Alterspflege und Pflegeplätze bis 2050

ShortId
05.3628
Id
20053628
Updated
14.11.2025 07:10
Language
de
Title
Alterspflege und Pflegeplätze bis 2050
AdditionalIndexing
2841;Bericht;Gebrechlichenpflege;freiwillige Arbeit;Evaluation;Langzeitpflege;Spitex;Pflegeheim;älterer Mensch
1
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L06K010505110102, Pflegeheim
  • L04K01040402, Gebrechlichenpflege
  • L07K01050511010101, Langzeitpflege
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0105051105, Spitex
  • L05K0702030208, freiwillige Arbeit
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zukünftig werden ältere Menschen weniger nahe Verwandte haben als die Rentnerinnen und Rentner von heute. Gründe dafür sind die verringerten Kinderzahlen und die steigenden Scheidungszahlen. Bereits jetzt ist eine wachsende Zahl "alter Singles" ohne unmittelbare Angehörige absehbar. Das Bundesamt für Statistik geht in seinen Prognosen davon aus, dass die Einpersonenhaushalte nur schon bis 2010 um 20 Prozent zunehmen werden. Es ist anzunehmen, dass dieser Anteil ab 2010 noch steigen wird. Diese Entwicklung bringt einschneidende Veränderungen für pflegebedürftige Betagte und Hochbetagte - besonders dann, wenn die "Babyboom-Generation" ins Pflegealter kommen wird. Wenn man von der heutigen Quote von Pflegebedürftigkeit ausgeht, dann wird die Zahl pflegedürftiger Personen bis 2010 um 15 Prozent ansteigen (Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Prognosen und Szenarien für das 21. Jahrhundert, François Höpflinger, Valérie Hugentobler). Bis zum Jahr 2050 kann sich die Zahl älterer und hochbetagter Pflegebedürftiger sogar fast verdreifachen.</p><p>Heute kümmern sich immer noch häufig Verwandte um pflegebedürftige Angehörige. Diese sogenannte informelle Pflege wird häufig von Frauen erbracht. Sie ist unbezahlt und übertrifft die Spitex-Leistungen bei weitem. Ihr Wert wurde auf 1,2 Milliarden Franken geschätzt. Mit der Zunahme von Einpersonenhaushalten und der kleineren Anzahl naher Verwandter dürfte ein Grossteil dieser Hilfe je länger, je mehr zurückgehen. Die Betreuung von Betagten und Hochbetagten muss jedoch auch in Zukunft sichergestellt sein. Deshalb muss der Bundesrat frühzeitig eine Strategie entwickeln für den Aufbau neuer sozialer Netzwerke und Betreuungsformen, welche die entstandene Lücke wieder schliesst.</p>
  • <p>Die Bereitstellung der Infrastruktur zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone. Dies gilt auch im Bereich der Pflege, wo die Kantone den Zugang pflegebedürftiger Personen zu Leistungen der Pflegeheime bzw. der Pflege zu Hause (Spitex) sicherstellen müssen, obwohl der in der Volksabstimmung vom 28. November 2004 angenommene Artikel 112c Absatz 2 BV dem Bund eine Teilkompetenz im Bereich der Betagten- und Behindertenhilfe einräumt. Verlagert sich in den kommenden Jahrzehnten die Inanspruchnahme von der Angehörigenhilfe zur institutionalisierten Hilfe der Spitex und Heime, so müssen die Kantone für die Deckung des steigenden Bedarfes an diesen Leistungen besorgt sein.</p><p>Aufgabe des Bundes ist es hingegen, die Finanzierung der Pflege- und Betreuungsleistungen durch die Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Hilflosenentschädigungen zur AHV/IV und bedarfsabhängige Ergänzungsleistungen) zu regeln. Seine Vorschläge in diesem Bereich hat der Bundesrat in der Botschaft vom 16. Februar 2005 zur Neuordnung der Pflegefinanzierung dem Parlament vorgelegt (s. BBl 2005 2033ff.). Der hohe Nutzen der Angehörigenhilfe neben der institutionellen Pflege wurde zudem schon vor Jahren erkannt, weshalb mit der 10. AHV-Revision die Betreuungsgutschriften für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen im gleichen Haushalt eingeführt wurden. Damit hat die informelle Hilfe ihre Anerkennung innerhalb des Sozialversicherungssystems erhalten. Sie soll zudem in der nächsten AHV-Revision noch verstärkt werden, indem die Anspruchsvoraussetzungen gelockert werden (s. dazu die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Joder 04.3698).