Hochwasserschutz. Mehr Raum für Flüsse und Bäche

ShortId
05.3664
Id
20053664
Updated
28.07.2023 10:57
Language
de
Title
Hochwasserschutz. Mehr Raum für Flüsse und Bäche
AdditionalIndexing
52;Wasserlauf;Verhütung von Gefahren;Lebensraum;Überschwemmung
1
  • L04K06030110, Wasserlauf
  • L05K0602020603, Überschwemmung
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L05K0603030501, Lebensraum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Hochwasser von Ende August 2005 haben enorme Schäden verursacht. Die Hochwasserereignisse verdeutlichen einmal mehr die Bedeutung von genügend Raum für Flüsse und Bäche: Breite Flussbette können mehr Hochwasser schlucken. Auen dienen als natürliche Überflutungsflächen, halten Hochwasser zurück und geben es verzögert weiter. Wegen der zunehmenden Versieglung der Böden fliesst das Wasser schneller ab und führt zudem zu höheren Abflussspitzen. Hochwasser, welche über die künstlichen Flussufer treten, führen daher zu verheerenden Schäden. Die langjährige Praxis im Wasserbau, die Gewässer in ein enges Korsett zu zwängen und das Wasser möglichst schnell abzuleiten, hat versagt.</p><p>Als Folge der Klimaveränderungen ist in Zukunft mit grosser Wahrscheinlichkeit erneut mit extremen Wetterereignissen und damit mit Hochwasser gravierenden Ausmasses zu rechnen. Deshalb muss der Bund rasch handeln: Bäche und Flüsse müssen befreit, naturnah gestaltet, und revitalisiert werden. Nur so können sie ihrer Funktion für den Hochwasserschutz und als wichtige Lebensadern in der Landschaft gerecht werden. Die gesetzliche Basis und Umsetzungsvorschläge im "Leitbild Fliessgewässer Schweiz" dazu sind zum grössten Teil vorhanden; entsprechende Massnahmen werden aber viel zu langsam und zu wenig konsequent umgesetzt. Das nächste Hochwasser kommt früher als uns lieb ist. Der Bund muss nun aktiv auf die Kantone, Regionen und Gemeinde zugehen und mit geeigneten gesetzlichen Anpassungen, Anreizen und Unterstützung die dringend nötigen Massnahmen vorantreiben.</p>
  • <p>Die Aufgabenteilung im Bereich Hochwasserschutz ist in der Bundesgesetzgebung geregelt und verschiedentlich überprüft worden. Heute wie auch in Zukunft, im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung, bleibt der Hochwasserschutz eine gemeinsame Aufgabe. Die Hoheit über die Gewässer liegt jedoch bei den Kantonen. Sie sind gemäss Wasserbaugesetz zuständig für Planung und Vollzug des Hochwasserschutzes. Ebenso ist die Raumplanung gemäss Verfassung Aufgabe der Kantone. Zudem gilt es andere Interessen (z. B. Sachpläne des Bundes wie FFF) zu berücksichtigen und nach ihrer Bedeutung in einer Interessenabwägung zu beurteilen.</p><p>Mit dem Ziel, aus den jüngsten Ereignissen zu lernen, werden auch die Hochwasser 2005 von den involvierten Stellen analysiert. Für diese Analyse - gemäss dem Modell des integralen Risikomanagements (Risikoanalyse, Risikobewertung und Massnahmenplanung) - werden rund zwei Jahre erforderlich sein. Damit können die Erkenntnisse dieser Analyse in den erforderlichen Folgeprojekten umgesetzt werden.</p><p>Im Rahmen der Folgeprojekte obliegt es den Kantonen und nicht dem Bund, die im "Leitbild Fliessgewässer Schweiz", im Wasserbaugesetz und im Gewässerschutzgesetz vorgesehenen Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Flüssen und Bächen zu planen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden die im "Leitbild Fliessgewässer Schweiz" aus dem Jahre 2003, im Wasserbaugesetz und im Gewässerschutzgesetz vorgesehenen Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Flüssen und Bächen zügig voranzutreiben. Insbesondere soll der Bund die Bestrebungen, den Fliessgewässern in unserer Landschaft mehr Platz einzuräumen, aktiv vorantreiben, die dazu notwendigen Gesetzesänderungen durchführen und die Finanzierung sicherstellen.</p>
