Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Holzfeuerungen

ShortId
05.3690
Id
20053690
Updated
28.07.2023 08:06
Language
de
Title
Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Holzfeuerungen
AdditionalIndexing
52;66;Heizung;Brennholz;Abfallbeseitigung;Grenzwert;Luftverunreinigung;erneuerbare Energie;Dioxin
1
  • L05K0705040102, Brennholz
  • L05K0705030204, Heizung
  • L05K0601040402, Grenzwert
  • L04K06020309, Luftverunreinigung
  • L04K06010202, Abfallbeseitigung
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L05K0705010207, Dioxin
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei 60 Prozent der kontrollierten Holzfeuerungsanlagen werden heute unerlaubt Abfälle verbrannt. Gemäss Buwal werden etwa 2 Prozent des Hausmülls verbotenerweise in ungeeigneten privaten Feuerungsanlagen verbrannt. Dabei entstehen mehr Dioxine und Furane als in allen Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen zusammen. Heute ist die Verbrennung von Haushaltabfällen im Garten oder im Cheminée in der Schweiz die wichtigste Quelle der Dioxinverschmutzung. Dank Rauchgasfiltern wurde die Dioxinbelastung durch die Kehrichtverbrennungsanlagen massiv reduziert. Die wilde Verbrennung von 1 Kilogramm Abfall belastet die Umwelt laut Buwal so stark wie die Entsorgung von 10 Tonnen in einer modernen Kehrichtverbrennungsanlage. Zudem werden bei diesen illegalen Abfallverbrennungen auch Emissionen wie Schwermetalle, gefährliche Feinstäube und Säuren freigesetzt. Nach geltender Luftreinhalte-Verordnung werden Holzfeuerungen erst ab einer Leistung von 70 kW konsequent gemessen. 70 kW entsprechen etwa der Heizungsleistung eines Siebenfamilienhauses.</p><p>Alle bisherigen Anstrengungen von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Verhinderung der illegalen Abfallverbrennung sind gescheitert, da Informationen allein nichts bewirkten. Solange die illegale Abfallverbrennung keine Konsequenzen hat, wird sie weiterhin stattfinden. Deshalb sind Kontrollen von Holzfeuerungen und die Durchsetzung von Massnahmen und Sanktionen gegen die Verbrennung verbotener Materialien dringend notwendig. Denn sie stellen einen weiteren Beitrag zur Reduktion der Luftverschmutzung dar und verhindern krebserregenden Feinstaub. Heute wird der Beitrag dieser Anlagen zur Gesamtbelastung unterschätzt.</p><p>Eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte ist auch wichtig, um die klimapolitischen Vorteile der Holzenergie weiterhin mit gutem Gewissen nutzen zu können. Dazu muss die Schweiz den aktuellen Stand der Technik vorschreiben, der auch in Ländern wie etwa Deutschland und Österreich gilt. Der Kanton Zürich plant bereits die Aufnahme von Stichprobenkontrollen, um dem Missbrauch von Holzfeuerungen zur Abfallverbrennung entgegenzuwirken. </p><p>Holzenergie Schweiz hat per 1. Januar 2004 eigene Grenzwertvorschläge für ein brancheneigenes Qualitätssiegel sowie für einen kantonalen Massnahmenplan und für Feldüberwachungen festgelegt. Bisher hat kein Kanton solche eigene Grenzwerte eingeführt, da eine gesamtschweizerische Regelung wesentlich sinnvoller wäre.</p>
  • <p>Dem Bundesrat ist die Problematik der illegalen Abfallverbrennung in kleinen Holzfeuerungen bekannt. Deshalb hat er im Jahr 2004 die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) geändert, sodass auch kleine Holzfeuerungen unter 70 Kilowatt (kW) der periodischen Kontrolle, jedoch nicht der periodischen Messung unterliegen. Diese Änderung (Anhang 3 Ziff. 22 LRV) ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Die Umsetzung der neuen Regelung erfolgt im Rahmen des kantonalen Vollzuges. Die Kantone sind an der Erarbeitung verschiedener Konzepte zur Bekämpfung der illegalen Abfallverbrennung.</p><p>Zusätzlich sind im Aktionsplan gegen Feinstaub, der vom UVEK im Januar 2006 lanciert worden ist, mehrere Massnahmen zur Reduktion des Feinstaubs bei Holzfeuerungen vorgesehen. Mit zwei Massnahmen sollen die Grenzwertanforderungen der LRV für Holzfeuerungen verschärft werden. </p><p>- Feuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 350 kW sollen neu nur noch in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre Konformität mit den entsprechenden Produktenormen der EU nachgewiesen ist. </p><p>- Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung über 70 kW sollen zudem schrittweise mit modernen Abgasreinigungsanlagen für Feinstaub ausgerüstet werden. Zu diesem Zweck wird die LRV zeitlich und nach Anlagegrösse abgestuft strengere Staubgrenzwerte festlegen. Neue Grossanlagen mit einer Leistung über 1 Megawatt sollen die neuen Staubgrenzwerte sofort nach Inkrafttreten der LRV-Änderung erfüllen.</p><p>Das UVEK hat die entsprechenden Änderungen der LRV am 17. Oktober 2006 in die Anhörung geschickt. Gestützt auf die Ergebnisse der Anhörung wird der Bundesrat über die Inkraftsetzung der Verordnungsänderung entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Emissionsgrenzwerte für grosse Holzfeuerungen zu verschärfen und für kleinere Holzfeuerungen neu festzulegen.</p>
  • Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Holzfeuerungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei 60 Prozent der kontrollierten Holzfeuerungsanlagen werden heute unerlaubt Abfälle verbrannt. Gemäss Buwal werden etwa 2 Prozent des Hausmülls verbotenerweise in ungeeigneten privaten Feuerungsanlagen verbrannt. Dabei entstehen mehr Dioxine und Furane als in allen Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen zusammen. Heute ist die Verbrennung von Haushaltabfällen im Garten oder im Cheminée in der Schweiz die wichtigste Quelle der Dioxinverschmutzung. Dank Rauchgasfiltern wurde die Dioxinbelastung durch die Kehrichtverbrennungsanlagen massiv reduziert. Die wilde Verbrennung von 1 Kilogramm Abfall belastet die Umwelt laut Buwal so stark wie die Entsorgung von 10 Tonnen in einer modernen Kehrichtverbrennungsanlage. Zudem werden bei diesen illegalen Abfallverbrennungen auch Emissionen wie Schwermetalle, gefährliche Feinstäube und Säuren freigesetzt. Nach geltender Luftreinhalte-Verordnung werden Holzfeuerungen erst ab einer Leistung von 70 kW konsequent gemessen. 70 kW entsprechen etwa der Heizungsleistung eines Siebenfamilienhauses.</p><p>Alle bisherigen Anstrengungen von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Verhinderung der illegalen Abfallverbrennung sind gescheitert, da Informationen allein nichts bewirkten. Solange die illegale Abfallverbrennung keine Konsequenzen hat, wird sie weiterhin stattfinden. Deshalb sind Kontrollen von Holzfeuerungen und die Durchsetzung von Massnahmen und Sanktionen gegen die Verbrennung verbotener Materialien dringend notwendig. Denn sie stellen einen weiteren Beitrag zur Reduktion der Luftverschmutzung dar und verhindern krebserregenden Feinstaub. Heute wird der Beitrag dieser Anlagen zur Gesamtbelastung unterschätzt.</p><p>Eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte ist auch wichtig, um die klimapolitischen Vorteile der Holzenergie weiterhin mit gutem Gewissen nutzen zu können. Dazu muss die Schweiz den aktuellen Stand der Technik vorschreiben, der auch in Ländern wie etwa Deutschland und Österreich gilt. Der Kanton Zürich plant bereits die Aufnahme von Stichprobenkontrollen, um dem Missbrauch von Holzfeuerungen zur Abfallverbrennung entgegenzuwirken. </p><p>Holzenergie Schweiz hat per 1. Januar 2004 eigene Grenzwertvorschläge für ein brancheneigenes Qualitätssiegel sowie für einen kantonalen Massnahmenplan und für Feldüberwachungen festgelegt. Bisher hat kein Kanton solche eigene Grenzwerte eingeführt, da eine gesamtschweizerische Regelung wesentlich sinnvoller wäre.</p>
    • <p>Dem Bundesrat ist die Problematik der illegalen Abfallverbrennung in kleinen Holzfeuerungen bekannt. Deshalb hat er im Jahr 2004 die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) geändert, sodass auch kleine Holzfeuerungen unter 70 Kilowatt (kW) der periodischen Kontrolle, jedoch nicht der periodischen Messung unterliegen. Diese Änderung (Anhang 3 Ziff. 22 LRV) ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Die Umsetzung der neuen Regelung erfolgt im Rahmen des kantonalen Vollzuges. Die Kantone sind an der Erarbeitung verschiedener Konzepte zur Bekämpfung der illegalen Abfallverbrennung.</p><p>Zusätzlich sind im Aktionsplan gegen Feinstaub, der vom UVEK im Januar 2006 lanciert worden ist, mehrere Massnahmen zur Reduktion des Feinstaubs bei Holzfeuerungen vorgesehen. Mit zwei Massnahmen sollen die Grenzwertanforderungen der LRV für Holzfeuerungen verschärft werden. </p><p>- Feuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 350 kW sollen neu nur noch in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre Konformität mit den entsprechenden Produktenormen der EU nachgewiesen ist. </p><p>- Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung über 70 kW sollen zudem schrittweise mit modernen Abgasreinigungsanlagen für Feinstaub ausgerüstet werden. Zu diesem Zweck wird die LRV zeitlich und nach Anlagegrösse abgestuft strengere Staubgrenzwerte festlegen. Neue Grossanlagen mit einer Leistung über 1 Megawatt sollen die neuen Staubgrenzwerte sofort nach Inkrafttreten der LRV-Änderung erfüllen.</p><p>Das UVEK hat die entsprechenden Änderungen der LRV am 17. Oktober 2006 in die Anhörung geschickt. Gestützt auf die Ergebnisse der Anhörung wird der Bundesrat über die Inkraftsetzung der Verordnungsänderung entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Emissionsgrenzwerte für grosse Holzfeuerungen zu verschärfen und für kleinere Holzfeuerungen neu festzulegen.</p>
    • Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Holzfeuerungen

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