Entwicklungszusammenarbeit. Fahrplan für die Erhöhung und neue Finanzierungsinstrumente

ShortId
05.3658
Id
20053658
Updated
27.07.2023 21:06
Language
de
Title
Entwicklungszusammenarbeit. Fahrplan für die Erhöhung und neue Finanzierungsinstrumente
AdditionalIndexing
08;Haushaltsausgabe;Entwicklungszusammenarbeit;Finanzierung der Hilfe
1
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L05K1001040203, Finanzierung der Hilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Nationalrat diskutierte am 29. September 2005 den Bericht des Bundesrates über die Beziehungen der Schweiz zur Uno und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz (Bericht 2005) sowie den Zwischenbericht 2005 des Bundesrates zu den Millenniumsentwicklungszielen. Die Sprecher der Aussenpolitischen Kommission, John Dupraz und Remo Gysin, sowie mehrere Sprecherinnen und Sprecher verschiedener Fraktionen machten deutlich, dass die zurückhaltende bundesrätliche Haltung bezüglich Erhöhung des finanziellen Engagements unseres Landes auf Unverständnis stösst. Da die bundesrätliche Antwort keine Perspektive aufzeigte, wird der Bundesrat zu einer klaren Stellungnahme aufgefordert.</p><p>Die Aussenpolitische Kommission forderte den Bundesrat mehrheitlich auch auf, neue Instrumente zur Entwicklungsfinanzierung zu unterstützen. Da hier der Bundesrat keine Tatkraft zum Ausdruck brachte, wird er eingeladen, diese Haltung konkret zu ändern und bekannt zu geben.</p><p>Die weitere inhaltliche Begründung für diese Interpellation liefert die erwähnte Debatte vom 29. September 2005.</p>
  • <p>Mit der Verabschiedung am Millenniumsgipfel der Uno im Jahre 2000 der bekannten Millenniumsentwicklungsziele und der Einigung im Jahr 2002 auf den sogenannten "Konsens von Monterrey" bezüglich der künftigen Entwicklungsfinanzierung und der gegenseitigen Verpflichtungen von Industrie- und Entwicklungsländern hat sich die internationale Gemeinschaft hohe Ziele gesteckt. Im Abschlussdokument des M+5-Gipfels vom vergangenen September wurden diese Ziele bekräftigt und festgehalten, dass zusätzliche Mittel zur Erreichung der Ziele unabdingbar sind. Der von der EU verabschiedete Stufenplan zur Erhöhung der Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens und der G8-Beschluss zur Entschuldung der ärmsten Länder wurden in die Schlusserklärung des Gipfels aufgenommen. Industrieländer, die bislang noch keinen Zeitplan zur Realisierung der 0,7-Prozent-Marke beschlossen haben, wurden am Gipfel zu entsprechenden Anstrengungen aufgefordert. Die Entwicklungsländer sollen ihrerseits bis 2006 nationale Strategien zur Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele erarbeiten.</p><p>Verschiedene internationale Studien (Weltbank, UN Millennium Project) zeigen auf, dass zur Erreichung der Ziele mindestens die im Konsens von Monterrey veranschlagten Mittel nötig sind. Da mit diesen Mitteln nur bedingt gerechnet werden kann, sind in letzter Zeit eine Reihe von Vorschlägen international zur Diskussion gestellt worden, wie über die ordentlichen Budgetmittel hinaus zusätzliche finanzielle Ressourcen mobilisiert werden könnten. Es steht aber ganz klar auch fest, dass gute Regierungsführung und die Mobilisation der eigenen nationalen Ressourcen in den Entwicklungsländern selbst unabdingbare Voraussetzungen für eine optimale Verwendung externer Finanzmittel und eine längerfristig dauerhafte Entwicklung sind.</p><p>Der Bundesrat hat in der Klausur vom 18. Mai 2005 beschlossen, das Wachstum der Entwicklungshilfe für die Periode 2005 bis 2008 unter Berücksichtigung der angespannten Finanzsituation des Bundes auf den Finanzplan zu basieren. Für den am 29. Juni vom Bundesrat verabschiedeten Finanzplan entspricht das einem jährlichen Wachstum von 2,6 Prozent für den Zeitraum 2005 bis 2008, vorbehältlich der Finanzierung der Kohäsionsleistungen. Der Bundesrat hat sich aber auch dazu bereit erklärt, die Situation später neu zu überprüfen, um für die Zeit nach 2008 ein neues ODA-Ziel festlegen zu können. Bundespräsident Schmid hat in seiner Rede anlässlich