Zusammenfassung der Nachrichtendienste im VBS und im EJPD

ShortId
05.3637
Id
20053637
Updated
28.07.2023 08:09
Language
de
Title
Zusammenfassung der Nachrichtendienste im VBS und im EJPD
AdditionalIndexing
09;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Bundespolizei;Koordination;Nachrichtendienst;Staatsschutz;Dienst für Analyse und Prävention
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L05K0804030101, Dienst für Analyse und Prävention
  • L05K0804040501, Bundespolizei
  • L04K04030303, Staatsschutz
  • L04K08020314, Koordination
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat zwei hauptsächliche Nachrichtendienste: Der Strategische Nachrichtendienst (SND) ist für das Ausland verantwortlich, während der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) bezüglich des schweizerischen Hoheitsgebiets zuständig ist. Dazu kommen der Militärische Nachrichtendienst (MND), der dem Generalstabschef unterstellt ist, und der Luftwaffennachrichtendienst (LWND), der dem Chef Luftwaffe unterstellt ist. Die Bundeskriminalpolizei (BKP) führt alle gerichtspolizeilichen Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren in Bundeszuständigkeit durch. </p><p>Im Rahmen der Behandlung der Motion 05.3001, Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (02.403), "Umfassende Gesetzesgrundlage für das System der Nachrichtendienste", übten die Sprecher der SiK-N und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) scharfe Kritik bezüglich des Funktionierens und der politischen Führung der ND. Insbesondere seien die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Diensten ungenügend, die einzelnen Dienste wüssten nicht immer, was die anderen täten. Sie befassten sich oftmals mit den gleichen Fragen und würden sich zum Teil in ihrer Arbeit gar behindern. Verantwortlich für diese unbefriedigende Situation seien ein Mangel an klarer politischer Führung und ein Koordinationsdefizit. Trotz deklaratorischen Absichtserklärungen und Leistungsvereinbarungen sei das Problem der Koordination ungelöst. Vor allem der Koordinationsmangel koste einiges an Ressourcen, und es stelle sich die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die GPDel und die SiK-N kamen zum Schluss, dass sich die Lage durch punktuelle Massnahmen nicht verbessern wird. Das Vertrauen auf eine Reform der Dienste, ohne dass vorgängig ein politischer Entscheid gefällt werde, wird von der GPDel als illusorisch betrachtet. Während der Nationalrat der Motion zustimmte, beauftragte der Ständerat den Bundesrat, selbstständig zu prüfen, wo es neue Gesetze oder Revisionen brauche. Der Nationalrat wird nun der ständerätlichen Änderung zustimmen oder die Motion definitiv ablehnen müssen. </p><p>Wenn durchaus anzuerkennen ist, dass der Bundesrat bereits in positivem Sinne tätig ist, so erweist sich angesichts der obenangeführten Probleme eine organisatorische Straffung der Nachrichtendienste als unumgänglich. Aus diesem Grunde sind zusammen mit der Erfüllung der Motion bzw. den laufenden bundesrätlichen Bemühungen der DAP und die BKP zu einem Inland- und der SND, der MND und der LWND zu einem Auslandnachrichtendienst zusammenzufassen, und diese direkt den Vorstehern des EJPD und des VBS zu unterstellen.</p>
  • <p>Gemäss der Verordnung über die Nachrichtendienste im VBS (VND, SR 510.291) bestehen im VBS drei Nachrichtendienste: Der Strategische Nachrichtendienst (SND) stellt den ständigen Auslandnachrichtendienst sicher und ist direkt dem Chef VBS unterstellt. Der Militärische Nachrichtendienst (MND) erbringt seine Leistungen zugunsten der Armee und ist dem Chef des Führungsstabes der Armee zugeordnet. Der Luftwaffennachrichtendienst (LWND), der dem Chef Einsatz der Luftwaffe unterstellt ist, gewährleistet den Nachrichtendienst für die Einsätze der Luftwaffe.</p><p>Alle drei Nachrichtendienste im VBS erfüllen spezifische Aufgaben im Rahmen ihrer Unterstellungen: der SND gemäss dem Grundauftrag des Sicherheitsausschusses des Bundesrates primär zugunsten der obersten politischen und militärischen Führung, die militärischen Nachrichtendienste MND und LWND vorwiegend zur Unterstützung der laufenden Einsätze der Armee bzw. der Luftwaffe sowie in spezifischen Fachbereichen.</p><p>Bezüglich der Auslandtätigkeiten der Nachrichtendienste im VBS übernimmt der SND die führende Funktion, insbesondere im Zusammenhang mit Kontakten zu ausländischen Nachrichtendiensten. Betreffend der Auslandauswertung arbeiten der MND und der LWND nicht autonom, sondern eng und prozessorientiert mit der Auslandauswertung des SND zusammen; sie basieren diesbezüglich vorwiegend auf den Quellen, Datenbanken und der Informatikinfrastruktur des SND. Damit werden bereits heute im VBS grosse Synergien zwischen den drei Nachrichtendiensten ausgeschöpft, während gleichzeitig die spezifischen Bedürfnisse der Armee bzw. der Luftwaffe durch die jeweiligen Unterstellungen der militärischen Nachrichtendienste optimal erfüllt werden können. