Organisation der Suva. Anpassung an die Grundsätze der Good Governance

ShortId
05.3650
Id
20053650
Updated
25.06.2025 00:23
Language
de
Title
Organisation der Suva. Anpassung an die Grundsätze der Good Governance
AdditionalIndexing
28;Corporate Governance;Kontrolle;good governance;SUVA;Verwaltungsrat;Rechtsform einer Gesellschaft
1
  • L05K0104011602, SUVA
  • L06K080602010101, good governance
  • L06K070305010301, Corporate Governance
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L03K070303, Rechtsform einer Gesellschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Suva ist bekannt für ihre guten Leistungen und für die vernünftige Höhe ihrer Prämien. Dagegen haben Affairen in letzter Zeit gezeigt, dass ihre Struktur und ihre Organisation den Anforderungen nicht entsprechen, die, wie die Erfahrung zeigt, eine Institution erfüllen sollte, die derart gross ist und dazu noch in einem derart komplexen Tätigkeitsbereich wie der Unfallversicherung tätig ist. Es ist deshalb notwendig, die Strukturen dieser Gesellschaft professioneller auszugestalten und namentlich Organe zu schaffen, die unabhängig und ausreichend mit Instrumenten ausgestattet sind, um regelmässig vertiefte Überprüfungen der Geschäftstätigkeit durchzuführen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Organisation der Suva im Hinblick auf die Grundsätze der Good Governance (best practices of corporate governance) zu überprüfen. Dabei geht es inbesondere um Folgendes:</p><p>- Die Suva muss einen viel kleineren Verwaltungsrat erhalten (sieben bis neun Mitglieder); dieser soll zwar paritätisch zusammengesetzt sein; wichtig sind aber auch Professionalität und Verfügbarkeit seiner Mitglieder. Das Organ, das heute die Funktion des Verwaltungsrates ausübt, gleicht eher einer Generalversammlung oder einer Delegiertenversammlung, und seine Aufgaben müssten klar auf dieser Ebene definiert werden.</p><p>- Es muss eine unabhängige interne Revisionsstelle geschaffen werden, die allein dem Verwaltungsrat verantwortlich ist; daneben braucht es natürlich auch eine externe Revisionsstelle.</p><p>- Die Zahl der Ausschüsse im Verwaltungsrat und ihre Funktionen sollten geklärt werden (es braucht zweifellos mindestens einen Prüfungs-(Audit)-Ausschuss, einen Risikoausschuss und einen Human-Resources-Ausschuss).</p><p>- Was die juristische Form der Versicherung betrifft, so wäre eine Angleichung an das Modell der Aktiengesellschaft (des öffentlichen Rechtes) angemessen, um klar zu machen, dass die Grundsätze der Geschäftsführung, vor allem der Kontrolle einer Aktiengesellschaft, mindestens dem Sinne nach anwendbar sind. Man könnte sicherlich auch an andere relativ strenge Rechtsformen wie die Stiftung denken, wenn der paritätische Charakter gewahrt bleibt.</p><p>Schliesslich wäre zu überprüfen, ob die Anwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes gerechtfertigt wäre.</p>
  • Organisation der Suva. Anpassung an die Grundsätze der Good Governance
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Suva ist bekannt für ihre guten Leistungen und für die vernünftige Höhe ihrer Prämien. Dagegen haben Affairen in letzter Zeit gezeigt, dass ihre Struktur und ihre Organisation den Anforderungen nicht entsprechen, die, wie die Erfahrung zeigt, eine Institution erfüllen sollte, die derart gross ist und dazu noch in einem derart komplexen Tätigkeitsbereich wie der Unfallversicherung tätig ist. Es ist deshalb notwendig, die Strukturen dieser Gesellschaft professioneller auszugestalten und namentlich Organe zu schaffen, die unabhängig und ausreichend mit Instrumenten ausgestattet sind, um regelmässig vertiefte Überprüfungen der Geschäftstätigkeit durchzuführen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Organisation der Suva im Hinblick auf die Grundsätze der Good Governance (best practices of corporate governance) zu überprüfen. Dabei geht es inbesondere um Folgendes:</p><p>- Die Suva muss einen viel kleineren Verwaltungsrat erhalten (sieben bis neun Mitglieder); dieser soll zwar paritätisch zusammengesetzt sein; wichtig sind aber auch Professionalität und Verfügbarkeit seiner Mitglieder. Das Organ, das heute die Funktion des Verwaltungsrates ausübt, gleicht eher einer Generalversammlung oder einer Delegiertenversammlung, und seine Aufgaben müssten klar auf dieser Ebene definiert werden.</p><p>- Es muss eine unabhängige interne Revisionsstelle geschaffen werden, die allein dem Verwaltungsrat verantwortlich ist; daneben braucht es natürlich auch eine externe Revisionsstelle.</p><p>- Die Zahl der Ausschüsse im Verwaltungsrat und ihre Funktionen sollten geklärt werden (es braucht zweifellos mindestens einen Prüfungs-(Audit)-Ausschuss, einen Risikoausschuss und einen Human-Resources-Ausschuss).</p><p>- Was die juristische Form der Versicherung betrifft, so wäre eine Angleichung an das Modell der Aktiengesellschaft (des öffentlichen Rechtes) angemessen, um klar zu machen, dass die Grundsätze der Geschäftsführung, vor allem der Kontrolle einer Aktiengesellschaft, mindestens dem Sinne nach anwendbar sind. Man könnte sicherlich auch an andere relativ strenge Rechtsformen wie die Stiftung denken, wenn der paritätische Charakter gewahrt bleibt.</p><p>Schliesslich wäre zu überprüfen, ob die Anwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes gerechtfertigt wäre.</p>
    • Organisation der Suva. Anpassung an die Grundsätze der Good Governance

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