Anerkennung des Völkermordes in Bosnien
- ShortId
-
05.3688
- Id
-
20053688
- Updated
-
27.07.2023 20:52
- Language
-
de
- Title
-
Anerkennung des Völkermordes in Bosnien
- AdditionalIndexing
-
08;2811;Flüchtling;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Bosnien-Herzegowina;Kriegsverbrechen
- 1
-
- L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- L04K03010202, Bosnien-Herzegowina
- L05K0502020301, Kriegsverbrechen
- L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
- L04K01080101, Flüchtling
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Krieg, den Serbien und die serbischen Truppen Bosniens gegen die Republik Bosnien-Herzegowina geführt haben, nachdem diese im April 1992 ihre Unabhängigkeit erklärt hatte, wurde zunächst weitgehend als Bürgerkrieg zwischen Ethnien dargestellt. Auch die Uno vertrat diese These während der gesamten Konfliktdauer und folgte so der Haltung ihrer wichtigsten Mitgliedstaaten. Sie lehnte es damit ab, dem Staat Bosnien-Herzegowina das Recht auf Selbstverteidigung zuzuerkennen, obwohl seine Souveränität von der Uno und der Europäischen Union im Jahr 1992 anerkannt worden war.</p><p>Erst im November 1999 anerkannte Uno-Generalsekretär Kofi Annan in seinem der Uno-Generalversammlung vorgelegten Bericht, dass das 1991 verhängte Waffenembargo die Republik Bosnien-Herzegowina um ihr Recht auf Selbstverteidigung gebracht und den serbischen Streitkräften eine erdrückende militärische Überlegenheit verschafft hatte und dass die Leistung humanitärer Hilfe keine angemessene Antwort auf die ethnischen Säuberungen und den Völkermord gewesen sei: "Srebrenica brachte eine Wahrheit ans Licht, die die Uno und die übrige Welt zu spät begriffen haben, nämlich dass der Fall Bosnien nicht nur ein militärischer Konflikt, sondern auch ein ethisches Problem war. Die Tragödie von Srebrenica wird für immer auf unserer Geschichte lasten."</p><p>Im April 2004 haben die Richter des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien nach einer langen und leidvollen Untersuchung im Fall des Massakers von Srebrenica zum ersten Mal überhaupt in Europa das Vorliegen eines Völkermordes anerkannt. (Dieser Begriff existierte zur Zeit der Nürnberger Prozesse noch nicht.) Bis heute sind vierzehn Personen solcher Verbrechen beschuldigt worden. Sechs von ihnen sind noch auf der Flucht, darunter die zwei Hauptangeklagten, Radovan Karadzic und Ratko Mladic.</p><p>Nun liegt der Bericht der Uno vor, und der in Bosnien begangene Völkermord wird nicht mehr bestritten. Selbst die Behörden der Republik Serbien Bosniens haben kürzlich eine Liste erstellt, welche die Namen von 20 000 ins Massaker von Srebrenica verwickelten Militärpersonen und Polizisten umfasst. Dennoch sind die Bundesbehörden von ihrem Standpunkt nicht abgerückt und betrachten den Konflikt auch weiterhin als Bürgerkrieg zwischen zwei Ethnien.</p><p>Die Anerkennung, dass in Bosnien ein Völkermord begangen wurde und somit einem Angreifer die Hauptverantwortung zukommt, hat Auswirkungen sowohl für die Aussenpolitik der Schweiz wie auch für ihre Innenpolitik gegenüber den Personen, die Opfer dieses Völkermordes wurden.</p><p>Die Schweiz ist ein Land, das sein Gleichgewicht zwischen verschiedenen Sprach- und Religionsgemeinschaften finden musste. Daher bietet es sich an, dass sie in Bosnien eine aktivere Rolle spielt und dieses Land dabei unterstützt, das jahrtausendealte Nebeneinander verschiedener Gemeinschaften wiederzufinden und die durch die Abkommen von Dayton auferlegte Trennung zu überwinden.