Illegaler Aufenthalt in der Schweiz

ShortId
05.3617
Id
20053617
Updated
14.11.2025 08:53
Language
de
Title
Illegaler Aufenthalt in der Schweiz
AdditionalIndexing
2811;Ausschaffung;Legalität;Aufenthalt von Ausländern/-innen;illegale Zuwanderung;Papierlose/r;Rückwanderung
1
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L06K010803060101, illegale Zuwanderung
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K01080309, Rückwanderung
  • L05K0506010402, Papierlose/r
  • L04K08020502, Legalität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der laufenden Asylgesetzrevision werden die Chancen stark eingeschränkt, mittels eines Asylgesuches Aufenthalt und Beschäftigung in der Schweiz zu finden. Damit wird das Stellen eines Asylgesuches weniger attraktiv. Das wird jedoch kaum verhindern, dass Menschen versuchen werden, am Wohlstand unseres Landes zu partizipieren. Sie werden Möglichkeiten finden, ohne ein solches in die Schweiz einzureisen und sich hier aufzuhalten.</p><p>Schon heute gibt es unter den sogenannten "sans-papiers" zahlreiche Personen, die sehr wohl über Ausweispapiere verfügen. Es ist damit zu rechnen, dass sich ihre Zahl sehr rasch vergrössert und dass sich das "Asylproblem" zu einem "Aufenthaltsproblem" entwickelt. Bisher stelle ich wenig Bereitschaft fest, die Probleme dieser Leute konkret anzugehen. Ich möchte nicht, dass man in einigen Jahren dem EJPD oder dem Bundesrat vorwirft, man habe ein Problem bloss unter den Teppich gewischt.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich schon mehrfach zur Problematik des illegalen Aufenthaltes geäussert (z. B.: Postulat Pfister Gerhard 05.3106, "Illegale Ausländer. Strategie und Massnahmen des Bundes", mit weiteren Verweisen). Sie wurde auch anlässlich der Beratungen des Asyl- und Ausländergesetzes eingehend diskutiert. Von diesen Revisionen verspricht sich der Bundesrat neben der Wahrung der humanitären Tradition auch eine verbesserte Missbrauchsbekämpfung.</p><p>1. Im heutigen Zeitpunkt ist es schwierig, eine Prognose abzugeben, ob sich künftig mehr rechtswidrig anwesende Ausländer in der Schweiz aufhalten werden. Die Voraussetzungen zur Anerkennung als Flüchtling und zur Gewährung von Asyl werden durch die Teilrevision des Asylgesetzes nicht geändert. Wirklich Verfolgte und Menschen, die in ihrem Heimat- oder Herkunftsstaat einer Gefährdung ausgesetzt sind, werden nach den bisherigen, bewährten Kriterien Schutz erhalten. Das neue Ausländergesetz sieht Massnahmen vor, welche die Schweiz für einen illegalen Aufenthalt unattraktiv machen sollen. Das Monitoring zu den Auswirkungen des Ausschlusses von Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid aus dem Sozialhilfesystem des Asylbereiches (EP 2003) hat ergeben, dass diese Massnahme die erhoffte Wirkung zeigt; es konnten bis anhin keine negativen Auswirkungen auf den Bestand der illegalen Ausländer festgestellt werden. Aufgrund dieser Entwicklungen geht der Bundesrat im heutigen Zeitpunkt nicht von einem Ausweicheffekt vom Asylgesuch zum illegalen Aufenthalt aus. Sollte dieser jedoch stattfinden, wären weitere Massnahmen zu prüfen.</p><p>2. Der Bericht der parlamentarischen Verwaltungskontrolle vom 15. März 2005 zur Evaluation der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht stellt fest, dass die Ausschaffungshaft im Ausländerbereich wirksamer als im Asylbereich ist. Dies wird dadurch erklärt, dass die illegal Anwesenden meistens Reisedokumente besitzen und aus Ländern kommen, mit denen die Schweiz bei der Rückübernahme keine Schwierigkeiten hat.</p><p>3. Zuständig für den Vollzug des Ausländerrechts sind die Kantone. Die Abteilung Rückkehr ist heute im Bundesamt für Migration (BFM) zuständig für die Vollzugsunterstützung der Kantone im gesamten Asyl- und Ausländerbereich. Sie ist, auf Gesuch der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde, insbesondere zuständig für die zentrale Beschaffung von Reisepapieren für weg- und ausgewiesene ausländische Personen sowie für die Organisation der Rückreise und ist Ansprechpartnerin der heimatlichen Behörden.