Sportunterricht. Nichteinhaltung der drei obligatorischen Wochenlektionen
- ShortId
-
05.3656
- Id
-
20053656
- Updated
-
27.07.2023 21:45
- Language
-
de
- Title
-
Sportunterricht. Nichteinhaltung der drei obligatorischen Wochenlektionen
- AdditionalIndexing
-
32;Unterrichtsprogramm;Kanton;Gesundheitszustand;Kind;Vollzug von Beschlüssen;Sportunterricht;Schüler/in
- 1
-
- L04K13020109, Sportunterricht
- L04K13010310, Unterrichtsprogramm
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L05K1301020103, Schüler/in
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0107010205, Kind
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung von täglicher Bewegung und Sport für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bewusst. Hierbei spielt quantitativ und qualitativ ausreichender Sportunterricht eine wichtige Rolle. Der Bundesrat steht deshalb nach wie vor hinter dem Drei-Stunden-Obligatorium. Die Mehrheit der Kantone setzt dieses Obligatorium um.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Das Bundesamt für Sport (Baspo) ist mit den Kantonen, welche die Vorgaben nicht erfüllen, im Gespräch, um angemessene Lösungen zu finden.</p><p>Die Nichteinhaltung des Schulsportobligatoriums kann im Übrigen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden. Das ist in jüngster Vergangenheit in zwei Kantonen erfolgt und hat jeweils zu verwaltungsgerichtlichen Entscheiden zugunsten der Bundesregelung geführt.</p><p>2. Die vom Interpellanten erwähnten Massnahmen sind bisher nicht vorgesehen.</p><p>3. Die Kosten ungenügender körperlicher Aktivität und der Inaktivität wurden 2001 auf jährlich 1,6 Milliarden Franken direkter Behandlungskosten veranschlagt.</p><p>4./5. Kinder und Jugendliche sollten sich täglich mindestens 60 Minuten lang bewegen. Diese tägliche Bewegung kann durch qualitativ und quantitativ ausreichenden Sportunterricht an der Schule teilweise sichergestellt werden. Ergänzende Angebote inner- und ausserhalb der Schule sind aber nötig, um dem entwicklungsspezifischen Bewegungsbedarf von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Im Rahmen von Jugend und Sport (J+S) unterstützt der Bund solche Aktivitäten, von denen jährlich 550 000 Jugendliche im Alter von zehn bis zwanzig Jahren profitieren.</p><p>Die Frage des Schulsportobligatoriums wird im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport mit den Kantonen angegangen werden. Der Bundesrat wird sich für eine zukunftsorientierte Lösung einsetzen, die das grosse Bildungs- und Gesundheitspotenzial von Bewegung und Sport entsprechend berücksichtigt. Bezüglich der qualitativen Aspekte unterstützt der Bundesrat im Rahmen seines sportpolitischen Konzeptes das Projekt "Qualität im Sportunterricht" (qims.ch), das zu einer qualitativen Verbesserung des Sportunterrichtes beitragen soll. Hohe Qualität ist auch ein Ziel von J+S, welches u. a. mit guter und regelmässiger Aus- und Weiterbildung erreicht werden soll. Aktionen wie "schule.bewegt - täglich mehr Bewegung in den Schulen" leisten einen weiteren Beitrag zur täglichen Bewegung von Kindern und Jugendlichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Immer mehr Kantone halten sich aus (falschen) Spargründen nicht an die Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport, die sie dazu verpflichtet, drei Lektionen Sportunterricht pro Woche zu erteilen. Solche Sportlektionen sind ein Teil der langfristigen "Bewegungs"-Erziehung der Kinder und Jugendlichen.</p><p>Statistiken haben gezeigt, dass ein Mangel an Bewegung der Gesundheit sehr schadet (Fettleibigkeit, Herz- und Kreislauferkrankungen, Diabetes usw.) und sich negativ auf das Sozialwesen unseres Landes auswirkt.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird er die Kantone, welche sich gegen die Verordnung in diesem Bereich sperren, dazu bringen, sich daran zu halten?</p><p>2. Falls die betreffenden Kantone die Anordnungen nicht befolgen, gedenkt er, die Mehrausgaben des Bundes für Gesundheits- und Sozialkosten einzufordern? Wenn ja, wie?</p><p>3. Wie hoch schätzt er den Betrag, den die öffentliche Hand langfristig für die Folgen des Bewegungsmangels, namentlich Fettleibigkeit, Herz- und Kreislauferkrankungen und Diabetes, ausgeben muss?</p><p>4. Welche (quantitativen und qualitativen) Massnahmen sollen im Bereich Jugendsport getroffen werden, damit die schädlichen Auswirkungen, welche der Bewegungsmangel auf das Gesundheits- und das Sozialwesen hat, eingeschränkt werden können?</p><p>5. Wann und wie sollen diese Massnahmen ergriffen werden?</p>
