Agrarprodukte mit Herkunftsbezeichnung, insbesondere AOC-Weine. Förderung

ShortId
05.3621
Id
20053621
Updated
28.07.2023 13:00
Language
de
Title
Agrarprodukte mit Herkunftsbezeichnung, insbesondere AOC-Weine. Förderung
AdditionalIndexing
55;Ursprungsbezeichnung;Wein;Absatzförderung;Weinbau;Förderung des Handels;landwirtschaftliche Produkte
1
  • L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
  • L02K1402, landwirtschaftliche Produkte
  • L05K1401010116, Weinbau
  • L06K140201010104, Wein
  • L05K0701010301, Absatzförderung
  • L05K0701030305, Förderung des Handels
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Landwirtschaft steht seit 2004 und bis 2007 unter dem Regime der Agrarpolitik "AP 2007". In der Botschaft vom 29. Mai 2002 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("Agrarpolitik 2007") hat der Bundesrat ausgeführt, dass die Öffnung der Grenzen den Weinmarkt stark beeinflusst hat. Er schlug als Strategie für den Weinbau vor, die Anbauflächen für gewisse Rebsorten zu vermindern, die Absatzförderung beim Export weiterzuführen und neu Bundeshilfen für die Absatzförderung im Inland zu gewähren.</p><p>Parallel dazu schlug der Bundesrat vor, den Rebbaufonds, der noch über mehr als 35 Millionen Franken enthielt, aufzuheben, wobei allerdings die Zollanteile beibehalten wurden, die für diesen bestimmt waren. Da aus dem Rebbaufonds u. a. auch Exportförderungsmassnahmen mit 5 Millionen Franken unterstützt worden sind, schlug der Bundesrat vor, zum Ausgleich die Mittel, die jährlich für die Absatzförderung zur Verfügung gestellt und gestützt auf Artikel 12 LwG ausgerichtet werden, auf 60 bis 65 Millionen Franken zu erhöhen und daraus auch die Absatzförderung für Wein im In- und Ausland finanziell zu unterstützen.</p><p>Der Bundesrat unterstrich die strategische Bedeutung der Absatzförderung und zeigte sich befriedigt über die positiven Erfahrungen, die seit deren Einführung 1999 gemacht worden waren. Er schloss daraus, dass die Beiträge an derartige Massnahmen nicht vermindert werden sollten.</p><p>Die Weinwirtschaft spürt stark die Auswirkungen der Importliberalisierung seit dem 1. Januar 2001. Der Verkauf von Schweizer Weinen erleidet aufgrund der Konkurrenz durch Importweine sowohl mengenmässig als auch preislich Einbussen. Die ausländischen Exporteure, vor allem aus Europa, erhalten seit vielen Jahren bedeutende Hilfen für die Förderung des Absatzes ihrer Weine auf dem Schweizer Markt. Der Bund hat sich bis 2004 geweigert, die Absatzförderung für Schweizer Weine im Inland zu unterstützen, obwohl 99 Prozent unserer Weinproduktion in der Schweiz verkauft werden. Aus diesem Grunde sind die Schweizer Weine bei den eigenen Konsumenten nur ungenügend bekannt. Es ist dringend notwendig, Fördermassnahmen zu entwickeln, um die Stellung der Schweizer Weine im Inland zu verbessern. Dies erfordert grosse Investitionen, welche die Branche angesichts ihrer Verluste aufgrund der erwähnten Konkurrenz nicht allein aufbringen kann. Eine Finanzhilfe des Bundes in der gleichen Höhe wie die Investitionen, welche der Sektor selbst aufbringt, ist unbedingt erforderlich.</p><p>Der Zahlungsrahmen, der 2006 für die Absatzförderung bestimmt ist, soll auf 55,6 Millionen Franken reduziert werden. Die Folge ist, dass zahlreiche Förderungsvorhaben aus verschiedenen Bereichen zu weniger als 50 Prozent vom Bund unterstützt werden, vor allem das Förderungsvorhaben, das vom Schweizer Branchenverband Wein eingereicht worden ist. Diese Entwicklung widerspricht den Zielen von "AP 2007" und schadet der Weinwirtschaft angesichts der starken Konkurrenz durch ausländische Weine in höchstem Masse.</p><p>Wenn die bewilligten ordentlichen Kredite des BLW nicht ausreichen, um 2006 und 2007 einen Beitrag des Bundes an Förderungsmassnahmen zugunsten des Weines im Umfang von 50 Prozent beizubehalten, muss ein Sonderkredit gesprochen werden.</p>