</p><p>Die Schaffung zweier "Entitäten", wie sie die Abkommen von Dayton 1995 festlegte, ermöglichte zwar eine Beendigung des Krieges, erlaubt aber nicht den Wiederaufbau Bosniens, weder politisch noch wirtschaftlich. Das Land steht sozusagen unter dem Protektorat des Hohen Repräsentanten der Europäischen Union. Diese Situation ist auf lange Sicht ebenso wenig lebbar wie die Aufteilung des kleinen Landes mit 4,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in zwei Entitäten (Bosniakisch-Kroatische Föderation und Republik Serbien).</p><p>Daher wünschen die Unterzeichnerinnen dieser Motion - die neun Parlamentarierinnen, die im Juli nach Bosnien gereist sind -, dass die Schweiz klar Stellung bezieht zum Völkermord in Bosnien und zur Verantwortung für diesen Völkermord, dass sie ihre politische Rolle verstärkt und aktiv zur Wiederherstellung der Republik Bosnien-Herzegowina und zu einem "Nach-Dayton" beiträgt, das eine Aufhebung der Entitäten zum Ziel hat.</p><p>Auf der innenpolitischen Ebene wiederum ist es widersprüchlich, wenn der Völkermord von Srebrenica anerkannt wird - und sei es nur implizit -, die Opfer aber unter Bedingungen zur Rückkehr aufgefordert werden, unter denen ihre Sicherheit und Würde nicht gewährleistet sind: Sie sind faktisch wieder denselben Kräften ausgeliefert, die den Völkermord von 1995 begangen haben. In der Republik Serbien sind die Verantwortlichen für die Massaker bis heute nicht bestraft worden. In der anderen Entität, in der sich die Rückkehrerinnen und Rückkehrer laut Bundesamt für Migration in "dem Gebiet niederlassen können, in der ihre Ethnie die Mehrheit bildet", bleiben sie Flüchtlinge im eigenen Land, ohne Arbeit und ohne medizinische und soziale Sicherheit, und müssen einmal mehr erleben, wie geleugnet wird, dass sie eine ethnische Säuberung durchlitten haben.</p>
- <p>1. Der Begriff Völkermord wird definiert in der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 sowie in den Statuten der Ad-hoc-Gerichtshöfe für Ex-Jugoslawien und für Rwanda und im Römer Statut, durch welches der Internationale Strafgerichtshof eingesetzt wird. Diese rechtlichen Instrumente, die eine Definition des Völkermordes geben, wurden eingeführt, um die strafrechtliche Verantwortung von Individuen festzuhalten, denen im Einzelfall vorgeworfen wird, Völkermord begangen zu haben, ihn versucht zu haben, direkt und öffentlich dazu aufgerufen zu haben oder am Völkermord beteiligt gewesen zu sein. Innerstaatlich wurde am 15. Dezember 2000 der Verbrechenstatbestand des Völkermordes (Art. 264) in das Schweizerische Strafgesetzbuch eingeführt. Verfolgung und Beurteilung der entsprechenden Handlungen unterliegen der Bundeszuständigkeit.</p><p>2. Die Entscheidung, inwieweit strafbare Handlungen als Völkermord zu qualifizieren sind, obliegt damit den nationalen Gerichtsbehörden und den internationalen Gerichtshöfen. In seinem Urteil vom 2. August 2001 hält der Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien in seinem Urteil zum Fall Krstic fest, dass ohne jeglichen nachvollziehbaren Zweifel nachgewiesen werden konnte, "dass Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Verstösse gegen das Kriegsrecht und das Kriegsgewohnheitsrecht im Juli 1995 gegen muslimische Bosnier begangen worden sind". Der Bundesrat teilt diese Beurteilung. Es ist dennoch wichtig darauf hinzuweisen, dass es sich um den konkreten Fall der Vorfälle von Srebrenica handelt und nicht um ganz Bosnien und Herzegowina.