Transparenz über die Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Gesellschaften

ShortId
05.3639
Id
20053639
Updated
24.06.2025 23:42
Language
de
Title
Transparenz über die Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Gesellschaften
AdditionalIndexing
15;04;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Beteiligung an Unternehmen;Transparenz;parlamentarische Kontrolle;Staatstätigkeit
1
  • L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
  • L04K07030308, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
  • L05K0807010502, Staatstätigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund verfügt über zahlreiche Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen. Transparent ausgewiesen werden hingegen nur die wenigsten. Sämtliche Beteiligungen, welche bereits abgeschrieben sind, fallen aus der Staatsrechnung heraus. Dies kann sehr problematische Folgen haben.</p><p>1. Das Parlament kann seine Oberaufsichtsfunktion nicht wahrnehmen, wenn es nicht weiss, wo der Bund überall beteiligt ist.</p><p>2. Das Parlament kann seine Finanzkompetenz nur ungenügend wahrnehmen, wenn keine Transparenz besteht. Gerade im Rahmen der Definition der Eignerstrategien von privatwirtschaftlichen Unternehmen sollte das Parlament mitentscheiden können. Wenn der Bund Beteiligungen auflöst, kann Staatseigentum ins Ausland wandern. Dies ist bei der Auslagerung von Produktionsanlagen der Ruag geschehen oder kann durch einen Verkauf einer Bahnunternehmung, welche Bahninfrastruktur besitzt, erneut passieren. Auch hier muss das Parlament seine Kontrollfunktion wahrnehmen können.</p><p>3. Von bereits abgeschriebenen Beteiligungen können hohe Verpflichtungen ausstehen. Bestes Beispiel sind allfällige Pensionskassenverpflichtungen des Bundes bei der Ascoop. Um solche unangenehmen Überraschungen in Zukunft zu vermeiden, sind die Bundesbeteiligungen transparent offen zu legen.</p><p>4. Bundesbeteiligungen können zu problematischen Wettbewerbsverzerrungen durch den Staat führen. Auch hier muss das Parlament klar einsehen können, wo der Staat beteiligt ist. So musste ein 5-Stern-Hotel in Bern seine Pforten schliessen, da ein anderes am gleichen Standort mit Steuergeldern subventioniert wurde.</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzungen der Motion und verfolgt innerhalb des neuen Rechnungsmodells eine ähnliche Stossrichtung. Neben den bereits heute in der Staatsrechnung enthaltenen Angaben wird zusätzlich zur Beteiligungsliste im Anhang der Jahresrechnung, im Rahmen der konsolidierten Jahresrechnung, ein detaillierter "Beteiligungsspiegel" inklusive Erläuterungen eingeführt. Der Grundsatz der Wesentlichkeit macht dabei eine Differenzierung in namhafte und nicht namhafte Beteiligungen notwendig. Damit wird das Parlament in Bezug auf die Staatsrechnung in der Lage sein, seine Aufsichtsfunktion noch besser wahrzunehmen. Was die in der Begründung aufgeführten Argumente angeht, weist der Bundesrat demgegenüber darauf hin, dass sie in mehreren Punkten falsch oder unpräzis sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament jährlich im Rahmen der Staatsrechnung Auskunft über sämtliche Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften zu geben. Dabei sind Höhe, Art sowie Zweck der Beteiligung offen zu legen, egal ob die Beteiligung bereits abgeschrieben ist oder nicht. Zudem soll die Eignerstrategie pro Beteiligung kurz angegeben werden.</p>
  • Transparenz über die Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Gesellschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund verfügt über zahlreiche Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen. Transparent ausgewiesen werden hingegen nur die wenigsten. Sämtliche Beteiligungen, welche bereits abgeschrieben sind, fallen aus der Staatsrechnung heraus. Dies kann sehr problematische Folgen haben.</p><p>1. Das Parlament kann seine Oberaufsichtsfunktion nicht wahrnehmen, wenn es nicht weiss, wo der Bund überall beteiligt ist.</p><p>2. Das Parlament kann seine Finanzkompetenz nur ungenügend wahrnehmen, wenn keine Transparenz besteht. Gerade im Rahmen der Definition der Eignerstrategien von privatwirtschaftlichen Unternehmen sollte das Parlament mitentscheiden können. Wenn der Bund Beteiligungen auflöst, kann Staatseigentum ins Ausland wandern. Dies ist bei der Auslagerung von Produktionsanlagen der Ruag geschehen oder kann durch einen Verkauf einer Bahnunternehmung, welche Bahninfrastruktur besitzt, erneut passieren. Auch hier muss das Parlament seine Kontrollfunktion wahrnehmen können.</p><p>3. Von bereits abgeschriebenen Beteiligungen können hohe Verpflichtungen ausstehen. Bestes Beispiel sind allfällige Pensionskassenverpflichtungen des Bundes bei der Ascoop. Um solche unangenehmen Überraschungen in Zukunft zu vermeiden, sind die Bundesbeteiligungen transparent offen zu legen.</p><p>4. Bundesbeteiligungen können zu problematischen Wettbewerbsverzerrungen durch den Staat führen. Auch hier muss das Parlament klar einsehen können, wo der Staat beteiligt ist. So musste ein 5-Stern-Hotel in Bern seine Pforten schliessen, da ein anderes am gleichen Standort mit Steuergeldern subventioniert wurde.</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzungen der Motion und verfolgt innerhalb des neuen Rechnungsmodells eine ähnliche Stossrichtung. Neben den bereits heute in der Staatsrechnung enthaltenen Angaben wird zusätzlich zur Beteiligungsliste im Anhang der Jahresrechnung, im Rahmen der konsolidierten Jahresrechnung, ein detaillierter "Beteiligungsspiegel" inklusive Erläuterungen eingeführt. Der Grundsatz der Wesentlichkeit macht dabei eine Differenzierung in namhafte und nicht namhafte Beteiligungen notwendig. Damit wird das Parlament in Bezug auf die Staatsrechnung in der Lage sein, seine Aufsichtsfunktion noch besser wahrzunehmen. Was die in der Begründung aufgeführten Argumente angeht, weist der Bundesrat demgegenüber darauf hin, dass sie in mehreren Punkten falsch oder unpräzis sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament jährlich im Rahmen der Staatsrechnung Auskunft über sämtliche Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften zu geben. Dabei sind Höhe, Art sowie Zweck der Beteiligung offen zu legen, egal ob die Beteiligung bereits abgeschrieben ist oder nicht. Zudem soll die Eignerstrategie pro Beteiligung kurz angegeben werden.</p>
    • Transparenz über die Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Gesellschaften

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