Volkszählung 2010. Systementscheid
- ShortId
-
05.3619
- Id
-
20053619
- Updated
-
28.07.2023 13:38
- Language
-
de
- Title
-
Volkszählung 2010. Systementscheid
- AdditionalIndexing
-
28;Volkszählung;Stichprobenuntersuchung;Vollerhebung;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L05K0107030301, Volkszählung
- L05K0202180303, Vollerhebung
- L05K0202180302, Stichprobenuntersuchung
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Zu Frage 1: Beim geplanten Systemwechsel stellt sich die Frage der zu erwartenden Kostenreduktion. Das Beispiel Deutschland hat gezeigt, dass der Verzicht auf eine Vollerhebung sehr teure Ersatzerhebungen nach sich ziehen kann. Wie der erstmalige Verzicht auf Zählpersonen bei der Volkszählung 2000 gezeigt hat, sind Kosteneinsparungen auch im Rahmen einer Vollerhebung möglich. Weitere Rationalisierungen der Erhebung aufgrund des Einsatzes des Internets dürften im Jahre 2010 den Erhebungsaufwand beträchtlich reduzieren. </p><p>Zu Punkt 2: Die Volkszählung ist seit 1850 ein Gemeinschaftswerk von Bund, Kantonen und Gemeinden. Auch für das Gelingen der Volkszählung 2010 ist eine gute Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden unerlässlich. Insbesondere sind eine fristgerechte Harmonisierung der Register und damit die gewünschte Modernisierung nur in konstruktiver Kooperation zwischen den föderalen Stufen möglich. Arbeiten Bund und Kantone gegeneinander, besteht die Gefahr, dass Vorbereitungen verzögert werden und zusätzliche Kosten entstehen.</p><p>Zu Frage 3: Beide Räte haben bei der Beratung des Volkszählungsgesetzes den Ersatz des Vollerhebungsfragebogens durch Stichproben explizit und deutlich abgelehnt. Im Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung von 1998 wurde ein Informationsauftrag festgelegt, der über die in Registern vorhandenen Daten hinausgeht. Weil mit der geplanten Änderung der Erhebungsmethode der Informationsauftrag nicht erfüllt werden kann, bedarf es eines Auftrages des Gesetzgebers. Rasches Handeln ist gefragt, weil die Vorbereitungen für die Volkszählung 2010 jetzt beginnen müssen. Werden sie unterlassen, so droht ein Präjudiz für eine der vier Varianten, bevor sich der Gesetzgeber zu dieser Angelegenheit äussern kann.</p>
- <p>Der Bundesrat nimmt zu den aufgeworfenen Fragen zur Volkszählung 2010 folgendermassen Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat hat einen Verfassungsauftrag und einen gesetzlichen Auftrag, für die Beschaffung statistischer Informationen der systematischen Nutzung bereits vorhandener Daten den Vorrang gegenüber neuen direkten Erhebungen mit entsprechender Belastung der Befragten zu geben (Art. 65 Abs. 2 BV; BStatG; SR 431.01). Deshalb wird seit den Achtzigerjahren von verschiedener Seite, insbesondere von klein- und mittelgrossen Gemeinden, gefordert, dass die Einwohnerregister der Kantone und Gemeinden für die Volkszählung zu benützen sind. Dementsprechend haben auch verschiedene parlamentarische Vorstösse in den Neunzigerjahren, namentlich die von den eidgenössischen Räten im Jahre 1996 überwiesene Motion 95.3557, "Neuausrichtung der Eidgenössischen Volkszählung 2010", gefordert, dass der Nutzung von Registern anstelle von Direkterhebungen Priorität einzuräumen ist.</p><p>Aufgrund von Kosten-Nutzen-Überlegungen ist der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass mit seinem Grundsatzentscheid für die nächste Volkszählung 2010 thematisch vielfältigere und aktuellere statistische Informationen zu weit günstigeren Kosten zur Verfügung gestellt werden können. Die Vorteile überwiegen aus der Sicht des Bundesrates die Nachteile.</p><p>Bei einer traditionellen Volkszählung wäre mit einem ähnlich grossen Aufwand zu rechnen wie im Jahre 2000. Es ist davon auszugehen, dass Einsparungen zwar durchaus möglich sind, ohne dass die Gesamtkosten aber weit unter dem Kostenrahmen aus dem Jahre 2000 liegen werden. Ein Vergleich zwischen den Kosten von 1990 für den Bund von 118 Millionen Franken (teuerungsbereinigt) und 2000 von 108 Millionen Franken zeigt, dass die Kosten trotz enormen technischen Entwicklungen und neuen Methoden in einer ähnlichen Grössenordnung gelegen haben. Dies wird für eine traditionell durchgeführte Volkszählung 2010 ähnlich sein.