Ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften im BVG
- ShortId
-
05.3651
- Id
-
20053651
- Updated
-
24.06.2025 23:52
- Language
-
de
- Title
-
Ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften im BVG
- AdditionalIndexing
-
28;15;ältere/r Arbeitnehmer/in;Lohnkosten;Sozialabgabe;Berufliche Vorsorge;Kampf gegen die Diskriminierung
- 1
-
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L04K01040117, Sozialabgabe
- L06K070302020111, Lohnkosten
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Alter darf ebenso wenig wie das Geschlecht zu einer Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt führen. Die heutige Regelung der Altersgutschriften im BVG hat zur Folge, dass ältere Arbeitnehmer im Vergleich zu jüngeren signifikant höhere Lohnnebenkosten aufweisen. Die Arbeitgeber leisten für ihre ältesten Arbeitnehmer (Frauen: 52-62 Jahre, Männer: 55-65 Jahre) die höchsten Altersgutschriften. Zusammen mit den höheren Grundlöhnen schafft dies negative Voraussetzungen für die Anstellung älterer Arbeitnehmer. Die Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt ist evident. </p><p>Der Arbeitnehmerbeitrag kann beispielsweise weiterhin gemäss einer nach weitergehenden Abklärungen noch festzulegenden Abstufung geleistet werden. Dies hat den Vorteil, dass jüngere Menschen in der Phase von Familiengründung und beruflicher Weiterentwicklung nicht über Gebühr belastet werden.</p><p>In Betracht gezogen werden kann die Festlegung eines konstanten Arbeitgeberbeitrages von 6,25 Prozent bei Fortführung der Arbeitnehmerbeiträge gemäss heute geltender Abstufung oder nach einer völlig neuen Abstufung auch für die Arbeitnehmer. Dies ergäbe folgende Beitragslösung:</p><p>Ansatz in Prozenten des koordinierten Lohnes: Arbeitgeber</p><p>Altersjahre 25-34: 6,25; Altersjahre 35-44: 6,25; Altersjahre 45-54: 6,25; Altersjahre 55-65: 6,25.</p><p>Ansatz in Prozenten des koordinierten Lohnes: Arbeitnehmer</p><p>Altersjahre 25-34: 3,5; Altersjahre 35-44: 5,0; Altersjahre 45-54: 7,5; Altersjahre 55-65: 9,0.</p><p>Ansatz in Prozenten des koordinierten Lohnes: Variante Arbeitnehmer</p><p>Altersjahre 25-34: 0,75; Altersjahre 35-44: 3,75; Altersjahre 45-54: 8,75;</p><p>Altersjahre 55-65: 11,75.</p><p>Das Alter und die damit verbundene Kumulation von hohen Lohn- und Lohnnebenkosten soll dagegen möglichst keinen Grund mehr darstellen, jemanden nicht zu beschäftigen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Wir ersuchen den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht und Vorschläge betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Berufliche Vorsorge (BVG) vorzulegen und zu prüfen, ob die Altersgutschriften neu wie folgt berechnet werden können:</p><p>- der Arbeitgeberbeitrag wird neu auf einer für die gesamte Beitragsdauer einheitlichen Höhe festgelegt; die Berechnung der Arbeitnehmerbeiträge erfolgt weiterhin nach einer Stufung gemäss Alterskategorien;</p><p>- oder eine neue Staffelung der Beiträge (mit Parallelität Arbeitgeber/Arbeitnehmer), die dem Anliegen der Entlastung der älteren Arbeitnehmer Rechnung trägt.</p><p>Folgende Eckwerte sollen (weiterhin) gelten:</p><p>- Das geltende BVG-Sparziel bleibt unverändert.</p><p>- Die Parität über die gesamte Beitragsdauer bleibt grundsätzlich gewährt (Art. 66 BVG).</p><p>- Die vorgeschlagenen Änderungen der Altersgutschriften sollen durch Übergangsbestimmungen so eingeführt werden, dass für die Versicherten durch den Wechsel keine Veränderungen bezüglich Alterskapital und Sparziel entstehen.</p><p>- Keine Veränderung zum Nachteil der jüngeren Arbeitnehmer.</p>
- Ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften im BVG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Alter darf ebenso wenig wie das Geschlecht zu einer Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt führen. Die heutige Regelung der Altersgutschriften im BVG hat zur Folge, dass ältere Arbeitnehmer im Vergleich zu jüngeren signifikant höhere Lohnnebenkosten aufweisen. Die Arbeitgeber leisten für ihre ältesten Arbeitnehmer (Frauen: 52-62 Jahre, Männer: 55-65 Jahre) die höchsten Altersgutschriften. Zusammen mit den höheren Grundlöhnen schafft dies negative Voraussetzungen für die Anstellung älterer Arbeitnehmer. Die Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt ist evident. </p><p>Der Arbeitnehmerbeitrag kann beispielsweise weiterhin gemäss einer nach weitergehenden Abklärungen noch festzulegenden Abstufung geleistet werden. Dies hat den Vorteil, dass jüngere Menschen in der Phase von Familiengründung und beruflicher Weiterentwicklung nicht über Gebühr belastet werden.</p><p>In Betracht gezogen werden kann die Festlegung eines konstanten Arbeitgeberbeitrages von 6,25 Prozent bei Fortführung der Arbeitnehmerbeiträge gemäss heute geltender Abstufung oder nach einer völlig neuen Abstufung auch für die Arbeitnehmer. Dies ergäbe folgende Beitragslösung:</p><p>Ansatz in Prozenten des koordinierten Lohnes: Arbeitgeber</p><p>Altersjahre 25-34: 6,25; Altersjahre 35-44: 6,25; Altersjahre 45-54: 6,25; Altersjahre 55-65: 6,25.</p><p>Ansatz in Prozenten des koordinierten Lohnes: Arbeitnehmer</p><p>Altersjahre 25-34: 3,5; Altersjahre 35-44: 5,0; Altersjahre 45-54: 7,5; Altersjahre 55-65: 9,0.</p><p>Ansatz in Prozenten des koordinierten Lohnes: Variante Arbeitnehmer</p><p>Altersjahre 25-34: 0,75; Altersjahre 35-44: 3,75; Altersjahre 45-54: 8,75;</p><p>Altersjahre 55-65: 11,75.</p><p>Das Alter und die damit verbundene Kumulation von hohen Lohn- und Lohnnebenkosten soll dagegen möglichst keinen Grund mehr darstellen, jemanden nicht zu beschäftigen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Wir ersuchen den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht und Vorschläge betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Berufliche Vorsorge (BVG) vorzulegen und zu prüfen, ob die Altersgutschriften neu wie folgt berechnet werden können:</p><p>- der Arbeitgeberbeitrag wird neu auf einer für die gesamte Beitragsdauer einheitlichen Höhe festgelegt; die Berechnung der Arbeitnehmerbeiträge erfolgt weiterhin nach einer Stufung gemäss Alterskategorien;</p><p>- oder eine neue Staffelung der Beiträge (mit Parallelität Arbeitgeber/Arbeitnehmer), die dem Anliegen der Entlastung der älteren Arbeitnehmer Rechnung trägt.</p><p>Folgende Eckwerte sollen (weiterhin) gelten:</p><p>- Das geltende BVG-Sparziel bleibt unverändert.</p><p>- Die Parität über die gesamte Beitragsdauer bleibt grundsätzlich gewährt (Art. 66 BVG).</p><p>- Die vorgeschlagenen Änderungen der Altersgutschriften sollen durch Übergangsbestimmungen so eingeführt werden, dass für die Versicherten durch den Wechsel keine Veränderungen bezüglich Alterskapital und Sparziel entstehen.</p><p>- Keine Veränderung zum Nachteil der jüngeren Arbeitnehmer.</p>
- Ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften im BVG
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