</p><p>Die klare bundesstaatliche Kompetenzaufteilung spricht gegen die federführende Erarbeitung eines strategisch orientierten Berichtes durch den Bund in einem Bereich, der schwergewichtig in die Zuständigkeit der Kantone fällt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, wie die Betreuung und Pflege von Betagten und Hochbetagten in den kommenden Jahrzehnten sichergestellt werden kann. Der Bericht soll folgende Punkte aufzeigen:</p><p>- heute bestehendes Pflege- und Betreuungsangebot und die diversen Netzwerke in der Alterspflege (Inventar);</p><p>- welcher zusätzliche Bedarf an Pflegebetten für die wachsende Zahl von alleinstehenden betagten und hochbetagten Rentnerinnen und Rentner nötig ist;</p><p>- mit welcher Strategie der Bundesrat der steigenden Pflegebedürftigkeit der betagten und hochbetagten Rentnerinnen und Rentner begegnen und ihre Betreuung sicherstellen will;</p><p>- welcher Ausbau der mobilen sozialen Netzwerke für die Pflege nötig ist, wenn die "Babyboom-Generationen" im Alter Betreuung und Pflege benötigt;</p><p>- wie der Bundesrat den demographisch bedingten Rückgang der sogenannten informellen Hilfe in der Pflege ersetzen will;</p><p>- welche Bereiche (Heim, Spitex, Verwandte, Nachbarschaftshilfe, andere Netzwerke) speziell gefördert und ausgebaut werden sollen;</p><p>- mit welchen Mitteln und Massnahmen der Bund die einzelnen Bereiche fördern will;</p><p>- wie hoch die zu erwartenden Kosten sind und wie gross der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften ist.</p>
  • Alterspflege und Pflegeplätze bis 2050
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zukünftig werden ältere Menschen weniger nahe Verwandte haben als die Rentnerinnen und Rentner von heute. Gründe dafür sind die verringerten Kinderzahlen und die steigenden Scheidungszahlen. Bereits jetzt ist eine wachsende Zahl "alter Singles" ohne unmittelbare Angehörige absehbar. Das Bundesamt für Statistik geht in seinen Prognosen davon aus, dass die Einpersonenhaushalte nur schon bis 2010 um 20 Prozent zunehmen werden. Es ist anzunehmen, dass dieser Anteil ab 2010 noch steigen wird. Diese Entwicklung bringt einschneidende Veränderungen für pflegebedürftige Betagte und Hochbetagte - besonders dann, wenn die "Babyboom-Generation" ins Pflegealter kommen wird. Wenn man von der heutigen Quote von Pflegebedürftigkeit ausgeht, dann wird die Zahl pflegedürftiger Personen bis 2010 um 15 Prozent ansteigen (Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Prognosen und Szenarien für das 21. Jahrhundert, François Höpflinger, Valérie Hugentobler). Bis zum Jahr 2050 kann sich die Zahl älterer und hochbetagter Pflegebedürftiger sogar fast verdreifachen.</p><p>Heute kümmern sich immer noch häufig Verwandte um pflegebedürftige Angehörige. Diese sogenannte informelle Pflege wird häufig von Frauen erbracht. Sie ist unbezahlt und übertrifft die Spitex-Leistungen bei weitem. Ihr Wert wurde auf 1,2 Milliarden Franken geschätzt. Mit der Zunahme von Einpersonenhaushalten und der kleineren Anzahl naher Verwandter dürfte ein Grossteil dieser Hilfe je länger, je mehr zurückgehen. Die Betreuung von Betagten und Hochbetagten muss jedoch auch in Zukunft sichergestellt sein. Deshalb muss der Bundesrat frühzeitig eine Strategie entwickeln für den Aufbau neuer sozialer Netzwerke und Betreuungsformen, welche die entstandene Lücke wieder schliesst.</p>
