Krankenkassenprämien 2006. Glaubwürdigkeit der Kassen und Behörden
- ShortId
-
05.3654
- Id
-
20053654
- Updated
-
28.07.2023 09:04
- Language
-
de
- Title
-
Krankenkassenprämien 2006. Glaubwürdigkeit der Kassen und Behörden
- AdditionalIndexing
-
2841;Vertrauen;Krankenkassenprämie;Krankenkasse;Kantonsvergleich;Kosten des Gesundheitswesens
- 1
-
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L03K020219, Kantonsvergleich
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L04K08020232, Vertrauen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Krankenversicherer haben zwischen 1996 und 2004 im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Prämien für insgesamt 126 557 Millionen Franken eingenommen und im gleichen Zeitraum total 119 911 Millionen Franken für Leistungen ausgegeben. Die Differenz von 6646 Millionen Franken ist den Reserven (112 Millionen) und Rückstellungen (1033 Millionen) zugeflossen. Die übrigen Mittel (Saldo von 5500 Millionen, d. h. 4,3 Prozent des Prämienvolumens) wurden hauptsächlich für die Verwaltungskosten der Versicherer verwendet.</p><p>Die Zürcher Hochschule Winterthur (ZHW) ist vom Bundesamt für Gesundheit, von Santésuisse und der Gesundheitsdirektorenkonferenz damit beauftragt worden, ein statistisches Prognosemodell zu entwickeln, um die wahrscheinliche Entwicklung der Leistungen in der OKP zu messen. Die ZHW hat einen durchschnittlichen Anstieg der Bruttoleistungen um 4,4 Prozent für 2006 prognostiziert. Die Krankenversicherer haben ihrerseits einen durchschnittlichen Anstieg von 4,5 Prozent für 2006 vorhergesagt.</p><p>Gemäss den Budgets der Versicherer dürfte 2006 die durchschnittliche Prämie pro versicherte Person 2626 Franken betragen, was einer Zunahme um 8,1 Prozent im Vergleich zu 2004 entspricht. Diese Zahl liegt unter dem von der ZHW für 2005-2006 prognostizierten gesamtschweizerischen Anstieg von 8,5 Prozent. Für die fünf grössten Kantone ergeben sich für 2005-2006 folgende Prozentzahlen: 5,1 Prozent (Prämien, gemäss Versicherer) und 11,0 Prozent (Leistungen, gemäss ZHW) für den Kanton Zürich, 11,1 Prozent bzw. 11,9 Prozent für den Kanton Bern, 9,5 Prozent bzw. 9,4 Prozent für den Kanton St. Gallen, 6,8 Prozent bzw. 9,2 Prozent für den Kanton Aargau und 7,3 Prozent bzw. 6,9 Prozent für den Kanton Waadt. Das relativ geringe Prämienwachstum für die Jahre 2005-2006 in den Kantonen Zürich und Aargau lässt sich zum Teil mit dem zu massiven Anstieg im Jahr 2003 erklären.</p><p>Diese Zahlen zeigen, dass die Entwicklung der Prämien und Leistungen der OKP in den Jahren 1996 bis 2004 ähnlich verlaufen ist und dass die Prämienanstiege für die Jahre 2005 und 2006 generell mit den Prognosen für die Entwicklung der Leistungen übereinstimmen.</p><p>Es sei auch darauf hingewiesen, dass jeder Krankenversicherer als selbstständiges Unternehmen seine eigenen Kostenprognosen macht und für eine Finanzierungsperiode von zwei Jahren jeweils das Gleichgewicht zwischen Aufwänden und Erträgen sicherstellen muss (Art. 78 KVV; SR 832.102). Aufwand- oder Ertragsüberschüsse werden als Reserven verbucht.</p><p>2. Die Prämienentwicklung eines einzelnen Krankenversicherers in einer bestimmten Region hängt nicht alleine von der durchschnittlichen Kostenentwicklung in dieser Region ab. Massgebliche Einflussfaktoren für die Prämienfestsetzung sind auch die Risikostruktur des Versicherers (die Qualität seines Portefeuilles) sowie dessen Reservenquote.