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass eine organisatorische Zusammenlegung dieser Dienste im VBS sich heute keineswegs aufdrängt.</p><p>Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) wurde per 2001 im Sinne der Forderungen der PUK EJPD (Fichenaffäre) reorganisiert, sodass die Funktionen des Inlandnachrichtendienstes und der gerichtlichen Polizei nach den Prinzipien der Organisation nach Prozessabläufen getrennt und intern verschiedenen Hauptabteilungen zugewiesen wurden. Diese stehen unter der Leitung des Direktors Fedpol, welcher dem Vorsteher des EJPD direkt unterstellt ist.</p><p>Der Bundesrat hält diese Aufgabenteilung und Organisation innerhalb des EJPD für effizient und sinnvoll. Die Tätigkeiten des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) als Inlandnachrichtendienst richten sich hauptsächlich nach dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), sind politisch geführt und kontrolliert. Demgegenüber arbeitet die Bundeskriminalpolizei als gerichtliche Polizei des Bundes vor allem im Auftrag der Bundesanwaltschaft, welche dem Justizbereich zuzuordnen ist und vom Bundesgericht kontrolliert wird.</p><p>Eine Zusammenlegung der gerichtspolizeilichen und inlandnachrichtendienstlichen Funktionen in einer einzigen Einheit und deren direkte Unterstellung unter einen Departementsvorsteher würde zu einer Vermischung der Zuständigkeiten und Kontrollen führen und damit die vom Grundsatz der Gewaltentrennung gebotene Entflechtung von Prävention und Repression rückgängig machen. Weder die Erfahrungen der letzten Jahre noch die sich abzeichnenden künftigen Herausforderungen würden aus Sicht des Bundesrates einen solchen Rückschritt als geboten erscheinen lassen.</p><p>Schliesslich hat der Bundesrat zur Verbesserung der Funktion und der interdepartementalen Zusammenarbeit von In- und Auslandnachrichtendienst (DAP, SND) am 22. Juni 2005 Entscheide gefällt, deren Wirksamkeit per Ende 2006 evaluiert werden soll. Ob sich zusätzliche Massnahmen, allenfalls eine Verschiebung von DAP und SND unter eine Führung aufdrängt, wird dann zu beurteilen sein. Auch vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt als nicht opportun, weitere Reorganisationsmassnahmen in diesem Bereich einzuleiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Dienst für Analyse und Prävention mit der Bundeskriminalpolizei einerseits sowie den strategischen, den militärischen und den Luftwaffennachrichtendienste andererseits zu je einem starken Inland- und Auslandnachrichtendienst zusammenzufassen und diese direkt den Departementsvorstehern des VBS und des EJPD zu unterstellen.</p>
  • Zusammenfassung der Nachrichtendienste im VBS und im EJPD
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat zwei hauptsächliche Nachrichtendienste: Der Strategische Nachrichtendienst (SND) ist für das Ausland verantwortlich, während der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) bezüglich des schweizerischen Hoheitsgebiets zuständig ist. Dazu kommen der Militärische Nachrichtendienst (MND), der dem Generalstabschef unterstellt ist, und der Luftwaffennachrichtendienst (LWND), der dem Chef Luftwaffe unterstellt ist. Die Bundeskriminalpolizei (BKP) führt alle gerichtspolizeilichen Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren in Bundeszuständigkeit durch. </p><p>Im Rahmen der Behandlung der Motion 05.3001, Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (02.403), "Umfassende Gesetzesgrundlage für das System der Nachrichtendienste", übten die Sprecher der SiK-N und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) scharfe Kritik bezüglich des Funktionierens und der politischen Führung der ND. Insbesondere seien die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Diensten ungenügend, die einzelnen Dienste wüssten nicht immer, was die anderen täten. Sie befassten sich oftmals mit den gleichen Fragen und würden sich zum Teil in ihrer Arbeit gar behindern. Verantwortlich für diese unbefriedigende Situation seien ein Mangel an klarer politischer Führung und ein Koordinationsdefizit. Trotz deklaratorischen Absichtserklärungen und Leistungsvereinbarungen sei das Problem der Koordination ungelöst. Vor allem der Koordinationsmangel koste einiges an Ressourcen, und es stelle sich die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die GPDel und die SiK-N kamen zum Schluss, dass sich die Lage durch punktuelle Massnahmen nicht verbessern wird. Das Vertrauen auf eine Reform der Dienste, ohne dass vorgängig ein politischer Entscheid gefällt werde, wird von der GPDel als illusorisch betrachtet. Während der Nationalrat der Motion zustimmte, beauftragte der Ständerat den Bundesrat, selbstständig zu prüfen, wo es neue Gesetze oder Revisionen brauche. Der Nationalrat wird nun der ständerätlichen Änderung zustimmen oder die Motion definitiv ablehnen müssen. </p><p>Wenn durchaus anzuerkennen ist, dass der Bundesrat bereits in positivem Sinne tätig ist, so erweist sich angesichts der obenangeführten Probleme eine organisatorische Straffung der Nachrichtendienste als unumgänglich. Aus diesem Grunde sind zusammen mit der Erfüllung der Motion bzw. den laufenden bundesrätlichen Bemühungen der DAP und die BKP zu einem Inland- und der SND, der MND und der LWND zu einem Auslandnachrichtendienst zusammenzufassen, und diese direkt den Vorstehern des EJPD und des VBS zu unterstellen.</p>