</p><p>3. Die Schweiz nimmt in Bosnien und Herzegowina seit über zehn Jahren in zahlreichen wichtigen Politikbereichen eine aktive Rolle ein. Der Bundesrat misst der kontinuierlichen Unterstützung der in Bosnien und Herzegowina tätigen internationalen Organisationen grosse Bedeutung zu. In erster Linie sind dies das Büro des Hohen Repräsentanten, das Uno-Flüchtlingshochkommissariat, die OSZE, die militärischen Schutztruppen der EU sowie die internationalen Polizeikräfte. Sie alle leisten massgebliche Beiträge zum Wiederaufbau und zur Rückkehr von Vertriebenen, zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten und zur Sicherung eines nachhaltigen Friedens in Bosnien und Herzegowina. Dieser Einsatz hat zu zahlreichen Reformen geführt, die nicht zuletzt für eine Annäherung an die EU wegbereitend waren.</p><p>4. Der Weg in die EU erfordert noch weitere grundlegende Reformen. Unerlässlich ist dabei die Reform der zehnjährigen Verfassung, die als Annex 4 im Friedensabkommen von Dayton zu finden ist. Der Bundesrat unterstützt dabei vorrangig Prozesse der bosnischen Zivilgesellschaft wie auch internationaler Experten, die zur Schaffung der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Verfassungsreform beitragen.</p><p>5. Durch massive Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen und Tötungen hat der Krieg von 1992-1995 tiefe Wunden aufgerissen. Zwischen den Volksgruppen herrscht noch immer Misstrauen, und die Versöhnung ist ein langwieriger und schwieriger Prozess. Der Bundesrat misst daher den Massnahmen, die zur gerichtlichen wie nichtgerichtlichen Aufarbeitung der in Bosnien und Herzegowina verübten Kriegsverbrechen führen, grosse Bedeutung bei.</p><p>6. Seit 1996 sind rund 450 000 Flüchtlinge und intern Vertriebene in Gebiete von Bosnien und Herzegowina zurückgekehrt, in denen sie einer Minderheit angehören. Seit der Stabilisierung der Sicherheitslage, nicht zuletzt auch in der Region um Srebrenica, hat die Anzahl Rückkehrwilliger in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die allgemeinen Lebensumstände für Minderheiten zwar nach wie vor schwierig sind. Generell verweist der Bundesrat auf seine Antwort zur Motion Müller-Hemmi 04.3031, "Bosnien-Herzegowina ist kein sicheres Herkunftsland". Sind die Voraussetzungen für die Asylgewährung nicht gegeben, prüft das Bundesamt für Migration zudem in jedem Einzelfall, ob die Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina auch ausserhalb des ehemaligen Wohnortes zumutbar ist oder ob eine vorläufige Aufnahme zu gewähren ist. Weiter wird im Rahmen der Förderung der freiwilligen Rückkehr individuelle Unterstützung angeboten und vulnerable Personen haben die Möglichkeit, am spezifischen Rückkehrhilfeprogramm Balkan teilzunehmen. Schliesslich wird in Fällen unzumutbarer Härte eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz angeordnet. Der Bundesrat ist aus diesen Gründen der Ansicht, dass eine Rückkehr in Sicherheit und Würde gewährleistet ist.</p><p>7. Der Bundesrat beabsichtigt im Rahmen der verfügbaren Mittel, seine vielfältigen bilateralen und multilateralen Aktivitäten zur Sicherung eines nachhaltigen Friedens, zur Versöhnung und Stärkung des Gesamtstaates in Bosnien und Herzegowina auch in Zukunft weiterzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den (symbolisch durch die Ereignisse von Srebrenica im Juli 1995 verkörperten) Völkermord in Bosnien anzuerkennen, der durch den Angriff Serbiens und der bosnisch-serbischen Truppen ausgelöst wurde, sowie daraus die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, und zwar sowohl aussenpolitisch gegenüber Bosnien-Herzegowina wie auch innenpolitisch gegenüber Flüchtlingen, die Opfer des Völkermordes wurden.</p>