</p><p>Sämtliche relevanten Unterlagen und Dokumente sind im Internet verfügbar. Im Hinblick auf eine geplante Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte, in der sich der Bundesrat Ende 2006/Anfang 2007 zur konkreten Ausgestaltung der Volkszählung 2010, zum Informationsauftrag, zum notwendigen Verpflichtungskredit und zu den allenfalls zu ändernden Rechtsgrundlagen äussern wird, werden detaillierte Kostenberechnungen präsentiert werden. Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse in dieser Botschaft seine Position festlegen.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Kantone ausreichende Möglichkeiten hatten, sich zu einer modernisierten Volkszählung zu äussern. So wurden im Kontaktgremium Regiostat, deren Mitglieder die statistischen Ämter der Kantone und Städte sind und das vom Bundesamt für Statistik geleitet wird, regelmässig Fragen zur Volkszählung diskutiert. Im Frühjahr 2004 hat ein zweitägiger Workshop zu diesem Thema stattgefunden, wobei sich die Kantonsvertretungen untereinander nicht auf eine zu wählende Variante einigen konnten.</p><p>Im Rahmen der formellen Anhörung des Eidgenössischen Departementes des Innern, die bei den Kantonen im Sommer 2005 stattgefunden hat, wurden in den Anhörungsunterlagen die vier Varianten dargelegt. Die Kantone hatten also nochmals die Gelegenheit, sich ausführlich dazu zu äussern.</p><p>Da sich die von den Kantonen favorisierte Variante (Registerzählung und Vollerhebung der nicht in Registern enthaltenen Merkmale) methodisch und konzeptionell im Rahmen der Volkszählung 2000 bewegt, wurden dazu - im Gegensatz zum methodisch völlig neuartigen Lösungsvorschlag des Bundesrates - keine speziellen Fragen gestellt.</p><p>Mehrere Anhörungsteilnehmer haben sich - gerade weil alle vier Varianten präsentiert worden sind - in der Anhörung für eine andere Variante als diejenige des Bundesrates entschieden. Die zwar nicht explizit gestellte Frage, welche Variante vorgezogen werde, wurde von den Anhörungsteilnehmern also beantwortet.</p><p>Der Bundesrat wird für die Ausarbeitung seines Vorschlages in der Botschaft die Anliegen der Kantone so weit als möglich berücksichtigen, wobei er auch die Ergebnisse der Anhörung bei den übrigen interessierten Kreisen zu berücksichtigen hat. In der Botschaft wird auch die von den Kantonen favorisierte Alternative dargestellt werden. Schliesslich wird jedoch das Parlament entscheiden, wie und mit welchen Kosten die nächste Volkszählung durchzuführen sein wird.</p><p>In der Begründung der Interpellation wird darauf hingewiesen, dass insbesondere für eine fristgerechte Harmonisierung der Register und die damit gewünschte Modernisierung der Volkszählung eine konstruktive Kooperation zwischen den föderalen Stufen notwendig ist. In der breit durchgeführten Anhörung zur Volkszählung 2010 sind kritische Stimmen laut geworden. Für eine gute Zusammenarbeit braucht es nun jedoch alle Partner. Es braucht die Kompromissbereitschaft aller Seiten und die Bereitschaft, die grossen Herausforderungen anzupacken und die Kräfte zu bündeln.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit seiner Variante eine Änderung des Volkszählungsgesetzes mit grosser Wahrscheinlichkeit notwendig sein wird. Eine entsprechende Botschaft ist für Ende 2006/Anfang 2007 vorgesehen. Das Parlament wird sich in Kenntnis der Vor- und Nachteile verschiedener Optionen im Jahre 2007 entscheiden können. Präjudizien werden in der Zwischenzeit keine geschaffen, besteht doch für die Durchführung einer traditionellen Volkszählung wie im Jahre 2000 keine Zeitnot.