Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen
- ShortId
-
05.3652
- Id
-
20053652
- Updated
-
28.07.2023 12:01
- Language
-
de
- Title
-
Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen
- AdditionalIndexing
-
24;Unternehmenssteuer;Staatssteuer;Steuersenkung;Steuersystem;Wettbewerb;Steuerpolitik;kantonale Hoheit;Steuer natürlicher Personen;juristische Person;Steuerprogression
- 1
-
- L03K110706, Steuersystem
- L04K11070210, Staatssteuer
- L07K08070102010802, kantonale Hoheit
- L03K070301, Wettbewerb
- L04K11070307, Steuersenkung
- L05K1107030102, Steuerprogression
- L05K0507020303, juristische Person
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
- L03K110703, Steuerpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Grenzen des interkantonalen Steuerwettbewerbes: Eine politische Begrenzung des interkantonalen Steuerwettbewerbes drängt sich dann auf, wenn dieser als ruinös bezeichnet werden kann. Ruinöser Steuerwettbewerb herrscht dann, wenn er die Kantone zwingt, die Steuern auf ein Niveau zu senken, das die Finanzierung der öffentlichen Leistungen verunmöglicht. Empirische Arbeiten deuten darauf hin, dass fiskalisch motivierte Wanderungen innerhalb der Schweiz zwar existieren, die Finanzierung der öffentlichen Leistungen dadurch aber nicht verhindert wird.</p><p>2. Nachteile des Steuerwettbewerbes: Als mögliche Nachteile des Steuerwettbewerbes werden in der Literatur vor allem zwei Aspekte diskutiert: Erstens wird befürchtet, dass der Steuerwettbewerb zu einem Steuersenkungswettbewerb führt, der einen schleichenden Zerfall der Infrastruktur zur Folge hat. Zweitens wird vorgebracht, dass Steuerwettbewerb die politischen Möglichkeiten zur Umverteilung von Einkommen und Vermögen zu stark beschränkt. In der Schweiz sind für den Bundesrat diese möglichen Nachteile heute nicht zu befürchten.</p><p>3. Beurteilung der Steuersenkungspläne verschiedener Kantone: Bei verschiedenen Kantonen lässt sich tatsächlich eine Tendenz zu degressiven Tarifen im obersten Einkommensbereich beobachten: Ab einem bestimmten hohen Einkommen werden zusätzliche Einkünfte mit einem niedrigeren Steuersatz erfasst. Der Steuerbetrag nimmt mit zunehmendem Einkommen aber trotzdem weiter zu. Die Steuer- bzw. Tarifautonomie der Kantone ist in der Bundesverfassung geschützt. Insofern liegt es in erster Linie an der Bevölkerung der betroffenen Kantone, eine politische Bewertung der kantonalen Steuertarifstruktur vorzunehmen. Die Gefahr, dass die Steuersenkungspläne Ausdruck eines ruinösen Steuerwettbewerbes sind, darf nicht überbewertet werden. Erstens unterliegen alle kantonalen Steuergesetze einer demokratischen Legitimation. Zweitens können die kantonalen Steuergesetze von den Gerichten in einem konkreten Fall auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft werden.</p><p>4. Verfassungskonformität der Steuersenkungspläne mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Je nach der konkreten Ausgestaltung kann ein degressiv ausgestalteter Steuertarif den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie das Erfordernis einer rechtsgleichen Besteuerung (Art. 8 BV) verletzen. Dies zu überprüfen obliegt wie gesagt den Gerichten. Der Verfassungsgrundsatz lässt dem Gesetzgeber einen breiten Spielraum für die Politikgestaltung.</p><p>5. Materielle Steuerharmonisierung für juristische Personen: Die Steuerhoheit der Kantone ist ein wichtiger Eckpfeiler des schweizerischen Steuersystems. Dies gilt auch für die Besteuerung juristischer Personen. Eine materielle Harmonisierung der Besteuerung juristischer Personen (Vereinheitlichung der Steuertarife) hätte letztlich sehr negative Auswirkungen auf den internationalen Steuerwettbewerb. Deshalb erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, die Steuern der juristischen Personen materiell zu harmonisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Steuersystem in der Schweiz beruht im Wesentlichen auf dem Wettbewerb; der Bund gibt nur die Leitplanken zur formellen Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden vor.</p><p>Immer wieder hebt der Bundesrat die Vorzüge des bestehenden Steuerwettbewerbes unter den Kantonen sowohl für die natürlichen wie auch für die juristischen Personen hervor. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Wo liegen für den Bundesrat, abgesehen von der formellen Harmonisierung, die Grenzen des Steuerwettbewerbes für natürliche und juristische Personen?</p><p>2. Welche Nachteile hat der Steuerwettbewerb für den Bund und die Kantone?</p><p>3. Wie beurteilt er die Steuersenkungspläne verschiedener Kantone (Schaffhausen, Obwalden, St. Gallen), einschliesslich der degressiven Tarife für hohe Einkommen, und die Gefahr eines Dominoeffekts auf die anderen Kantone, wie man ihn bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer beobachten konnte?</p><p>4. Sind degressive Tarife für hohe Einkommen überhaupt mit dem Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit vereinbar?</p><p>5. Der Steuerwettbewerb, mit dem die Kantone Unternehmen in ihr Gebiet locken bzw. diese dort behalten wollen, ist ruinös. Erachtet es der Bundesrat deshalb nicht auch für sinnvoll, mindestens für die juristischen Personen die Steuern auch materiell zu harmonisieren?</p>
- Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Grenzen des interkantonalen Steuerwettbewerbes: Eine politische Begrenzung des interkantonalen Steuerwettbewerbes drängt sich dann auf, wenn dieser als ruinös bezeichnet werden kann. Ruinöser Steuerwettbewerb herrscht dann, wenn er die Kantone zwingt, die Steuern auf ein Niveau zu senken, das die Finanzierung der öffentlichen Leistungen verunmöglicht. Empirische Arbeiten deuten darauf hin, dass fiskalisch motivierte Wanderungen innerhalb der Schweiz zwar existieren, die Finanzierung der öffentlichen Leistungen dadurch aber nicht verhindert wird.</p><p>2. Nachteile des Steuerwettbewerbes: Als mögliche Nachteile des Steuerwettbewerbes werden in der Literatur vor allem zwei Aspekte diskutiert: Erstens wird befürchtet, dass der Steuerwettbewerb zu einem Steuersenkungswettbewerb führt, der einen schleichenden Zerfall der Infrastruktur zur Folge hat. Zweitens wird vorgebracht, dass Steuerwettbewerb die politischen Möglichkeiten zur Umverteilung von Einkommen und Vermögen zu stark beschränkt. In der Schweiz sind für den Bundesrat diese möglichen Nachteile heute nicht zu befürchten.</p><p>3. Beurteilung der Steuersenkungspläne verschiedener Kantone: Bei verschiedenen Kantonen lässt sich tatsächlich eine Tendenz zu degressiven Tarifen im obersten Einkommensbereich beobachten: Ab einem bestimmten hohen Einkommen werden zusätzliche Einkünfte mit einem niedrigeren Steuersatz erfasst. Der Steuerbetrag nimmt mit zunehmendem Einkommen aber trotzdem weiter zu. Die Steuer- bzw. Tarifautonomie der Kantone ist in der Bundesverfassung geschützt. Insofern liegt es in erster Linie an der Bevölkerung der betroffenen Kantone, eine politische Bewertung der kantonalen Steuertarifstruktur vorzunehmen. Die Gefahr, dass die Steuersenkungspläne Ausdruck eines ruinösen Steuerwettbewerbes sind, darf nicht überbewertet werden. Erstens unterliegen alle kantonalen Steuergesetze einer demokratischen Legitimation. Zweitens können die kantonalen Steuergesetze von den Gerichten in einem konkreten Fall auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft werden.</p><p>4. Verfassungskonformität der Steuersenkungspläne mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Je nach der konkreten Ausgestaltung kann ein degressiv ausgestalteter Steuertarif den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie das Erfordernis einer rechtsgleichen Besteuerung (Art. 8 BV) verletzen. Dies zu überprüfen obliegt wie gesagt den Gerichten. Der Verfassungsgrundsatz lässt dem Gesetzgeber einen breiten Spielraum für die Politikgestaltung.</p><p>5. Materielle Steuerharmonisierung für juristische Personen: Die Steuerhoheit der Kantone ist ein wichtiger Eckpfeiler des schweizerischen Steuersystems. Dies gilt auch für die Besteuerung juristischer Personen. Eine materielle Harmonisierung der Besteuerung juristischer Personen (Vereinheitlichung der Steuertarife) hätte letztlich sehr negative Auswirkungen auf den internationalen Steuerwettbewerb. Deshalb erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, die Steuern der juristischen Personen materiell zu harmonisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Steuersystem in der Schweiz beruht im Wesentlichen auf dem Wettbewerb; der Bund gibt nur die Leitplanken zur formellen Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden vor.</p><p>Immer wieder hebt der Bundesrat die Vorzüge des bestehenden Steuerwettbewerbes unter den Kantonen sowohl für die natürlichen wie auch für die juristischen Personen hervor. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Wo liegen für den Bundesrat, abgesehen von der formellen Harmonisierung, die Grenzen des Steuerwettbewerbes für natürliche und juristische Personen?</p><p>2. Welche Nachteile hat der Steuerwettbewerb für den Bund und die Kantone?</p><p>3. Wie beurteilt er die Steuersenkungspläne verschiedener Kantone (Schaffhausen, Obwalden, St. Gallen), einschliesslich der degressiven Tarife für hohe Einkommen, und die Gefahr eines Dominoeffekts auf die anderen Kantone, wie man ihn bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer beobachten konnte?</p><p>4. Sind degressive Tarife für hohe Einkommen überhaupt mit dem Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit vereinbar?</p><p>5. Der Steuerwettbewerb, mit dem die Kantone Unternehmen in ihr Gebiet locken bzw. diese dort behalten wollen, ist ruinös. Erachtet es der Bundesrat deshalb nicht auch für sinnvoll, mindestens für die juristischen Personen die Steuern auch materiell zu harmonisieren?</p>
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