- Anerkennung des Völkermordes in Bosnien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Krieg, den Serbien und die serbischen Truppen Bosniens gegen die Republik Bosnien-Herzegowina geführt haben, nachdem diese im April 1992 ihre Unabhängigkeit erklärt hatte, wurde zunächst weitgehend als Bürgerkrieg zwischen Ethnien dargestellt. Auch die Uno vertrat diese These während der gesamten Konfliktdauer und folgte so der Haltung ihrer wichtigsten Mitgliedstaaten. Sie lehnte es damit ab, dem Staat Bosnien-Herzegowina das Recht auf Selbstverteidigung zuzuerkennen, obwohl seine Souveränität von der Uno und der Europäischen Union im Jahr 1992 anerkannt worden war.</p><p>Erst im November 1999 anerkannte Uno-Generalsekretär Kofi Annan in seinem der Uno-Generalversammlung vorgelegten Bericht, dass das 1991 verhängte Waffenembargo die Republik Bosnien-Herzegowina um ihr Recht auf Selbstverteidigung gebracht und den serbischen Streitkräften eine erdrückende militärische Überlegenheit verschafft hatte und dass die Leistung humanitärer Hilfe keine angemessene Antwort auf die ethnischen Säuberungen und den Völkermord gewesen sei: "Srebrenica brachte eine Wahrheit ans Licht, die die Uno und die übrige Welt zu spät begriffen haben, nämlich dass der Fall Bosnien nicht nur ein militärischer Konflikt, sondern auch ein ethisches Problem war. Die Tragödie von Srebrenica wird für immer auf unserer Geschichte lasten."</p><p>Im April 2004 haben die Richter des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien nach einer langen und leidvollen Untersuchung im Fall des Massakers von Srebrenica zum ersten Mal überhaupt in Europa das Vorliegen eines Völkermordes anerkannt. (Dieser Begriff existierte zur Zeit der Nürnberger Prozesse noch nicht.) Bis heute sind vierzehn Personen solcher Verbrechen beschuldigt worden. Sechs von ihnen sind noch auf der Flucht, darunter die zwei Hauptangeklagten, Radovan Karadzic und Ratko Mladic.</p><p>Nun liegt der Bericht der Uno vor, und der in Bosnien begangene Völkermord wird nicht mehr bestritten. Selbst die Behörden der Republik Serbien Bosniens haben kürzlich eine Liste erstellt, welche die Namen von 20 000 ins Massaker von Srebrenica verwickelten Militärpersonen und Polizisten umfasst. Dennoch sind die Bundesbehörden von ihrem Standpunkt nicht abgerückt und betrachten den Konflikt auch weiterhin als Bürgerkrieg zwischen zwei Ethnien.</p><p>Die Anerkennung, dass in Bosnien ein Völkermord begangen wurde und somit einem Angreifer die Hauptverantwortung zukommt, hat Auswirkungen sowohl für die Aussenpolitik der Schweiz wie auch für ihre Innenpolitik gegenüber den Personen, die Opfer dieses Völkermordes wurden.</p><p>Die Schweiz ist ein Land, das sein Gleichgewicht zwischen verschiedenen Sprach- und Religionsgemeinschaften finden musste. Daher bietet es sich an, dass sie in Bosnien eine aktivere Rolle spielt und dieses Land dabei unterstützt, das jahrtausendealte Nebeneinander verschiedener Gemeinschaften wiederzufinden und die durch die Abkommen von Dayton auferlegte Trennung zu überwinden.