  • Hochwasserschutz. Mehr Raum für Flüsse und Bäche
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Hochwasser von Ende August 2005 haben enorme Schäden verursacht. Die Hochwasserereignisse verdeutlichen einmal mehr die Bedeutung von genügend Raum für Flüsse und Bäche: Breite Flussbette können mehr Hochwasser schlucken. Auen dienen als natürliche Überflutungsflächen, halten Hochwasser zurück und geben es verzögert weiter. Wegen der zunehmenden Versieglung der Böden fliesst das Wasser schneller ab und führt zudem zu höheren Abflussspitzen. Hochwasser, welche über die künstlichen Flussufer treten, führen daher zu verheerenden Schäden. Die langjährige Praxis im Wasserbau, die Gewässer in ein enges Korsett zu zwängen und das Wasser möglichst schnell abzuleiten, hat versagt.</p><p>Als Folge der Klimaveränderungen ist in Zukunft mit grosser Wahrscheinlichkeit erneut mit extremen Wetterereignissen und damit mit Hochwasser gravierenden Ausmasses zu rechnen. Deshalb muss der Bund rasch handeln: Bäche und Flüsse müssen befreit, naturnah gestaltet, und revitalisiert werden. Nur so können sie ihrer Funktion für den Hochwasserschutz und als wichtige Lebensadern in der Landschaft gerecht werden. Die gesetzliche Basis und Umsetzungsvorschläge im "Leitbild Fliessgewässer Schweiz" dazu sind zum grössten Teil vorhanden; entsprechende Massnahmen werden aber viel zu langsam und zu wenig konsequent umgesetzt. Das nächste Hochwasser kommt früher als uns lieb ist. Der Bund muss nun aktiv auf die Kantone, Regionen und Gemeinde zugehen und mit geeigneten gesetzlichen Anpassungen, Anreizen und Unterstützung die dringend nötigen Massnahmen vorantreiben.</p>
    • <p>Die Aufgabenteilung im Bereich Hochwasserschutz ist in der Bundesgesetzgebung geregelt und verschiedentlich überprüft worden. Heute wie auch in Zukunft, im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung, bleibt der Hochwasserschutz eine gemeinsame Aufgabe. Die Hoheit über die Gewässer liegt jedoch bei den Kantonen. Sie sind gemäss Wasserbaugesetz zuständig für Planung und Vollzug des Hochwasserschutzes. Ebenso ist die Raumplanung gemäss Verfassung Aufgabe der Kantone. Zudem gilt es andere Interessen (z. B. Sachpläne des Bundes wie FFF) zu berücksichtigen und nach ihrer Bedeutung in einer Interessenabwägung zu beurteilen.</p><p>Mit dem Ziel, aus den jüngsten Ereignissen zu lernen, werden auch die Hochwasser 2005 von den involvierten Stellen analysiert. Für diese Analyse - gemäss dem Modell des integralen Risikomanagements (Risikoanalyse, Risikobewertung und Massnahmenplanung) - werden rund zwei Jahre erforderlich sein. Damit können die Erkenntnisse dieser Analyse in den erforderlichen Folgeprojekten umgesetzt werden.</p><p>Im Rahmen der Folgeprojekte obliegt es den Kantonen und nicht dem Bund, die im "Leitbild Fliessgewässer Schweiz", im Wasserbaugesetz und im Gewässerschutzgesetz vorgesehenen Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Flüssen und Bächen zu planen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden die im "Leitbild Fliessgewässer Schweiz" aus dem Jahre 2003, im Wasserbaugesetz und im Gewässerschutzgesetz vorgesehenen Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Flüssen und Bächen zügig voranzutreiben. Insbesondere soll der Bund die Bestrebungen, den Fliessgewässern in unserer Landschaft mehr Platz einzuräumen, aktiv vorantreiben, die dazu notwendigen Gesetzesänderungen durchführen und die Finanzierung sicherstellen.</p>
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