Junge Erwachsene in der Sozialhilfe. Massnahmen

ShortId
05.3680
Id
20053680
Updated
28.07.2023 12:01
Language
de
Title
Junge Erwachsene in der Sozialhilfe. Massnahmen
AdditionalIndexing
28;junger Mensch;Beziehung Schule-Berufsleben;Erwerbsleben;Sozialarbeit;soziale Unterstützung;junge/r Arbeitnehmer/in
1
  • L03K010404, soziale Unterstützung
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L06K070202010402, Erwerbsleben
  • L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
  • L04K01040405, Sozialarbeit
  • L04K13010202, Beziehung Schule-Berufsleben
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zahl der jungen Menschen, die von der Sozialhilfe abhängig sind, nimmt stetig zu. Die Zahlen sind erschreckend. Nicht selten verbleiben die jungen Menschen über lange Zeit in der Sozialhilfe, nicht selten führt die hoffnungs- und perspektivelose Situation zu Depressionen, Essstörungen oder anderen psychischen und psychosomatischen Problemen. Häufig bleibt irgendwann nur noch der Weg in die Invalidenversicherung.</p><p>Obwohl die Sozialhilfe Angelegenheit der Kantone ist, kann es dem Bund nicht gleichgültig sein, was passiert. Das Parlament berät zurzeit in der 5. IVG-Revision Massnahmen, die dazu führen sollen, dass die Betroffenen möglichst frühzeitig erfasst und unterstützt werden.</p><p>Zur Unterstützung dieser wichtigen und guten Bemühungen kann und muss schon vorher etwas getan werden, nämlich an dem Punkt, an dem die jungen Menschen den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben nicht schaffen. Wenn es gelingt, an dieser Schwelle gute und wirkungsvolle Unterstützung zu bieten, gelingt eine entscheidende Weichenstellung für die jungen Menschen. Darüber hinaus können Sozialhilfeleistungen und eventuell auch Invalidenversicherungsleistungen reduziert werden.</p><p>In Basel-Stadt initiiert das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung in Zusammenarbeit mit dem Kanton Baselland ein sogenanntes Paten- und Patinnensystem. Personen mit breiten Netzwerken werden angefragt, einem jungen Menschen beim Berufseinstieg behilflich zu sein. Eine intensive Begleitung und Betreuung soll mithelfen, den Einstieg zu finden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Probleme bewusst, mit denen viele Jugendliche am Ende ihrer Schulzeit oder beim Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Die Stellensuche bedeutet für die Betroffenen eine Phase der Unsicherheit. Es besteht die Gefahr, in eine Notlage zu geraten. Der Bundesrat anerkennt deshalb die Bedeutung der Bemühungen, die auf verschiedenen Ebenen ansetzen, und zwar bereits während der Ausbildungszeit, also noch bevor die Sozialhilfe zum Tragen kommt. Dabei können auch neue Instrumente wie Bildungsgutscheine in die Diskussion einbezogen werden, solange sie dazu geeignet sind, die Unterschiede abzubauen. Soweit solche Massnahmen im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegen, möchte sich der Bund jedoch nicht einmischen. Hingegen ist der Bund in den anderen Bereichen der Ausbildung und Vermittlung gemeinsam mit den betroffenen Partnern aktiv, insbesondere mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren.</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) finanzieren zahlreiche Massnahmen zur Sicherung des Überganges zwischen Schule, Ausbildung und Beruf: Motivationssemester, Brückenangebote, 2-jährige Grundbildung, Mentoring, Coaching von Jugendlichen ohne Lehrstelle, persönliche Betreuung bei sozialen oder kulturellen Problemen, insbesondere bei Migrationskindern. Junge Erwachsene mit Berufsabschluss können auch ein Berufspraktikum absolvieren (die Arbeitslosenversicherung übernimmt 75 Prozent der Kosten) oder in einer Übungsfirma erste praktische Erfahrungen sammeln.</p><p>1. Bevor das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft trat, hatte das BBT mit dem Lehrstellenbeschluss 2 (LSB2) die Möglichkeit, niederschwellige Angebote zu finanzieren. Dazu gehören namentlich Mentoring-Projekte, wie sie in Basel und anderen Schweizer Kantonen und Städten eingeführt worden sind. Diese Projekte werden ständig weiterentwickelt. Es gibt heute ein vielfältiges Angebot von beruflichen Eingliederungsprogrammen für junge Erwachsene. Die "Städte-Initiative Sozialpolitik" zeigt Beispiele aus neun Städten (Kennzahlenvergleich 2004, Juli 2005). Für junge Sozialhilfebezüger werden beispielsweise niederschwellige Angebote und eine intensive Betreuung angeboten, oder man setzt auf interinstitutionelle Zusammenarbeiten im Hinblick auf eine Frühintervention.