Reform der Agrarpolitik. Zielerreichung

ShortId
05.3677
Id
20053677
Updated
28.07.2023 10:23
Language
de
Title
Reform der Agrarpolitik. Zielerreichung
AdditionalIndexing
55;Preis für Agrarprodukte;Evaluation;landwirtschaftliches Einkommen;Agrarpolitik (speziell)
1
  • L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K11050210, Preis für Agrarprodukte
  • L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 14. September 2005 das EVD ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("Agrarpolitik 2011") zu eröffnen. In der Vernehmlassungsunterlage sind die Änderungen und deren Auswirkungen auf die Preise, das landwirtschaftliche Einkommen und die Betriebsstrukturen dargestellt.</p><p>1. Es stimmt, dass bei den Konsumentenpreisen der Abstand zur EU grösser geworden ist. Betrug 1990 bis 1992 der Wert eines Standardwarenkorbes zu EU-Preisen noch 69 Prozent des Schweizer Preises, ist dieser Wert im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2003 auf 62 Prozent gesunken. Einflüsse ausserhalb der Landwirtschaft wie u. a. die Einführung der LSVA, die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und die Entsorgung der Schlachtabfälle haben zu einer steigenden Marktspanne beigetragen. Ausserdem sind die Nahrungsmittelimporte teurer geworden. Mit den Reformetappen der Agrarpolitik konnte verhindert werden, dass der Preisabstand zur EU noch grösser wurde. Die Landwirtschaftsprodukte sind als Rohstoffe für die Nahrungsmittelherstellung konkurrenzfähig geblieben und die Marktanteile konnten gehalten werden. Somit wurde das angestrebte Ziel erreicht.</p><p>Der gesamte Schweizer Nahrungsmittelsektor weist gegenüber dem umliegenden Ausland wesentlich höhere Kosten auf. Deshalb soll mit der "Agrarpolitik 2011" der Wettbewerb in der Landwirtschaft, aber auch in den vor- und nachgelagerten Branchen verstärkt werden. Mit einem weiteren Rückzug des Staates aus der Marktstützung, einer Senkung des Grenzschutzes für Getreide und Futtermittel, der wettbewerbsfreundlicheren Verteilung der Importrechte und der schon beschlossenen gegenseitigen Öffnung des Käsemarktes gegenüber der EU wird der gesamte Nahrungsmittelsektor gezwungen, die vorhandenen Kostensenkungspotenziale auszunützen.</p><p>2. Der durchschnittliche Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft in der Landwirtschaft betrug im Jahre 1990 gut 70 Prozent des Vergleichslohns und sank dann bis 1992, also vor Beginn der Agrarreform, auf 51 Prozent. 2004 lag der Wert bei 62 Prozent. Somit hat die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft seit der Einführung der Reform in der Tendenz mit derjenigen der übrigen Bevölkerung Schritt gehalten. Die absolute Höhe der Einkommensdifferenz ist zu relativieren, weil die in der Landwirtschaft tätigen Personen tiefere Lebenshaltungskosten für Wohnen, Arbeitsweg und auswärtige Verpflegung aufweisen.</p><p>Der Ausstieg aus der Landwirtschaft wird in der Regel nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen. Ausserdem werden viele Betriebe von einem Hofnachfolger übernommen, obschon sie nur bescheidene Einkommensperspektiven bieten. Deshalb hat das Tempo des Strukturwandels seit Beginn der Reform nicht zugenommen.</p><p>Die Entwicklung der Rahmenbedingungen und die vorgeschlagenen Massnahmen der "Agrarpolitik 2011" dürften in der Periode 2001 bis 2009 eine Reduktion des Nettounternehmenseinkommens des Landwirtschaftssektors um jährlich etwa 2,4 Prozent bewirken. Sofern die Anzahl Betriebe im gleichen Rhythmus abnimmt, bleibt das Einkommen pro Betrieb nominal konstant. Damit die Kaufkraft der betrieblichen Einkommen erhalten bleibt, müsste der Strukturwandel mehr als 3 Prozent pro Jahr betragen.