</p><p>4./6. Das Rundschreiben vom 17. September 2004 des BFM stellt die Praxis bei der Anwesenheitsregelung von Ausländerinnen und Ausländern in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen dar. Bei der Prüfung dieser Gesuche werden auch bei einem illegalen Aufenthalt alle Gesichtspunkte und Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Die Lebens- und Daseinsbedingungen müssen laut ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung gemessen am durchschnittlichen Schicksal von anderen Ausländern in gesteigertem Mass infrage gestellt sein. Ist dies gegeben, kann die Anwesenheit geregelt werden.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich auch der weiteren Konsequenzen bewusst, die ein illegaler Aufenthalt mit sich bringt. Anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Schwarzarbeitgesetzes wurden die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit (Datenaustausch) der betroffenen Behörden klar geregelt (vgl. Art. 12 des Schwarzarbeitgesetzes). Mit den Revisionen des Asyl- und Ausländergesetzes wurden zudem Massnahmen (Ausdehnung Sozialhilfestopp, Zwangsmassnahmen usw.) geschaffen, um die Illegalität in der Schweiz weniger attraktiv zu machen. Der Bundesrat verspricht sich davon, die Zahl der illegal anwesenden Ausländerinnen und Ausländer in unserem Land zu verkleinern und die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden zu verbessern.</p><p>7. Der Bundesrat verfolgt die Problematik der rechtswidrig anwesenden Ausländer aufmerksam. Von den laufenden Gesetzesrevisionen verspricht er sich neben der Wahrung der humanitären Tradition auch eine verbesserte Missbrauchsbekämpfung. Ausländerinnen und Ausländer, welche die Bewilligungsvoraussetzungen oder die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, werden von den zuständigen Behörden aus der Schweiz weg- oder ausgewiesen. Diese Verpflichtung zur Ausreise ist nötigenfalls auch mittels Zwangsmassnahmen durchzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Blick auf die Inkraftsetzung des neuen Asylgesetzes unterbreite ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Rechnet die Landesregierung mit einem "Ausweicheffekt" vom Asylgesuch zum illegalen Aufenthalt?</p><p>2. Hat er den Eindruck, die Rückführung von illegal Anwesenden sei leichter als diejenige von Asylbewerbern?</p><p>3. Sind die Kantone für Personenkontrollen und die konsequente Ausweisung zuständig? Wie wird sie der Bund dabei unterstützen?</p><p>4. Was geschieht mit Leuten, die sich seit Jahren in unserem Land aufhalten, ihre Kinder in die Schule schicken, von Schweizern illegal beschäftigt werden? Gibt es unter ihnen Härtefälle, die individuell geprüft werden sollten? </p><p>5. Ist es für ihn unerheblich, dass:</p><p>- illegal Anwesende rechtlos sind und ausgenützt werden, ja grenzt das nicht an moderne Sklavenhalterei?</p><p>- Versicherungsprämien und Beiträge an die Sozialwerke nicht abgerechnet werden, während z. B. Spitalkosten von der öffentlichen Hand übernommen werden müssen?</p><p>- Leute ohne Aufenthalt und Arbeitsbewilligung einen AHV-Ausweis besitzen? </p><p>- ihre Kinder unsere Schulen besuchen, deren Eltern aber keine Steuern entrichten?</p><p>- der Datenschutz verbietet, Personalien unter Amtsstellen auszutauschen, damit Recht und Ordnung wieder hergestellt werden können?</p><p>6. Ist er bereit, sich mit der Tatsache auseinander zu setzen, dass Menschen ihren Aufenthalt in der Schweiz verlieren, obwohl für sie eine Rückkehr in ihr Land mit grössten Demütigungen verbunden ist (z. B. verschmähte Ehefrauen von Schweizern)? Für welche Kategorien unter den "sans-papiers" müsste bzw. könnte ein Aufenthaltsstatus geschaffen werden, und unter welchen Bedingungen?</p><p>7. Will er zuschauen, bis der illegale Aufenthalt zum neuen politischen Sprengsatz wird, oder nimmt er das Problem proaktiv an die Hand?</p>
