Filzverdächtige Beziehungen in der Sektion Aids des BAG

ShortId
05.3627
Id
20053627
Updated
28.07.2023 08:33
Language
de
Title
Filzverdächtige Beziehungen in der Sektion Aids des BAG
AdditionalIndexing
04;2841;Vetternwirtschaft;Bundesamt für Gesundheit;AIDS;Submissionswesen;Doppelbeschäftigung;Gütezeichen;Interessenkonflikt;Führungskraft
1
  • L04K08020338, Vetternwirtschaft
  • L04K08040103, Bundesamt für Gesundheit
  • L04K01050101, AIDS
  • L05K0701010304, Gütezeichen
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L05K0702030206, Doppelbeschäftigung
  • L05K0702020204, Führungskraft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Leiter der Sektion Aids des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) leitet die Sektion seit dem 1. Dezember 2002. Schon bei seiner Anstellung hat er seinen Arbeitgeber informiert, dass er den Verein Gütesiegel für Präservative seit dessen Gründung im Jahr 1989 ehrenamtlich präsidiert. Mitglieder des Vereins sind vier Organisationen, die ein Interesse an der Qualitätssicherung von Präservativen haben: Stiftung für Konsumentenschutz, Fédération romande des consommateurs, Schweizerische Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Aidshilfe Schweiz. Firmen und Einzelpersonen sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Der Verein wurde 1989 gegründet, um Firmen, die sich freiwillig an die damalige Schweizer Norm für Präservative hielten, zu belohnen.</p><p>Vor Inkrafttreten der einschlägigen rechtlichen Grundlagen (Präservativ-Verordnung, 1995; erste Medizinprodukteverordung, 1996) bestanden keine Vorschriften bezüglich Qualität von Präservativen. Die Einhaltung der Schweizer Norm für Präservative war freiwillig. Seit Inkrafttreten der Medizinprodukteverordnung müssen Präservative die Europäische Norm für Präservative (früher EN 600, heute EN ISO 4074) erfüllen, um in der Schweiz in Verkehr gebracht werden zu dürfen.</p><p>Die Tätigkeit des Vereins Gütesiegel für Präservative beschränkt sich auf freiwillige privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Verein und Firmen über die Markennutzung. Der Verein verleiht das als Marke eingetragene OK-Gütesiegel an Firmen, die sich vertraglich verpflichten, die strengen Anforderungen des Vereins einzuhalten. Das OK-Gütesiegel erinnert an das Logo der Stop-Aids-Kampagne und wurde durch die Kampagne bis 1995 auch immer wieder thematisiert. Der Verein hat seine Tätigkeit über 1995 weiter geführt, weil die heute gültige Norm viel weniger streng ist als die frühere Schweizer Norm. Präservative, die die Medizinprodukteverordnung erfüllen, gelten als genügend. Präservative, die die strengen Anforderungen des Gütesiegels erfüllen, gelten als gut bis sehr gut.</p><p>Da Präservative gemäss Euro-Norm lochfrei sein müssen, besteht Gewähr, dass keine defekten Präservative im Handel zu finden sind, sofern sie unter Einhaltung der Anforderungen der Medizinprodukteverordnung in Verkehr gebracht wurden. Über die Einhaltung der Medizinprodukteverordnung wacht Swissmedic mit seltenen Stichproben.</p><p>1. Der Bundesrat kann in der Aussage keine beschönigende Wertung entdecken. Präservative, welche der Euro-Norm entsprechen, erfüllen die Bestimmungen der Medizinprodukteverordnung und sind somit mindestens "befriedigend".</p><p>2. Der Bund pflegt zu keiner Herstellerfirma von Präservativen eine Geschäftsbeziehung. Allfälliges und punktuelles Sponsoring zwischen Präservativherstellern und der Love-Life-Stop-Aids-Kampagne wird von der Sektion Kampagnen des BAG betreut und abgewickelt.</p><p>3. Die Sektion Aids hat und hatte zu keiner Herstellerfirma von Präservativen Geschäftskontakte.</p><p>4. Die Marke Hot Rubber gehört der Aidshilfe Schweiz. Der Leiter der Sektion Aids ist weder an der Aidshilfe Schweiz noch an der Marke Hot Rubber in irgendeiner Form beteiligt. Lizenzen für Produktion und Vertrieb von Präservativen unter der Marke Hot Rubber vergibt die Aidshilfe Schweiz unabhängig von der Bundesverwaltung.