auf Anfrage haben aber die interessierten Kreise Einsicht in das Schreiben der Kommission erhalten.</p><p>2. Artikel 28 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden legt den gesetzlichen Rahmen fest, an den sich die Kantone bei ihrer Gesetzgebung über den steuerlichen Status der Holdinggesellschaften, der Verwaltungsgesellschaften und der gemischten Gesellschaften zu halten haben. Die kantonalen Gesetze sehen steuerliche Erleichterungen vor für die sogenannten Verwaltungsgesellschaften, welche in der Schweiz bloss eine Verwaltungs-, nicht aber eine Geschäftstätigkeit ausüben.</p><p>3. Die Verlagerung der Aktivitäten von Gesellschaften (in beiderlei Richtung: Ansiedlung oder Auslagerung von Funktionen und Aktivitäten) ist Teil der normalen Vorkommnisse in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft, und sie stellt heute einen alltäglichen Vorgang dar. Solche Verlagerungen können auf verschiedenste Art und Weise erfolgen, und es bestehen keinerlei steuerstatistische Daten über diese Vorgänge.</p><p>4. Die Debatte über den Steuerwettbewerb beschäftigt zahlreiche Institutionen und Organisationen, vor allem die EU und die OECD. Die Schweiz nimmt als Beobachterin am Forum der OECD über die schädlichen Steuerpraktiken teil und hat sich in diesem Rahmen auch bereit erklärt, ihre bisherige sogenannte "Fifty-Fifty-Praxis" aufzugeben. Sie hat das betreffende Kreisscheiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die Besteuerung der Dienstleistungsgesellschaften entsprechend abgeändert. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU auch Mitglied der OECD ist. Aus diesem Grund sind sie direkt in den durch die OECD lancierten Prozess involviert.</p><p>In diesem Sinne gibt es einen kontinuierlichen Dialog mit der EU und ihren Mitgliedstaaten, welcher primär über die OECD stattfindet. Mit ihrem Schreiben ersucht die erwähnte Dienststelle der EU-Kommission lediglich um nähere Informationen zu den kantonalen Bestimmungen über Gesellschaften mit steuerlichem Sonderstatus.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Gesprächspartner der EU, was die Diskussion um Gegenstände der bilateralen Beziehungen betrifft. Dabei werden die Kantone informiert und konsultiert. Entscheidungen, welche die Kompetenzen oder die wesentlichen Interessen der Kantone berühren, bereitet der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen vor. Er wird auch das in Ziffer 1 erwähnte Schreiben in diesem Sinne beantworten.</p><p>6. Zurzeit liegt der schweizerischen Mission in Brüssel lediglich die erwähnte Anfrage der Generaldirektion für Aussenbeziehungen der EU-Kommission vor. Es wurden in diesem Zusammenhang von der EU-Kommission keinerlei Massnahmen angedroht. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten sieht der Vertrag von 1972 Konsultationen der gemischten Kommission vor. Diese kann den Vertragspartnern Empfehlungen zu allen Anwendungsfragen des Abkommens abgeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem das Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung über die Bilateralen II feststeht, scheint nun die Europäische Kommission über ihre Generaldirektionen Wettbewerb bzw. Aussenbeziehungen Druck auf unser Land ausüben zu wollen, um die steuerlichen Vorteile zu beschränken, die einzelne Kantone einigen Unternehmen und bestimmten im Kanton ansässigen Ausländerinnen und Ausländern gewähren.</p><p>Ich möchte deshalb dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Hat der Bundesrat in dieser Sache ein Schreiben von der Europäischen Kommission erhalten? Wenn ja, wann wird er dieses Schreiben öffentlich machen?</p><p>2. Was hält der Bundesrat von einem Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen, der dazu führt, dass gewisse Kantone zum statutarischen Sitz internationaler Unternehmen oder ihrer Tochtergesellschaften werden, obwohl diese dort nur über bescheidene Büroräumlichkeiten und einen Briefkasten verfügen?</p><p>3. Weiss der Bundesrat, wie viele Unternehmen ihren eigenen statutarischen Sitz oder denjenigen ihrer Tochtergesellschaften aus der Europäischen Union (EU) in die einzelnen Kantone verlegt haben, jedoch ihre Geschäftstätigkeit hauptsächlich nicht in der Schweiz, sondern in der EU ausüben?</p><p>4. Ist dem Bundesrat bekannt, wieweit die EU Druck ausübt, um den Steuerwettbewerb nicht nur innerhalb der EU, sondern auch in den benachbarten Ländern wie der Schweiz zu begrenzen?</p><p>5. Weiss der Bundesrat auch von einem solchen Druck der EU auf einzelne Kantone?</p><p>6. Hat der Bundesrat das Risiko direkter Sanktionen gegen Kantonsregierungen, welche sich auf die ganze Schweiz auswirken könnten, juristisch abklären lassen?</p>
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