</p><p>Für eine modernisierte, registergestützte Volkszählung ist jedoch die Harmonisierung der Einwohnerregister bis im Jahre 2010 zeitkritisch. Eine solche war in einer im Jahre 1996 von den eidgenössischen Räten überwiesenen Motion für eine registergestützte Volkszählung verlangt worden. Die parlamentarischen Beratungen zu einem entsprechenden Registerharmonisierungsgesetz haben in der vorberatenden Staatspolitischen Kommission des Ständerates begonnen und sollen in der Frühjahrs- und Sommersession im Plenum des Ständerates und des Nationalrates fortgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 10. Juni 2005 hat der Bundesrat beschlossen, in der nächsten Volkszählung nur noch die vorhandenen Einwohnerregister auszuwerten und auf einen Fragebogen zu verzichten. Für die nicht in den Registern enthaltenen Daten sollen Stichprobenerhebungen (per Telefon) durchgeführt werden, an welchen sich die Kantone und Gemeinden beteiligen können. Der Bundesrat hat sich damit für eine von vier vom Bundesamt für Statistik erarbeiteten Varianten für eine modernisierte Volkszählung für das Jahr 2010 entschieden.</p><p>Die Thematik der Volkszählung hat bereits im Vorfeld der Volkszählung 2000 zu einer lebhaften Auseinandersetzung über Zielsetzung und Vorgehen in den vorberatenden Kommissionen und im Parlament geführt. Das Bundesgesetz über die Volkszählung vom 26. Juni 1998 löste damals das Gesetz aus dem Jahre 1860 ab. Das Parlament verfolgte 1998 das Ziel, die vorhandenen kantonalen und gemeindlichen Register in Zukunft so zu harmonisieren, damit ein möglichst grosser Teil der zu erhebenden Daten direkt aus diesen Unterlagen genommen werden kann und nicht mehr über die Direktbefragung bei den Einwohnerinnen und Einwohnern erhoben werden muss. Das Parlament war sich jedoch bewusst, dass gewisse zusätzliche Informationen, welche für die Gemeinwesen, die Volkswirtschaft und die Wissenschaft von Bedeutung sind, nur über eine vollständige und umfassende Vollerhebung gewonnen werden können. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jahre 1998 bewusst in Artikel 3 des Gesetzes eine offene Formulierung für die Wahl der Erhebungsmethoden gewählt und diese dem Bundesrat überlassen. Er hat jedoch explizit erwähnt, dass bei der Wahl der Methode und der Durchführung die Kantone in die Entscheidfindung einzubeziehen seien. Der Vorentscheid des Bundesrates für eine reine Registerzählung mit ergänzenden Stichprobeerhebungen tangiert nicht nur die Erhebungsmethode, sondern betrifft auch den in Artikel 1 des Gesetzes festgeschriebenen Informationsauftrag.</p><p>Der bundesrätliche Vorentscheid hat vor allem in Fachkreisen zu erheblicher Kritik und Vorbehalten geführt. Ich verweise auch auf den Artikel des ehemaligen Direktors des Bundesamtes für Statistik in der "NZZ" vom 6. September 2005, wo von einem "untauglichen und aus politischem Blickwinkel verfehlten Konzept" gesprochen wird. In der Folge haben auch Wissenschafter, welche diese Daten verwerten (Medizin, Geographie, Verkehrswissenschaft), bemängelt, dass Stichprobenerhebungen für ihre Arbeit zu untauglichen Datenbasen führen würden. Auch die Kantone haben sich negativ über die blosse Stichprobenerhebung geäussert, da deren Ergebnisse bezüglich der Bedürfnisse von Kantonen und Gemeinden unbrauchbar sind.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aufgrund welcher Abklärungen hat er seinen Entscheid für eine Änderung der Erhebungsmethode getroffen? Wurden Kosten-Nutzen-Berechnungen für die verschiedenen Varianten durchgeführt und auf welcher Basis? Wurde abgeklärt, welche Kosteneinsparungen unter Beibehaltung eines Vollerhebungsfragebogens möglich sind? Sind Unterlagen zu diesen Abklärungen verfügbar?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Kantone - die gemäss Volkszählungsgesetz das Erhebungsprogramm gemeinsam mit dem Bundesrat festlegen - ausreichende Möglichkeiten hatten, um sich zu den vier Varianten einer modernisierten Volkszählung zu äussern? Gedenkt er auf die grundsätzliche Kritik der Kantone an der von ihm beschlossenen Änderung einzugehen und in welcher Form?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass die beschlossene Änderung mit dem im Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung verfassten Informationsauftrag vereinbar ist? Falls Ja, welche Abklärungen und Argumente liegen dieser Beurteilung zugrunde? Falls Nein, gedenkt er den eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Änderung des Volkszählungsgesetzes vorzulegen und in welchem Zeitrahmen? Werden Massnahmen getroffen, damit bis zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen kein Präjudiz für eine der vier Varianten entsteht und damit eine termingerechte Durchführung möglich bleibt?</p>