  • Illegaler Aufenthalt in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der laufenden Asylgesetzrevision werden die Chancen stark eingeschränkt, mittels eines Asylgesuches Aufenthalt und Beschäftigung in der Schweiz zu finden. Damit wird das Stellen eines Asylgesuches weniger attraktiv. Das wird jedoch kaum verhindern, dass Menschen versuchen werden, am Wohlstand unseres Landes zu partizipieren. Sie werden Möglichkeiten finden, ohne ein solches in die Schweiz einzureisen und sich hier aufzuhalten.</p><p>Schon heute gibt es unter den sogenannten "sans-papiers" zahlreiche Personen, die sehr wohl über Ausweispapiere verfügen. Es ist damit zu rechnen, dass sich ihre Zahl sehr rasch vergrössert und dass sich das "Asylproblem" zu einem "Aufenthaltsproblem" entwickelt. Bisher stelle ich wenig Bereitschaft fest, die Probleme dieser Leute konkret anzugehen. Ich möchte nicht, dass man in einigen Jahren dem EJPD oder dem Bundesrat vorwirft, man habe ein Problem bloss unter den Teppich gewischt.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich schon mehrfach zur Problematik des illegalen Aufenthaltes geäussert (z. B.: Postulat Pfister Gerhard 05.3106, "Illegale Ausländer. Strategie und Massnahmen des Bundes", mit weiteren Verweisen). Sie wurde auch anlässlich der Beratungen des Asyl- und Ausländergesetzes eingehend diskutiert. Von diesen Revisionen verspricht sich der Bundesrat neben der Wahrung der humanitären Tradition auch eine verbesserte Missbrauchsbekämpfung.</p><p>1. Im heutigen Zeitpunkt ist es schwierig, eine Prognose abzugeben, ob sich künftig mehr rechtswidrig anwesende Ausländer in der Schweiz aufhalten werden. Die Voraussetzungen zur Anerkennung als Flüchtling und zur Gewährung von Asyl werden durch die Teilrevision des Asylgesetzes nicht geändert. Wirklich Verfolgte und Menschen, die in ihrem Heimat- oder Herkunftsstaat einer Gefährdung ausgesetzt sind, werden nach den bisherigen, bewährten Kriterien Schutz erhalten. Das neue Ausländergesetz sieht Massnahmen vor, welche die Schweiz für einen illegalen Aufenthalt unattraktiv machen sollen. Das Monitoring zu den Auswirkungen des Ausschlusses von Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid aus dem Sozialhilfesystem des Asylbereiches (EP 2003) hat ergeben, dass diese Massnahme die erhoffte Wirkung zeigt; es konnten bis anhin keine negativen Auswirkungen auf den Bestand der illegalen Ausländer festgestellt werden. Aufgrund dieser Entwicklungen geht der Bundesrat im heutigen Zeitpunkt nicht von einem Ausweicheffekt vom Asylgesuch zum illegalen Aufenthalt aus. Sollte dieser jedoch stattfinden, wären weitere Massnahmen zu prüfen.</p><p>2. Der Bericht der parlamentarischen Verwaltungskontrolle vom 15. März 2005 zur Evaluation der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht stellt fest, dass die Ausschaffungshaft im Ausländerbereich wirksamer als im Asylbereich ist. Dies wird dadurch erklärt, dass die illegal Anwesenden meistens Reisedokumente besitzen und aus Ländern kommen, mit denen die Schweiz bei der Rückübernahme keine Schwierigkeiten hat.</p><p>3. Zuständig für den Vollzug des Ausländerrechts sind die Kantone. Die Abteilung Rückkehr ist heute im Bundesamt für Migration (BFM) zuständig für die Vollzugsunterstützung der Kantone im gesamten Asyl- und Ausländerbereich. Sie ist, auf Gesuch der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde, insbesondere zuständig für die zentrale Beschaffung von Reisepapieren für weg- und ausgewiesene ausländische Personen sowie für die Organisation der Rückreise und ist Ansprechpartnerin der heimatlichen Behörden.