Bankgeheimnis und Steuerwesen
- ShortId
-
05.3644
- Id
-
20053644
- Updated
-
28.07.2023 13:13
- Language
-
de
- Title
-
Bankgeheimnis und Steuerwesen
- AdditionalIndexing
-
24;Bankgeheimnis;Image;Steuerausweichung;Finanzplatz Schweiz;wirtschaftliche Auswirkung;Steuerhinterziehung;Kosten-Nutzen-Analyse;Steuerrecht
- 1
-
- L04K11040208, Bankgeheimnis
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- L04K11070312, Steuerrecht
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- L04K11070601, Steuerausweichung
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- L04K08020215, Image
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 22. Dezember 2003 hat der damalige Chef des EFD eine Expertenkommission Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe eingesetzt und diese u. a. damit beauftragt, zwecks Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich ein Bundesgesetz auszuarbeiten. Diese Expertenkommission, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, der Verwaltung sowie der Kantone, hat sich in diesem Rahmen eingehend mit dem steuerlichen Bankgeheimnis befasst. Die Expertenkommission hat ihren Schlussbericht am 28. Januar 2005 publiziert. Unter anderem hat sich die Kommission darin für die Beibehaltung der heutigen Zweiteilung in Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ausgesprochen.</p><p>Seither sind weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene Ereignisse und Entwicklungen eingetreten, die es nahe legen würden, im Zusammenhang mit dem steuerlichen Bankgeheimnis Abklärungen zu treffen, die über den Gegenstand dieses Expertenberichtes hinausgehen. So hat denn auch der Urheber des Postulates keine Begründung angeführt, weshalb ein solcher Bericht zurzeit oder in absehbarer Zukunft erforderlich oder wünschenswert sein sollte. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass, im Zusammenhang mit dem steuerlichen Bankgeheimnis einen Bericht erstellen zu lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, in einem Bericht die positiven und die negativen Auswirkungen des schweizerischen Bankgeheimnisses zu untersuchen. Der Bericht soll insbesondere auf folgende Punkte eingehen:</p><p>- Steuergerechtigkeit und ungleiche steuerliche Behandlung der "einfachen" Steuerhinterziehung und des "qualifizierten" Steuerbetruges, wie sie sich aus dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ergibt;</p><p>- internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz im Zusammenhang mit der Sonderregelung in ihrer innerstaatlichen Steuergesetzgebung;</p><p>- unterschiedlich gehandhabte internationale Rechtshilfe in Steuersachen - je nachdem, ob ein Rechtshilfeersuchen von wirtschaftlich starken Ländern oder Ländergruppen (USA, EU) oder aber von Schwellen- oder Entwicklungsländern gestellt wird;</p><p>- Zunahme der schädlichen Folgen und rasante Abnahme der Vorteile, die mit der schweizerischen Sonderunterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug verbunden sind;</p><p>- flankierende soziale Massnahmen, um die Restrukturierung des Banken- und Finanzplatzes Schweiz aufzufangen, eine Restrukturierung, die wegen des wachsenden internationalen Drucks auf die Schweiz, sich den anerkannten internationalen Normen anzupassen, notwendig sein wird.</p>
- Bankgeheimnis und Steuerwesen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 22. Dezember 2003 hat der damalige Chef des EFD eine Expertenkommission Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe eingesetzt und diese u. a. damit beauftragt, zwecks Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich ein Bundesgesetz auszuarbeiten. Diese Expertenkommission, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, der Verwaltung sowie der Kantone, hat sich in diesem Rahmen eingehend mit dem steuerlichen Bankgeheimnis befasst. Die Expertenkommission hat ihren Schlussbericht am 28. Januar 2005 publiziert. Unter anderem hat sich die Kommission darin für die Beibehaltung der heutigen Zweiteilung in Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ausgesprochen.</p><p>Seither sind weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene Ereignisse und Entwicklungen eingetreten, die es nahe legen würden, im Zusammenhang mit dem steuerlichen Bankgeheimnis Abklärungen zu treffen, die über den Gegenstand dieses Expertenberichtes hinausgehen. So hat denn auch der Urheber des Postulates keine Begründung angeführt, weshalb ein solcher Bericht zurzeit oder in absehbarer Zukunft erforderlich oder wünschenswert sein sollte. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass, im Zusammenhang mit dem steuerlichen Bankgeheimnis einen Bericht erstellen zu lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, in einem Bericht die positiven und die negativen Auswirkungen des schweizerischen Bankgeheimnisses zu untersuchen. Der Bericht soll insbesondere auf folgende Punkte eingehen:</p><p>- Steuergerechtigkeit und ungleiche steuerliche Behandlung der "einfachen" Steuerhinterziehung und des "qualifizierten" Steuerbetruges, wie sie sich aus dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ergibt;</p><p>- internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz im Zusammenhang mit der Sonderregelung in ihrer innerstaatlichen Steuergesetzgebung;</p><p>- unterschiedlich gehandhabte internationale Rechtshilfe in Steuersachen - je nachdem, ob ein Rechtshilfeersuchen von wirtschaftlich starken Ländern oder Ländergruppen (USA, EU) oder aber von Schwellen- oder Entwicklungsländern gestellt wird;</p><p>- Zunahme der schädlichen Folgen und rasante Abnahme der Vorteile, die mit der schweizerischen Sonderunterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug verbunden sind;</p><p>- flankierende soziale Massnahmen, um die Restrukturierung des Banken- und Finanzplatzes Schweiz aufzufangen, eine Restrukturierung, die wegen des wachsenden internationalen Drucks auf die Schweiz, sich den anerkannten internationalen Normen anzupassen, notwendig sein wird.</p>
- Bankgeheimnis und Steuerwesen
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