Monitoring flankierende Massnahmen

ShortId
05.3649
Id
20053649
Updated
25.06.2025 00:23
Language
de
Title
Monitoring flankierende Massnahmen
AdditionalIndexing
15;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Gewerbeaufsicht;Monitoring;Vollzug von Beschlüssen;bilaterales Abkommen;Arbeitsrecht
1
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L05K0802030209, Monitoring
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
  • L05K0702010303, Lohndumping
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Stimmberechtigten haben im Jahr 2000 dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU zugestimmt, am 25. September 2005 auch dessen Erweiterung auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten. Beide positiven Abstimmungsergebnisse wären ohne die gleichzeitig zur Abstimmung gelangenden flankierenden Massnahmen kaum zustande gekommen. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass kommende Abstimmungen zum gleichen Gegenstand - sei es bei der Erweiterung des Abkommens auf weitere neue Mitgliedländer, sei es bei der im Vertrag vorgesehenen Abstimmung sieben Jahre nach Inkraftsetzung - von der Wirkung der flankierenden Massnahmen abhängen. Sollten sie sich als Papiertiger erweisen, wird es schwierig sein, mit diesem Argument nochmals eine Mehrheit zu beschaffen. Bund und Kantone müssen deshalb alles daran setzen, dass die gesetzlich bereit gelegten Instrumente auch eingesetzt werden. Das Parlament wiederum muss ihren Einsatz und ihre Wirkung beurteilen können. Dies umso mehr, als weiterhin Zweifel bestehen, ob alle Kantone wirklich entschlossen an den Vollzug herangehen. Das Parlament braucht eine Beurteilungsgrundlage, und die kann ihm nur der Bundesrat mittels einer alle Kantone umfassenden regelmässigen Berichterstattung liefern.</p>
  • <p>Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Notwendigkeit für eine regelmässige Situationsanalyse besteht. Deswegen haben die tripartiten Kommissionen jährlich Bericht zuhanden der Direktion für Arbeit des Seco zu erstatten.</p><p>Die in diesem Kontext für die ersten sieben Monate seit Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen gelieferten Daten wurden in einem nach Kantonen und Branchen gegliederten und öffentlich zugänglichen Bericht zusammengefasst. Gegenstand dieser am 1. April 2005 erschienenen Analyse ist die Umsetzung der flankierenden Massnahmen durch die tripartiten Kommissionen und generell durch die Vollzugsbehörden. Da die Kontrollorgane zur gegenseitigen Zusammenarbeit verpflichtet und zur Meldung der Verstösse an die für die Sanktionierung zuständigen Behörden gehalten sind, widerspiegelt der Bericht den gesamten Vollzug. Dem Anliegen des Postulates wird diesbezüglich bereits entsprochen.</p><p>Am 28. Juni 2005 hat sodann die gestützt auf das Postulat Rennwald 00.3088 eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe - das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU - ihren ersten Bericht "Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt - Eine erste Bilanz" veröffentlicht. Diese umfassende Untersuchung, welche jährlich gemacht werden wird, ist auch nach den sieben Grossregionen unterteilt.</p><p>Die Annahme des Postulates der Spezialkommission Personenfreizügigkeit 04.3648, "Missstände im Personalverleih", stellt schliesslich sicher, dass der sensible Bereich der Temporärarbeit besonders berücksichtigt wird. Auch in dieser Hinsicht ist das Anliegen des Postulates erfüllt.</p><p>Die Koordination zwischen diesen Berichten ist durch laufende Kontakte zwischen den Verfassern gewährleistet, und es bestehen Bestrebungen, diese Beurteilungsgrundlagen noch besser aufeinander abzustimmen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat in diesem Sinne anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat erstattet den eidgenössischen Räten jährlich Bericht über den Vollzug der flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union. Der Bericht ist so auszugestalten, dass der Stand des Vollzuges in den einzelnen Kantonen überprüft und beurteilt werden kann.</p>
  • Monitoring flankierende Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Stimmberechtigten haben im Jahr 2000 dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU zugestimmt, am 25. September 2005 auch dessen Erweiterung auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten. Beide positiven Abstimmungsergebnisse wären ohne die gleichzeitig zur Abstimmung gelangenden flankierenden Massnahmen kaum zustande gekommen. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass kommende Abstimmungen zum gleichen Gegenstand - sei es bei der Erweiterung des Abkommens auf weitere neue Mitgliedländer, sei es bei der im Vertrag vorgesehenen Abstimmung sieben Jahre nach Inkraftsetzung - von der Wirkung der flankierenden Massnahmen abhängen. Sollten sie sich als Papiertiger erweisen, wird es schwierig sein, mit diesem Argument nochmals eine Mehrheit zu beschaffen. Bund und Kantone müssen deshalb alles daran setzen, dass die gesetzlich bereit gelegten Instrumente auch eingesetzt werden. Das Parlament wiederum muss ihren Einsatz und ihre Wirkung beurteilen können. Dies umso mehr, als weiterhin Zweifel bestehen, ob alle Kantone wirklich entschlossen an den Vollzug herangehen. Das Parlament braucht eine Beurteilungsgrundlage, und die kann ihm nur der Bundesrat mittels einer alle Kantone umfassenden regelmässigen Berichterstattung liefern.</p>
    • <p>Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Notwendigkeit für eine regelmässige Situationsanalyse besteht. Deswegen haben die tripartiten Kommissionen jährlich Bericht zuhanden der Direktion für Arbeit des Seco zu erstatten.</p><p>Die in diesem Kontext für die ersten sieben Monate seit Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen gelieferten Daten wurden in einem nach Kantonen und Branchen gegliederten und öffentlich zugänglichen Bericht zusammengefasst. Gegenstand dieser am 1. April 2005 erschienenen Analyse ist die Umsetzung der flankierenden Massnahmen durch die tripartiten Kommissionen und generell durch die Vollzugsbehörden. Da die Kontrollorgane zur gegenseitigen Zusammenarbeit verpflichtet und zur Meldung der Verstösse an die für die Sanktionierung zuständigen Behörden gehalten sind, widerspiegelt der Bericht den gesamten Vollzug. Dem Anliegen des Postulates wird diesbezüglich bereits entsprochen.</p><p>Am 28. Juni 2005 hat sodann die gestützt auf das Postulat Rennwald 00.3088 eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe - das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU - ihren ersten Bericht "Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt - Eine erste Bilanz" veröffentlicht. Diese umfassende Untersuchung, welche jährlich gemacht werden wird, ist auch nach den sieben Grossregionen unterteilt.</p><p>Die Annahme des Postulates der Spezialkommission Personenfreizügigkeit 04.3648, "Missstände im Personalverleih", stellt schliesslich sicher, dass der sensible Bereich der Temporärarbeit besonders berücksichtigt wird. Auch in dieser Hinsicht ist das Anliegen des Postulates erfüllt.</p><p>Die Koordination zwischen diesen Berichten ist durch laufende Kontakte zwischen den Verfassern gewährleistet, und es bestehen Bestrebungen, diese Beurteilungsgrundlagen noch besser aufeinander abzustimmen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat in diesem Sinne anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat erstattet den eidgenössischen Räten jährlich Bericht über den Vollzug der flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union. Der Bericht ist so auszugestalten, dass der Stand des Vollzuges in den einzelnen Kantonen überprüft und beurteilt werden kann.</p>
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