- Volkszählung 2010. Systementscheid
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zu Frage 1: Beim geplanten Systemwechsel stellt sich die Frage der zu erwartenden Kostenreduktion. Das Beispiel Deutschland hat gezeigt, dass der Verzicht auf eine Vollerhebung sehr teure Ersatzerhebungen nach sich ziehen kann. Wie der erstmalige Verzicht auf Zählpersonen bei der Volkszählung 2000 gezeigt hat, sind Kosteneinsparungen auch im Rahmen einer Vollerhebung möglich. Weitere Rationalisierungen der Erhebung aufgrund des Einsatzes des Internets dürften im Jahre 2010 den Erhebungsaufwand beträchtlich reduzieren. </p><p>Zu Punkt 2: Die Volkszählung ist seit 1850 ein Gemeinschaftswerk von Bund, Kantonen und Gemeinden. Auch für das Gelingen der Volkszählung 2010 ist eine gute Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden unerlässlich. Insbesondere sind eine fristgerechte Harmonisierung der Register und damit die gewünschte Modernisierung nur in konstruktiver Kooperation zwischen den föderalen Stufen möglich. Arbeiten Bund und Kantone gegeneinander, besteht die Gefahr, dass Vorbereitungen verzögert werden und zusätzliche Kosten entstehen.</p><p>Zu Frage 3: Beide Räte haben bei der Beratung des Volkszählungsgesetzes den Ersatz des Vollerhebungsfragebogens durch Stichproben explizit und deutlich abgelehnt. Im Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung von 1998 wurde ein Informationsauftrag festgelegt, der über die in Registern vorhandenen Daten hinausgeht. Weil mit der geplanten Änderung der Erhebungsmethode der Informationsauftrag nicht erfüllt werden kann, bedarf es eines Auftrages des Gesetzgebers. Rasches Handeln ist gefragt, weil die Vorbereitungen für die Volkszählung 2010 jetzt beginnen müssen. Werden sie unterlassen, so droht ein Präjudiz für eine der vier Varianten, bevor sich der Gesetzgeber zu dieser Angelegenheit äussern kann.</p>
- <p>Der Bundesrat nimmt zu den aufgeworfenen Fragen zur Volkszählung 2010 folgendermassen Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat hat einen Verfassungsauftrag und einen gesetzlichen Auftrag, für die Beschaffung statistischer Informationen der systematischen Nutzung bereits vorhandener Daten den Vorrang gegenüber neuen direkten Erhebungen mit entsprechender Belastung der Befragten zu geben (Art. 65 Abs. 2 BV; BStatG; SR 431.01). Deshalb wird seit den Achtzigerjahren von verschiedener Seite, insbesondere von klein- und mittelgrossen Gemeinden, gefordert, dass die Einwohnerregister der Kantone und Gemeinden für die Volkszählung zu benützen sind. Dementsprechend haben auch verschiedene parlamentarische Vorstösse in den Neunzigerjahren, namentlich die von den eidgenössischen Räten im Jahre 1996 überwiesene Motion 95.3557, "Neuausrichtung der Eidgenössischen Volkszählung 2010", gefordert, dass der Nutzung von Registern anstelle von Direkterhebungen Priorität einzuräumen ist.</p><p>Aufgrund von Kosten-Nutzen-Überlegungen ist der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass mit seinem Grundsatzentscheid für die nächste Volkszählung 2010 thematisch vielfältigere und aktuellere statistische Informationen zu weit günstigeren Kosten zur Verfügung gestellt werden können. Die Vorteile überwiegen aus der Sicht des Bundesrates die Nachteile.</p><p>Bei einer traditionellen Volkszählung wäre mit einem ähnlich grossen Aufwand zu rechnen wie im Jahre 2000. Es ist davon auszugehen, dass Einsparungen zwar durchaus möglich sind, ohne dass die Gesamtkosten aber weit unter dem Kostenrahmen aus dem Jahre 2000 liegen werden. Ein Vergleich zwischen den Kosten von 1990 für den Bund von 118 Millionen Franken (teuerungsbereinigt) und 2000 von 108 Millionen Franken zeigt, dass die Kosten trotz enormen technischen Entwicklungen und neuen Methoden in einer ähnlichen Grössenordnung gelegen haben. Dies wird für eine traditionell durchgeführte Volkszählung 2010 ähnlich sein.