    • <p>Die Bereitstellung der Infrastruktur zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone. Dies gilt auch im Bereich der Pflege, wo die Kantone den Zugang pflegebedürftiger Personen zu Leistungen der Pflegeheime bzw. der Pflege zu Hause (Spitex) sicherstellen müssen, obwohl der in der Volksabstimmung vom 28. November 2004 angenommene Artikel 112c Absatz 2 BV dem Bund eine Teilkompetenz im Bereich der Betagten- und Behindertenhilfe einräumt. Verlagert sich in den kommenden Jahrzehnten die Inanspruchnahme von der Angehörigenhilfe zur institutionalisierten Hilfe der Spitex und Heime, so müssen die Kantone für die Deckung des steigenden Bedarfes an diesen Leistungen besorgt sein.</p><p>Aufgabe des Bundes ist es hingegen, die Finanzierung der Pflege- und Betreuungsleistungen durch die Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Hilflosenentschädigungen zur AHV/IV und bedarfsabhängige Ergänzungsleistungen) zu regeln. Seine Vorschläge in diesem Bereich hat der Bundesrat in der Botschaft vom 16. Februar 2005 zur Neuordnung der Pflegefinanzierung dem Parlament vorgelegt (s. BBl 2005 2033ff.). Der hohe Nutzen der Angehörigenhilfe neben der institutionellen Pflege wurde zudem schon vor Jahren erkannt, weshalb mit der 10. AHV-Revision die Betreuungsgutschriften für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen im gleichen Haushalt eingeführt wurden. Damit hat die informelle Hilfe ihre Anerkennung innerhalb des Sozialversicherungssystems erhalten. Sie soll zudem in der nächsten AHV-Revision noch verstärkt werden, indem die Anspruchsvoraussetzungen gelockert werden (s. dazu die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Joder 04.3698).</p><p>Die klare bundesstaatliche Kompetenzaufteilung spricht gegen die federführende Erarbeitung eines strategisch orientierten Berichtes durch den Bund in einem Bereich, der schwergewichtig in die Zuständigkeit der Kantone fällt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, wie die Betreuung und Pflege von Betagten und Hochbetagten in den kommenden Jahrzehnten sichergestellt werden kann. Der Bericht soll folgende Punkte aufzeigen:</p><p>- heute bestehendes Pflege- und Betreuungsangebot und die diversen Netzwerke in der Alterspflege (Inventar);</p><p>- welcher zusätzliche Bedarf an Pflegebetten für die wachsende Zahl von alleinstehenden betagten und hochbetagten Rentnerinnen und Rentner nötig ist;</p><p>- mit welcher Strategie der Bundesrat der steigenden Pflegebedürftigkeit der betagten und hochbetagten Rentnerinnen und Rentner begegnen und ihre Betreuung sicherstellen will;</p><p>- welcher Ausbau der mobilen sozialen Netzwerke für die Pflege nötig ist, wenn die "Babyboom-Generationen" im Alter Betreuung und Pflege benötigt;</p><p>- wie der Bundesrat den demographisch bedingten Rückgang der sogenannten informellen Hilfe in der Pflege ersetzen will;</p><p>- welche Bereiche (Heim, Spitex, Verwandte, Nachbarschaftshilfe, andere Netzwerke) speziell gefördert und ausgebaut werden sollen;</p><p>- mit welchen Mitteln und Massnahmen der Bund die einzelnen Bereiche fördern will;</p><p>- wie hoch die zu erwartenden Kosten sind und wie gross der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften ist.</p>
    • Alterspflege und Pflegeplätze bis 2050

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