Via sicura. Investitionen in die Sicherheit der Strasseninfrastruktur
- ShortId
-
05.3620
- Id
-
20053620
- Updated
-
14.11.2025 06:58
- Language
-
de
- Title
-
Via sicura. Investitionen in die Sicherheit der Strasseninfrastruktur
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;Überwachung des Verkehrs;persönliche Freiheit;Strassenunterhalt;Sicherheit im Strassenverkehr;Strassenverkehr
- 1
-
- L03K180301, Strassenverkehr
- L04K18030102, Strassennetz
- L06K070503010402, Strassenunterhalt
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L04K18020407, Überwachung des Verkehrs
- L04K05020506, persönliche Freiheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Sicherheit im Strassenverkehr ist eine der zentralen Komponenten einer glaubwürdigen Verkehrspolitik. Hohe Sicherheit kann es nur geben, wenn die Infrastrukturen eine gute Qualität aufweisen, die fahrberechtigten Personen gut ausgebildet sind und für einen flüssigen Verkehr gesorgt ist. Ausserdem ist ein verantwortliches und bewusstes Fahrverhalten, das mit Massnahmen zur Sensibilisierung und Erziehung der Fahrberechtigten erreicht wird, die beste Garantie für Sicherheit im Strassenverkehr. Die Freisinnig-demokratische Partei verlangt in ihrem verkehrspolitischen Positionspapier "Sichere Arbeitsplätze dank Mobilität", dass die sicherheitsrelevanten Investitionen zur Verbesserung der Strasseninfrastruktur prioritär zu tätigen sind. Den grossen Projekten zur Strassenverkehrssicherheit (ehemals Vision Zero, heute Via sicura) steht die Partei allerdings skeptisch gegenüber, da sie offensichtlich die persönliche Freiheit einschränken und die Wirksamkeit einiger Massnahmen fraglich ist.</p><p>Das Bundesamt für Strassen erarbeitet gegenwärtig seine neue Strassenverkehrssicherheitspolitik. Die Zahlen von 2004 zur Verkehrssicherheit auf Strassen sind so positiv wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Natürlich ist es notwendig, ständig weitere Verbesserungen anzustreben, aber unverhältnismässige Massnahmen, die den Individualverkehr einschränken, sind zu vermeiden. Die Auswirkungen jeder einzelnen Massnahme müssen ganz genau geprüft werden. Jede Extremlösung ist abzulehnen.</p><p>Der vierte Synthesebericht zur neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik, der am 17. Dezember 2004 vom Bundesamt für Strassen veröffentlicht wurde, sieht zwölf Handlungsfelder vor. Auch wenn das Ziel, die Zahl der Unfallopfer zu senken, richtig ist, muss doch die Angemessenheit der geplanten Massnahmen und ihr Beitrag zur Erreichung der gewünschten Ziele objektiv geprüft werden.</p><p>Massnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger bevormunden, sind inakzeptabel. Es geht nicht darum, die Bürgerinnen und Bürger vom Strassenverkehr fernzuhalten, sondern darum, den Strassenverkehr sicherer zu machen.</p><p>Statt die Vorschriften zu vervielfachen und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismässig einzuschränken, sollten die nötigen Investitionen in die Infrastruktur getätigt werden (insbesondere durch die Schaffung eines Infrastrukturfonds). Die extremen Massnahmen sind abzulehnen, und es wäre sicherzustellen, dass die bestehenden Massnahmen richtig angewendet werden.</p>
- <p>Am 23. November 2005 hat der Bundesrat das Handlungsprogramm zur Kenntnis genommen und sich dabei zum Ziel gesetzt, die Zahl der auf der Strasse Getöteten und Verletzten signifikant senken zu wollen. Er hat das UVEK beauftragt, ihm verschiedene Umsetzungsvarianten mit Prioritäten, Kostenschätzungen und Alternativen vorzulegen. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Im Auftrag des Bundesrates hat das UVEK eine Auslegeordnung vorgenommen und in einem partizipativen Prozess unter Mitwirkung von rund 80 Personen aus Fachorganisationen, Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden, Wirtschaft und Politik ein Handlungsprogramm ausgearbeitet, das aufzeigt, mit welchen Strategien und Massnahmen das vom Bundesrat ursprünglich vorgegebene Ziel, die Anzahl im Strassenverkehr getöteter oder schwer verletzter Personen innert zehn Jahren zu halbieren, erreicht werden kann. Vision zero ist kein Handlungsprogramm, sondern eine Sicherheitsphilosophie, die auf der Überzeugung beruht, dass Unfälle mit Toten und Schwerverletzten unter keinen Umständen hingenommen werden dürfen. Dieser Philosophie wird in der Industrie und bei anderen Verkehrsträgern seit Jahrzehnten nachgelebt. Untermauert wird sie auch durch die Bundesverfassung. Artikel 10 der Bundesverfassung statuiert das Recht auf Leben und persönliche Freiheit und schliesst das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit mit ein.</p><p>2. Der Bundesrat hat das Handlungsprogramm zur Kenntnis genommen und das UVEK beauftragt, ihm Umsetzungsvarianten mit Prioritäten, Kostenschätzungen und Alternativen vorzulegen. Dem Verhältnismässigkeitsprinzip wird Rechnung getragen.</p><p>3. Der Bundesrat hat noch keine Entscheide gefällt. Kontroll- und Sanktionierungssysteme betreffen nach dem vom UVEK vorgelegten Handlungsprogramm aber nur eines von zehn vorgeschlagenen Handlungsfeldern. Die Höhe der Zusatzkosten wird von der gewählten Umsetzungsvariante abhängen.</p><p>4. Investitionen in eine sicherheitsmässig verbesserte Strasseninfrastruktur sind meist sehr teuer. Sie bringen aber - im Gegensatz z. B. zu Kontrollen - einen langjährig anhaltenden Sicherheitsgewinn. In Via sicura sind vor allem Verbesserungen bei den Kantons- und Gemeindestrassen vorgesehen. Für entsprechende Bundesbeiträge an derartige Investitionen besteht zurzeit keine umfassende Rechtsgrundlage. Der Bundesrat hat das UVEK u. a. beauftragt, Finanzierungsvorschläge mit Varianten zu erarbeiten.</p><p>5. Auf den Bund entfallen Kosten für die strategische Planung, die Steuerung der Umsetzung, die Koordination der für die Strassenverkehrssicherheit notwendige Forschung und Statistik sowie die für die Rechtsetzung erforderlichen zusätzlichen Mittel. Diese Kosten können zurzeit noch nicht beziffert werden, da sich der Bundesrat noch nicht für eine bestimmte Umsetzungsvariante entschieden hat. Der Einsatz zusätzlicher Mittel hat selbstverständlich im Einklang mit den Zielen der Verwaltungsreform zu erfolgen.</p><p>6. Der Bundesrat hat über einzelne Massnahmen noch keine Beschlüsse gefasst. Das UVEK erarbeitet derzeit Umsetzungsvarianten mit Prioritäten, Kostenschätzungen und Alternativen. Eine Priorisierung der Massnahmen soll dabei nach Massgabe der Wirksamkeit sowie des Zeit- und Kostenaufwandes erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind die neuen Massnahmen, die im Rahmen von Via sicura vorgesehen sind, von dem wenig realitätsnahen Geist geprägt, der schon die Urheber des Programms Vision Zero beflügelt hat, oder sind sie das Ergebnis eines pragmatischeren Vorgehens?</p><p>2. Auf welche Kriterien hat sich der Bundesrat bei der Interessenabwägung zwischen seinen berechtigten Zielen im Bereich der Strassenverkehrssicherheit und der Einschränkung der individuellen Freiheiten gestützt (Verhältnismässigkeitsprinzip)?</p><p>3. Setzt der Bundesrat auch weiterhin hauptsächlich auf zusätzliche einschränkende Massnahmen in der Art, wie sie im vierten Synthesebericht unter dem Titel "Kontroll-/Sanktionierungssysteme" aufgeführt werden? Wie hoch sind die Zusatzkosten für diese Massnahmen, sowohl für die Kantone wie für den Bund?</p><p>4. Wird der Bundesrat endlich das Schwergewicht auf Investitionen in die Strasseninfrastruktur (insbesondere Untersuchung und Beseitigung der potenziellen Gefahrenstellen und der Unfallschwerpunkte) legen, da diese Investitionen im Hinblick auf eine Erhöhung der Sicherheit von zentraler Bedeutung sind? Wenn ja, ist er bereit, diese Investitionen ohne eine Erhöhung der Steuern und Abgaben über die Reserven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (rund 3,8 Milliarden Franken!) zu finanzieren?</p><p>5. Der Bundesrat hat zu Recht eine weitreichende Verwaltungsreform begonnen. Ist er auch der Ansicht, dass die zahlreichen in Via sicura vorgesehenen Kontrollmassnahmen zu einem Anwachsen des Verwaltungsapparates des Bundes beitragen und so mit den Zielen der Verwaltungsreform in Konflikt geraten könnten?</p><p>6. Wie stellt sich der Bundesrat die konkrete Umsetzung der vorgesehenen Kontrollmassnahmen vor, da doch die Kantone nur über begrenzte Ressourcen verfügen, insbesondere bei den Polizeikräften?</p>