</p><p>Sämtliche relevanten Unterlagen und Dokumente sind im Internet verfügbar. Im Hinblick auf eine geplante Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte, in der sich der Bundesrat Ende 2006/Anfang 2007 zur konkreten Ausgestaltung der Volkszählung 2010, zum Informationsauftrag, zum notwendigen Verpflichtungskredit und zu den allenfalls zu ändernden Rechtsgrundlagen äussern wird, werden detaillierte Kostenberechnungen präsentiert werden. Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse in dieser Botschaft seine Position festlegen.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Kantone ausreichende Möglichkeiten hatten, sich zu einer modernisierten Volkszählung zu äussern. So wurden im Kontaktgremium Regiostat, deren Mitglieder die statistischen Ämter der Kantone und Städte sind und das vom Bundesamt für Statistik geleitet wird, regelmässig Fragen zur Volkszählung diskutiert. Im Frühjahr 2004 hat ein zweitägiger Workshop zu diesem Thema stattgefunden, wobei sich die Kantonsvertretungen untereinander nicht auf eine zu wählende Variante einigen konnten.</p><p>Im Rahmen der formellen Anhörung des Eidgenössischen Departementes des Innern, die bei den Kantonen im Sommer 2005 stattgefunden hat, wurden in den Anhörungsunterlagen die vier Varianten dargelegt. Die Kantone hatten also nochmals die Gelegenheit, sich ausführlich dazu zu äussern.</p><p>Da sich die von den Kantonen favorisierte Variante (Registerzählung und Vollerhebung der nicht in Registern enthaltenen Merkmale) methodisch und konzeptionell im Rahmen der Volkszählung 2000 bewegt, wurden dazu - im Gegensatz zum methodisch völlig neuartigen Lösungsvorschlag des Bundesrates - keine speziellen Fragen gestellt.</p><p>Mehrere Anhörungsteilnehmer haben sich - gerade weil alle vier Varianten präsentiert worden sind - in der Anhörung für eine andere Variante als diejenige des Bundesrates entschieden. Die zwar nicht explizit gestellte Frage, welche Variante vorgezogen werde, wurde von den Anhörungsteilnehmern also beantwortet.</p><p>Der Bundesrat wird für die Ausarbeitung seines Vorschlages in der Botschaft die Anliegen der Kantone so weit als möglich berücksichtigen, wobei er auch die Ergebnisse der Anhörung bei den übrigen interessierten Kreisen zu berücksichtigen hat. In der Botschaft wird auch die von den Kantonen favorisierte Alternative dargestellt werden. Schliesslich wird jedoch das Parlament entscheiden, wie und mit welchen Kosten die nächste Volkszählung durchzuführen sein wird.</p><p>In der Begründung der Interpellation wird darauf hingewiesen, dass insbesondere für eine fristgerechte Harmonisierung der Register und die damit gewünschte Modernisierung der Volkszählung eine konstruktive Kooperation zwischen den föderalen Stufen notwendig ist. In der breit durchgeführten Anhörung zur Volkszählung 2010 sind kritische Stimmen laut geworden. Für eine gute Zusammenarbeit braucht es nun jedoch alle Partner. Es braucht die Kompromissbereitschaft aller Seiten und die Bereitschaft, die grossen Herausforderungen anzupacken und die Kräfte zu bündeln.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit seiner Variante eine Änderung des Volkszählungsgesetzes mit grosser Wahrscheinlichkeit notwendig sein wird. Eine entsprechende Botschaft ist für Ende 2006/Anfang 2007 vorgesehen. Das Parlament wird sich in Kenntnis der Vor- und Nachteile verschiedener Optionen im Jahre 2007 entscheiden können. Präjudizien werden in der Zwischenzeit keine geschaffen, besteht doch für die Durchführung einer traditionellen Volkszählung wie im Jahre 2000 keine Zeitnot.</p><p>Für eine modernisierte, registergestützte Volkszählung ist jedoch die Harmonisierung der Einwohnerregister bis im Jahre 2010 zeitkritisch. Eine solche war in einer im Jahre 1996 von den eidgenössischen Räten überwiesenen Motion für eine registergestützte Volkszählung verlangt worden. Die parlamentarischen Beratungen zu einem entsprechenden Registerharmonisierungsgesetz haben in der vorberatenden Staatspolitischen Kommission des Ständerates begonnen und sollen in der Frühjahrs- und Sommersession im Plenum des Ständerates und des Nationalrates fortgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 10. Juni 2005 hat der Bundesrat beschlossen, in der nächsten Volkszählung nur noch die vorhandenen Einwohnerregister auszuwerten und auf einen Fragebogen zu verzichten. Für die nicht in den Registern enthaltenen Daten sollen Stichprobenerhebungen (per Telefon) durchgeführt werden, an welchen sich die Kantone und Gemeinden beteiligen können. Der Bundesrat hat sich damit für eine von vier vom Bundesamt für Statistik erarbeiteten Varianten für eine modernisierte Volkszählung für das Jahr 2010 entschieden.