</p><p>3. Derzeit ist noch nicht bekannt, zu welchen Ergebnissen die WTO-Verhandlungen führen werden. Ebenso wenig sind die Resultate allfälliger Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA über ein Freihandelsabkommen absehbar. Diesbezüglich laufen zurzeit erst exploratorische Gespräche; ein Entscheid darüber, ob eigentliche Verhandlungen aufgenommen werden, ist noch nicht gefallen. Der Bundesrat wird im Lichte allfälliger Verhandlungsergebnisse die Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen und flankierender Massnahmen prüfen. Ziel ist, dass die Einkommens- und Strukturentwicklung in der Landwirtschaft das sozialverträgliche Ausmass nicht überschreitet. Sollten aufgrund der internationalen Verpflichtungen für die Schweizer Landwirtschaft darüber hinausgehende Auswirkungen zu erwarten sein, wären befristete Massnahmen wie beispielsweise degressive Ausgleichszahlungen oder soziale Ausstiegshilfen in Betracht zu ziehen. Bei der Ausarbeitung allfälliger befristeter Massnahmen ist auf die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zur Agrarpolitik zu beantworten: </p><p>1. Ziel der "Agrarpolitik 2002" und als deren Fortsetzung der "Agrarpolitik 2007" war es, eine nachhaltig produzierende, wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu fördern und insbesondere die einheimischen Produkte gegenüber Importen konkurrenzfähiger zu machen. Heute muss jedoch festgestellt werden, dass die Produzentenpreise der Bauern in den letzten zehn Jahren um 25 Prozent gesunken sind, die Konsumenten für Lebensmittel hingegen 10 Prozent mehr bezahlen. Teilt er die Ansicht, dass demnach diese Ziele bisher verfehlt wurden?</p><p>2. Mit der neuen Agrarpolitik sind zwar gegen 25 000 Betriebe verschwunden, weshalb sich die übrigen Betriebe zum Teil vergrössern konnten. Trotzdem bleibt das durchschnittliche Einkommen auf einem tiefen Niveau von gut 30 000 Franken pro Arbeitskraft. Für die Bauern öffnet sich die Schere zwischen Preis und Kosten immer mehr, was ihren Abstand zu den Vergleichseinkommen nach und nach vergrössert. Ist er der Meinung, dass sich diese Situation mit den in der "Agrarpolitik 2011" gemachten Vorschlägen verändern und das gesetzlich verankerte Vergleichseinkommen erreicht wird?</p><p>3. Durch die Beschlüsse der WTO und einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA würden der Landwirtschaft 2 bis 3 Milliarden Franken verloren gehen. Gedenkt der Bundesrat, diese Einkommensverluste ebenfalls durch flankierende Massnahmen analog der Personenfreizügigkeit auszugleichen?</p>
  • Reform der Agrarpolitik. Zielerreichung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 14. September 2005 das EVD ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("Agrarpolitik 2011") zu eröffnen. In der Vernehmlassungsunterlage sind die Änderungen und deren Auswirkungen auf die Preise, das landwirtschaftliche Einkommen und die Betriebsstrukturen dargestellt.</p><p>1. Es stimmt, dass bei den Konsumentenpreisen der Abstand zur EU grösser geworden ist. Betrug 1990 bis 1992 der Wert eines Standardwarenkorbes zu EU-Preisen noch 69 Prozent des Schweizer Preises, ist dieser Wert im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2003 auf 62 Prozent gesunken. Einflüsse ausserhalb der Landwirtschaft wie u. a. die Einführung der LSVA, die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und die Entsorgung der Schlachtabfälle haben zu einer steigenden Marktspanne beigetragen. Ausserdem sind die Nahrungsmittelimporte teurer geworden. Mit den Reformetappen der Agrarpolitik konnte verhindert werden, dass der Preisabstand zur EU noch grösser wurde. Die Landwirtschaftsprodukte sind als Rohstoffe für die Nahrungsmittelherstellung konkurrenzfähig geblieben und die Marktanteile konnten gehalten werden. Somit wurde das angestrebte Ziel erreicht.</p><p>Der gesamte Schweizer Nahrungsmittelsektor weist gegenüber dem umliegenden Ausland wesentlich höhere Kosten auf. Deshalb soll mit der "Agrarpolitik 2011" der Wettbewerb in der Landwirtschaft, aber auch in den vor- und nachgelagerten Branchen verstärkt werden. Mit einem weiteren Rückzug des Staates aus der Marktstützung, einer Senkung des Grenzschutzes für Getreide und Futtermittel, der wettbewerbsfreundlicheren Verteilung der Importrechte und der schon beschlossenen gegenseitigen Öffnung des Käsemarktes gegenüber der EU wird der gesamte Nahrungsmittelsektor gezwungen, die vorhandenen Kostensenkungspotenziale auszunützen.