</p><p>5. Da keine Geschäftsbeziehungen zu Herstellerfirmen von Präservativen bestehen, sind Unabhängigkeit und Rechtmässigkeit nicht infrage gestellt.</p><p>6. Da keine Geschäftsbeziehungen bestehen oder bestanden, entfällt der Gegenstand einer Untersuchung.</p><p>7. Präservative, die gemäss Medizinprodukteverordnung die Euro-Norm erfüllen, sind in jedem Fall qualitativ genügend. Deshalb wird das private OK-Gütesiegel seit 1995 nicht mehr öffentlich beworben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 20. April 2005 veröffentlichte der "K-Tipp" einen Kondom-Produkte-Test. Die meisten Produkte schnitten gut oder sehr gut ab. Nur wenige erhielten die Note befriedigend. Eine der nur befriedigenden Marken war Hot Rubber Classic. Der Kommentar dazu seitens des Leiters der Sektion Aids, welcher gleichzeitig noch im Verein Gütesiegel Schweiz sitzt, war laut "K-Tipp" der Folgende: ".... und Hot Rubber Classic erfüllen in unseren Stichproben regelmässig die Bestimmungen." Diese Äusserung veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht überrascht über diese beschönigende Beurteilung durch den für Aidsprävention zuständigen Sektionsleiter?</p><p>2. Erachtet es der Bundesrat nicht als problematisch, wenn ein Sektionsleiter in einem Qualitätsprüfungsorgan sitzt, in welchem Produkte beurteilt werden, zu welchen der Bund Geschäftsbeziehungen pflegt?</p><p>3. Warum hatte die Sektion Aids in der Vergangenheit vor allem mit Hot Rubber Geschäftskontakte, obwohl bessere und günstigere Produkte auf dem Markt sind?</p><p>4. In Expertenkreisen wird verschiedentlich die Aussage gemacht, der Leiter der Sektion Aids verfüge über eine erhebliche Beteiligung an der Marke Hot Rubber. Hat der Bundesrat Kenntnis von einer Beteiligung des Leiters der Sektion Aids an der Marke Hot Rubber bzw. ist diese Aussage korrekt?</p><p>5. Kann der Bundesrat aufgrund obiger Tatsache für die Unabhängigkeit und Rechtmässigkeit der Vergabepraxis der Sektion Aids des BAG garantieren?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, die Vergabepraxis in den letzten fünf Jahren einer Untersuchung zu unterstellen?</p><p>7. Ist sich der Bundesrat der möglichen Folgen durch die Anwendung von qualitativ ungenügenden Produkten in der Aidsprävention bewusst?</p>
  • Filzverdächtige Beziehungen in der Sektion Aids des BAG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Leiter der Sektion Aids des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) leitet die Sektion seit dem 1. Dezember 2002. Schon bei seiner Anstellung hat er seinen Arbeitgeber informiert, dass er den Verein Gütesiegel für Präservative seit dessen Gründung im Jahr 1989 ehrenamtlich präsidiert. Mitglieder des Vereins sind vier Organisationen, die ein Interesse an der Qualitätssicherung von Präservativen haben: Stiftung für Konsumentenschutz, Fédération romande des consommateurs, Schweizerische Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Aidshilfe Schweiz. Firmen und Einzelpersonen sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Der Verein wurde 1989 gegründet, um Firmen, die sich freiwillig an die damalige Schweizer Norm für Präservative hielten, zu belohnen.</p><p>Vor Inkrafttreten der einschlägigen rechtlichen Grundlagen (Präservativ-Verordnung, 1995; erste Medizinprodukteverordung, 1996) bestanden keine Vorschriften bezüglich Qualität von Präservativen. Die Einhaltung der Schweizer Norm für Präservative war freiwillig. Seit Inkrafttreten der Medizinprodukteverordnung müssen Präservative die Europäische Norm für Präservative (früher EN 600, heute EN ISO 4074) erfüllen, um in der Schweiz in Verkehr gebracht werden zu dürfen.</p><p>Die Tätigkeit des Vereins Gütesiegel für Präservative beschränkt sich auf freiwillige privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Verein und Firmen über die Markennutzung. Der Verein verleiht das als Marke eingetragene OK-Gütesiegel an Firmen, die sich vertraglich verpflichten, die strengen Anforderungen des Vereins einzuhalten. Das OK-Gütesiegel erinnert an das Logo der Stop-Aids-Kampagne und wurde durch die Kampagne bis 1995 auch immer wieder thematisiert. Der Verein hat seine Tätigkeit über 1995 weiter geführt, weil die heute gültige Norm viel weniger streng ist als die frühere Schweizer Norm. Präservative, die die Medizinprodukteverordnung erfüllen, gelten als genügend. Präservative, die die strengen Anforderungen des Gütesiegels erfüllen, gelten als gut bis sehr gut.