</p><p>4./6. Das Rundschreiben vom 17. September 2004 des BFM stellt die Praxis bei der Anwesenheitsregelung von Ausländerinnen und Ausländern in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen dar. Bei der Prüfung dieser Gesuche werden auch bei einem illegalen Aufenthalt alle Gesichtspunkte und Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Die Lebens- und Daseinsbedingungen müssen laut ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung gemessen am durchschnittlichen Schicksal von anderen Ausländern in gesteigertem Mass infrage gestellt sein. Ist dies gegeben, kann die Anwesenheit geregelt werden.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich auch der weiteren Konsequenzen bewusst, die ein illegaler Aufenthalt mit sich bringt. Anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Schwarzarbeitgesetzes wurden die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit (Datenaustausch) der betroffenen Behörden klar geregelt (vgl. Art. 12 des Schwarzarbeitgesetzes). Mit den Revisionen des Asyl- und Ausländergesetzes wurden zudem Massnahmen (Ausdehnung Sozialhilfestopp, Zwangsmassnahmen usw.) geschaffen, um die Illegalität in der Schweiz weniger attraktiv zu machen. Der Bundesrat verspricht sich davon, die Zahl der illegal anwesenden Ausländerinnen und Ausländer in unserem Land zu verkleinern und die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden zu verbessern.</p><p>7. Der Bundesrat verfolgt die Problematik der rechtswidrig anwesenden Ausländer aufmerksam. Von den laufenden Gesetzesrevisionen verspricht er sich neben der Wahrung der humanitären Tradition auch eine verbesserte Missbrauchsbekämpfung. Ausländerinnen und Ausländer, welche die Bewilligungsvoraussetzungen oder die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, werden von den zuständigen Behörden aus der Schweiz weg- oder ausgewiesen. Diese Verpflichtung zur Ausreise ist nötigenfalls auch mittels Zwangsmassnahmen durchzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Blick auf die Inkraftsetzung des neuen Asylgesetzes unterbreite ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Rechnet die Landesregierung mit einem "Ausweicheffekt" vom Asylgesuch zum illegalen Aufenthalt?</p><p>2. Hat er den Eindruck, die Rückführung von illegal Anwesenden sei leichter als diejenige von Asylbewerbern?</p><p>3. Sind die Kantone für Personenkontrollen und die konsequente Ausweisung zuständig? Wie wird sie der Bund dabei unterstützen?</p><p>4. Was geschieht mit Leuten, die sich seit Jahren in unserem Land aufhalten, ihre Kinder in die Schule schicken, von Schweizern illegal beschäftigt werden? Gibt es unter ihnen Härtefälle, die individuell geprüft werden sollten? </p><p>5. Ist es für ihn unerheblich, dass:</p><p>- illegal Anwesende rechtlos sind und ausgenützt werden, ja grenzt das nicht an moderne Sklavenhalterei?</p><p>- Versicherungsprämien und Beiträge an die Sozialwerke nicht abgerechnet werden, während z. B. Spitalkosten von der öffentlichen Hand übernommen werden müssen?</p><p>- Leute ohne Aufenthalt und Arbeitsbewilligung einen AHV-Ausweis besitzen? </p><p>- ihre Kinder unsere Schulen besuchen, deren Eltern aber keine Steuern entrichten?</p><p>- der Datenschutz verbietet, Personalien unter Amtsstellen auszutauschen, damit Recht und Ordnung wieder hergestellt werden können?</p><p>6. Ist er bereit, sich mit der Tatsache auseinander zu setzen, dass Menschen ihren Aufenthalt in der Schweiz verlieren, obwohl für sie eine Rückkehr in ihr Land mit grössten Demütigungen verbunden ist (z. B. verschmähte Ehefrauen von Schweizern)? Für welche Kategorien unter den "sans-papiers" müsste bzw. könnte ein Aufenthaltsstatus geschaffen werden, und unter welchen Bedingungen?</p><p>7. Will er zuschauen, bis der illegale Aufenthalt zum neuen politischen Sprengsatz wird, oder nimmt er das Problem proaktiv an die Hand?</p>
    • Illegaler Aufenthalt in der Schweiz

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