</p><p>2. Der Bund (BBT) beteiligt sich im Rahmen des BBG an den Kosten der Kantone und gewährt Beiträge für Leistungen im öffentlichen Interesse (insbesondere für die Integration Jugendlicher mit Schwierigkeiten). Er unterstützt Massnahmen wie Coaching, Mentoring und individuelle Fachbetreuung. Eine Arbeitsgruppe des BBT und des Seco prüft zurzeit die Ausweitung dieser Massnahmen. Das BBT, das Seco und deren Partner werden in Kürze eine landesweite Evaluation aller Coaching- bzw. Mentoringmassnahmen in die Wege leiten. Andere Stellen haben ebenfalls Studien zum Thema durchgeführt, so z. B. im Rahmen der Evaluation des Projektes "Individuelles Coaching in der Berufsbildung" des Vereins JoB in Zürich (mit der Unterstützung des Projektes Dore des Schweizerischen Nationalfonds).</p><p>3. Anlässlich des von Wattenwyl-Gespräches vom 11. Februar 2005 zum Thema Jugendarbeitslosigkeit sind Regierungsparteien und Bundesrat übereingekommen, die bestehenden Möglichkeiten zu verstärken. Für Schulabgänger und Schulabgängerinnen sollen neue Lehrstellen geschaffen (Subventionierung von Lehrstellenpromotoren, Anschubfinanzierung von Lehrbetriebsverbünden, Sensibilisierung) und die Chancen der Lehrstellensuchenden verbessert werden (Ausweitung des Angebotes bei den Motivationssemestern). Für Jugendliche mit Abschluss sollen zusätzliche Praktikumsstellen entstehen. Dazu lanciert der Bund einen Aufruf an öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Mehr Plätze sollen auch in Übungsfirmen geschaffen werden. Schliesslich soll auch das Mentoring bei der Arbeitssuche verbessert werden (Ausbildende an Berufsschulen werden dazu neu geschult). Mit der Sozialhilfestatistik hat der Bund für alle Kantone ein Instrument für die Beobachtung der Situation der jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe und die Analyse der diesbezüglichen Massnahmen entwickelt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er Kenntnis von dem in der Begründung erwähnten Patinnen- und Patensystem zur Unterstützung von jungen Erwachsenen? Gibt es in anderen Kantonen oder Gemeinden ähnliche Projekte?</p><p>2. lst er bereit, solche Projekte zu fördern und deren Wirkung z. B. im Rahmen eines Nationalfondsprojektes zu evaluieren?</p><p>3. Welche Massnahmen unternimmt oder plant er in dieser Frage?</p>
  • Junge Erwachsene in der Sozialhilfe. Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zahl der jungen Menschen, die von der Sozialhilfe abhängig sind, nimmt stetig zu. Die Zahlen sind erschreckend. Nicht selten verbleiben die jungen Menschen über lange Zeit in der Sozialhilfe, nicht selten führt die hoffnungs- und perspektivelose Situation zu Depressionen, Essstörungen oder anderen psychischen und psychosomatischen Problemen. Häufig bleibt irgendwann nur noch der Weg in die Invalidenversicherung.</p><p>Obwohl die Sozialhilfe Angelegenheit der Kantone ist, kann es dem Bund nicht gleichgültig sein, was passiert. Das Parlament berät zurzeit in der 5. IVG-Revision Massnahmen, die dazu führen sollen, dass die Betroffenen möglichst frühzeitig erfasst und unterstützt werden.</p><p>Zur Unterstützung dieser wichtigen und guten Bemühungen kann und muss schon vorher etwas getan werden, nämlich an dem Punkt, an dem die jungen Menschen den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben nicht schaffen. Wenn es gelingt, an dieser Schwelle gute und wirkungsvolle Unterstützung zu bieten, gelingt eine entscheidende Weichenstellung für die jungen Menschen. Darüber hinaus können Sozialhilfeleistungen und eventuell auch Invalidenversicherungsleistungen reduziert werden.</p><p>In Basel-Stadt initiiert das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung in Zusammenarbeit mit dem Kanton Baselland ein sogenanntes Paten- und Patinnensystem. Personen mit breiten Netzwerken werden angefragt, einem jungen Menschen beim Berufseinstieg behilflich zu sein. Eine intensive Begleitung und Betreuung soll mithelfen, den Einstieg zu finden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Probleme bewusst, mit denen viele Jugendliche am Ende ihrer Schulzeit oder beim Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Die Stellensuche bedeutet für die Betroffenen eine Phase der Unsicherheit. Es besteht die Gefahr, in eine Notlage zu geraten. Der Bundesrat anerkennt deshalb die Bedeutung der Bemühungen, die auf verschiedenen Ebenen ansetzen, und zwar bereits während der Ausbildungszeit, also noch bevor die Sozialhilfe zum Tragen kommt. Dabei können auch neue Instrumente wie Bildungsgutscheine in die Diskussion einbezogen werden, solange sie dazu geeignet sind, die Unterschiede abzubauen. Soweit solche Massnahmen im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegen, möchte sich der Bund jedoch nicht einmischen. Hingegen ist der Bund in den anderen Bereichen der Ausbildung und Vermittlung gemeinsam mit den betroffenen Partnern aktiv, insbesondere mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren.</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) finanzieren zahlreiche Massnahmen zur Sicherung des Überganges zwischen Schule, Ausbildung und Beruf: Motivationssemester, Brückenangebote, 2-jährige Grundbildung, Mentoring, Coaching von Jugendlichen ohne Lehrstelle, persönliche Betreuung bei sozialen oder kulturellen Problemen, insbesondere bei Migrationskindern. Junge Erwachsene mit Berufsabschluss können auch ein Berufspraktikum absolvieren (die Arbeitslosenversicherung übernimmt 75 Prozent der Kosten) oder in einer Übungsfirma erste praktische Erfahrungen sammeln.</p><p>1. Bevor das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft trat, hatte das BBT mit dem Lehrstellenbeschluss 2 (LSB2) die Möglichkeit, niederschwellige Angebote zu finanzieren. Dazu gehören namentlich Mentoring-Projekte, wie sie in Basel und anderen Schweizer Kantonen und Städten eingeführt worden sind. Diese Projekte werden ständig weiterentwickelt. Es gibt heute ein vielfältiges Angebot von beruflichen Eingliederungsprogrammen für junge Erwachsene. Die "Städte-Initiative Sozialpolitik" zeigt Beispiele aus neun Städten (Kennzahlenvergleich 2004, Juli 2005). Für junge Sozialhilfebezüger werden beispielsweise niederschwellige Angebote und eine intensive Betreuung angeboten, oder man setzt auf interinstitutionelle Zusammenarbeiten im Hinblick auf eine Frühintervention.</p><p>2. Der Bund (BBT) beteiligt sich im Rahmen des BBG an den Kosten der Kantone und gewährt Beiträge für Leistungen im öffentlichen Interesse (insbesondere für die Integration Jugendlicher mit Schwierigkeiten). Er unterstützt Massnahmen wie Coaching, Mentoring und individuelle Fachbetreuung. Eine Arbeitsgruppe des BBT und des Seco prüft zurzeit die Ausweitung dieser Massnahmen. Das BBT, das Seco und deren Partner werden in Kürze eine landesweite Evaluation aller Coaching- bzw. Mentoringmassnahmen in die Wege leiten. Andere Stellen haben ebenfalls Studien zum Thema durchgeführt, so z. B. im Rahmen der Evaluation des Projektes "Individuelles Coaching in der Berufsbildung" des Vereins JoB in Zürich (mit der Unterstützung des Projektes Dore des Schweizerischen Nationalfonds).</p><p>3. Anlässlich des von Wattenwyl-Gespräches vom 11. Februar 2005 zum Thema Jugendarbeitslosigkeit sind Regierungsparteien und Bundesrat übereingekommen, die bestehenden Möglichkeiten zu verstärken. Für Schulabgänger und Schulabgängerinnen sollen neue Lehrstellen geschaffen (Subventionierung von Lehrstellenpromotoren, Anschubfinanzierung von Lehrbetriebsverbünden, Sensibilisierung) und die Chancen der Lehrstellensuchenden verbessert werden (Ausweitung des Angebotes bei den Motivationssemestern). Für Jugendliche mit Abschluss sollen zusätzliche Praktikumsstellen entstehen. Dazu lanciert der Bund einen Aufruf an öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Mehr Plätze sollen auch in Übungsfirmen geschaffen werden. Schliesslich soll auch das Mentoring bei der Arbeitssuche verbessert werden (Ausbildende an Berufsschulen werden dazu neu geschult). Mit der Sozialhilfestatistik hat der Bund für alle Kantone ein Instrument für die Beobachtung der Situation der jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe und die Analyse der diesbezüglichen Massnahmen entwickelt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er Kenntnis von dem in der Begründung erwähnten Patinnen- und Patensystem zur Unterstützung von jungen Erwachsenen? Gibt es in anderen Kantonen oder Gemeinden ähnliche Projekte?</p><p>2. lst er bereit, solche Projekte zu fördern und deren Wirkung z. B. im Rahmen eines Nationalfondsprojektes zu evaluieren?</p><p>3. Welche Massnahmen unternimmt oder plant er in dieser Frage?</p>
    • Junge Erwachsene in der Sozialhilfe. Massnahmen

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