</p><p>Bei den zehn grössten Krankenversicherern in der Schweiz zeigten sich 2004 bei den Nettoleistungen vor Risikoausgleich Schwankungen zwischen 1057 und 3553 Franken und bei den Reserven zwischen 245 (9,1 Prozent) und 589 (20,8 Prozent) Franken pro versicherte Person. Aus diesen Abweichungen resultieren die Prämienunterschiede zwischen den Versicherern.</p><p>3. Im durch das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorgesehenen Wettbewerbssystem erfolgt die Festsetzung bestimmter Prämien, namentlich für wählbare Franchisen oder für Kinder, teilweise unter unternehmenspolitischen Gesichtspunkten. Um die Solidarität zu gewährleisten, sind in diesem Bereich genaue Limiten festgelegt worden (z. B. Art. 95 KVV).</p><p>Das Hauptkriterium für die Prämienfestsetzung bleiben indes die Kosten (Nettoleistungen, Risikoausgleich, Verwaltungskosten) und ihre wahrscheinliche Entwicklung. Mittelfristig entwickeln sich die Prämien und Leistungen parallel, und die Reserven bleiben stabil (siehe Antwort zu Frage 1). Die Festlegung der Prämien erfolgt also im Wesentlichen nach objektiven (Nettoleistungen und deren Entwicklung) und gesetzlich festgelegten Kriterien.</p><p>Bezüglich der Objektivität und Transparenz der Prämienfestsetzung schlägt der Bundesrat im Rahmen des Postulates Robbiani (05.3625, Für eine bessere Information der Krankenversicherten) vor, einen Bericht auszuarbeiten, welcher u. a. einen Beschrieb der für die Prämienfestsetzung relevanten Faktoren und eine Situationsanalyse bezüglich der Transparenz gegenüber den Versicherten beinhaltet.</p><p>4. Der im KVG vorgesehene Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern wirkt sich positiv auf die Eindämmung der Verwaltungskosten aus und ist für die Krankenversicherer ein Anreiz für eine bestmögliche Leistungskontrolle. Die Versicherer handeln über ihre Dachorganisation Santésuisse Tarifverträge im Interesse der Versicherten aus.</p><p>Allerdings wird der vom KVG gewollte Wettbewerb auf der Ebene der Versicherten geführt (wettbewerbsfähige Prämien anbieten), hat aber auf die Pflegeleistungserbringer einen äusserst geringen Einfluss, da für die Versicherer immer noch der Vertragszwang gilt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bekanntgabe der Krankenkassenprämien 2006 hat, wie jedes Jahr, heftige Reaktionen ausgelöst. Das Funktionieren des Systems wird infrage gestellt. Die Glaubwürdigkeit der Verfahren für die Kostenschätzung und die Prämienfestlegung wird stark angezweifelt und von allen Seiten infrage gestellt. Zudem werden die Entscheidungsträger und die Umsetzungsorgane des Gesundheitssystems offen angegriffen, was einmal mehr das Vertrauen der Bevölkerung beeinträchtigt.</p><p>Angesichts dieser Fragen, der unklaren Lage und der Unverständlichkeit wird der Bundesrat aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt er, dass zwischen den Kantonen so grosse Unterschiede in der Kosten- und der Prämienentwicklung bestehen?</p><p>2. Welche Stellung kommt dem Bundesamt für Gesundheit zu bei der Tolerierung solcher Abweichungen und der ebenfalls eklatanten Unterschiede zwischen den Prämien der verschiedenen Kassen in einem Kanton?</p><p>3. Welche Bedeutung haben objektive Gründe bei der Bestimmung der Prämien, und welche Bedeutung kommt anderen Faktoren als den Kosten zu (Reserven, Risikoausgleich, wirtschaftliche Strategien)? Stimmt die Hypothese, dass die von den Kassen festgelegten Prämien vor allem politisch begründet sind?</p><p>4. Lässt die Prämienentwicklung nicht darauf schliessen, dass die Kassen künftig nicht mehr die Interessen der Versicherten im Auge haben und dass man mit dem Wettbewerb, der mit dem KVG eingeführt wurde, die Kosten nicht wirksam im Griff haben kann?</p>