</p><p>2. Der durchschnittliche Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft in der Landwirtschaft betrug im Jahre 1990 gut 70 Prozent des Vergleichslohns und sank dann bis 1992, also vor Beginn der Agrarreform, auf 51 Prozent. 2004 lag der Wert bei 62 Prozent. Somit hat die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft seit der Einführung der Reform in der Tendenz mit derjenigen der übrigen Bevölkerung Schritt gehalten. Die absolute Höhe der Einkommensdifferenz ist zu relativieren, weil die in der Landwirtschaft tätigen Personen tiefere Lebenshaltungskosten für Wohnen, Arbeitsweg und auswärtige Verpflegung aufweisen.</p><p>Der Ausstieg aus der Landwirtschaft wird in der Regel nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen. Ausserdem werden viele Betriebe von einem Hofnachfolger übernommen, obschon sie nur bescheidene Einkommensperspektiven bieten. Deshalb hat das Tempo des Strukturwandels seit Beginn der Reform nicht zugenommen.</p><p>Die Entwicklung der Rahmenbedingungen und die vorgeschlagenen Massnahmen der "Agrarpolitik 2011" dürften in der Periode 2001 bis 2009 eine Reduktion des Nettounternehmenseinkommens des Landwirtschaftssektors um jährlich etwa 2,4 Prozent bewirken. Sofern die Anzahl Betriebe im gleichen Rhythmus abnimmt, bleibt das Einkommen pro Betrieb nominal konstant. Damit die Kaufkraft der betrieblichen Einkommen erhalten bleibt, müsste der Strukturwandel mehr als 3 Prozent pro Jahr betragen.</p><p>3. Derzeit ist noch nicht bekannt, zu welchen Ergebnissen die WTO-Verhandlungen führen werden. Ebenso wenig sind die Resultate allfälliger Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA über ein Freihandelsabkommen absehbar. Diesbezüglich laufen zurzeit erst exploratorische Gespräche; ein Entscheid darüber, ob eigentliche Verhandlungen aufgenommen werden, ist noch nicht gefallen. Der Bundesrat wird im Lichte allfälliger Verhandlungsergebnisse die Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen und flankierender Massnahmen prüfen. Ziel ist, dass die Einkommens- und Strukturentwicklung in der Landwirtschaft das sozialverträgliche Ausmass nicht überschreitet. Sollten aufgrund der internationalen Verpflichtungen für die Schweizer Landwirtschaft darüber hinausgehende Auswirkungen zu erwarten sein, wären befristete Massnahmen wie beispielsweise degressive Ausgleichszahlungen oder soziale Ausstiegshilfen in Betracht zu ziehen. Bei der Ausarbeitung allfälliger befristeter Massnahmen ist auf die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zur Agrarpolitik zu beantworten: </p><p>1. Ziel der "Agrarpolitik 2002" und als deren Fortsetzung der "Agrarpolitik 2007" war es, eine nachhaltig produzierende, wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu fördern und insbesondere die einheimischen Produkte gegenüber Importen konkurrenzfähiger zu machen. Heute muss jedoch festgestellt werden, dass die Produzentenpreise der Bauern in den letzten zehn Jahren um 25 Prozent gesunken sind, die Konsumenten für Lebensmittel hingegen 10 Prozent mehr bezahlen. Teilt er die Ansicht, dass demnach diese Ziele bisher verfehlt wurden?</p><p>2. Mit der neuen Agrarpolitik sind zwar gegen 25 000 Betriebe verschwunden, weshalb sich die übrigen Betriebe zum Teil vergrössern konnten. Trotzdem bleibt das durchschnittliche Einkommen auf einem tiefen Niveau von gut 30 000 Franken pro Arbeitskraft. Für die Bauern öffnet sich die Schere zwischen Preis und Kosten immer mehr, was ihren Abstand zu den Vergleichseinkommen nach und nach vergrössert. Ist er der Meinung, dass sich diese Situation mit den in der "Agrarpolitik 2011" gemachten Vorschlägen verändern und das gesetzlich verankerte Vergleichseinkommen erreicht wird?</p><p>3. Durch die Beschlüsse der WTO und einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA würden der Landwirtschaft 2 bis 3 Milliarden Franken verloren gehen. Gedenkt der Bundesrat, diese Einkommensverluste ebenfalls durch flankierende Massnahmen analog der Personenfreizügigkeit auszugleichen?</p>
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