    • <p>Gemäss der Verordnung über die Nachrichtendienste im VBS (VND, SR 510.291) bestehen im VBS drei Nachrichtendienste: Der Strategische Nachrichtendienst (SND) stellt den ständigen Auslandnachrichtendienst sicher und ist direkt dem Chef VBS unterstellt. Der Militärische Nachrichtendienst (MND) erbringt seine Leistungen zugunsten der Armee und ist dem Chef des Führungsstabes der Armee zugeordnet. Der Luftwaffennachrichtendienst (LWND), der dem Chef Einsatz der Luftwaffe unterstellt ist, gewährleistet den Nachrichtendienst für die Einsätze der Luftwaffe.</p><p>Alle drei Nachrichtendienste im VBS erfüllen spezifische Aufgaben im Rahmen ihrer Unterstellungen: der SND gemäss dem Grundauftrag des Sicherheitsausschusses des Bundesrates primär zugunsten der obersten politischen und militärischen Führung, die militärischen Nachrichtendienste MND und LWND vorwiegend zur Unterstützung der laufenden Einsätze der Armee bzw. der Luftwaffe sowie in spezifischen Fachbereichen.</p><p>Bezüglich der Auslandtätigkeiten der Nachrichtendienste im VBS übernimmt der SND die führende Funktion, insbesondere im Zusammenhang mit Kontakten zu ausländischen Nachrichtendiensten. Betreffend der Auslandauswertung arbeiten der MND und der LWND nicht autonom, sondern eng und prozessorientiert mit der Auslandauswertung des SND zusammen; sie basieren diesbezüglich vorwiegend auf den Quellen, Datenbanken und der Informatikinfrastruktur des SND. Damit werden bereits heute im VBS grosse Synergien zwischen den drei Nachrichtendiensten ausgeschöpft, während gleichzeitig die spezifischen Bedürfnisse der Armee bzw. der Luftwaffe durch die jeweiligen Unterstellungen der militärischen Nachrichtendienste optimal erfüllt werden können. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass eine organisatorische Zusammenlegung dieser Dienste im VBS sich heute keineswegs aufdrängt.</p><p>Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) wurde per 2001 im Sinne der Forderungen der PUK EJPD (Fichenaffäre) reorganisiert, sodass die Funktionen des Inlandnachrichtendienstes und der gerichtlichen Polizei nach den Prinzipien der Organisation nach Prozessabläufen getrennt und intern verschiedenen Hauptabteilungen zugewiesen wurden. Diese stehen unter der Leitung des Direktors Fedpol, welcher dem Vorsteher des EJPD direkt unterstellt ist.</p><p>Der Bundesrat hält diese Aufgabenteilung und Organisation innerhalb des EJPD für effizient und sinnvoll. Die Tätigkeiten des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) als Inlandnachrichtendienst richten sich hauptsächlich nach dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), sind politisch geführt und kontrolliert. Demgegenüber arbeitet die Bundeskriminalpolizei als gerichtliche Polizei des Bundes vor allem im Auftrag der Bundesanwaltschaft, welche dem Justizbereich zuzuordnen ist und vom Bundesgericht kontrolliert wird.</p><p>Eine Zusammenlegung der gerichtspolizeilichen und inlandnachrichtendienstlichen Funktionen in einer einzigen Einheit und deren direkte Unterstellung unter einen Departementsvorsteher würde zu einer Vermischung der Zuständigkeiten und Kontrollen führen und damit die vom Grundsatz der Gewaltentrennung gebotene Entflechtung von Prävention und Repression rückgängig machen. Weder die Erfahrungen der letzten Jahre noch die sich abzeichnenden künftigen Herausforderungen würden aus Sicht des Bundesrates einen solchen Rückschritt als geboten erscheinen lassen.</p><p>Schliesslich hat der Bundesrat zur Verbesserung der Funktion und der interdepartementalen Zusammenarbeit von In- und Auslandnachrichtendienst (DAP, SND) am 22. Juni 2005 Entscheide gefällt, deren Wirksamkeit per Ende 2006 evaluiert werden soll. Ob sich zusätzliche Massnahmen, allenfalls eine Verschiebung von DAP und SND unter eine Führung aufdrängt, wird dann zu beurteilen sein. Auch vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt als nicht opportun, weitere Reorganisationsmassnahmen in diesem Bereich einzuleiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Dienst für Analyse und Prävention mit der Bundeskriminalpolizei einerseits sowie den strategischen, den militärischen und den Luftwaffennachrichtendienste andererseits zu je einem starken Inland- und Auslandnachrichtendienst zusammenzufassen und diese direkt den Departementsvorstehern des VBS und des EJPD zu unterstellen.</p>
    • Zusammenfassung der Nachrichtendienste im VBS und im EJPD

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