KVG. Rückerstattung der Generikapreise
- ShortId
-
05.3678
- Id
-
20053678
- Updated
-
25.06.2025 00:15
- Language
-
de
- Title
-
KVG. Rückerstattung der Generikapreise
- AdditionalIndexing
-
2841;Generika;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Arzneikosten
- 1
-
- L06K010503010201, Generika
- L05K0105050101, Arzneikosten
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die zunehmende Verwendung von Generika soll zu einer besseren Kontrolle der Gesundheitskosten führen. Der Anreiz, diese zu verwenden, soll deshalb im KVG integriert werden. Eine kürzlich durchgeführte Marktanalyse hat gezeigt, dass 85 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer dazu bereit sind, Generika anstelle von Originalpräparaten zu verwenden. Das Sparpotenzial liegt bei einer halben Milliarde Franken im Jahr. Im internationalen Vergleich befindet sich die Schweiz in der Verwendung von Generika auf den hinteren Rängen.</p><p>Nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b KVG enthält die Spezialitätenliste auch die mit den Originalpräparaten austauschbaren Generika. Wenn dieses Postulat angenommen wird, muss die Spezialitätenliste ergänzt werden: Zusätzlich zum Namen des Generikums muss auch der Rückerstattungsbetrag bzw. der durchschnittliche Preis der zur Verfügung stehenden Generika aufgeführt werden.</p><p>Prinzipiell können alle Originalpräparate, für die ein Generikum existiert, durch ein solches ersetzt werden. Folglich können alle Originalpräparate der neuen Regelung unterstellt werden. In den Fällen, in denen es bei der Substitution Grenzen gibt (lebensbedrohliche Risiken, spezifische Arzneiformen, bestimmte Patientinnen- und Patientengruppen usw.), könnte das EDI die Ausnahmen festlegen.</p><p>Die vorgeschlagene Regelung hat Auswirkungen auf die Informationspflicht der Ärztinnen und Ärzte (bei der Medikamentenverschreibung) und der Apothekerinnen und Apotheker (bei der Medikamentenabgabe). Dies gilt auch, wenn diese in einem Spitalbetrieb arbeiten. Die Medikamentenpreise im Spital liegen klar unter den Preisen der auf der Spezialitätenliste aufgeführten Originalpräparate, die in kleinen Mengen abgegeben werden. Die Preise der in den Spitälern verwendeten Medikamente werden nicht veröffentlicht; die Substitution dieser Medikamente durch Generika ist daher besonders wichtig.</p><p>Patentschutz und Co-Marketing verhindern die Substitution durch Generika. Dieser Problematik müsste bei der Festlegung der Medikamentenpreise in der Spezialitätenliste Rechnung getragen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt das Ziel, vermehrt Anreize zur Verschreibung von Generika zu setzen. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass die Eigenverantwortung gestärkt und das Kostenbewusstsein der Versicherten gefördert werden muss. Basierend auf dieser Zielsetzung wurden bereits verschiedene Massnahmen getroffen, wie z. B. die Einführung der differenzierten Kostenbeteiligung bei Medikamenten. Der Bundesrat ist bereit, weitere Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzuschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Rahmen der nächsten KVG-Revision die Möglichkeit eines Systems zu prüfen, das einen Anreiz schafft für die vermehrte Verwendung von Generika. Dieses System könnte folgende Elemente enthalten:</p><p>1. Existiert ein Generikum, so erstattet die Krankenkasse nicht den Preis des Originalpräparates, sondern denjenigen des Generikums (mindestens 30 Prozent günstiger). Dies gilt für ambulante wie auch für stationäre Behandlungen. Stehen mehrere Generika zur Verfügung, so wird deren durchschnittlicher Preis verrechnet.</p><p>2. In speziellen medizinischen Fällen kann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Ausnahmen der obengenannten Regel festlegen.</p><p>3. Die Co-Marketing-Arzneimittel "me too" werden übernommen, jedoch nicht zum Preis des Originalpräparates, sondern zu einem um mindestens 30 Prozent niedrigeren Preis.</p>