</p><p>Die Schaffung zweier "Entitäten", wie sie die Abkommen von Dayton 1995 festlegte, ermöglichte zwar eine Beendigung des Krieges, erlaubt aber nicht den Wiederaufbau Bosniens, weder politisch noch wirtschaftlich. Das Land steht sozusagen unter dem Protektorat des Hohen Repräsentanten der Europäischen Union. Diese Situation ist auf lange Sicht ebenso wenig lebbar wie die Aufteilung des kleinen Landes mit 4,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in zwei Entitäten (Bosniakisch-Kroatische Föderation und Republik Serbien).</p><p>Daher wünschen die Unterzeichnerinnen dieser Motion - die neun Parlamentarierinnen, die im Juli nach Bosnien gereist sind -, dass die Schweiz klar Stellung bezieht zum Völkermord in Bosnien und zur Verantwortung für diesen Völkermord, dass sie ihre politische Rolle verstärkt und aktiv zur Wiederherstellung der Republik Bosnien-Herzegowina und zu einem "Nach-Dayton" beiträgt, das eine Aufhebung der Entitäten zum Ziel hat.</p><p>Auf der innenpolitischen Ebene wiederum ist es widersprüchlich, wenn der Völkermord von Srebrenica anerkannt wird - und sei es nur implizit -, die Opfer aber unter Bedingungen zur Rückkehr aufgefordert werden, unter denen ihre Sicherheit und Würde nicht gewährleistet sind: Sie sind faktisch wieder denselben Kräften ausgeliefert, die den Völkermord von 1995 begangen haben. In der Republik Serbien sind die Verantwortlichen für die Massaker bis heute nicht bestraft worden. In der anderen Entität, in der sich die Rückkehrerinnen und Rückkehrer laut Bundesamt für Migration in "dem Gebiet niederlassen können, in der ihre Ethnie die Mehrheit bildet", bleiben sie Flüchtlinge im eigenen Land, ohne Arbeit und ohne medizinische und soziale Sicherheit, und müssen einmal mehr erleben, wie geleugnet wird, dass sie eine ethnische Säuberung durchlitten haben.</p>
- <p>1. Der Begriff Völkermord wird definiert in der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 sowie in den Statuten der Ad-hoc-Gerichtshöfe für Ex-Jugoslawien und für Rwanda und im Römer Statut, durch welches der Internationale Strafgerichtshof eingesetzt wird. Diese rechtlichen Instrumente, die eine Definition des Völkermordes geben, wurden eingeführt, um die strafrechtliche Verantwortung von Individuen festzuhalten, denen im Einzelfall vorgeworfen wird, Völkermord begangen zu haben, ihn versucht zu haben, direkt und öffentlich dazu aufgerufen zu haben oder am Völkermord beteiligt gewesen zu sein. Innerstaatlich wurde am 15. Dezember 2000 der Verbrechenstatbestand des Völkermordes (Art. 264) in das Schweizerische Strafgesetzbuch eingeführt. Verfolgung und Beurteilung der entsprechenden Handlungen unterliegen der Bundeszuständigkeit.</p><p>2. Die Entscheidung, inwieweit strafbare Handlungen als Völkermord zu qualifizieren sind, obliegt damit den nationalen Gerichtsbehörden und den internationalen Gerichtshöfen. In seinem Urteil vom 2. August 2001 hält der Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien in seinem Urteil zum Fall Krstic fest, dass ohne jeglichen nachvollziehbaren Zweifel nachgewiesen werden konnte, "dass Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Verstösse gegen das Kriegsrecht und das Kriegsgewohnheitsrecht im Juli 1995 gegen muslimische Bosnier begangen worden sind". Der Bundesrat teilt diese Beurteilung. Es ist dennoch wichtig darauf hinzuweisen, dass es sich um den konkreten Fall der Vorfälle von Srebrenica handelt und nicht um ganz Bosnien und Herzegowina.