  • <p>1. Die Absatzförderungsmassnahmen sind im zunehmend liberalisierten Markt von zentraler Bedeutung. Sie können eine Hebelwirkung ausüben, um mehr Wertschöpfung zu generieren, und sind WTO-rechtlich unproblematisch. Kein industrialisiertes Land verzichtet auf die finanzielle Förderung des Agrarmarketings. Der Bundesrat hält in seiner Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005 zur "Agrarpolitik 2011" ("AP 2011") an einer effizienten Absatzförderung für Agrarprodukte und deren Mitfinanzierung durch den Bund fest. Er unterbreitet Vorschläge zur Optimierung dieses Instrumentariums. Eine Aufstockung der Mittel ist jedoch aufgrund der finanzpolitischen Vorgaben nicht möglich.</p><p>Die Marketingkommunikation für Produkte mit einer besonderen Qualität (AOC, IGP, Bioprodukte) ist im Kontext der Vermarktung von Schweizer Agrarprodukten von herausragender Bedeutung, da diese als eigentliche Botschafter für unsere Qualitätsproduktion fungieren können. Die Kommunikation für diese Erzeugnisse wird bereits heute subsidiär mitfinanziert. Eine noch stärkere Koordination zwischen den verschiedenen Absatzförderungsprojekten und damit eine verbesserte Effizienz sind Ziele der im Rahmen der "AP 2011" eingeleiteten Massnahmen. Die Mittelzuordnung des Absatzförderungsbudgets auf einzelne Themen und Produktegruppen soll sich dabei weiterhin nach der Investitionsattraktivität einerseits und nach der erbrachten Eigenfinanzierung der entsprechenden Branchen andererseits richten.</p><p>2. Die Finanzhilfe des Bunds an die Absatzförderung beträgt heute generell maximal 50 Prozent der anrechenbaren Projektkosten. Im Rahmen der Vernehmlassung zur "AP 2011" schlägt der Bundesrat vor, diesen Ansatz zu differenzieren. Der Bundesrat wird sich nach der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse in der Botschaft zu dieser Frage des Interpellanten äussern.</p><p>3. Die subsidiäre Unterstützung der Absatzförderung von inländischem Wein in der Schweiz ist erst seit dem Jahre 2004 durch eine Änderung der Weinverordnung im Rahmen der "Agrarpolitik 2007" (BBl 2002 4721) ermöglicht worden. Der Grund für diesen Strategiewechsel waren die geänderten Importbestimmungen. Die schrittweise Öffnung der Grenzen seit 1995, die in der Zusammenlegung der Kontingente für Rot- und Weisswein auf den 1. Januar 2001 mündete, führte zu einem erhöhten Konkurrenzdruck. Der Bund kann nicht zwischen den Produktegruppen unterschiedliche Marktöffnungsszenarien mit differenzierten Beitragssätzen in der Absatzförderung im Nachhinein kompensieren.</p><p>4. Die für die "AP 2011" vorgesehenen finanziellen Mittel liegen tiefer als diejenigen im Rahmen der "AP 2007". Diese Reduktion wird auch die Absatzförderung tangieren. Die Weinwirtschaft ist daher gefordert, ihre zukünftigen Absatzförderungsmassnahmen so effizient zu gestalten, dass auch mit geringeren Bundesmitteln ein optimales Resultat erzielt wird. Der Bundesrat ist im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit, die Branche auf diesem Weg weiterhin zu unterstützen, ohne dabei einen Widerspruch zu den nationalen Präventionskampagnen des Bundes entstehen zu lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen zur Förderung des Absatzes von Landwirtschaftsprodukten mit starker Identität, wie Produkte mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC) und insbesondere AOC-Weine?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Unterstützung der Absatzförderung für landwirtschaftliche Produkte durch den Bund auf der bisherigen Höhe beizubehalten, was bedeuten würde, dass sich der Bund zu 50 Prozent an den anrechenbaren Kosten der Absatzförderungsvorhaben aus den verschiedenen Sektoren beteiligt; damit könnten die in den einzelnen Sektoren investierten Mittel für die Absatzförderung verdoppelt werden.</p><p>3. Der Weinmarkt ist seit 2001 faktisch vollständig liberalisiert. Ist sich der Bundesrat in diesem Zusammenhang bewusst, dass durch die Verweigerung jeder Unterstützung von Fördermassnahmen für Schweizer Weine im Inland bis 2003 die Absatzförderung für Schweizer Weine im Inland gegenüber ausländischen Weinen ins Hintertreffen geraten ist?</p><p>4. Erachtet es der Bundesrat als notwendig, Sonderkredite freizugeben, damit dieser Rückstand in der Marktpositionierung wieder aufgeholt werden kann?</p>