</p><p>Da Präservative gemäss Euro-Norm lochfrei sein müssen, besteht Gewähr, dass keine defekten Präservative im Handel zu finden sind, sofern sie unter Einhaltung der Anforderungen der Medizinprodukteverordnung in Verkehr gebracht wurden. Über die Einhaltung der Medizinprodukteverordnung wacht Swissmedic mit seltenen Stichproben.</p><p>1. Der Bundesrat kann in der Aussage keine beschönigende Wertung entdecken. Präservative, welche der Euro-Norm entsprechen, erfüllen die Bestimmungen der Medizinprodukteverordnung und sind somit mindestens "befriedigend".</p><p>2. Der Bund pflegt zu keiner Herstellerfirma von Präservativen eine Geschäftsbeziehung. Allfälliges und punktuelles Sponsoring zwischen Präservativherstellern und der Love-Life-Stop-Aids-Kampagne wird von der Sektion Kampagnen des BAG betreut und abgewickelt.</p><p>3. Die Sektion Aids hat und hatte zu keiner Herstellerfirma von Präservativen Geschäftskontakte.</p><p>4. Die Marke Hot Rubber gehört der Aidshilfe Schweiz. Der Leiter der Sektion Aids ist weder an der Aidshilfe Schweiz noch an der Marke Hot Rubber in irgendeiner Form beteiligt. Lizenzen für Produktion und Vertrieb von Präservativen unter der Marke Hot Rubber vergibt die Aidshilfe Schweiz unabhängig von der Bundesverwaltung.</p><p>5. Da keine Geschäftsbeziehungen zu Herstellerfirmen von Präservativen bestehen, sind Unabhängigkeit und Rechtmässigkeit nicht infrage gestellt.</p><p>6. Da keine Geschäftsbeziehungen bestehen oder bestanden, entfällt der Gegenstand einer Untersuchung.</p><p>7. Präservative, die gemäss Medizinprodukteverordnung die Euro-Norm erfüllen, sind in jedem Fall qualitativ genügend. Deshalb wird das private OK-Gütesiegel seit 1995 nicht mehr öffentlich beworben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 20. April 2005 veröffentlichte der "K-Tipp" einen Kondom-Produkte-Test. Die meisten Produkte schnitten gut oder sehr gut ab. Nur wenige erhielten die Note befriedigend. Eine der nur befriedigenden Marken war Hot Rubber Classic. Der Kommentar dazu seitens des Leiters der Sektion Aids, welcher gleichzeitig noch im Verein Gütesiegel Schweiz sitzt, war laut "K-Tipp" der Folgende: ".... und Hot Rubber Classic erfüllen in unseren Stichproben regelmässig die Bestimmungen." Diese Äusserung veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht überrascht über diese beschönigende Beurteilung durch den für Aidsprävention zuständigen Sektionsleiter?</p><p>2. Erachtet es der Bundesrat nicht als problematisch, wenn ein Sektionsleiter in einem Qualitätsprüfungsorgan sitzt, in welchem Produkte beurteilt werden, zu welchen der Bund Geschäftsbeziehungen pflegt?</p><p>3. Warum hatte die Sektion Aids in der Vergangenheit vor allem mit Hot Rubber Geschäftskontakte, obwohl bessere und günstigere Produkte auf dem Markt sind?</p><p>4. In Expertenkreisen wird verschiedentlich die Aussage gemacht, der Leiter der Sektion Aids verfüge über eine erhebliche Beteiligung an der Marke Hot Rubber. Hat der Bundesrat Kenntnis von einer Beteiligung des Leiters der Sektion Aids an der Marke Hot Rubber bzw. ist diese Aussage korrekt?</p><p>5. Kann der Bundesrat aufgrund obiger Tatsache für die Unabhängigkeit und Rechtmässigkeit der Vergabepraxis der Sektion Aids des BAG garantieren?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, die Vergabepraxis in den letzten fünf Jahren einer Untersuchung zu unterstellen?</p><p>7. Ist sich der Bundesrat der möglichen Folgen durch die Anwendung von qualitativ ungenügenden Produkten in der Aidsprävention bewusst?</p>
    • Filzverdächtige Beziehungen in der Sektion Aids des BAG

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