- Via sicura. Investitionen in die Sicherheit der Strasseninfrastruktur
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Sicherheit im Strassenverkehr ist eine der zentralen Komponenten einer glaubwürdigen Verkehrspolitik. Hohe Sicherheit kann es nur geben, wenn die Infrastrukturen eine gute Qualität aufweisen, die fahrberechtigten Personen gut ausgebildet sind und für einen flüssigen Verkehr gesorgt ist. Ausserdem ist ein verantwortliches und bewusstes Fahrverhalten, das mit Massnahmen zur Sensibilisierung und Erziehung der Fahrberechtigten erreicht wird, die beste Garantie für Sicherheit im Strassenverkehr. Die Freisinnig-demokratische Partei verlangt in ihrem verkehrspolitischen Positionspapier "Sichere Arbeitsplätze dank Mobilität", dass die sicherheitsrelevanten Investitionen zur Verbesserung der Strasseninfrastruktur prioritär zu tätigen sind. Den grossen Projekten zur Strassenverkehrssicherheit (ehemals Vision Zero, heute Via sicura) steht die Partei allerdings skeptisch gegenüber, da sie offensichtlich die persönliche Freiheit einschränken und die Wirksamkeit einiger Massnahmen fraglich ist.</p><p>Das Bundesamt für Strassen erarbeitet gegenwärtig seine neue Strassenverkehrssicherheitspolitik. Die Zahlen von 2004 zur Verkehrssicherheit auf Strassen sind so positiv wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Natürlich ist es notwendig, ständig weitere Verbesserungen anzustreben, aber unverhältnismässige Massnahmen, die den Individualverkehr einschränken, sind zu vermeiden. Die Auswirkungen jeder einzelnen Massnahme müssen ganz genau geprüft werden. Jede Extremlösung ist abzulehnen.</p><p>Der vierte Synthesebericht zur neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik, der am 17. Dezember 2004 vom Bundesamt für Strassen veröffentlicht wurde, sieht zwölf Handlungsfelder vor. Auch wenn das Ziel, die Zahl der Unfallopfer zu senken, richtig ist, muss doch die Angemessenheit der geplanten Massnahmen und ihr Beitrag zur Erreichung der gewünschten Ziele objektiv geprüft werden.</p><p>Massnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger bevormunden, sind inakzeptabel. Es geht nicht darum, die Bürgerinnen und Bürger vom Strassenverkehr fernzuhalten, sondern darum, den Strassenverkehr sicherer zu machen.</p><p>Statt die Vorschriften zu vervielfachen und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismässig einzuschränken, sollten die nötigen Investitionen in die Infrastruktur getätigt werden (insbesondere durch die Schaffung eines Infrastrukturfonds). Die extremen Massnahmen sind abzulehnen, und es wäre sicherzustellen, dass die bestehenden Massnahmen richtig angewendet werden.</p>
- <p>Am 23. November 2005 hat der Bundesrat das Handlungsprogramm zur Kenntnis genommen und sich dabei zum Ziel gesetzt, die Zahl der auf der Strasse Getöteten und Verletzten signifikant senken zu wollen. Er hat das UVEK beauftragt, ihm verschiedene Umsetzungsvarianten mit Prioritäten, Kostenschätzungen und Alternativen vorzulegen. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Im Auftrag des Bundesrates hat das UVEK eine Auslegeordnung vorgenommen und in einem partizipativen Prozess unter Mitwirkung von rund 80 Personen aus Fachorganisationen, Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden, Wirtschaft und Politik ein Handlungsprogramm ausgearbeitet, das aufzeigt, mit welchen Strategien und Massnahmen das vom Bundesrat ursprünglich vorgegebene Ziel, die Anzahl im Strassenverkehr getöteter oder schwer verletzter Personen innert zehn Jahren zu halbieren, erreicht werden kann. Vision zero ist kein Handlungsprogramm, sondern eine Sicherheitsphilosophie, die auf der Überzeugung beruht, dass Unfälle mit Toten und Schwerverletzten unter keinen Umständen hingenommen werden dürfen. Dieser Philosophie wird in der Industrie und bei anderen Verkehrsträgern seit Jahrzehnten nachgelebt. Untermauert wird sie auch durch die Bundesverfassung. Artikel 10 der Bundesverfassung statuiert das Recht auf Leben und persönliche Freiheit und schliesst das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit mit ein.