  • Agrarprodukte mit Herkunftsbezeichnung, insbesondere AOC-Weine. Förderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Landwirtschaft steht seit 2004 und bis 2007 unter dem Regime der Agrarpolitik "AP 2007". In der Botschaft vom 29. Mai 2002 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("Agrarpolitik 2007") hat der Bundesrat ausgeführt, dass die Öffnung der Grenzen den Weinmarkt stark beeinflusst hat. Er schlug als Strategie für den Weinbau vor, die Anbauflächen für gewisse Rebsorten zu vermindern, die Absatzförderung beim Export weiterzuführen und neu Bundeshilfen für die Absatzförderung im Inland zu gewähren.</p><p>Parallel dazu schlug der Bundesrat vor, den Rebbaufonds, der noch über mehr als 35 Millionen Franken enthielt, aufzuheben, wobei allerdings die Zollanteile beibehalten wurden, die für diesen bestimmt waren. Da aus dem Rebbaufonds u. a. auch Exportförderungsmassnahmen mit 5 Millionen Franken unterstützt worden sind, schlug der Bundesrat vor, zum Ausgleich die Mittel, die jährlich für die Absatzförderung zur Verfügung gestellt und gestützt auf Artikel 12 LwG ausgerichtet werden, auf 60 bis 65 Millionen Franken zu erhöhen und daraus auch die Absatzförderung für Wein im In- und Ausland finanziell zu unterstützen.</p><p>Der Bundesrat unterstrich die strategische Bedeutung der Absatzförderung und zeigte sich befriedigt über die positiven Erfahrungen, die seit deren Einführung 1999 gemacht worden waren. Er schloss daraus, dass die Beiträge an derartige Massnahmen nicht vermindert werden sollten.</p><p>Die Weinwirtschaft spürt stark die Auswirkungen der Importliberalisierung seit dem 1. Januar 2001. Der Verkauf von Schweizer Weinen erleidet aufgrund der Konkurrenz durch Importweine sowohl mengenmässig als auch preislich Einbussen. Die ausländischen Exporteure, vor allem aus Europa, erhalten seit vielen Jahren bedeutende Hilfen für die Förderung des Absatzes ihrer Weine auf dem Schweizer Markt. Der Bund hat sich bis 2004 geweigert, die Absatzförderung für Schweizer Weine im Inland zu unterstützen, obwohl 99 Prozent unserer Weinproduktion in der Schweiz verkauft werden. Aus diesem Grunde sind die Schweizer Weine bei den eigenen Konsumenten nur ungenügend bekannt. Es ist dringend notwendig, Fördermassnahmen zu entwickeln, um die Stellung der Schweizer Weine im Inland zu verbessern. Dies erfordert grosse Investitionen, welche die Branche angesichts ihrer Verluste aufgrund der erwähnten Konkurrenz nicht allein aufbringen kann. Eine Finanzhilfe des Bundes in der gleichen Höhe wie die Investitionen, welche der Sektor selbst aufbringt, ist unbedingt erforderlich.</p><p>Der Zahlungsrahmen, der 2006 für die Absatzförderung bestimmt ist, soll auf 55,6 Millionen Franken reduziert werden. Die Folge ist, dass zahlreiche Förderungsvorhaben aus verschiedenen Bereichen zu weniger als 50 Prozent vom Bund unterstützt werden, vor allem das Förderungsvorhaben, das vom Schweizer Branchenverband Wein eingereicht worden ist. Diese Entwicklung widerspricht den Zielen von "AP 2007" und schadet der Weinwirtschaft angesichts der starken Konkurrenz durch ausländische Weine in höchstem Masse.</p><p>Wenn die bewilligten ordentlichen Kredite des BLW nicht ausreichen, um 2006 und 2007 einen Beitrag des Bundes an Förderungsmassnahmen zugunsten des Weines im Umfang von 50 Prozent beizubehalten, muss ein Sonderkredit gesprochen werden.</p>