der 60. Uno-Generalversammlung in New York die Position des Bundesrates folgendermassen erläutert:</p><p>"Seit der Konferenz in Monterrey hat die öffentliche Hilfe der Schweiz stetig zugenommen, sodass die damals vereinbarte Zielvorgabe erreicht werden konnte. Mit einem Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe von 0,41 Prozent am Bruttonationaleinkommen liegt die Schweiz heute unter den ersten zehn OECD-Geberstaaten. Die Entwicklungshilfe wird eine der wenigen nationalen Budgetlinien sein, die auch in den nächsten Jahren wachsen wird. Für den Zeitraum 2005 bis 2008 wird mit einer Gesamterhöhung von 8 Prozent gerechnet. Die Schweiz sieht vor, ihren Prozentsatz auch nach 2008 weiter zu erhöhen, um verstärkt die internationalen Bemühungen auf diesem Gebiet zu unterstützen."</p><p>Anlässlich seiner Sondersitzung vom 18. Mai 2005 hat sich der Bundesrat im Allgemeinen gegen eine Beteiligung der Schweiz an einem weltweiten Besteuerungssystem oder an einer allgemeinen internationalen Finanzierungsfazilität (IFF) zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele ausgesprochen. Die Schweiz zieht grundsätzlich eine Mobilisierung von Ressourcen für die öffentliche Entwicklungshilfe über ihre Budgetmechanismen vor. Sie ist jedoch bereit, die Möglichkeit einer Solidaritätsabgabe auf Flugtickets oder einer auf den Bereich der Immunisierung begrenzten IFF (IFF Immunization) zu prüfen, falls sich eine entsprechende internationale Dynamik ergibt. Sie stellt fest, dass sich bis heute im internationalen Umfeld noch keine klare Bewegung für den einen oder den anderen Ansatz abzeichnet. Indes werden gegenwärtig Studien durchgeführt, um die Frage der Umsetzbarkeit dieser Vorschläge näher zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie lautet der bundesrätliche Fahrplan für die schrittweise Erhöhung des schweizerischen Beitrages an die Entwicklungszusammenarbeit auf das von der Schweiz mitformulierte Uno-Ziel von 0,7 Prozent des Bruttoinlandproduktes?</p><p>Welche neuen Finanzierungsinstrumente ist der Bundesrat in diesem Zusammenhang bereit zu prüfen und vorzuschlagen?</p>
  • Entwicklungszusammenarbeit. Fahrplan für die Erhöhung und neue Finanzierungsinstrumente
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Nationalrat diskutierte am 29. September 2005 den Bericht des Bundesrates über die Beziehungen der Schweiz zur Uno und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz (Bericht 2005) sowie den Zwischenbericht 2005 des Bundesrates zu den Millenniumsentwicklungszielen. Die Sprecher der Aussenpolitischen Kommission, John Dupraz und Remo Gysin, sowie mehrere Sprecherinnen und Sprecher verschiedener Fraktionen machten deutlich, dass die zurückhaltende bundesrätliche Haltung bezüglich Erhöhung des finanziellen Engagements unseres Landes auf Unverständnis stösst. Da die bundesrätliche Antwort keine Perspektive aufzeigte, wird der Bundesrat zu einer klaren Stellungnahme aufgefordert.</p><p>Die Aussenpolitische Kommission forderte den Bundesrat mehrheitlich auch auf, neue Instrumente zur Entwicklungsfinanzierung zu unterstützen. Da hier der Bundesrat keine Tatkraft zum Ausdruck brachte, wird er eingeladen, diese Haltung konkret zu ändern und bekannt zu geben.</p><p>Die weitere inhaltliche Begründung für diese Interpellation liefert die erwähnte Debatte vom 29. September 2005.</p>
    • <p>Mit der Verabschiedung am Millenniumsgipfel der Uno im Jahre 2000 der bekannten Millenniumsentwicklungsziele und der Einigung im Jahr 2002 auf den sogenannten "Konsens von Monterrey" bezüglich der künftigen Entwicklungsfinanzierung und der gegenseitigen Verpflichtungen von Industrie- und Entwicklungsländern hat sich die internationale Gemeinschaft hohe Ziele gesteckt. Im Abschlussdokument des M+5-Gipfels vom vergangenen September wurden diese Ziele bekräftigt und festgehalten, dass zusätzliche Mittel zur Erreichung der Ziele unabdingbar sind. Der von der EU verabschiedete Stufenplan zur Erhöhung der Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens und der G8-Beschluss zur Entschuldung der ärmsten Länder wurden in die Schlusserklärung des Gipfels aufgenommen. Industrieländer, die bislang noch keinen Zeitplan zur Realisierung der 0,7-Prozent-Marke beschlossen haben, wurden am Gipfel zu entsprechenden Anstrengungen aufgefordert. Die Entwicklungsländer sollen ihrerseits bis 2006 nationale Strategien zur Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele erarbeiten.