</p><p>2. Der Bundesrat hat das Handlungsprogramm zur Kenntnis genommen und das UVEK beauftragt, ihm Umsetzungsvarianten mit Prioritäten, Kostenschätzungen und Alternativen vorzulegen. Dem Verhältnismässigkeitsprinzip wird Rechnung getragen.</p><p>3. Der Bundesrat hat noch keine Entscheide gefällt. Kontroll- und Sanktionierungssysteme betreffen nach dem vom UVEK vorgelegten Handlungsprogramm aber nur eines von zehn vorgeschlagenen Handlungsfeldern. Die Höhe der Zusatzkosten wird von der gewählten Umsetzungsvariante abhängen.</p><p>4. Investitionen in eine sicherheitsmässig verbesserte Strasseninfrastruktur sind meist sehr teuer. Sie bringen aber - im Gegensatz z. B. zu Kontrollen - einen langjährig anhaltenden Sicherheitsgewinn. In Via sicura sind vor allem Verbesserungen bei den Kantons- und Gemeindestrassen vorgesehen. Für entsprechende Bundesbeiträge an derartige Investitionen besteht zurzeit keine umfassende Rechtsgrundlage. Der Bundesrat hat das UVEK u. a. beauftragt, Finanzierungsvorschläge mit Varianten zu erarbeiten.</p><p>5. Auf den Bund entfallen Kosten für die strategische Planung, die Steuerung der Umsetzung, die Koordination der für die Strassenverkehrssicherheit notwendige Forschung und Statistik sowie die für die Rechtsetzung erforderlichen zusätzlichen Mittel. Diese Kosten können zurzeit noch nicht beziffert werden, da sich der Bundesrat noch nicht für eine bestimmte Umsetzungsvariante entschieden hat. Der Einsatz zusätzlicher Mittel hat selbstverständlich im Einklang mit den Zielen der Verwaltungsreform zu erfolgen.</p><p>6. Der Bundesrat hat über einzelne Massnahmen noch keine Beschlüsse gefasst. Das UVEK erarbeitet derzeit Umsetzungsvarianten mit Prioritäten, Kostenschätzungen und Alternativen. Eine Priorisierung der Massnahmen soll dabei nach Massgabe der Wirksamkeit sowie des Zeit- und Kostenaufwandes erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind die neuen Massnahmen, die im Rahmen von Via sicura vorgesehen sind, von dem wenig realitätsnahen Geist geprägt, der schon die Urheber des Programms Vision Zero beflügelt hat, oder sind sie das Ergebnis eines pragmatischeren Vorgehens?</p><p>2. Auf welche Kriterien hat sich der Bundesrat bei der Interessenabwägung zwischen seinen berechtigten Zielen im Bereich der Strassenverkehrssicherheit und der Einschränkung der individuellen Freiheiten gestützt (Verhältnismässigkeitsprinzip)?</p><p>3. Setzt der Bundesrat auch weiterhin hauptsächlich auf zusätzliche einschränkende Massnahmen in der Art, wie sie im vierten Synthesebericht unter dem Titel "Kontroll-/Sanktionierungssysteme" aufgeführt werden? Wie hoch sind die Zusatzkosten für diese Massnahmen, sowohl für die Kantone wie für den Bund?</p><p>4. Wird der Bundesrat endlich das Schwergewicht auf Investitionen in die Strasseninfrastruktur (insbesondere Untersuchung und Beseitigung der potenziellen Gefahrenstellen und der Unfallschwerpunkte) legen, da diese Investitionen im Hinblick auf eine Erhöhung der Sicherheit von zentraler Bedeutung sind? Wenn ja, ist er bereit, diese Investitionen ohne eine Erhöhung der Steuern und Abgaben über die Reserven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (rund 3,8 Milliarden Franken!) zu finanzieren?</p><p>5. Der Bundesrat hat zu Recht eine weitreichende Verwaltungsreform begonnen. Ist er auch der Ansicht, dass die zahlreichen in Via sicura vorgesehenen Kontrollmassnahmen zu einem Anwachsen des Verwaltungsapparates des Bundes beitragen und so mit den Zielen der Verwaltungsreform in Konflikt geraten könnten?</p><p>6. Wie stellt sich der Bundesrat die konkrete Umsetzung der vorgesehenen Kontrollmassnahmen vor, da doch die Kantone nur über begrenzte Ressourcen verfügen, insbesondere bei den Polizeikräften?</p>
- Via sicura. Investitionen in die Sicherheit der Strasseninfrastruktur
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