</p><p>3. Die Schweiz nimmt in Bosnien und Herzegowina seit über zehn Jahren in zahlreichen wichtigen Politikbereichen eine aktive Rolle ein. Der Bundesrat misst der kontinuierlichen Unterstützung der in Bosnien und Herzegowina tätigen internationalen Organisationen grosse Bedeutung zu. In erster Linie sind dies das Büro des Hohen Repräsentanten, das Uno-Flüchtlingshochkommissariat, die OSZE, die militärischen Schutztruppen der EU sowie die internationalen Polizeikräfte. Sie alle leisten massgebliche Beiträge zum Wiederaufbau und zur Rückkehr von Vertriebenen, zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten und zur Sicherung eines nachhaltigen Friedens in Bosnien und Herzegowina. Dieser Einsatz hat zu zahlreichen Reformen geführt, die nicht zuletzt für eine Annäherung an die EU wegbereitend waren.</p><p>4. Der Weg in die EU erfordert noch weitere grundlegende Reformen. Unerlässlich ist dabei die Reform der zehnjährigen Verfassung, die als Annex 4 im Friedensabkommen von Dayton zu finden ist. Der Bundesrat unterstützt dabei vorrangig Prozesse der bosnischen Zivilgesellschaft wie auch internationaler Experten, die zur Schaffung der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Verfassungsreform beitragen.</p><p>5. Durch massive Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen und Tötungen hat der Krieg von 1992-1995 tiefe Wunden aufgerissen. Zwischen den Volksgruppen herrscht noch immer Misstrauen, und die Versöhnung ist ein langwieriger und schwieriger Prozess. Der Bundesrat misst daher den Massnahmen, die zur gerichtlichen wie nichtgerichtlichen Aufarbeitung der in Bosnien und Herzegowina verübten Kriegsverbrechen führen, grosse Bedeutung bei.</p><p>6. Seit 1996 sind rund 450 000 Flüchtlinge und intern Vertriebene in Gebiete von Bosnien und Herzegowina zurückgekehrt, in denen sie einer Minderheit angehören. Seit der Stabilisierung der Sicherheitslage, nicht zuletzt auch in der Region um Srebrenica, hat die Anzahl Rückkehrwilliger in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die allgemeinen Lebensumstände für Minderheiten zwar nach wie vor schwierig sind. Generell verweist der Bundesrat auf seine Antwort zur Motion Müller-Hemmi 04.3031, "Bosnien-Herzegowina ist kein sicheres Herkunftsland". Sind die Voraussetzungen für die Asylgewährung nicht gegeben, prüft das Bundesamt für Migration zudem in jedem Einzelfall, ob die Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina auch ausserhalb des ehemaligen Wohnortes zumutbar ist oder ob eine vorläufige Aufnahme zu gewähren ist. Weiter wird im Rahmen der Förderung der freiwilligen Rückkehr individuelle Unterstützung angeboten und vulnerable Personen haben die Möglichkeit, am spezifischen Rückkehrhilfeprogramm Balkan teilzunehmen. Schliesslich wird in Fällen unzumutbarer Härte eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz angeordnet. Der Bundesrat ist aus diesen Gründen der Ansicht, dass eine Rückkehr in Sicherheit und Würde gewährleistet ist.</p><p>7. Der Bundesrat beabsichtigt im Rahmen der verfügbaren Mittel, seine vielfältigen bilateralen und multilateralen Aktivitäten zur Sicherung eines nachhaltigen Friedens, zur Versöhnung und Stärkung des Gesamtstaates in Bosnien und Herzegowina auch in Zukunft weiterzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den (symbolisch durch die Ereignisse von Srebrenica im Juli 1995 verkörperten) Völkermord in Bosnien anzuerkennen, der durch den Angriff Serbiens und der bosnisch-serbischen Truppen ausgelöst wurde, sowie daraus die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, und zwar sowohl aussenpolitisch gegenüber Bosnien-Herzegowina wie auch innenpolitisch gegenüber Flüchtlingen, die Opfer des Völkermordes wurden.</p>
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