Aktualisierung des "Sipol B 2000"
- ShortId
-
05.3648
- Id
-
20053648
- Updated
-
28.07.2023 11:40
- Language
-
de
- Title
-
Aktualisierung des "Sipol B 2000"
- AdditionalIndexing
-
09;Bericht;Sicherheitspolitik
- 1
-
- L01K04, Sicherheitspolitik
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Sicherheitspolitische Bericht ("Sipol B 2000") sollte die Basis für die aktuelle Sicherheitspolitik und damit für die "Armee XXI" bilden. Doch die darin festgehaltene internationale Lagebeurteilung ist angesichts neuer Bedrohungen überholt. So sind im "Sipol B 2000" etwa zum Terror lediglich einige allgemeine Formulierungen zu finden, fanden doch die Terroranschläge in den USA (September 2001), in Spanien (März 2004) und in England (Juli 2005) allesamt nach Abschluss des "Sipol B 2000" statt. Die Fragen nach einer spezifischen Bedrohung unseres Landes sowie ein entsprechendes Konzept zur Bekämpfung des Terrorismus fehlen deshalb bis heute.</p><p>Im Mai 2005 hat der Bundesrat weitere Entscheide (wie den Abbau der Verteidigungskompetenz oder die Umwandlung von bisher subsidiär zu erbringenden Aufgaben in Hauptaufträge) zur "Armee XXI" getroffen. Diese Prioritätensetzung sei u. a. mit Blick auf die Bedrohungslage notwendig geworden. Auch diesbezüglich gilt es, in einem überarbeiteten "Sipol B 2000" zu begründen, welche Bedrohungen nur zwei Jahre nach der Volksabstimmung zur "Armee XXI" diesen einschneidenden Umbau der Armee verlangen.</p>
- <p>Die internationale sicherheitspolitische Lage und auch die Bedrohungen, Gefahren und Risiken für die Sicherheit der Schweiz haben sich in den vergangenen sechs Jahren geändert, aber nicht in einer Weise, die dem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 7. Juni 1999 oder den diesbezüglichen Aussagen im Armeeleitbild XXI widersprechen oder diesen Bericht gar obsolet machen würde. Gerade in Bezug auf die Bedrohung durch den Terrorismus gilt weiterhin, dass die Schweiz kein primäres Ziel des internationalen Terrorismus ist, sie sich aber auch nicht in Sicherheit wiegen kann.</p><p>Der verstärkte subsidiäre Einsatz der Armee zugunsten der inneren Sicherheit ist nicht darauf zurückzuführen, dass die Bedrohung durch den Terrorismus heute wesentlich anders beurteilt würde. Hingegen hat sich erst in den letzten drei Jahren gezeigt, dass ein verglichen mit bisher umfangreicheres Sicherheitsdispositiv auf absehbare Zeit permanent aufrechterhalten werden muss: Die Schutzvorkehrungen für die Bewachung ausländischer Missionen sowie für die Sicherung internationaler Treffen und öffentlicher Veranstaltungen müssen auf einem Niveau gehalten werden, das früher nur für kürzere Zeiten erhöhter Bedrohung antizipiert wurde.</p><p>Um dieses Niveau zu erreichen und durchzuhalten, besteht gegenwärtig keine Alternative zum subsidiären Einsatz der Armee. Eine vom Postulanten angesprochene "Umwandlung von bisher subsidiär zu erbringenden Aufgaben in Hauptaufträge" ist nicht geplant; die Unterstützung der zivilen Behörden wird weiterhin subsidiär erfolgen. Die Tatsache, dass dies einer der drei Armeeaufträge ist und dass dieser Auftrag an Bedeutung gewonnen hat, ändert nichts an seinem subsidiären Charakter.</p><p>Der Entwicklungsschritt 2008/2011 der Armee, den der Bundesrat am 11. Mai 2005 beschlossen hat, ist eine Anpassung im Rahmen der grundlegenden Dokumente und kein fundamentaler Umbau der Armee: Die wesentlichen Rahmenbedingungen und Grundsätze von Sicherheitspolitik und Armee, wie die Neutralität, das Milizsystem und die Aufträge der Armee, werden nicht verändert. Anstatt fundamentale Reformen in grösseren Zeiträumen durchzuführen, soll die Armee als lernende Organisation künftig in kleineren Zeitabschnitten den Rahmenbedingungen angepasst werden.</p><p>Im Übrigen werden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen seit 2004 periodisch über die Zielerreichung der Armee mit einem ausführlichen Bericht informiert (gemäss Art. 149b des Militärgesetzes zum politischen Controlling). Die nächste Berichterstattung erfolgt per Ende Dezember 2005.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen aktualisierten Sicherheitspolitischen Bericht 2000 vorzulegen und darin darzutun, welche Gefahren der Schweiz in welcher Art und Weise erkennbar drohen und wie diesen Gefährdungen mittel- und langfristig begegnet werden soll.</p>