- KVG. Rückerstattung der Generikapreise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die zunehmende Verwendung von Generika soll zu einer besseren Kontrolle der Gesundheitskosten führen. Der Anreiz, diese zu verwenden, soll deshalb im KVG integriert werden. Eine kürzlich durchgeführte Marktanalyse hat gezeigt, dass 85 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer dazu bereit sind, Generika anstelle von Originalpräparaten zu verwenden. Das Sparpotenzial liegt bei einer halben Milliarde Franken im Jahr. Im internationalen Vergleich befindet sich die Schweiz in der Verwendung von Generika auf den hinteren Rängen.</p><p>Nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b KVG enthält die Spezialitätenliste auch die mit den Originalpräparaten austauschbaren Generika. Wenn dieses Postulat angenommen wird, muss die Spezialitätenliste ergänzt werden: Zusätzlich zum Namen des Generikums muss auch der Rückerstattungsbetrag bzw. der durchschnittliche Preis der zur Verfügung stehenden Generika aufgeführt werden.</p><p>Prinzipiell können alle Originalpräparate, für die ein Generikum existiert, durch ein solches ersetzt werden. Folglich können alle Originalpräparate der neuen Regelung unterstellt werden. In den Fällen, in denen es bei der Substitution Grenzen gibt (lebensbedrohliche Risiken, spezifische Arzneiformen, bestimmte Patientinnen- und Patientengruppen usw.), könnte das EDI die Ausnahmen festlegen.</p><p>Die vorgeschlagene Regelung hat Auswirkungen auf die Informationspflicht der Ärztinnen und Ärzte (bei der Medikamentenverschreibung) und der Apothekerinnen und Apotheker (bei der Medikamentenabgabe). Dies gilt auch, wenn diese in einem Spitalbetrieb arbeiten. Die Medikamentenpreise im Spital liegen klar unter den Preisen der auf der Spezialitätenliste aufgeführten Originalpräparate, die in kleinen Mengen abgegeben werden. Die Preise der in den Spitälern verwendeten Medikamente werden nicht veröffentlicht; die Substitution dieser Medikamente durch Generika ist daher besonders wichtig.</p><p>Patentschutz und Co-Marketing verhindern die Substitution durch Generika. Dieser Problematik müsste bei der Festlegung der Medikamentenpreise in der Spezialitätenliste Rechnung getragen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt das Ziel, vermehrt Anreize zur Verschreibung von Generika zu setzen. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass die Eigenverantwortung gestärkt und das Kostenbewusstsein der Versicherten gefördert werden muss. Basierend auf dieser Zielsetzung wurden bereits verschiedene Massnahmen getroffen, wie z. B. die Einführung der differenzierten Kostenbeteiligung bei Medikamenten. Der Bundesrat ist bereit, weitere Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzuschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Rahmen der nächsten KVG-Revision die Möglichkeit eines Systems zu prüfen, das einen Anreiz schafft für die vermehrte Verwendung von Generika. Dieses System könnte folgende Elemente enthalten:</p><p>1. Existiert ein Generikum, so erstattet die Krankenkasse nicht den Preis des Originalpräparates, sondern denjenigen des Generikums (mindestens 30 Prozent günstiger). Dies gilt für ambulante wie auch für stationäre Behandlungen. Stehen mehrere Generika zur Verfügung, so wird deren durchschnittlicher Preis verrechnet.</p><p>2. In speziellen medizinischen Fällen kann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Ausnahmen der obengenannten Regel festlegen.</p><p>3. Die Co-Marketing-Arzneimittel "me too" werden übernommen, jedoch nicht zum Preis des Originalpräparates, sondern zu einem um mindestens 30 Prozent niedrigeren Preis.</p>
- KVG. Rückerstattung der Generikapreise
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