- Krankenkassenprämien 2006. Glaubwürdigkeit der Kassen und Behörden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Krankenversicherer haben zwischen 1996 und 2004 im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Prämien für insgesamt 126 557 Millionen Franken eingenommen und im gleichen Zeitraum total 119 911 Millionen Franken für Leistungen ausgegeben. Die Differenz von 6646 Millionen Franken ist den Reserven (112 Millionen) und Rückstellungen (1033 Millionen) zugeflossen. Die übrigen Mittel (Saldo von 5500 Millionen, d. h. 4,3 Prozent des Prämienvolumens) wurden hauptsächlich für die Verwaltungskosten der Versicherer verwendet.</p><p>Die Zürcher Hochschule Winterthur (ZHW) ist vom Bundesamt für Gesundheit, von Santésuisse und der Gesundheitsdirektorenkonferenz damit beauftragt worden, ein statistisches Prognosemodell zu entwickeln, um die wahrscheinliche Entwicklung der Leistungen in der OKP zu messen. Die ZHW hat einen durchschnittlichen Anstieg der Bruttoleistungen um 4,4 Prozent für 2006 prognostiziert. Die Krankenversicherer haben ihrerseits einen durchschnittlichen Anstieg von 4,5 Prozent für 2006 vorhergesagt.</p><p>Gemäss den Budgets der Versicherer dürfte 2006 die durchschnittliche Prämie pro versicherte Person 2626 Franken betragen, was einer Zunahme um 8,1 Prozent im Vergleich zu 2004 entspricht. Diese Zahl liegt unter dem von der ZHW für 2005-2006 prognostizierten gesamtschweizerischen Anstieg von 8,5 Prozent. Für die fünf grössten Kantone ergeben sich für 2005-2006 folgende Prozentzahlen: 5,1 Prozent (Prämien, gemäss Versicherer) und 11,0 Prozent (Leistungen, gemäss ZHW) für den Kanton Zürich, 11,1 Prozent bzw. 11,9 Prozent für den Kanton Bern, 9,5 Prozent bzw. 9,4 Prozent für den Kanton St. Gallen, 6,8 Prozent bzw. 9,2 Prozent für den Kanton Aargau und 7,3 Prozent bzw. 6,9 Prozent für den Kanton Waadt. Das relativ geringe Prämienwachstum für die Jahre 2005-2006 in den Kantonen Zürich und Aargau lässt sich zum Teil mit dem zu massiven Anstieg im Jahr 2003 erklären.</p><p>Diese Zahlen zeigen, dass die Entwicklung der Prämien und Leistungen der OKP in den Jahren 1996 bis 2004 ähnlich verlaufen ist und dass die Prämienanstiege für die Jahre 2005 und 2006 generell mit den Prognosen für die Entwicklung der Leistungen übereinstimmen.</p><p>Es sei auch darauf hingewiesen, dass jeder Krankenversicherer als selbstständiges Unternehmen seine eigenen Kostenprognosen macht und für eine Finanzierungsperiode von zwei Jahren jeweils das Gleichgewicht zwischen Aufwänden und Erträgen sicherstellen muss (Art. 78 KVV; SR 832.102). Aufwand- oder Ertragsüberschüsse werden als Reserven verbucht.</p><p>2. Die Prämienentwicklung eines einzelnen Krankenversicherers in einer bestimmten Region hängt nicht alleine von der durchschnittlichen Kostenentwicklung in dieser Region ab. Massgebliche Einflussfaktoren für die Prämienfestsetzung sind auch die Risikostruktur des Versicherers (die Qualität seines Portefeuilles) sowie dessen Reservenquote.</p><p>Bei den zehn grössten Krankenversicherern in der Schweiz zeigten sich 2004 bei den Nettoleistungen vor Risikoausgleich Schwankungen zwischen 1057 und 3553 Franken und bei den Reserven zwischen 245 (9,1 Prozent) und 589 (20,8 Prozent) Franken pro versicherte Person. Aus diesen Abweichungen resultieren die Prämienunterschiede zwischen den Versicherern.