- Aktualisierung des "Sipol B 2000"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Sicherheitspolitische Bericht ("Sipol B 2000") sollte die Basis für die aktuelle Sicherheitspolitik und damit für die "Armee XXI" bilden. Doch die darin festgehaltene internationale Lagebeurteilung ist angesichts neuer Bedrohungen überholt. So sind im "Sipol B 2000" etwa zum Terror lediglich einige allgemeine Formulierungen zu finden, fanden doch die Terroranschläge in den USA (September 2001), in Spanien (März 2004) und in England (Juli 2005) allesamt nach Abschluss des "Sipol B 2000" statt. Die Fragen nach einer spezifischen Bedrohung unseres Landes sowie ein entsprechendes Konzept zur Bekämpfung des Terrorismus fehlen deshalb bis heute.</p><p>Im Mai 2005 hat der Bundesrat weitere Entscheide (wie den Abbau der Verteidigungskompetenz oder die Umwandlung von bisher subsidiär zu erbringenden Aufgaben in Hauptaufträge) zur "Armee XXI" getroffen. Diese Prioritätensetzung sei u. a. mit Blick auf die Bedrohungslage notwendig geworden. Auch diesbezüglich gilt es, in einem überarbeiteten "Sipol B 2000" zu begründen, welche Bedrohungen nur zwei Jahre nach der Volksabstimmung zur "Armee XXI" diesen einschneidenden Umbau der Armee verlangen.</p>
- <p>Die internationale sicherheitspolitische Lage und auch die Bedrohungen, Gefahren und Risiken für die Sicherheit der Schweiz haben sich in den vergangenen sechs Jahren geändert, aber nicht in einer Weise, die dem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 7. Juni 1999 oder den diesbezüglichen Aussagen im Armeeleitbild XXI widersprechen oder diesen Bericht gar obsolet machen würde. Gerade in Bezug auf die Bedrohung durch den Terrorismus gilt weiterhin, dass die Schweiz kein primäres Ziel des internationalen Terrorismus ist, sie sich aber auch nicht in Sicherheit wiegen kann.</p><p>Der verstärkte subsidiäre Einsatz der Armee zugunsten der inneren Sicherheit ist nicht darauf zurückzuführen, dass die Bedrohung durch den Terrorismus heute wesentlich anders beurteilt würde. Hingegen hat sich erst in den letzten drei Jahren gezeigt, dass ein verglichen mit bisher umfangreicheres Sicherheitsdispositiv auf absehbare Zeit permanent aufrechterhalten werden muss: Die Schutzvorkehrungen für die Bewachung ausländischer Missionen sowie für die Sicherung internationaler Treffen und öffentlicher Veranstaltungen müssen auf einem Niveau gehalten werden, das früher nur für kürzere Zeiten erhöhter Bedrohung antizipiert wurde.</p><p>Um dieses Niveau zu erreichen und durchzuhalten, besteht gegenwärtig keine Alternative zum subsidiären Einsatz der Armee. Eine vom Postulanten angesprochene "Umwandlung von bisher subsidiär zu erbringenden Aufgaben in Hauptaufträge" ist nicht geplant; die Unterstützung der zivilen Behörden wird weiterhin subsidiär erfolgen. Die Tatsache, dass dies einer der drei Armeeaufträge ist und dass dieser Auftrag an Bedeutung gewonnen hat, ändert nichts an seinem subsidiären Charakter.</p><p>Der Entwicklungsschritt 2008/2011 der Armee, den der Bundesrat am 11. Mai 2005 beschlossen hat, ist eine Anpassung im Rahmen der grundlegenden Dokumente und kein fundamentaler Umbau der Armee: Die wesentlichen Rahmenbedingungen und Grundsätze von Sicherheitspolitik und Armee, wie die Neutralität, das Milizsystem und die Aufträge der Armee, werden nicht verändert. Anstatt fundamentale Reformen in grösseren Zeiträumen durchzuführen, soll die Armee als lernende Organisation künftig in kleineren Zeitabschnitten den Rahmenbedingungen angepasst werden.</p><p>Im Übrigen werden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen seit 2004 periodisch über die Zielerreichung der Armee mit einem ausführlichen Bericht informiert (gemäss Art. 149b des Militärgesetzes zum politischen Controlling). Die nächste Berichterstattung erfolgt per Ende Dezember 2005.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen aktualisierten Sicherheitspolitischen Bericht 2000 vorzulegen und darin darzutun, welche Gefahren der Schweiz in welcher Art und Weise erkennbar drohen und wie diesen Gefährdungen mittel- und langfristig begegnet werden soll.</p>
- Aktualisierung des "Sipol B 2000"
Back to List