REIT-Zulassung in der Schweiz
- ShortId
-
05.3646
- Id
-
20053646
- Updated
-
14.11.2025 07:59
- Language
-
de
- Title
-
REIT-Zulassung in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerbefreiung;Unternehmenssteuer;Kapitalanlagegesellschaft;Trust;Pensionskasse;Immobiliengesellschaft;Kapitalanlage;Steuerrecht
- 1
-
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- L06K070303010102, Kapitalanlagegesellschaft
- L04K11070312, Steuerrecht
- L05K0703060204, Immobiliengesellschaft
- L06K010401010205, Pensionskasse
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L06K070301020106, Trust
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>REIT erfreuen sich vor allem in den USA, aber auch zusehends in Europa einer grossen Beliebtheit bei Pensionskassen und anderen institutionellen Anlegern im Bereich der Altersvorsorge. Ein europäisches Land nach dem anderen hat dieses spezielle Anlageinstrument im Immobiliensektor in den letzten paar Jahren bereits eingeführt, oder es wurden die entsprechenden Vorbereitungen (z. B. in Deutschland) getroffen. Die Schweiz riskiert einmal mehr ins Hintertreffen zu geraten und dadurch ein interessantes Geschäft für den Finanz- und Immobiliensektor ans Ausland zu verlieren.</p><p>Kernstück eines REIT ist dessen steuerliche Behandlung, indem die heute vorhandene Doppelbesteuerung der Aktiengesellschaft und der Aktionäre reduziert wird. Die steuerliche Befreiung der Aktiengesellschaft (REIT) ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass 85 Prozent, in einigen Ländern 90 Prozent des Nettoertrages ausgeschüttet wird. Diese Dividenden sind von den Investoren als normales Einkommen aus Finanzanlagen zu versteuern. Die Anleger werden nicht steuerlich begünstigt. Die Steuerausfälle dürften gering sein, da die Immobiliengesellschaft künftig keine Steuern mehr als Aufwand vom Reingewinn abziehen kann und somit einen höheren Ertrag erzielt, den sie dann zu mindestens 85 Prozent ausschütten muss, um den REIT-Vorschriften zu entsprechen. Wenn die Schweiz dieses Instrument nicht innert nützlicher Frist einführt, besteht die Gefahr, dass Anlagegelder in andere Länder abfliessen, die solche vor allem für Pensionskassen hoch rentablen Anlageinstrumente anbieten. Auch den Schweizer Pensionskassen wären solche Anlageinstrumente zur Aufbesserung der Rendite ihrer Portefeuilles hochwillkommen. Das Vorhandensein einer grossen Immobilienindustrie in Aktienform würde die Marktgängigkeit von indirekten Immobilienanlagen markant verbessern, was die Verwaltungskosten reduzieren und die Risikoverteilung vieler Pensionskassen verbessern würde.</p>
- <p>Die Einführung der Real Estate Investment Trusts warf am 31. Januar 2006 während der Beratung des Entwurfes zum Kollektivanlagengesetz in der WAK-N steuerrechtliche Fragen auf. Die Diskussion hat ergeben, dass diese Probleme nicht isoliert, sondern in einem grösseren steuerrechtlichen Kontext angegangen werden müssen. Es ist daher angezeigt, diese Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform oder im Rahmen einer eigenen Vorlage zu überprüfen. Dabei wird u. a. zu prüfen sein, ob die bisher berechneten Mindereinnahmen mit anderen Massnahmen kompensiert werden können. Unter dieser Voraussetzung ist der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen, ob die im Ausland vielerorts bereits etablierten Real Estate Investment Trusts (REIT) auch in der Schweiz zuzulassen seien und die nötigen Gesetzesänderungen, insbesondere im Steuerbereich, vorzunehmen seien.</p>
- REIT-Zulassung in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>REIT erfreuen sich vor allem in den USA, aber auch zusehends in Europa einer grossen Beliebtheit bei Pensionskassen und anderen institutionellen Anlegern im Bereich der Altersvorsorge. Ein europäisches Land nach dem anderen hat dieses spezielle Anlageinstrument im Immobiliensektor in den letzten paar Jahren bereits eingeführt, oder es wurden die entsprechenden Vorbereitungen (z. B. in Deutschland) getroffen. Die Schweiz riskiert einmal mehr ins Hintertreffen zu geraten und dadurch ein interessantes Geschäft für den Finanz- und Immobiliensektor ans Ausland zu verlieren.</p><p>Kernstück eines REIT ist dessen steuerliche Behandlung, indem die heute vorhandene Doppelbesteuerung der Aktiengesellschaft und der Aktionäre reduziert wird. Die steuerliche Befreiung der Aktiengesellschaft (REIT) ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass 85 Prozent, in einigen Ländern 90 Prozent des Nettoertrages ausgeschüttet wird. Diese Dividenden sind von den Investoren als normales Einkommen aus Finanzanlagen zu versteuern. Die Anleger werden nicht steuerlich begünstigt. Die Steuerausfälle dürften gering sein, da die Immobiliengesellschaft künftig keine Steuern mehr als Aufwand vom Reingewinn abziehen kann und somit einen höheren Ertrag erzielt, den sie dann zu mindestens 85 Prozent ausschütten muss, um den REIT-Vorschriften zu entsprechen. Wenn die Schweiz dieses Instrument nicht innert nützlicher Frist einführt, besteht die Gefahr, dass Anlagegelder in andere Länder abfliessen, die solche vor allem für Pensionskassen hoch rentablen Anlageinstrumente anbieten. Auch den Schweizer Pensionskassen wären solche Anlageinstrumente zur Aufbesserung der Rendite ihrer Portefeuilles hochwillkommen. Das Vorhandensein einer grossen Immobilienindustrie in Aktienform würde die Marktgängigkeit von indirekten Immobilienanlagen markant verbessern, was die Verwaltungskosten reduzieren und die Risikoverteilung vieler Pensionskassen verbessern würde.</p>
- <p>Die Einführung der Real Estate Investment Trusts warf am 31. Januar 2006 während der Beratung des Entwurfes zum Kollektivanlagengesetz in der WAK-N steuerrechtliche Fragen auf. Die Diskussion hat ergeben, dass diese Probleme nicht isoliert, sondern in einem grösseren steuerrechtlichen Kontext angegangen werden müssen. Es ist daher angezeigt, diese Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform oder im Rahmen einer eigenen Vorlage zu überprüfen. Dabei wird u. a. zu prüfen sein, ob die bisher berechneten Mindereinnahmen mit anderen Massnahmen kompensiert werden können. Unter dieser Voraussetzung ist der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen, ob die im Ausland vielerorts bereits etablierten Real Estate Investment Trusts (REIT) auch in der Schweiz zuzulassen seien und die nötigen Gesetzesänderungen, insbesondere im Steuerbereich, vorzunehmen seien.</p>
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