    • <p>1. Die Absatzförderungsmassnahmen sind im zunehmend liberalisierten Markt von zentraler Bedeutung. Sie können eine Hebelwirkung ausüben, um mehr Wertschöpfung zu generieren, und sind WTO-rechtlich unproblematisch. Kein industrialisiertes Land verzichtet auf die finanzielle Förderung des Agrarmarketings. Der Bundesrat hält in seiner Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005 zur "Agrarpolitik 2011" ("AP 2011") an einer effizienten Absatzförderung für Agrarprodukte und deren Mitfinanzierung durch den Bund fest. Er unterbreitet Vorschläge zur Optimierung dieses Instrumentariums. Eine Aufstockung der Mittel ist jedoch aufgrund der finanzpolitischen Vorgaben nicht möglich.</p><p>Die Marketingkommunikation für Produkte mit einer besonderen Qualität (AOC, IGP, Bioprodukte) ist im Kontext der Vermarktung von Schweizer Agrarprodukten von herausragender Bedeutung, da diese als eigentliche Botschafter für unsere Qualitätsproduktion fungieren können. Die Kommunikation für diese Erzeugnisse wird bereits heute subsidiär mitfinanziert. Eine noch stärkere Koordination zwischen den verschiedenen Absatzförderungsprojekten und damit eine verbesserte Effizienz sind Ziele der im Rahmen der "AP 2011" eingeleiteten Massnahmen. Die Mittelzuordnung des Absatzförderungsbudgets auf einzelne Themen und Produktegruppen soll sich dabei weiterhin nach der Investitionsattraktivität einerseits und nach der erbrachten Eigenfinanzierung der entsprechenden Branchen andererseits richten.</p><p>2. Die Finanzhilfe des Bunds an die Absatzförderung beträgt heute generell maximal 50 Prozent der anrechenbaren Projektkosten. Im Rahmen der Vernehmlassung zur "AP 2011" schlägt der Bundesrat vor, diesen Ansatz zu differenzieren. Der Bundesrat wird sich nach der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse in der Botschaft zu dieser Frage des Interpellanten äussern.</p><p>3. Die subsidiäre Unterstützung der Absatzförderung von inländischem Wein in der Schweiz ist erst seit dem Jahre 2004 durch eine Änderung der Weinverordnung im Rahmen der "Agrarpolitik 2007" (BBl 2002 4721) ermöglicht worden. Der Grund für diesen Strategiewechsel waren die geänderten Importbestimmungen. Die schrittweise Öffnung der Grenzen seit 1995, die in der Zusammenlegung der Kontingente für Rot- und Weisswein auf den 1. Januar 2001 mündete, führte zu einem erhöhten Konkurrenzdruck. Der Bund kann nicht zwischen den Produktegruppen unterschiedliche Marktöffnungsszenarien mit differenzierten Beitragssätzen in der Absatzförderung im Nachhinein kompensieren.</p><p>4. Die für die "AP 2011" vorgesehenen finanziellen Mittel liegen tiefer als diejenigen im Rahmen der "AP 2007". Diese Reduktion wird auch die Absatzförderung tangieren. Die Weinwirtschaft ist daher gefordert, ihre zukünftigen Absatzförderungsmassnahmen so effizient zu gestalten, dass auch mit geringeren Bundesmitteln ein optimales Resultat erzielt wird. Der Bundesrat ist im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit, die Branche auf diesem Weg weiterhin zu unterstützen, ohne dabei einen Widerspruch zu den nationalen Präventionskampagnen des Bundes entstehen zu lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen zur Förderung des Absatzes von Landwirtschaftsprodukten mit starker Identität, wie Produkte mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC) und insbesondere AOC-Weine?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Unterstützung der Absatzförderung für landwirtschaftliche Produkte durch den Bund auf der bisherigen Höhe beizubehalten, was bedeuten würde, dass sich der Bund zu 50 Prozent an den anrechenbaren Kosten der Absatzförderungsvorhaben aus den verschiedenen Sektoren beteiligt; damit könnten die in den einzelnen Sektoren investierten Mittel für die Absatzförderung verdoppelt werden.</p><p>3. Der Weinmarkt ist seit 2001 faktisch vollständig liberalisiert. Ist sich der Bundesrat in diesem Zusammenhang bewusst, dass durch die Verweigerung jeder Unterstützung von Fördermassnahmen für Schweizer Weine im Inland bis 2003 die Absatzförderung für Schweizer Weine im Inland gegenüber ausländischen Weinen ins Hintertreffen geraten ist?</p><p>4. Erachtet es der Bundesrat als notwendig, Sonderkredite freizugeben, damit dieser Rückstand in der Marktpositionierung wieder aufgeholt werden kann?</p>
    • Agrarprodukte mit Herkunftsbezeichnung, insbesondere AOC-Weine. Förderung

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