Hochwasserkatastrophe. Folge der Sparmassnahmen

ShortId
05.3689
Id
20053689
Updated
27.07.2023 21:18
Language
de
Title
Hochwasserkatastrophe. Folge der Sparmassnahmen
AdditionalIndexing
52;Schutzwald;Katastrophenalarm;Sparmassnahme;Verhütung von Gefahren;Lawine;Überschwemmung
1
  • L05K0602020603, Überschwemmung
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K06010303, Katastrophenalarm
  • L05K1401070206, Schutzwald
  • L05K0602020602, Lawine
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) wurden im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 überdurchschnittlich hohe Sparvorgaben auferlegt. Es wird 2006 rund 104 Millionen Franken weniger zur Verfügung haben als ursprünglich geplant. Der Entscheid des Parlamentes bedeutet für das Buwal eine Kürzung von 17 Prozent seines Gesamtbudgets und belastet das Amt damit stärker als die übrige Verwaltung, bei der durchschnittlich 6 Prozent gekürzt werden. Per 2006 stehen für den Schutzwald und den Schutz vor Naturereignissen 12 Millionen Franken weniger an Subventionen zur Verfügung: Von den im Finanzplan ursprünglich vorgesehenen 120 Millionen genehmigte das Parlament 108 Millionen Franken.</p><p>Wegen der Kürzungen im Entlastungsprogramm 2003 werden bis 2006 im Bereich Schutzwald und Schutz vor Naturereignissen jährlich rund 12 Millionen Franken eingespart. Heute stehen pro Jahr nur noch rund 90 Millionen Franken für Schutzmassnahmen über die Waldpflege und für bauliche Massnahmen zur Verfügung. Die Folgen der ungenügenden Schutzwaldpflege werden bei Lawinen oder Überschwemmungen sichtbar. Die nachträgliche Schadensbehebung kommt massiv teurer als die Präventivmassnahmen. Der Bundesrat ist sich des Problems der ungenügenden Pflege des Schutzwaldes bewusst. Er setzt auf das geplante Waldgesetz. Fachleute hingegen bezweifeln dessen Einfluss.</p><p>Für Hochwasserschutzprojekte gibt es seit November 2004 eine Prioritätenordnung. Infolge Kreditkürzungen im Bereich des Hochwasserschutzes überstiegen die Abgeltungsgesuche der Kantone 2004 erstmals die dem Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) zur Verfügung stehenden Mittel. Aufgrund dieser Finanzlage muss das UVEK eine Prioritätenordnung erlassen, nach der das BWG die Gesuche der Kantone zu behandeln hat. Bei Subventionen im Bereich Hochwasserschutz handelt es sich um Abgeltungen, worauf die Kantone aber grundsätzlich einen Rechtsanspruch haben. Die zeitliche Verschiebung von Projekten könnte im Bereich der Prävention eine nachteilige Wirkung haben. Die Priorisierung muss aufgrund der bei den Unwettern 1999, 2002 und 2005 gemachten Erfahrungen klar auf die Prävention ausgerichtet werden.</p>
  • <p>Der Schutz vor Naturgefahren hat für den Bundesrat eine hohe Priorität. Er teilt auch die Auffassung der Motionärin, dass Präventivmassnahmen kostengünstiger sind als eine nachträgliche Schadenbehebung. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass Vorsorgemassnahmen je länger je notwendiger werden.</p><p>Diese Überlegungen spielten u. a. bei den Vorschlägen des Bundesrates für das Entlastungsprogramm 2003 eine Rolle. So soll im Schutzwald deutlich weniger eingespart werden, als dies beim Nutzwald der Fall ist. Auch mit dem Entscheid, die beiden ehemaligen Ämter Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) zum Bundesamt für Umwelt zusammenzuführen, zielte der Bundesrat auf eine Stärkung der Gefahrenprävention ab. Die neue Struktur soll die Nutzung von Synergien zwischen den Organisationseinheiten der beiden früheren Ämter Buwal und BWG ermöglichen.</p><p>Die Finanzlage des Bundes erlaubt hingegen keine unkompensierte Aufstockung der im Voranschlag und in der Finanzplanung des Bundes eingestellten Mittel. Auch in den Kantonen und Gemeinden, die bei der Finanzierung von Vorsorgemassnahmen ebenfalls angesprochen sind, laufen Entlastungsprogramme.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kürzungen der Bundesmittel im Bereich der Bekämpfung von Naturgefahren rückgängig zu machen. Dies betrifft insbesondere die Pflege von Schutzwäldern, das Warnsystem vor Naturgefahren (inklusive Lawinen) sowie die Präventivmassnahmen im Hochwasserschutz.</p>