</p><p>3. Im durch das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorgesehenen Wettbewerbssystem erfolgt die Festsetzung bestimmter Prämien, namentlich für wählbare Franchisen oder für Kinder, teilweise unter unternehmenspolitischen Gesichtspunkten. Um die Solidarität zu gewährleisten, sind in diesem Bereich genaue Limiten festgelegt worden (z. B. Art. 95 KVV).</p><p>Das Hauptkriterium für die Prämienfestsetzung bleiben indes die Kosten (Nettoleistungen, Risikoausgleich, Verwaltungskosten) und ihre wahrscheinliche Entwicklung. Mittelfristig entwickeln sich die Prämien und Leistungen parallel, und die Reserven bleiben stabil (siehe Antwort zu Frage 1). Die Festlegung der Prämien erfolgt also im Wesentlichen nach objektiven (Nettoleistungen und deren Entwicklung) und gesetzlich festgelegten Kriterien.</p><p>Bezüglich der Objektivität und Transparenz der Prämienfestsetzung schlägt der Bundesrat im Rahmen des Postulates Robbiani (05.3625, Für eine bessere Information der Krankenversicherten) vor, einen Bericht auszuarbeiten, welcher u. a. einen Beschrieb der für die Prämienfestsetzung relevanten Faktoren und eine Situationsanalyse bezüglich der Transparenz gegenüber den Versicherten beinhaltet.</p><p>4. Der im KVG vorgesehene Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern wirkt sich positiv auf die Eindämmung der Verwaltungskosten aus und ist für die Krankenversicherer ein Anreiz für eine bestmögliche Leistungskontrolle. Die Versicherer handeln über ihre Dachorganisation Santésuisse Tarifverträge im Interesse der Versicherten aus.</p><p>Allerdings wird der vom KVG gewollte Wettbewerb auf der Ebene der Versicherten geführt (wettbewerbsfähige Prämien anbieten), hat aber auf die Pflegeleistungserbringer einen äusserst geringen Einfluss, da für die Versicherer immer noch der Vertragszwang gilt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bekanntgabe der Krankenkassenprämien 2006 hat, wie jedes Jahr, heftige Reaktionen ausgelöst. Das Funktionieren des Systems wird infrage gestellt. Die Glaubwürdigkeit der Verfahren für die Kostenschätzung und die Prämienfestlegung wird stark angezweifelt und von allen Seiten infrage gestellt. Zudem werden die Entscheidungsträger und die Umsetzungsorgane des Gesundheitssystems offen angegriffen, was einmal mehr das Vertrauen der Bevölkerung beeinträchtigt.</p><p>Angesichts dieser Fragen, der unklaren Lage und der Unverständlichkeit wird der Bundesrat aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt er, dass zwischen den Kantonen so grosse Unterschiede in der Kosten- und der Prämienentwicklung bestehen?</p><p>2. Welche Stellung kommt dem Bundesamt für Gesundheit zu bei der Tolerierung solcher Abweichungen und der ebenfalls eklatanten Unterschiede zwischen den Prämien der verschiedenen Kassen in einem Kanton?</p><p>3. Welche Bedeutung haben objektive Gründe bei der Bestimmung der Prämien, und welche Bedeutung kommt anderen Faktoren als den Kosten zu (Reserven, Risikoausgleich, wirtschaftliche Strategien)? Stimmt die Hypothese, dass die von den Kassen festgelegten Prämien vor allem politisch begründet sind?</p><p>4. Lässt die Prämienentwicklung nicht darauf schliessen, dass die Kassen künftig nicht mehr die Interessen der Versicherten im Auge haben und dass man mit dem Wettbewerb, der mit dem KVG eingeführt wurde, die Kosten nicht wirksam im Griff haben kann?</p>
- Krankenkassenprämien 2006. Glaubwürdigkeit der Kassen und Behörden
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