Kulturlandverlust und landwirtschaftliche Nutzfläche
- ShortId
-
05.3676
- Id
-
20053676
- Updated
-
27.07.2023 20:08
- Language
-
de
- Title
-
Kulturlandverlust und landwirtschaftliche Nutzfläche
- AdditionalIndexing
-
55;2846;Erhaltung der Ressourcen;Sachplan;Landwirtschaftszone;Kulturlandverlust;Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche
- 1
-
- L05K1401020106, Kulturlandverlust
- L03K140102, Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche
- L05K0102040102, Landwirtschaftszone
- L04K06010406, Erhaltung der Ressourcen
- L04K01020412, Sachplan
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die landwirtschaftliche Nutzfläche gerät durch die Siedlungsentwicklung, das Wachstum der Infrastrukturen, durch die Hochwasserschutzvorhaben, durch die Revitalisierung von Gewässer, durch ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen im Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen sowie durch Ersatzaufforstungen zusehends unter Druck. Um die multifunktionalen Aufgaben gemäss Verfassungsauftrag kostengünstig und effizient erbringen zu können, ist die Schweizer Landwirtschaft aber auf grosse, zusammenhängende und damit gut bewirtschaftbare Flächen in hoher Qualität angewiesen.</p><p>Für den Schutz des Kulturlandes bestehen zwar raumplanerische Instrumente; der anhaltende Kulturlandverlust (minus 1 Quadratmeter pro Sekunde) und die nach wie vor ungebremste Siedlungstätigkeit, insbesondere im Mittelland, auf den besten Böden zeigen aber, dass das bestehende Instrumentarium offensichtlich ungenügend ist und meist nicht greift. Zudem wird bei konkreten Vorhaben die Interessenabwägung mit den als nationales Interesse einzustufenden Fruchtfolgeflächen nur ungenügend vorgenommen. Die gesetzlichen Grundlagen zur quantitativen Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind deshalb zu verstärken. Gleichzeitig sind die bestehenden Instrumente restriktiver anzuwenden.</p>
- <p>Die Besorgnis über den anhaltenden Verlust von landwirtschaftlichem Kulturland ist berechtigt. Die Entwicklung entspricht weder den in der Bundesverfassung (Art. 73, 75, 104) festgelegten Grundsätzen, noch den Zielen und Grundsätzen der Raumplanungsgesetzgebung und auch nicht den Zielen einer nachhaltigen Raumentwicklung, wie sie der Bundesrat in seiner Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2002" festgelegt hat. Die verstärkte Berücksichtigung einer dauerhaften Erhaltung des Kulturlandes muss im Rahmen einer umfassenden Raumordnungspolitik erfolgen. Es handelt sich somit um eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen. Der Vorschlag eines Sachplanes "Landwirtschaftliche Vorranggebiete" zielt in die richtige Richtung. Er könnte auf der Grundlage der vorhandenen Raumplanungsinstrumente im Rahmen einer Gesamtrevision des bestehenden Sachplanes Fruchtfolgeflächen umgesetzt werden. Da jedoch aufgrund von ersten Schätzungen mit Kosten von mindestens 2 Millionen Franken für den Bund zu rechnen ist und das für die Federführung zuständige Bundesamt für Raumentwicklung nicht über die dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen verfügt, wird das ARE in einem ersten Schritt damit beauftragt, einen Bericht über die Umsetzung der Motion Bigger zuhanden des Bundesrates zu erstellen. In diesem Bericht sollen die konkreten Kosten, das Vorgehen und die Zusammenarbeit mit den Kantonen dargelegt werden. Der Bundesrat wird gestützt auf diesen Bericht über das weitere Vorgehen, insbesondere die konkrete Umsetzung der Motion, entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen auf Artikel 13 RPG abgestützten Sachplan "landwirtschaftliche Vorranggebiete" zu schaffen.</p>
- Kulturlandverlust und landwirtschaftliche Nutzfläche
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die landwirtschaftliche Nutzfläche gerät durch die Siedlungsentwicklung, das Wachstum der Infrastrukturen, durch die Hochwasserschutzvorhaben, durch die Revitalisierung von Gewässer, durch ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen im Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen sowie durch Ersatzaufforstungen zusehends unter Druck. Um die multifunktionalen Aufgaben gemäss Verfassungsauftrag kostengünstig und effizient erbringen zu können, ist die Schweizer Landwirtschaft aber auf grosse, zusammenhängende und damit gut bewirtschaftbare Flächen in hoher Qualität angewiesen.</p><p>Für den Schutz des Kulturlandes bestehen zwar raumplanerische Instrumente; der anhaltende Kulturlandverlust (minus 1 Quadratmeter pro Sekunde) und die nach wie vor ungebremste Siedlungstätigkeit, insbesondere im Mittelland, auf den besten Böden zeigen aber, dass das bestehende Instrumentarium offensichtlich ungenügend ist und meist nicht greift. Zudem wird bei konkreten Vorhaben die Interessenabwägung mit den als nationales Interesse einzustufenden Fruchtfolgeflächen nur ungenügend vorgenommen. Die gesetzlichen Grundlagen zur quantitativen Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind deshalb zu verstärken. Gleichzeitig sind die bestehenden Instrumente restriktiver anzuwenden.</p>
- <p>Die Besorgnis über den anhaltenden Verlust von landwirtschaftlichem Kulturland ist berechtigt. Die Entwicklung entspricht weder den in der Bundesverfassung (Art. 73, 75, 104) festgelegten Grundsätzen, noch den Zielen und Grundsätzen der Raumplanungsgesetzgebung und auch nicht den Zielen einer nachhaltigen Raumentwicklung, wie sie der Bundesrat in seiner Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2002" festgelegt hat. Die verstärkte Berücksichtigung einer dauerhaften Erhaltung des Kulturlandes muss im Rahmen einer umfassenden Raumordnungspolitik erfolgen. Es handelt sich somit um eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen. Der Vorschlag eines Sachplanes "Landwirtschaftliche Vorranggebiete" zielt in die richtige Richtung. Er könnte auf der Grundlage der vorhandenen Raumplanungsinstrumente im Rahmen einer Gesamtrevision des bestehenden Sachplanes Fruchtfolgeflächen umgesetzt werden. Da jedoch aufgrund von ersten Schätzungen mit Kosten von mindestens 2 Millionen Franken für den Bund zu rechnen ist und das für die Federführung zuständige Bundesamt für Raumentwicklung nicht über die dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen verfügt, wird das ARE in einem ersten Schritt damit beauftragt, einen Bericht über die Umsetzung der Motion Bigger zuhanden des Bundesrates zu erstellen. In diesem Bericht sollen die konkreten Kosten, das Vorgehen und die Zusammenarbeit mit den Kantonen dargelegt werden. Der Bundesrat wird gestützt auf diesen Bericht über das weitere Vorgehen, insbesondere die konkrete Umsetzung der Motion, entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen auf Artikel 13 RPG abgestützten Sachplan "landwirtschaftliche Vorranggebiete" zu schaffen.</p>
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