</p><p>Die Thematik der Volkszählung hat bereits im Vorfeld der Volkszählung 2000 zu einer lebhaften Auseinandersetzung über Zielsetzung und Vorgehen in den vorberatenden Kommissionen und im Parlament geführt. Das Bundesgesetz über die Volkszählung vom 26. Juni 1998 löste damals das Gesetz aus dem Jahre 1860 ab. Das Parlament verfolgte 1998 das Ziel, die vorhandenen kantonalen und gemeindlichen Register in Zukunft so zu harmonisieren, damit ein möglichst grosser Teil der zu erhebenden Daten direkt aus diesen Unterlagen genommen werden kann und nicht mehr über die Direktbefragung bei den Einwohnerinnen und Einwohnern erhoben werden muss. Das Parlament war sich jedoch bewusst, dass gewisse zusätzliche Informationen, welche für die Gemeinwesen, die Volkswirtschaft und die Wissenschaft von Bedeutung sind, nur über eine vollständige und umfassende Vollerhebung gewonnen werden können. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jahre 1998 bewusst in Artikel 3 des Gesetzes eine offene Formulierung für die Wahl der Erhebungsmethoden gewählt und diese dem Bundesrat überlassen. Er hat jedoch explizit erwähnt, dass bei der Wahl der Methode und der Durchführung die Kantone in die Entscheidfindung einzubeziehen seien. Der Vorentscheid des Bundesrates für eine reine Registerzählung mit ergänzenden Stichprobeerhebungen tangiert nicht nur die Erhebungsmethode, sondern betrifft auch den in Artikel 1 des Gesetzes festgeschriebenen Informationsauftrag.</p><p>Der bundesrätliche Vorentscheid hat vor allem in Fachkreisen zu erheblicher Kritik und Vorbehalten geführt. Ich verweise auch auf den Artikel des ehemaligen Direktors des Bundesamtes für Statistik in der "NZZ" vom 6. September 2005, wo von einem "untauglichen und aus politischem Blickwinkel verfehlten Konzept" gesprochen wird. In der Folge haben auch Wissenschafter, welche diese Daten verwerten (Medizin, Geographie, Verkehrswissenschaft), bemängelt, dass Stichprobenerhebungen für ihre Arbeit zu untauglichen Datenbasen führen würden. Auch die Kantone haben sich negativ über die blosse Stichprobenerhebung geäussert, da deren Ergebnisse bezüglich der Bedürfnisse von Kantonen und Gemeinden unbrauchbar sind.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aufgrund welcher Abklärungen hat er seinen Entscheid für eine Änderung der Erhebungsmethode getroffen? Wurden Kosten-Nutzen-Berechnungen für die verschiedenen Varianten durchgeführt und auf welcher Basis? Wurde abgeklärt, welche Kosteneinsparungen unter Beibehaltung eines Vollerhebungsfragebogens möglich sind? Sind Unterlagen zu diesen Abklärungen verfügbar?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Kantone - die gemäss Volkszählungsgesetz das Erhebungsprogramm gemeinsam mit dem Bundesrat festlegen - ausreichende Möglichkeiten hatten, um sich zu den vier Varianten einer modernisierten Volkszählung zu äussern? Gedenkt er auf die grundsätzliche Kritik der Kantone an der von ihm beschlossenen Änderung einzugehen und in welcher Form?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass die beschlossene Änderung mit dem im Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung verfassten Informationsauftrag vereinbar ist? Falls Ja, welche Abklärungen und Argumente liegen dieser Beurteilung zugrunde? Falls Nein, gedenkt er den eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Änderung des Volkszählungsgesetzes vorzulegen und in welchem Zeitrahmen? Werden Massnahmen getroffen, damit bis zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen kein Präjudiz für eine der vier Varianten entsteht und damit eine termingerechte Durchführung möglich bleibt?</p>
- Volkszählung 2010. Systementscheid
Back to List