- Sportunterricht. Nichteinhaltung der drei obligatorischen Wochenlektionen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung von täglicher Bewegung und Sport für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bewusst. Hierbei spielt quantitativ und qualitativ ausreichender Sportunterricht eine wichtige Rolle. Der Bundesrat steht deshalb nach wie vor hinter dem Drei-Stunden-Obligatorium. Die Mehrheit der Kantone setzt dieses Obligatorium um.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Das Bundesamt für Sport (Baspo) ist mit den Kantonen, welche die Vorgaben nicht erfüllen, im Gespräch, um angemessene Lösungen zu finden.</p><p>Die Nichteinhaltung des Schulsportobligatoriums kann im Übrigen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden. Das ist in jüngster Vergangenheit in zwei Kantonen erfolgt und hat jeweils zu verwaltungsgerichtlichen Entscheiden zugunsten der Bundesregelung geführt.</p><p>2. Die vom Interpellanten erwähnten Massnahmen sind bisher nicht vorgesehen.</p><p>3. Die Kosten ungenügender körperlicher Aktivität und der Inaktivität wurden 2001 auf jährlich 1,6 Milliarden Franken direkter Behandlungskosten veranschlagt.</p><p>4./5. Kinder und Jugendliche sollten sich täglich mindestens 60 Minuten lang bewegen. Diese tägliche Bewegung kann durch qualitativ und quantitativ ausreichenden Sportunterricht an der Schule teilweise sichergestellt werden. Ergänzende Angebote inner- und ausserhalb der Schule sind aber nötig, um dem entwicklungsspezifischen Bewegungsbedarf von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Im Rahmen von Jugend und Sport (J+S) unterstützt der Bund solche Aktivitäten, von denen jährlich 550 000 Jugendliche im Alter von zehn bis zwanzig Jahren profitieren.</p><p>Die Frage des Schulsportobligatoriums wird im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport mit den Kantonen angegangen werden. Der Bundesrat wird sich für eine zukunftsorientierte Lösung einsetzen, die das grosse Bildungs- und Gesundheitspotenzial von Bewegung und Sport entsprechend berücksichtigt. Bezüglich der qualitativen Aspekte unterstützt der Bundesrat im Rahmen seines sportpolitischen Konzeptes das Projekt "Qualität im Sportunterricht" (qims.ch), das zu einer qualitativen Verbesserung des Sportunterrichtes beitragen soll. Hohe Qualität ist auch ein Ziel von J+S, welches u. a. mit guter und regelmässiger Aus- und Weiterbildung erreicht werden soll. Aktionen wie "schule.bewegt - täglich mehr Bewegung in den Schulen" leisten einen weiteren Beitrag zur täglichen Bewegung von Kindern und Jugendlichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Immer mehr Kantone halten sich aus (falschen) Spargründen nicht an die Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport, die sie dazu verpflichtet, drei Lektionen Sportunterricht pro Woche zu erteilen. Solche Sportlektionen sind ein Teil der langfristigen "Bewegungs"-Erziehung der Kinder und Jugendlichen.</p><p>Statistiken haben gezeigt, dass ein Mangel an Bewegung der Gesundheit sehr schadet (Fettleibigkeit, Herz- und Kreislauferkrankungen, Diabetes usw.) und sich negativ auf das Sozialwesen unseres Landes auswirkt.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird er die Kantone, welche sich gegen die Verordnung in diesem Bereich sperren, dazu bringen, sich daran zu halten?</p><p>2. Falls die betreffenden Kantone die Anordnungen nicht befolgen, gedenkt er, die Mehrausgaben des Bundes für Gesundheits- und Sozialkosten einzufordern? Wenn ja, wie?</p><p>3. Wie hoch schätzt er den Betrag, den die öffentliche Hand langfristig für die Folgen des Bewegungsmangels, namentlich Fettleibigkeit, Herz- und Kreislauferkrankungen und Diabetes, ausgeben muss?</p><p>4. Welche (quantitativen und qualitativen) Massnahmen sollen im Bereich Jugendsport getroffen werden, damit die schädlichen Auswirkungen, welche der Bewegungsmangel auf das Gesundheits- und das Sozialwesen hat, eingeschränkt werden können?</p><p>5. Wann und wie sollen diese Massnahmen ergriffen werden?</p>
- Sportunterricht. Nichteinhaltung der drei obligatorischen Wochenlektionen
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