  • Hochwasserkatastrophe. Folge der Sparmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) wurden im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 überdurchschnittlich hohe Sparvorgaben auferlegt. Es wird 2006 rund 104 Millionen Franken weniger zur Verfügung haben als ursprünglich geplant. Der Entscheid des Parlamentes bedeutet für das Buwal eine Kürzung von 17 Prozent seines Gesamtbudgets und belastet das Amt damit stärker als die übrige Verwaltung, bei der durchschnittlich 6 Prozent gekürzt werden. Per 2006 stehen für den Schutzwald und den Schutz vor Naturereignissen 12 Millionen Franken weniger an Subventionen zur Verfügung: Von den im Finanzplan ursprünglich vorgesehenen 120 Millionen genehmigte das Parlament 108 Millionen Franken.</p><p>Wegen der Kürzungen im Entlastungsprogramm 2003 werden bis 2006 im Bereich Schutzwald und Schutz vor Naturereignissen jährlich rund 12 Millionen Franken eingespart. Heute stehen pro Jahr nur noch rund 90 Millionen Franken für Schutzmassnahmen über die Waldpflege und für bauliche Massnahmen zur Verfügung. Die Folgen der ungenügenden Schutzwaldpflege werden bei Lawinen oder Überschwemmungen sichtbar. Die nachträgliche Schadensbehebung kommt massiv teurer als die Präventivmassnahmen. Der Bundesrat ist sich des Problems der ungenügenden Pflege des Schutzwaldes bewusst. Er setzt auf das geplante Waldgesetz. Fachleute hingegen bezweifeln dessen Einfluss.</p><p>Für Hochwasserschutzprojekte gibt es seit November 2004 eine Prioritätenordnung. Infolge Kreditkürzungen im Bereich des Hochwasserschutzes überstiegen die Abgeltungsgesuche der Kantone 2004 erstmals die dem Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) zur Verfügung stehenden Mittel. Aufgrund dieser Finanzlage muss das UVEK eine Prioritätenordnung erlassen, nach der das BWG die Gesuche der Kantone zu behandeln hat. Bei Subventionen im Bereich Hochwasserschutz handelt es sich um Abgeltungen, worauf die Kantone aber grundsätzlich einen Rechtsanspruch haben. Die zeitliche Verschiebung von Projekten könnte im Bereich der Prävention eine nachteilige Wirkung haben. Die Priorisierung muss aufgrund der bei den Unwettern 1999, 2002 und 2005 gemachten Erfahrungen klar auf die Prävention ausgerichtet werden.</p>
    • <p>Der Schutz vor Naturgefahren hat für den Bundesrat eine hohe Priorität. Er teilt auch die Auffassung der Motionärin, dass Präventivmassnahmen kostengünstiger sind als eine nachträgliche Schadenbehebung. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass Vorsorgemassnahmen je länger je notwendiger werden.</p><p>Diese Überlegungen spielten u. a. bei den Vorschlägen des Bundesrates für das Entlastungsprogramm 2003 eine Rolle. So soll im Schutzwald deutlich weniger eingespart werden, als dies beim Nutzwald der Fall ist. Auch mit dem Entscheid, die beiden ehemaligen Ämter Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) zum Bundesamt für Umwelt zusammenzuführen, zielte der Bundesrat auf eine Stärkung der Gefahrenprävention ab. Die neue Struktur soll die Nutzung von Synergien zwischen den Organisationseinheiten der beiden früheren Ämter Buwal und BWG ermöglichen.</p><p>Die Finanzlage des Bundes erlaubt hingegen keine unkompensierte Aufstockung der im Voranschlag und in der Finanzplanung des Bundes eingestellten Mittel. Auch in den Kantonen und Gemeinden, die bei der Finanzierung von Vorsorgemassnahmen ebenfalls angesprochen sind, laufen Entlastungsprogramme.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kürzungen der Bundesmittel im Bereich der Bekämpfung von Naturgefahren rückgängig zu machen. Dies betrifft insbesondere die Pflege von Schutzwäldern, das Warnsystem vor Naturgefahren (inklusive Lawinen) sowie die Präventivmassnahmen im Hochwasserschutz.</p>
    • Hochwasserkatastrophe. Folge der Sparmassnahmen

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