</p><p>Verschiedene internationale Studien (Weltbank, UN Millennium Project) zeigen auf, dass zur Erreichung der Ziele mindestens die im Konsens von Monterrey veranschlagten Mittel nötig sind. Da mit diesen Mitteln nur bedingt gerechnet werden kann, sind in letzter Zeit eine Reihe von Vorschlägen international zur Diskussion gestellt worden, wie über die ordentlichen Budgetmittel hinaus zusätzliche finanzielle Ressourcen mobilisiert werden könnten. Es steht aber ganz klar auch fest, dass gute Regierungsführung und die Mobilisation der eigenen nationalen Ressourcen in den Entwicklungsländern selbst unabdingbare Voraussetzungen für eine optimale Verwendung externer Finanzmittel und eine längerfristig dauerhafte Entwicklung sind.</p><p>Der Bundesrat hat in der Klausur vom 18. Mai 2005 beschlossen, das Wachstum der Entwicklungshilfe für die Periode 2005 bis 2008 unter Berücksichtigung der angespannten Finanzsituation des Bundes auf den Finanzplan zu basieren. Für den am 29. Juni vom Bundesrat verabschiedeten Finanzplan entspricht das einem jährlichen Wachstum von 2,6 Prozent für den Zeitraum 2005 bis 2008, vorbehältlich der Finanzierung der Kohäsionsleistungen. Der Bundesrat hat sich aber auch dazu bereit erklärt, die Situation später neu zu überprüfen, um für die Zeit nach 2008 ein neues ODA-Ziel festlegen zu können. Bundespräsident Schmid hat in seiner Rede anlässlich der 60. Uno-Generalversammlung in New York die Position des Bundesrates folgendermassen erläutert:</p><p>"Seit der Konferenz in Monterrey hat die öffentliche Hilfe der Schweiz stetig zugenommen, sodass die damals vereinbarte Zielvorgabe erreicht werden konnte. Mit einem Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe von 0,41 Prozent am Bruttonationaleinkommen liegt die Schweiz heute unter den ersten zehn OECD-Geberstaaten. Die Entwicklungshilfe wird eine der wenigen nationalen Budgetlinien sein, die auch in den nächsten Jahren wachsen wird. Für den Zeitraum 2005 bis 2008 wird mit einer Gesamterhöhung von 8 Prozent gerechnet. Die Schweiz sieht vor, ihren Prozentsatz auch nach 2008 weiter zu erhöhen, um verstärkt die internationalen Bemühungen auf diesem Gebiet zu unterstützen."</p><p>Anlässlich seiner Sondersitzung vom 18. Mai 2005 hat sich der Bundesrat im Allgemeinen gegen eine Beteiligung der Schweiz an einem weltweiten Besteuerungssystem oder an einer allgemeinen internationalen Finanzierungsfazilität (IFF) zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele ausgesprochen. Die Schweiz zieht grundsätzlich eine Mobilisierung von Ressourcen für die öffentliche Entwicklungshilfe über ihre Budgetmechanismen vor. Sie ist jedoch bereit, die Möglichkeit einer Solidaritätsabgabe auf Flugtickets oder einer auf den Bereich der Immunisierung begrenzten IFF (IFF Immunization) zu prüfen, falls sich eine entsprechende internationale Dynamik ergibt. Sie stellt fest, dass sich bis heute im internationalen Umfeld noch keine klare Bewegung für den einen oder den anderen Ansatz abzeichnet. Indes werden gegenwärtig Studien durchgeführt, um die Frage der Umsetzbarkeit dieser Vorschläge näher zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie lautet der bundesrätliche Fahrplan für die schrittweise Erhöhung des schweizerischen Beitrages an die Entwicklungszusammenarbeit auf das von der Schweiz mitformulierte Uno-Ziel von 0,7 Prozent des Bruttoinlandproduktes?</p><p>Welche neuen Finanzierungsinstrumente ist der Bundesrat in diesem Zusammenhang bereit zu prüfen und vorzuschlagen?</p>
    • Entwicklungszusammenarbeit. Fahrplan für die Erhöhung und neue Finanzierungsinstrumente

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